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Hervorgehobene Antworten

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Gemäß DFR, Seite 286 kann man nur Zauberkünste lernen, deren Stufe den eigenen Grad nicht übersteigt. Die Stufe darf aber um 2 höher sein, wenn es sich um einen Grundzauber handelt.

 

Ich frage mich gerade, was das für die SeiSchou-Zeichen (KTP, Seite 230) bedeutet. Ich nehme zunächst einmal an, dass diese ihre Stufe von dem gleichnamigen Zauberspruch übernehmen. Wort des Lebens wäre also von Stufe 4.

Wer darf es nun ab Grad 2 und wer ab Grad 4 lernen?

 

Die Fertigkeit SeiSchou ist für FuschiHata Grundfertigkeit und für SchanBuschi und Kanagi/Kanami Standardfertigkeit. Andere Charakterklassen sind sowieso außen vor.

Das Erlernen der einzelnen Zeichen erfolgt aber für alle (zulässigen) Charakterklassen zu gleichen Kosten, von denen mir nicht klar ist, ob sie als Grund- oder als Standardkosten gelten.

Es gibt also drei Möglichkeiten:

- Alle dürfen Wort des Lebens erst ab Grad 4 lernen

- Alle dürfen Wort des Lebens schon ab Grad 2 lernen

- Wir übernehmen die Klassifizierung der Ferrtigkeit SeiSchou, so dass FuschiHata schon in Grad 2, die anderen erst in Grad 4 lernen dürfen.

 

Es sei noch darauf hingewiesen, dass die Frage für SchanBuschi und Kanagi/Kanami eher theoretischer Natur ist. Sie können die Fertigkeit SeiSchou selbst (da Stufe 3) erst in Gard 3 lernen. Da sie für die Fertigkeit selbst 400 FP aufbringen müssen, stehen sie bei mindestens 900 GFP, wenn sich die Frage das erste Mal stellt. Und mit 1000 GFP sind sie sowieso in Grad 4.

Wenn allerdings ein Kanagi gerade beim Aufstieg in Grad 3 einen kostenlosen Lehrmeister für SeiSchou gefunden hat, dann wird es für ihn schon interessant.

Und für den FuschiHata stellt sich die Frage, ab wann er das Wort des Lebens lernen kann, auf jeden Fall.

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