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InsertName

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  1. Hallo, kann man eine Kampfkunst einsetzen und gleichzeitig einen gezielten Hieb ausführen? Zum Beispiel sagt der Spieler er möchte Bancos Vorteil (+4 auf EW:Angriff, -4 auf WW:Abwehr Gegner) einsetzen und einen gezielten Hieb aufs Herz führen. Funktioniert das, und wenn ja würden die Boni nur für den 1. EW:Angriff (Also ab der Angriff überhaupt trifft) zählen, da "[b]eim zweiten EW:Angriff und WW:Abwehr werden keine situationsbedingten Zuschläge und Abzüge (Kodex, S. 77) mehr berücksichtigt" (Ars Armorum S. 26) werden ? Wie würdet ihr das regeln? Danke und viele Grüße Insert Name
  2. Hallo, Ich bin neu hier auf diesem Forum und habe folgende Frage: Wie funktioniert das mit dem Zaubern, wenn man sich mit „Verwandlung“ in ein Tier verwandelt? In der Zauberbeschreibung steht: „[der Verwandelte] behält seine eigenen geistigen und magischen Fähigkeiten“. Gedankenzauber sollten meiner Ansicht dann auf jeden Fall möglich sein. Interessant wird es jedoch bei Wort-und-Gestenzaubern. Muss die Form, in die ich mich verwandle über menschenähnliche Stimmbänder verfügen, um Wortzauber zu wirken? (z.B. Papagei) Muss die Form, in die ich mich verwandle über menschenähnliche Gliedmaßen verfügen, um Gestenzauber zu wirken? (z.B Affe) Wie würdet ihr das als SL handhaben? Danke und viele Grüße, InsertName

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