Bei den neuen Waffenfertigkeiten (ab S. 120) ist lediglich bei den Schusswaffen erwähnt, dass diese nicht als Spezialwaffen gewählt werden können (S. 124); für alle anderen gibt es hierzu keine Aussage.
Bei den Voraussetzungen für eine Blutswaffe (S. 142, linke Spalte, zweiter Absatz) sind jedoch Peitschen- und Fesselwaffen ausgeschlossen, da sie keine Spezialwaffen sein könnten. Das ist inkonsistent und sollte eindeutig geklärt werden.