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Die Erläuterungen/Erklärungen in Spielsituationen Panische Flucht und erneuter Kontrollbereich von @Abdel Basset Sarout werfen bei mir einige Fragen auf. Folgend eine übliche Situation: Die Spielergruppe (in Grün dargestellt) verfolgen einen Dunkeldruiden und seine Barbaren (in Rot/Violett dargestellt). Der Dunkeldruide und seine Barbaren legen in einer Höhle einen Hinterhalt, vier der Barbaren verstecken sich erfolgreich in der vorderen Höhle und fangen die Spieler ab. Am zweiten Ausgang der Höhle steht der Dunkeldruide mit seinem Leibwächter. Der Held der Spielergruppe kommt als letzter in die Höhle und steht am Ende der Bewegungsphase noch einen Meter von zwei Barbaren entfernt, die ihm den Weg abschneiden wollen. Der Held hat B24 und Geländelauf+13.(siehe folgendes Bild) Der Held möchte sprichwörtlich der Schlange den Kopf abschlagen und will versuchen zum Dunkeldruiden zu gelangen und ihn kampfunfähig zu machen oder wenn nötig zu töten. Bei der Variante 1 versucht der Held mittels Geländelauf durch die Kontrollbereiche der einfachen Gegner zu kommen, um nach zwei Runden beim Dunkeldruiden zu stehen. Der Held wählt dabei nicht den einfachsten Weg, sondern den kürzesten Weg. Die Spielergruppe gewinnt die Initiative und entscheidet, sich zuerst zu bewegen. (sieh folgendes Bild) Dem Helden müssen jetzt vier Geländelaufproben gelingen, damit er mit halber Bewegungsweite an die dargestellte Position (Gelb) zu gelangen. Zusätzlich könnten die einfachen Gegner, durch deren Kontrollbereich der Held läuft, sich entscheiden gegen den Helden einen spontanen Angriff mit EW-4:Angriff durchzuführen - ein gelungener WW:Gw/10 vorausgesetzt. In der zweiten Runde muss er dann mit einem weiteren gelungenen Geländelauf am Leibwächter vorbei usw.. Des Weiteren kann der Held von den beiden freien, einfachen Gegnern verfolgt und gestellt werden. Also keine ganz einfache Vorgehensweise - fünf erfolgreich abgelegt EW:Geländelauf und trotzdem die Möglichkeit Schaden zu erleiden - so soll es ja auch sein. Bei der Variante 2 wendet der Held einen Regel-Kniff an. Der Held geht in Runde 1 mit den beiden einfachen Gegnern in den Nahkampf. In der zweiter Runde macht er dann panische Flucht. (siehe folgendes Bild)) Da nach wörtlicher/geschriebener Anwendung der Regeln die Handlung "panische Flucht" am Ende einer Runde, nach Abschluss aller Handlungen durchgeführt wird, zählt sie nicht als Bewegung (innerhalb der Bewegungsphase), obwohl man seine volle Bewegungsweite zurücklegen muss und dadurch verlieren auch noch die Kontrollbereiche ihre Wirkung. Der Held kommt jetzt ohne einen Erfolgswurf zu machen und ohne Gefahr weiteren Schaden zu erleiden (nur die beiden einfachen Gegner, deren Kontrollbereich er verlässt, können mit einem erfolgreichen EW+4:Angriff Schaden verursachen) sogar vier Felder hinter den Dunkeldruiden. Sollte die Spielergruppe in der nachfolgenden Runde die Initiative gewinnen und sich entscheiden, sich zuerst zu bewegen, ist der Dunkeldruide im Kontrollbereich und im Nahkampf mit dem Helden. Obwohl der Dunkeldruide seine Barbaren (die Gegebenheiten der Höhle zwecks Versteckmöglichkeiten ausnutzend) in den Weg der Spielergruppe postiert hat, kann alles mit einem Regel-Kniff umgangen werden. War/Ist die Intention des Gesetzgebers/Regelerstellers die Handlung "panischen Flucht" ans Ende einer Runde (nach Abschluss aller Handlungen) zu setzen, damit sie nicht als Bewegung (in der Bewegungsphase / obwohl man sich seine volle Bewegungsweite bewegen muss) gilt - mit allen daraus resultierenden Folgen - oder soll dadurch eine vereinfachte Darstellung ermöglicht werden, weil ja Derjenige/Diejenigen welcher Kontrollbereich verlassen wird, in der Handlungsphase mit EW+4:Angriff nach dem panisch Fliehenden schlagen dürfen?
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- geländelauf
- kontrollbereich
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