Ich denke, die entscheidende Formulierung heißt "gegen den Willen des Betroffenen". Dies hat sehr weit reichende Auswirkung, wenn man sich die offizielle Antwort auf die Wirkungsweise der Schutzrunen anschaut (zu finden in den offiziellen Regelantworten), da dort dem Willen eine enorme Differenzierungsmöglichkeit zugesprochen wird.   Daher stellt sich für mich nun die Frage, wie diese Differenzierung beim Verzaubern stattfinden soll. Mindestens drei Möglichkeiten sind denkbar: Der Betroffene