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Beidhändiger Kampf für besonders gewandte Zauberer zu Spielbeginn


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Da Gw die Leiteigenschaft für beidhändiger Kampf ist, kann jemand mit Gw>95 dies, wenn er es bei der Charaktererschaffung (während der Lehrjahre) lernt, um 2 höher, also auf +5.

Diese Fertigkeit kann jeder für 6 Lernpunkte als ungewöhnliche Fertigkeit erlangen. Also auch ein Zauberer. Wenn dieser nun also Gw>95 hat, beherrscht er beidhändiger Kampf+5, wenn er es als ungewöhnliche Fertigkeit erlangt. Zauberer haben aber zu Beginn für Waffen nur einen Erfolgswert von +4. Er könnte den beidhändigen Kampf - den Regeln nach - mit keiner Waffe anwenden.

 

Was nun?

 

Bestimmt man einfach, daß ein besonders gewandter Zauberer bei der Erschaffung beidhändiger Kampf nur auf +4 bekommen kann?

 

Bekommt er es auf +5 und kann es erst anwenden, wenn er seine Waffe gesteigert hat?

 

Bekommt er es auf +5 kann es aber vorerst nur auf +4 anwenden, bis er seine Waffe auf +5 gesteigert hat?

 

Wie würdet ihr das Regeln?

Jene, welche die Hausregel benutzen, mit welcher man auch beidhändig mit Waffen kämpfen kann, die man schlechter beherrscht, als den beidhändigen Kampf, haben das Problem natürlich nicht, daher wendet sich meine Frage vorallem an die anderen.

 

Gruß,

Tony

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Ich hätte jetzt gedacht, dass auf beidhändigen Kampf gar kein Bonus gegeben wird wenn die GW höher als 95 ist. Da es sich meiner Meinung nach um eine "Angriffsfertigkeit" (Waffenfertigkeit kann man ja nicht sagen) handelt. Den Angriffsbonus könnte man vielleicht dazu nehmen, aber ich glaube der wurde ausgeschlossen.

 

viele Grüsse

Gindelmer

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Streng genommen bekommt der Ma beidhändiger Kampf auf +5 und kann die Fertigkeit allerdings nicht anwenden, bevor er seinen Dolch nicht auf ebenfalls +5 gesteigert hat. Ggf. bekommt er ja noch einen Angriffsbonus aufgrund seiner hohen Gs (ist ja relativ häufig der Fall), so daß er in diesem Fall trotzdem beidhändigen Kampf anwenden könnte.

Die Frage ist allerdings, ob ein Ma die wertvollen Lernpunkte für ungewöhnliche Fertigkeiten "herausschleudert", um beidhändigen Kampf zu lernen, statt sich auf Fertgkeiten für Ma zu beschränken.

Trotzdem kann ein Ma natürlich rein regeltechnisch beidhändigen Kampf lernen - das bleibt meiner Ansicht nach unbestritten und ich würde auch bei entsprechend hoher Leiteigenschaft den Bonus gewähren.

 

Gruß, Glenn

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Ggf. bekommt er ja noch einen Angriffsbonus aufgrund seiner hohen Gs (ist ja relativ häufig der Fall), so daß er in diesem Fall trotzdem beidhändigen Kampf anwenden könnte.

Das stimmt nicht, da beim beidhändigen Kampf der AnB keine Rolle spielt.

 

Solwac

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Das ist richtig, aber der Ma bekäme ihn ja auch für den Wert "Dolch", so daß er diesen Wert dann gleichhoch mit beidhändiger Kampf beherrschen würde. Für die Anwendung der Fertigkeit beidhändiger Kampf im Kampf hat der AnB keine Auswirkungen (also nicht +6 statt +5), sondern meiner Ansicht nach nur für die Anwendbarkeit an sich.

 

Gruß, Glenn

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Der beherrschte Erfolgswert (und darauf bezieht sich der beidhändige Kampf) ist aber unabhängig vom AnB. Ein Zauberer hat bei der Erschaffung immer +4, auch wenn er seinen EW: Dolch wegen hoher Gs mit +6 machen darf. Der AnB ist ein Zuschlag, keine Änderung des gelernten Wertes.

 

Solwac

 

P.S. Für mich gehört dieser Fall zu den kleinen Ungenauigkeiten bei der Umstellung von M3 auf M4. Nach M3 gab es ja einfach nur -1 auf den EW inklusive AnB.

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Beidhändiger Kampf ist an die Beherrschung von Waffenfertigkeiten gebunden. Dementsprechend hat ein besonders geschickter Zauberer bei Charaktererschaffung maximal den Erfolgswert +4 mit dieser Fertigkeit, da er keine Waffen höher beherrschen kann. Der zusätzliche Bonuspunkt verfällt.

 

Grüße

Prados

:thumbs: Gute Lösung. Gefällt mir. Danke!

 

Gruß,

Tony

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Beidhändiger Kampf ist an die Beherrschung von Waffenfertigkeiten gebunden. Dementsprechend hat ein besonders geschickter Zauberer bei Charaktererschaffung maximal den Erfolgswert +4 mit dieser Fertigkeit, da er keine Waffen höher beherrschen kann. Der zusätzliche Bonuspunkt verfällt.

 

Grüße

Prados

 

Der Magier kann in beidhändigem Kampf keinen höheren Wert als den Fertigkeitswert in der jeweiligen Waffe. Sollte er aber auch durch einen AnB eine höheren Wert als +4 in der Waffe besitzen, würde ich ihm diesen auch in beidhändigem Kampf zugestehen...

 

gruß Isaldorin

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Beidhändiger Kampf ist an die Beherrschung von Waffenfertigkeiten gebunden. Dementsprechend hat ein besonders geschickter Zauberer bei Charaktererschaffung maximal den Erfolgswert +4 mit dieser Fertigkeit, da er keine Waffen höher beherrschen kann. Der zusätzliche Bonuspunkt verfällt.

 

Grüße

Prados

 

Der Magier kann in beidhändigem Kampf keinen höheren Wert als den Fertigkeitswert in der jeweiligen Waffe. Sollte er aber auch durch einen AnB eine höheren Wert als +4 in der Waffe besitzen, würde ich ihm diesen auch in beidhändigem Kampf zugestehen...

 

gruß Isaldorin

Da du mich zitierst, also offensichtlich Bezug auf meinen Beitrag nehmen möchtest, antworte ich in dem Sinne, dass die von dir vorgeschlagene Regelung nicht der offiziellen Lesart entsprechen kann - und darüber hinaus in Anbetracht der Tatsache, dass ein Angriffsbonus im beidhändigen Kampf nicht berücksichtigt wird, sogar unlogisch ist.

 

Grüße

Prados

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