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Geas - mehrere möglich?


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Mir ist nur bekannt, dass Dweomer durch Bannen von Zauberwerk aufgehoben werden kann, aber dass sich Dweomerzauber nicht gegenseitig aufheben können habe ich noch nie gehört oder gelesen.

 

Wenn z.B. zwei Druiden Macht über die belebte Natur auf ein und das selbe Tier zaubern entscheidet selbstverständlich ein Zauberduell, wer von den beiden das Tier "übernimmt".

 

@Sirana:

Du meinst sicherlich daß Dweomer nicht durch Bannen von Zauberwerk aufgehoben werden kann.

 

Ansonsten sehe ich die Sache wie Du.

Ein Zauberduell ist selbstverständlich nötig.

Ja klar. :blush:

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Top-Benutzer in diesem Thema

So, ich habe noch mal geforscht. Der Absatz über 'Wiederholtes Verzaubern' (ARK, S.29) ist in M4 neu eingeführt worden, unter M3 gab es zu dem Thema noch nichts.

 

Aus irgendeinem Grund haben wir vor M4 allerdings auch schon so gespielt (z.B. zweimal Stärke zaubern bringt nicht Stärke+40 sondern nur Stärke+20), mit der Ausnahme, dass wir die Wirkungsdauer bei erneuter Verzauberung haben neu beginnen lassen. Letzters wird in M4 jetzt ebenfalls explizit ausgeschlossen, d.h. erneutes Zaubern von Schlaf lässt die Wirkungsdauer nicht neu beginnen, sondern es gilt die Wirkungsdauer der ersten Verzauberung. Insgesamt spricht M4 davon

[...] Wird ein Spruch gegen ein Wesen eingesetzt, solange derselbe Zauber noch wirkt, so hat dies absolut keinen Effekt. [...]

 

Jetzt stellt sich (nicht nur vor dem Hintergrund von Geas) die Frage, wie man die Textstelle auslegt. Beispiel von Sirana:

 

[...]Wenn z.B. zwei Druiden Macht über die belebte Natur auf ein und das selbe Tier zaubern entscheidet selbstverständlich ein Zauberduell, wer von den beiden das Tier "übernimmt".

 

Ist in dem Fall überhaupt ein Zauberduell möglich? Theoretisch könnte man ja argumentieren, dass das Übernehmen ein Effekt ist.

 

Ich bin der Meinung, dass in einem solchen Fall die Übernahme bzw. Zauberduelle möglich sind. Ich frage mich allerdings gerade, ob einige meiner Vorposter der Meinung sind, dass dies nicht möglich sei. Insbesondere interessant wäre für mich, wie das im Zusammenhang mit der 'Regelantwort von Midgard-Online' gesehen wird.

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Regelantwort von Midgard-Online:

Die Regelantwort sieht das so wie du: Ein Übernehmen des Tieres ist möglich. In dem Fall würde ein Zauberduell durchgeführt, der Zauberer mit dem höheren Erfolgswert bekommt den Zuschlag.

 

Ein wiederholtes Verzaubern liegt dann vor, wenn auf ein bereits verzaubertes Wesen ein neuer, zusätzlicher Zauber mit ähnlichem oder gleichem Effekt gewirkt werden soll, während ein vorheriger Zauber noch wirkt. Das wäre beim Geas der Fall. Solange das ursprüngliche Geas noch wirkt, kann nicht noch ein weiteres, zusätzliches gewirkt werden.

 

Bei Macht über die belebte Natur ist es aber nicht der Fall, der Effekt bleibt derselbe, es wird kein zusätzlicher Zauber auf das Opfer gewirkt, sondern lediglich bestimmt, welcher Zauberer die Oberhand behält.

 

Grüße

Christoph

 

Diese Antwort soll die laufende Diskussion nicht beenden, sondern lediglich die Regelgrundlage verdeutlichen, von der aus weiterdiskutiert werden kann. Nähere Informationen zum Regelservice findet ihr in diesem Strang.

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Ok, danke schon mal für die Antwort! :) Ich bin fast zufrieden ;)

 

Für Kontrollzauber wie Macht über die belebte Natur, Macht über Menschen, usw. ist es mir jetzt klar. Unklar bleibt mir aber dennoch die folgende Konstellation in Bezug auf Geas:

(1) Zauberer A zaubert erfolgreich Geas X auf Opfer o

(2) Zauberer B zaubert Geas Y auf Opfer o (bzw. versucht es zu zaubern)

 

Was passiert bei (2)?

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Regelantwort von Midgard-Online:
Bei Macht über die belebte Natur ist es aber nicht der Fall, der Effekt bleibt derselbe, es wird kein zusätzlicher Zauber auf das Opfer gewirkt, sondern lediglich bestimmt, welcher Zauberer die Oberhand behält.

 

Diese Antwort soll die laufende Diskussion nicht beenden, sondern lediglich die Regelgrundlage verdeutlichen, von der aus weiterdiskutiert werden kann. Nähere Informationen zum Regelservice findet ihr in diesem Strang.

In dem Fall müsste, auch wenn der zweite Zauberer sich durchsetzt, die Wirkungsdauer (bzw. die Frist bis zum nächsten Widerstandswurf) immer diejenige des ersten Zaubers bleiben, oder? Ein Verlängern durch wiederholtes Verzaubern ist ja nicht möglich.

 

Gruß

Pandike

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Regelantwort von Midgard-Online:
Bei Macht über die belebte Natur ist es aber nicht der Fall, der Effekt bleibt derselbe, es wird kein zusätzlicher Zauber auf das Opfer gewirkt, sondern lediglich bestimmt, welcher Zauberer die Oberhand behält.

 

Diese Antwort soll die laufende Diskussion nicht beenden, sondern lediglich die Regelgrundlage verdeutlichen, von der aus weiterdiskutiert werden kann. Nähere Informationen zum Regelservice findet ihr in diesem Strang.

In dem Fall müsste, auch wenn der zweite Zauberer sich durchsetzt, die Wirkungsdauer (bzw. die Frist bis zum nächsten Widerstandswurf) immer diejenige des ersten Zaubers bleiben, oder? Ein Verlängern durch wiederholtes Verzaubern ist ja nicht möglich.

 

Gruß

Pandike

 

Regelantwort von Midgard-Online:

Nein, die Wirkungsdauer gilt vollständig.

 

Grüße

Christoph

 

Diese Antwort soll die laufende Diskussion nicht beenden, sondern lediglich die Regelgrundlage verdeutlichen, von der aus weiterdiskutiert werden kann. Nähere Informationen zum Regelservice findet ihr in diesem Strang.

Und ich kann gar nicht glauben, dass ich all das in den braunen Kasten schreibe. Ich lass den mal wieder weg.

 

Grüße

Christoph

Bearbeitet von Prados Karwan
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Was bedeutet das für viele Abenteuer, in denen die Abenteurer ein Geas auferlegt bekommen, um auf gar keinen Fall etwas zu verraten?

Nach dem ersten Geas wären keine weiteren mehr möglich, was bei einem erneuten Versuch, ein Geas aufzuerlegen, sicherlich bemerkt würde, oder nicht?

Denn dann würde es bedeuten, dass die Gruppe die Geheimnisse weiter verraten könnte, oder sie würde gleich umgebracht, wenn man die Gegenspieler konsequent spielte.

 

Viele Grüße

Ticaya

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Und deshalb mein Nachhaken ;)

 

Ok, danke schon mal für die Antwort! :) Ich bin fast zufrieden ;)

 

Für Kontrollzauber wie Macht über die belebte Natur, Macht über Menschen, usw. ist es mir jetzt klar. Unklar bleibt mir aber dennoch die folgende Konstellation in Bezug auf Geas:

(1) Zauberer A zaubert erfolgreich Geas X auf Opfer o

(2) Zauberer B zaubert Geas Y auf Opfer o (bzw. versucht es zu zaubern)

 

Was passiert bei (2)?

 

Zauberduell? Zweiter Geas schlägt generell fehl? Andere Möglichkeit?

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  • 2 Jahre später...

Mir persönlich gefällt diese Auslegung von wiederholtem Verzaubern nicht wirklich.

 

Jeder vernüftige Spieler würde sich freiwillig ein Geas auferlegen lassen, das ihm z.B. verbietet Myrkdags das Fleisch von Albino-Mörderpinguinen zu essen und wäre von da an immun gegen den Spruch.

 

Als Lösung stelle ich hier zwei andere Auslegungen zur Diskussion:

 

1. Jedes einzelne Verbot und Gebot wird als einzigartiger Zauber angesehen. Ein Spieler kann also nur nicht 2 mal das gleiche Verbot/Gebot auferlegt bekommen um doppelten Schaden durch Nichtbeachtung zu erhalten, wohl aber durch nichtbeachtung verschiedener Geasa.

 

2. Das auferlegte Ge-/Verbot wird als Auslöser des eigentlichen Zaubers gesehen, der das Opfer (nach einem Schlüsselereignis) dahinsiechen lässt: sobald der Betroffene gegen eines seiner Geasa verstoßen hat wirken sich weitere Verstöße (gegen das gleiche oder ein anderes Ge-/Verbot) nicht weiter aus, weil der Betroffene ja bereits durch den Zauber dahin siecht.

 

Mir persönlich gefällt Version 2 besser.

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2. Das auferlegte Ge-/Verbot wird als Auslöser des eigentlichen Zaubers gesehen, der das Opfer (nach einem Schlüsselereignis) dahinsiechen lässt: sobald der Betroffene gegen eines seiner Geasa verstoßen hat wirken sich weitere Verstöße (gegen das gleiche oder ein anderes Ge-/Verbot) nicht weiter aus, weil der Betroffene ja bereits durch den Zauber dahin siecht.

 

Mir persönlich gefällt Version 2 besser.

 

Wenn jedoch ggegen zwei Ge/Verbote verstoßen wurde, müssen auch für beide die entsprechende Buße abgelegt werden, bevor das "Dahinsiechen" endet.

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