Bruder Buck Geschrieben 8. Juni 2018 report Teilen Geschrieben 8. Juni 2018 vor 2 Stunden schrieb Abd al Rahman: Der Admin kann da nix machen im Moment. Der Admin muss die Rechte neu aufbauen, weil das Add-On der alten Gruppenlösung irgendwas seltsames mit den Rechten gemacht hat. Wenn ich das aber mache, hat niemand mehr Zugriff zu den internen Foren wie z.B. Con-Saga Spielleiterforum. Die müssen erst in einen Club umziehen, bevor ich die Rechte reparieren kann. Link zu diesem Kommentar
Solwac Geschrieben 8. Juni 2018 report Teilen Geschrieben 8. Juni 2018 vor 27 Minuten schrieb Bruder Buck: Und bekannt seit dem KlosterCon '17... Link zu diesem Kommentar
Bruder Buck Geschrieben 8. Juni 2018 report Teilen Geschrieben 8. Juni 2018 vor einer Stunde schrieb Solwac: Und bekannt seit dem KlosterCon '17... Das bringt mir echt viel... Link zu diesem Kommentar
Bro Geschrieben 9. Juni 2018 report Teilen Geschrieben 9. Juni 2018 vor 15 Stunden schrieb Bruder Buck: Das bringt mir echt viel... Tröstet es Dich, dass ich es auch nicht wusste? Link zu diesem Kommentar
Abd al Rahman Geschrieben 9. Juni 2018 Autor report Teilen Geschrieben 9. Juni 2018 Ist doch eigentlich nicht soooo wichtig. 1 Link zu diesem Kommentar
Yon Attan Geschrieben 9. Juni 2018 report Teilen Geschrieben 9. Juni 2018 (bearbeitet) Vielleicht können wir irgendwo alle Gruppen auflisten, die noch nicht in einen Club umgezogen sind und dann wie am Pranger auf Midgard mit Tomaten und Eiern werfen? Mfg Yon, der hofft, dass seine Gruppen alle umgezogen sind Bearbeitet 9. Juni 2018 von Yon Attan 2 Link zu diesem Kommentar
Lukarnam Geschrieben 9. Juni 2018 report Teilen Geschrieben 9. Juni 2018 DSVGO 1 Link zu diesem Kommentar
daaavid Geschrieben 9. Juni 2018 report Teilen Geschrieben 9. Juni 2018 vor 44 Minuten schrieb Lukarnam: DSVGU Die Schwampf Verordnung zu Gruppen Umzügen? Link zu diesem Kommentar
Panther Geschrieben 9. Juni 2018 report Teilen Geschrieben 9. Juni 2018 vor 11 Minuten schrieb daaavid: Die Schwampf Verordnung zu Gruppen Umzügen? DSGVO! korrigiert: Demographische Schwampflinge gegen verordnete Umzüge? Link zu diesem Kommentar
Bro Geschrieben 9. Juni 2018 report Teilen Geschrieben 9. Juni 2018 Ist der Schwampf abgeschlossen? 1 1 Link zu diesem Kommentar
stefanie Geschrieben 11. Juni 2018 report Teilen Geschrieben 11. Juni 2018 Am 7.6.2018 um 22:52 schrieb Bro: Kann bitte endlich mal ein freundlicher Moderstor den Nordlichtcon-Bekanntmachungsstrang abschließen, bevor stefanie einen Herzinfarkt bekommt, weil hier zu ciele Leute es nicht raffen, nicht dort zu schreiben? Bittebitte? Ich möchte bitte so bald wie möglich wieder in meinem Stranghttps://www.midgard-forum.de/forum/topic/33852-9-nordlichtcon-1010-141018/ schreiben können. Mir ist egal, ob ich die Berechtigung erhalte, darin zu schreiben, obwohl er abgeschlossen ist. Mir ist egal, ob er wieder aufgeschlossen wird und dann auch andere darin schreiben können Ich muß dieser Tage Dinge verkünden und der NordlichtCon-Schwampf ist ja nun wirklich nicht der richtige Platz dafür, der wird von den meisten bestimmt nicht mal gelesen. Link zu diesem Kommentar
Abd al Rahman Geschrieben 11. Juni 2018 Autor report Teilen Geschrieben 11. Juni 2018 Und offen. Link zu diesem Kommentar
stefanie Geschrieben 11. Juni 2018 report Teilen Geschrieben 11. Juni 2018 Prima, danke. Link zu diesem Kommentar
seamus Geschrieben 14. Juni 2018 report Teilen Geschrieben 14. Juni 2018 (bearbeitet) @DiRi Du hast mitbekommen, dass der Beitrag 5min vorher schon moderiert wurde? (hätte besser per PN nachgefragt, sorry) bezieht sich auf Aura von Abenteurertypen -nur bestimmte Vollzauberer ab Grad 11? (& sich darauf bezogener vorbeitrag (4 davor): comment=2908897). Generelle Nachfrage auf Grund obigem Beitrag von dir bzgl. legitimes Zitieren: vor 19 Stunden schrieb DiRi: ...Leute, ich bitte darum, sich zu überlegen, ob das Zitieren von ganzen Regelpassagen, nicht auch im Midgardforum eine Urheber- bzw. Copyrightverletzung bedeuten... 1-3 volle Sätze sind aber schon i.d.R. in Ordnung (sofern die Sätze nicht schon allein eine halbe Regeltext-Spalte füllen), oder ? Moderation: Dieser und der folgende Beitrag wurden aus dem Aurenstrang auf Wunsch von seamus in diesen - richtigen- Strang verschoben. Vielen Dank für die Eigenmeldung, @seamus. EinMODskaldir Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen Bearbeitet 15. Juni 2018 von Einskaldir überarbeitet auf Grund DiRis Antwort Link zu diesem Kommentar
DiRi Geschrieben 14. Juni 2018 report Teilen Geschrieben 14. Juni 2018 (bearbeitet) vor 15 Stunden schrieb seamus: @DiRi Du hast mitbekommen, dass der Beitrag 5min vorher schon moderiert wurde? 1-3 volle Sätze sind aber schon i.d.R. in Ordnung (sofern sie nicht gerade schon allein ne halbe Text-Spalte füllen)? Du hast ganz sicher nicht mitbekommen, dass ich meinen Beitrag getippt habe, bevor oben moderiert wurde, Einskaldir aber erheblich fixer beim Abfassen seiner Moderation war als ich - aber egal. Deine Äußerung in Satz 2 lässt im Übrigen den nicht zutreffenden Schluss zu, im moderierten Beitrag oben wären nur ein oder zwei Sätze zitiert worden. Dem war ganz sicher nicht so. Es war vielmehr eine ganze Textpassage aus eher zehn oder gar mehr Sätzen (ich habe sie nicht gezählt). Deinem zweiten Satz möchte ich daher entschieden entgenhalten, dass dies nicht ok ist bzw. war! Moderation: DiRi Ansonsten: Diskutieren von Moderationen bitte im entsprechenden Strang. Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen Bearbeitet 15. Juni 2018 von DiRi 1 Link zu diesem Kommentar
Camlach Geschrieben 18. Juni 2018 report Teilen Geschrieben 18. Juni 2018 Am 14.06.2018 um 18:57 schrieb DiRi: Eine Bitte um Selbstreflektion und um nachgesteuertes eigenverantwortliches Handeln... Leute, ich bitte darum, sich zu überlegen, ob das Zitieren von ganzen Regelpassagen, nicht auch im Midgardforum eine Urheber- bzw. Copyrightverletzung bedeuten. Sollte man hier in Zweifel geraten, bitte ich darum, die eigenen Beiträge (gilt heute auch für andere Stellen im Forum) entsprechend durch Editieren selbst hin zu einer rechtlich weniger problematischen Situation zu bereinigen, andernfalls könnte man sich genötigt sehen hier im 1. Schritt zu löschen. Ich jedenfalls werde mir dies hier dann anschauen und ggf. in Moderation: DiRi grün Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen reagieren. @Camlach rein "rechtlich" würde ich (vordergründig) kein Problem sehen. Weil Zitat: (Österreichisches Urheberrechtsgesetz - ich gehe mal davon aus, dass das deutsche ähnliche - wenn nicht Gleiche Rehgelungen aufweist). § 42f. (1) Ein veröffentlichtes Werk darf zum Zweck des Zitats vervielfältigt, verbreitet, durch Rundfunk gesendet, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und zu öffentlichen Vorträgen, Aufführungen und Vorführungen benutzt werden, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn 1. einzelne Werke nach ihrem Erscheinen in ein die Hauptsache bildendes wissenschaftliches Werk aufgenommen werden; ein Werk der in § 2 Z 3 bezeichneten Art oder ein Werk der bildenden Künste darf nur zur Erläuterung des Inhaltes aufgenommen werden; 2. veröffentlichte Werke der bildenden Künste bei einem die Hauptsache bildenden wissenschaftlichen oder belehrenden Vortrag bloß zur Erläuterung des Inhaltes öffentlich vorgeführt und die dazu notwendigen Vervielfältigungsstücke hergestellt werden; 3. einzelne Stellen eines veröffentlichten Sprachwerkes in einem selbstständigen neuen Werk angeführt werden; 4. einzelne Stellen eines veröffentlichten Werkes der Tonkunst in einer literarischen Arbeit angeführt werden; 5. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes in einem selbstständigen neuen Werk angeführt werden. (2) Für die Zwecke dieser Bestimmung ist einem erschienenen Werk ein Werk gleichzuhalten, das mit Zustimmung des Urhebers der Öffentlichkeit in einer Weise zur Verfügung gestellt wurde, dass es für die Allgemeinheit zugänglich ist. Das ist die "rein rechtliche" Situation. Allerdings - wenn es den "Inhabern des Urheberrechtes" nicht "recht" ist, dass wir in Regeldiskussionen/-Fragen/-Meinungen "zitieren", so will ich nicht auf Konfrontationskurs gehen Allerdings wäre es mir schon recht, wenn wir bei einer "Zitierungsbeschränkung" seitens des Verlags eine "Guideline" bekommen könnten was "akzeptabel" wäre und was nicht... 1 Link zu diesem Kommentar
Einskaldir Geschrieben 18. Juni 2018 report Teilen Geschrieben 18. Juni 2018 (bearbeitet) vor 17 Minuten schrieb Camlach: rein "rechtlich" würde ich (vordergründig) kein Problem sehen. Weil Zitat: (Österreichisches Urheberrechtsgesetz - ich gehe mal davon aus, dass das deutsche ähnliche - wenn nicht Gleiche Rehgelungen aufweist). § 42f. (1) Ein veröffentlichtes Werk darf zum Zweck des Zitats vervielfältigt, verbreitet, durch Rundfunk gesendet, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und zu öffentlichen Vorträgen, Aufführungen und Vorführungen benutzt werden, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn 1. einzelne Werke nach ihrem Erscheinen in ein die Hauptsache bildendes wissenschaftliches Werk aufgenommen werden; ein Werk der in § 2 Z 3 bezeichneten Art oder ein Werk der bildenden Künste darf nur zur Erläuterung des Inhaltes aufgenommen werden; 2. veröffentlichte Werke der bildenden Künste bei einem die Hauptsache bildenden wissenschaftlichen oder belehrenden Vortrag bloß zur Erläuterung des Inhaltes öffentlich vorgeführt und die dazu notwendigen Vervielfältigungsstücke hergestellt werden; 3. einzelne Stellen eines veröffentlichten Sprachwerkes in einem selbstständigen neuen Werk angeführt werden; 4. einzelne Stellen eines veröffentlichten Werkes der Tonkunst in einer literarischen Arbeit angeführt werden; 5. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes in einem selbstständigen neuen Werk angeführt werden. (2) Für die Zwecke dieser Bestimmung ist einem erschienenen Werk ein Werk gleichzuhalten, das mit Zustimmung des Urhebers der Öffentlichkeit in einer Weise zur Verfügung gestellt wurde, dass es für die Allgemeinheit zugänglich ist. Das ist die "rein rechtliche" Situation. Allerdings - wenn es den "Inhabern des Urheberrechtes" nicht "recht" ist, dass wir in Regeldiskussionen/-Fragen/-Meinungen "zitieren", so will ich nicht auf Konfrontationskurs gehen Allerdings wäre es mir schon recht, wenn wir bei einer "Zitierungsbeschränkung" seitens des Verlags eine "Guideline" bekommen könnten was "akzeptabel" wäre und was nicht... Erstmal ist die deutsche Regelung wohl die folgende: §51 Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn 1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden, 2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden, 3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden. Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist. Dann weiß ich nicht ganz, worauf du hinauswillst. Auch bei mehrmaligem Lesen der von dir zitierten Vorschrift, ist für mich nicht ersichtlich, worunter ein zitat im Forum fallen soll. Ich nehme nicht an, dass du das Forum oder den einzelnen Beitrag, in dem zitiert wird ernsthaft unter ein "selbständiges neues Werk" subsumierst. Bearbeitet 18. Juni 2018 von Einskaldir 1 Link zu diesem Kommentar
Einskaldir Geschrieben 18. Juni 2018 report Teilen Geschrieben 18. Juni 2018 Oh und im Übrigen das Wichtigste: Abdns Hausrecht. 1 Link zu diesem Kommentar
Camlach Geschrieben 18. Juni 2018 report Teilen Geschrieben 18. Juni 2018 vor 10 Minuten schrieb Einskaldir: Erstmal ist die deutsche Regelung wohl die folgende: §51 Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn 1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden, 2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden, 3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden. Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist. Dann weiß ich nicht ganz, worauf du hinauswillst. Auch bei mehrmaligem Lesen der von dir zitierten Vorschrift, ist für mich nicht ersichtlich, worunter ein zitat im Forum fallen soll. Ich nehme nicht an, dass du das Forum oder den einzelnen Beitrag, in dem zitiert wird ernsthaft unter ein "selbständiges neues Werk" subsumierst. Nein - ich beziehe mich auf den ersten Satz. Der zweite Satz stellt keine aufzählende "Erlaubnis" dar, sondern eine "beispielhafte" - dies wird durch das Wort "insbesondere" ausgedrückt. Link zu diesem Kommentar
Einskaldir Geschrieben 18. Juni 2018 report Teilen Geschrieben 18. Juni 2018 (bearbeitet) vor 6 Minuten schrieb Camlach: Nein - ich beziehe mich auf den ersten Satz. Der zweite Satz stellt keine aufzählende "Erlaubnis" dar, sondern eine "beispielhafte" - dies wird durch das Wort "insbesondere" ausgedrückt. Und du meinst, nach der Regelung kannst du ohne weitere Auseinandersetzung mit dem Zitat selbst, ein solches "Kleinzitat" in deinen Beitrag aufnehmen? Bearbeitet 18. Juni 2018 von Einskaldir Link zu diesem Kommentar
Camlach Geschrieben 18. Juni 2018 report Teilen Geschrieben 18. Juni 2018 vor 39 Minuten schrieb Einskaldir: Und du meinst, nach der Regelung kannst du ohne weitere Auseinandersetzung mit dem Zitat selbst, ein solches "Kleinzitat" in deinen Beitrag aufnehmen? Nein - aber das detailliert auszuführen würde den Rahmen sprengen ... (wenn du das "nichtöffentlich" - pn etc. weiterdiskutieren willst, (un)gerne) Aber ich will das eigentlich nicht, weil ich ja sowieso "freiwillig" auf die volle Nutzung des "Rechts zum Zitats" zu verzichten bereit bin. Ich hab jetzt noch einmal die relevanten Stränge rauf und runtergelesen und, wenn mein Post (Stein des Anstoßes) - so wie von dir moderiert als Beispiel für "erwünschten "maximalen" Zitierungsumfang" dient, dann kann ich damit (sehr gut) Leben (und das Originalzitat war ja wirklich etwas arg lang - aber das liegt daran, dass ich es - von berufs wegen - gewöhnt bin möglichst Umfangreich Informationen zur Verfügung zu stellen.) Ich gelobe also Besserung beim Zitieren (weniger) Damit wäre auch meine "ersuchen" um Definition was erwünscht ist (Reaktion auf DiRis Post) als erüllt uzu betrachten... Peace... 1 Link zu diesem Kommentar
Randver MacBeorn Geschrieben 26. Juni 2018 report Teilen Geschrieben 26. Juni 2018 Eine (externe) Betrachtung zum Thema "Moderation": Trolle und Hass in Online-Foren: "Eine einzige Kloake" | heise online https://heise.de/-4092354 Fazit: Alles gut im Midgard- Forum und vielen Dank an das gesamte Moderatorenteam! 3 8 Link zu diesem Kommentar
Abd al Rahman Geschrieben 26. Juni 2018 Autor report Teilen Geschrieben 26. Juni 2018 Danke Link zu diesem Kommentar
Detritus Geschrieben 26. Juni 2018 report Teilen Geschrieben 26. Juni 2018 vor 2 Stunden schrieb Randver MacBeorn: Eine (externe) Betrachtung zum Thema "Moderation": Trolle und Hass in Online-Foren: "Eine einzige Kloake" | heise online https://heise.de/-4092354 Fazit: Alles gut im Midgard- Forum und vielen Dank an das gesamte Moderatorenteam! Die Kommentare unter dem Artikel bestätigen traurigerweise den Artikel. 😞 Ohne die Leistung des Moderationsteams schmälern zu wollen, aber ich denke, dass es hier besser läuft, liegt auch daran, dass man sich gegenseitig mehr oder weniger kennt, weil man sich immer wieder mal auf Cons, Messen und privat trifft. Da ist die Gefahr des über die Stränge schlagens kleiner. Daher gebührt der Dank auch den verständnisvollen und gesitteten Forumsnutzern. 5 4 Link zu diesem Kommentar
Solwac Geschrieben 1. August 2018 report Teilen Geschrieben 1. August 2018 Ich finde die Löschung der Beiträge im Strang zur deutschen Innenpolitik nicht gut! Da kommt Aussage A und wird nach einigen Minuten zur Aussage B geändert. Nur weil jetzt aber einige auf A geantwortet haben (sie haben ihre Beiträge zu schreiben begonnen bevor die Änderung zu B abgesendet wurde) und jetzt nicht nur diese Antworten zu löschen (weil sich der Autor von A bzw. B anscheinend wünscht die Diskussion ungeschehen zu machen), sondern auch noch die Beiträge zu Aussage B, das entzieht sich meinem Verständnis. Oder darf ich, wenn mir eine Diskussion über einen Beitrag von mir nicht mehr gefällt, auch eine Löschung von meinem (den könnte ich ja selber mit einem Leertext editieren) UND den Antworten der anderen anfordern? Wo sind da die Grenzen? Diese Art der Diskussionskultur gefällt mir gar nicht. Wer etwas schreibt und später (und das kann bei Tippfehlern schon eine Sekunde später sein) ändert, der läuft Gefahr vor der Korrektur zitiert zu werden. Steht in Zitaten etwas, was man da nicht mehr stehen haben will, dann hat früher auch der Appell "bitte korrigiert das" geholfen. Aber hier ging es ja teilweise nicht um das Zitat, es ging um die Antwort. Wenn ich jetzt also dasselbe nochmal schreiben würde, dann müsste es konsequenterweise auch gelöscht werden. Und das auch wenn ich meine Meinung in einem Monat schreiben würde. Ich bitte daher um eine Korrektur der Moderation um auch die anderen Beitragsschreiber zu berücksichtigen. 5 1 Link zu diesem Kommentar
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