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Gerichtstag


Malte

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Hi,

 

mich interessiert, wie ein Gerichtstag in einer albischen Stadt wie z.B. Thame aussieht, bei dem Hohes Recht gesprochen wird. Vielleicht so?

 

Der Grundherr als Richter kommt mit einigen Wachen und dem Henker in die Stadt, winkt einmal freundlich dem Volk zu und verschwindet dann im Rathaus. Oder findet die Verhandlung zwecks Volksbelustigung / -abschreckung öffentlich auf dem Marktplatz statt?

 

Die beispielsweise des versuchten Giftmordes angeklagten Verbrecher werden von den Stadtwachen aus dem Kerker der Stadt geholt, gefesselt und dem Richter vorgeführt. Dort haben sich schon Zeugen versammelt. Wer erhebt nun Anklage? Vermutlich der Stadtvogt oder das Opfer bzw. seine Angehörigen?

 

Dann werden die Ansichten vorgetragen, beeidete Zeugenaussagen gemacht, und wer am meisten Zeugen auf seiner Seite hat, gewinnt? Wieviel Handlungsspielraum hat der Richter? Welche Rolle spielen Beweismittel, wie z.B. Schriftstücke? Können sie eine beeidete Zeugenaussage widerlegen?

 

Wenn das Todesurteil verhängt wird, wird es dann sofort vollstreckt? Wahrscheinlich schon, warum sollte man den Übeltäter noch durchfüttern, kost ja alles Geld smile.gif Und sowas wie eine nächste Instanz und Widerspruch gibt es wohl nicht?

 

Wie wird die Todesstrafe dann vollstreckt? Der Henker im QB heißt zwar Henker, hat aber ein Richtschwert. Henkt oder köpft er nun?

 

Und last but not least: Wie ist sowas im "echten" Schottland gehandhabt worden?

 

Vielen Dank für's Durchlesen und Antworten smile.gif,

Malte

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Hi Malte,

 

mal schauen, was mir zu Deinen Fragen einfällt.

 

Die Verhandlung wird wohl nur in Ausnahmefällen öffentlich auf dem Marktplatz stattfinden. Nämlich dann, wenn im Vorfeld bereits mit dem Grundherrn alles geklärt ist und der Schuldige wegen überragender Beweise verurteilt wird (Gewissermaßen ein Schauprozeß). Könnten während der Verhandlung Zwiefel an der richtigen Urteilsfindung aufkommen wird natürlich in einer geschlossenen Sitzung verhandelt. Reiche Angeklagte haben bei vielen Vergehen sicher die Möglichkeit sich freizukaufen wink.gif

 

Anklage erhebt der Geschädigte, ggf. sein Stellvertreter (kann auch der Erbe sein). Der Stadtvogt wird nur Anklage bei Vergehen gegen die Gemeinschaft (Brunnevergiftung etc.) erheben.

 

Je nach Verhandlungsart wird dann ein Verhör durchgeführt und die Zeugen befragt. Soll gemauschelt werden, werden die Aussagen unter Ausschluß der Öffentlichkeit aufgenommen. D.h. kein Zeuge weiß was der andere gesagt hat.

 

Schriftstücke, von ausreichend einflußreichen/angesehenen Bürgern gesiegelt können den Verhandlungsverlauf erheblich beeinflussen. Wieder eine Manipulationsmöglichkeit!

 

Der Grundherr ist gleichzeitig Richter und absolut frei in seiner Entscheidung. Korrektiv ist lediglich sein Gewissen und seine Überlegungen wie sein Verhalten auf seine Untertanen wirkt. Ist er zu willkürlich könnte das früher oder später zu Aufständen führen. Er wird sich also meist bemühen die Urteile in einem gewissen Rahmen gerecht zu fällen.

 

Berufung gibt es in der Regel nicht.

 

Todesurteile sind eher selten. Häufiger sind Pranger und andere körperliche Strafen. Diese werden nicht sofort nach dem Urteil vollzogen! Vielmehr ist das ein öffentliches Schauspiel welches erst nach einigen (wenigen) Tagen Vorbereitungszeit inszeniert wird. Sollte es doch zu einem Todesurteil kommen hängt die Art der Ausführung vom Vergehen ab! Je schändlicher die Tat desto entwürdigender der Tod!

 

Soweit meine Gedanken!

 

hiram

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Um mal Hiram zu widersprechen:

 

Gerichtstage finden natürlich öffentlich tendentiell unter freiem Himmel statt. Zumindest im Norden Albas. Schliesslich ist der Grundherr zwar Gerichtsherr, aber letztlich richtet er im Rahmen einer Volksversammlung. (Das wäre zumidest die kelto-germanische Traditionslinie.)

Dabei ist der Gerichtsherr durchaus an Regeln gebunden, die des tradierten Gewohnheitsrechts. Offensichtliche Willkür wird leicht mit einem Volksaufstand "belohnt".

Der Gerichtsherr kann sich übrigens durch einen Vogt vertreten lassen, der an seiner Statt richtet.

 

Schriftstücken würde ich eher geringe Bedeutung zumessen, zumindest bei der hohen Gerichtsbarkeit, um die es hier ja geht. Bei zivilrechtlichen Fragen spielt das schon eher eine Rolle. Dann muss es aber eine aussagekräftige Urkunde sein. Sie muss von jemandem ausgestellt sein, der dafür auch das Recht hatte. In einfachen Rechtsstreiten eher selten...

 

Kläger ist ein Geschädigter, in seltenen Fällen dürfte auch ein Gemeindeverteter klageberechtigt sein. Die Prozessparteien werden Zeugen für ihre Position beibringen dürfen. In der Regel dürfte die Selbstvertretung vor Gericht üblich sein. Damit haben besser gebildete in der Regel bessere Prozesschancen. Alternativ ist, wie im QB geschrieben noch das Gottesurteil üblich, der Gerichtsherr beschäftigt hierzu einen Gerichtsstreiter...

 

Bei den Todesarten dürfte man eher kreativ sein. Bestimmte Bevölkerungsgruppen haben ein Recht auf bestimmte Hinrichtungsarten, Adlige z.B. durch das Schwert. Hängen, Rädern, Pfählen dürften ansonsten üblich sein. Hängt elementar von den zu Last gelegten Straftaten ab.

Ansonsten gebe ich Hiram recht, Todesurteile dürften eher die Ausnahme sein. Üblicher sind verschiede Formen der "Brandmarkung" oder echter Schadenskompensation.

 

Hinrichtungen finden natürlich normalerweise direkt nach Urteilsverkündung statt.

 

Berufungen gibt es durchaus, es ist nur eine Frage, ob die jeweils nächste Instanz erreichtbar ist. Bei Hoher Gerichtsbarkeit wäre dies der König, bzw. der Gerichtsherr, wenn sein Vogt geurteilt hat.

Bei niederer Gerichtsbarkeit findet die "Berufung" statt, wenn der Gerichtsherr in der Stadt ist.

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Hi,

 

erstmal vielen Dank für die Antworten! Ich hätte wohl doch lieber Geschichte studieren sollen wink.gif

 

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Kazzirah @ Sep. 10 2002,12:46)</td></tr><tr><td id="QUOTE"> [...] Der Gerichtsherr kann sich übrigens durch einen Vogt vertreten lassen, der an seiner Statt richtet.

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Aber im Fall von Thame wird es sich Laird Donuilh MacConuilh wohl nicht nehmen lassen, dieses Recht auszuüben -- diese aufsässigen Städter haben ihm schon viel zu viele Rechte abgetrotzt!

 

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat </td></tr><tr><td id="QUOTE">Schriftstücken würde ich eher geringe Bedeutung zumessen, zumindest bei der hohen Gerichtsbarkeit, um die es hier ja geht. Bei zivilrechtlichen Fragen spielt das schon eher eine Rolle. Dann muss es aber eine aussagekräftige Urkunde sein. Sie muss von jemandem ausgestellt sein, der dafür auch das Recht hatte. In einfachen Rechtsstreiten eher selten...

<span id='postcolor'>

Angenommen, eine kriminelle Organisation hat einen Giftmord versucht, und war so dumm, darüber Buch zu führen. Unseren tapferen Helden ist diese Chronik nun als einziges Beweismittel in die Hände gefallen -- reicht das für eine Verurteilung, evtl. sogar zum Tode? Wahrscheinlich eher nicht, aber wie will man dann die Verbrecher zur Strecke bringen, wenn es sonst keine Zeugen gibt? Interessante Zeiten wink.gif

 

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat </td></tr><tr><td id="QUOTE">[...] Alternativ ist, wie im QB geschrieben noch das Gottesurteil üblich, der Gerichtsherr beschäftigt hierzu einen Gerichtsstreiter...

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Ich dachte das Gottesurteil wird zwischen Kläger und Beklagtem bzw. deren Stellvertretern ausgefochten?

 

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat </td></tr><tr><td id="QUOTE">[...] Ansonsten gebe ich Hiram recht, Todesurteile dürften eher die Ausnahme sein. Üblicher sind verschiede Formen der "Brandmarkung" oder echter Schadenskompensation.

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Aber jemanden, der einen Giftmord versucht hat, dürfte doch wohl der Galgen erwarten? Seine Mitwisser werden vielleicht nur gebrandmarkt aus der Stadt gejagt?

 

Gruß,

Malte

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Malte @ Sep. 10 2002,13:23)</td></tr><tr><td id="QUOTE"></span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Kazzirah @ Sep. 10 2002,12:46)</td></tr><tr><td id="QUOTE"> [...] Der Gerichtsherr kann sich übrigens durch einen Vogt vertreten lassen, der an seiner Statt richtet.

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Aber im Fall von Thame wird es sich Laird Donuilh MacConuilh wohl nicht nehmen lassen, dieses Recht auszuüben -- diese aufsässigen Städter haben ihm schon viel zu viele Rechte abgetrotzt!<span id='postcolor'>

Warum? Der Vogt wird von ihm selbst eingesetzt, ohne dass die Stadt irgendetwas zu melden hätte. Höchstens wenn die Stadt ihrem Herrn das Recht der Vogtsbenennung abkauft... (So ist's in den deutschen Städten z.T. geschehen.)

 

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat </td></tr><tr><td id="QUOTE">Angenommen, eine kriminelle Organisation hat einen Giftmord versucht, und war so dumm, darüber Buch zu führen. Unseren tapferen Helden ist diese Chronik nun als einziges Beweismittel in die Hände gefallen -- reicht das für eine Verurteilung, evtl. sogar zum Tode? Wahrscheinlich eher nicht, aber wie will man dann die Verbrecher zur Strecke bringen, wenn es sonst keine Zeugen gibt? Interessante Zeiten wink.gif<span id='postcolor'>

Die Organisation wäre wirklich extrem dumm. Noch dazu, wenn sie die Namen der Schuldigen vermerkte. Aber natürlich könnten die Abenteurer das Schriftstück vorbringen. Ob es allerdings zur Verurteilung reicht, ist eine andere Frage. Das hängt elementar davon ab, wie viel Vertrauen der jeweilige Gerichtsherr (und die Bevölkerung, die zumindest im nördlichen Teil Albas noch großen Anteil an der Rechtsfindung im Rahmen der Clansversammlung hat) in schriftliche Dokumente hat. Im Zweifel wird das Wort höher eingeschätzt als die Schrift. Der Eid sollte nicht unterschätzt werden.

 

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat </td></tr><tr><td id="QUOTE">

Ich dachte das Gottesurteil wird zwischen Kläger und Beklagtem bzw. deren Stellvertretern ausgefochten?<span id='postcolor'>

Nein, nicht zwingend. Das kann sein, muss aber nicht.

 

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat </td></tr><tr><td id="QUOTE">

Aber jemanden, der einen Giftmord versucht hat, dürfte doch wohl der Galgen erwarten? Seine Mitwisser werden vielleicht nur gebrandmarkt aus der Stadt gejagt?<span id='postcolor'>

Ähm, Morde sind doch eher selten, vor allem Giftmorde. In diesem Fall dürfte Galgen noch eine freundliche Strafe sein, da war man durchaus kreativer. wink.gif

Bei normalem Mord/Totschlag kann es durchaus sein, dass der Täter der Familie des Opfers nur eine angemessene Strafe zu zahlen hat. Hängt aber sehr vom Sozialstatus des Täters und den Tatumständen ab.

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Jutrix @ Sep. 11 2002,09:46)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Im Abenteuerband Hexerjagd wird noch das Feme-Gericht erwähnt. Mangels geschichtlicher Ausbildung, kann ich mir nur ungefähr vorstellen, was das ist, scheint aber in Alba üblich und auch rechtlich in Ordnung zu sein.<span id='postcolor'>

Meinem laienhaften Kenntnisstand zufolge waren das erst öffentliche, später geheime Sondergerichte der freien Bauern, die sich damit in denjenigen Gegenden selbst halfen, in denen der eigentliche Machthaber die juristischen Zügel schleifen ließ. Im Netz habe ich eine nette Zusammenfassung gefunden ("Bin ich hier richtig bei 'Strick, Stein, Gras, Grein'?" wink.gif) Einen ausführlicheren Vortrag gibt es leider nur noch bei Google im Archiv.

 

Aber ob diese westfälische Spezialität in Alba verbreitet ist? Wegen der Geheimniskrämerei, die Femegerichte umgibt, eignen sie sich jedenfalls schön für Verschwörungs-Abenteuer etc. smile.gif

 

Gruß,

Malte

 

 

 

 

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Kazzirah @ Sep. 10 2002,15:20)</td></tr><tr><td id="QUOTE"></span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat </td></tr><tr><td id="QUOTE">

Aber im Fall von Thame wird es sich Laird Donuilh MacConuilh wohl nicht nehmen lassen, dieses Recht auszuüben -- diese aufsässigen Städter haben ihm schon viel zu viele Rechte abgetrotzt!<span id='postcolor'>

Warum? Der Vogt wird von ihm selbst eingesetzt, ohne dass die Stadt irgendetwas zu melden hätte. Höchstens wenn die Stadt ihrem Herrn das Recht der Vogtsbenennung abkauft... (So ist's in den deutschen Städten z.T. geschehen.)<span id='postcolor'>

Ach guck an, was man nicht alles kaufen kann  wow.gif Ich finde die Unabhängigkeitsbestrebungen der Städte (s. z.B. Städtebund des Weald) geben einen sehr schönen Kampagnenhintergrund ab. Was gibt es denn neben dem Recht der Vogtsbenennung, der Steuerpflicht und dem Militär noch so alles, was eine Stadt wie Thame ihrem Grundherrn an Rechten abtrotzen könnte? Kennt jemand vielleicht  Literatur, die sich näher mit diesem Thema beschäftigt?

 

Gruß,

Malte

 

 

 

 

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@ Malte

 

Tja, eigentlich alles, was ein Grundherr so an Rechten hat. Also der gesamte Berich des Steuerrechts als da wäre: Stapelrechte, Straßengebühren, Zölle, die normalen Steuern etc.

Dann vielleicht noch Münzprägung (aber eher unwahrscheinlich da der Hochkönig was dagegen haben könnte).

Literatur ist natürlich bei den Historikern zu finden unter dem Stichwort "Mittelalterliche Rechtsgeschichte". Meist handelt es sich aber um recht trockene Materie, eine gut lesbare Einführung vermag ich daher nicht zu empfehlen. Evtl. an einem Universitätsstandort in der Bibliothek mal nachfragen, es gibt eine ganze Reihe von Einführungen in einzelne Aspekte der Geschichtswissenschaft, die einen schnellen und verständlichen Überblick gewähren können.

 

Glenn

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Hm, wie Glenn schon sagte, bieten die Historiker da eine ganze Menge. Einen schnellen Überblick mag das Lexikon des Mittelalters bringen, wo unter Stadtherr auch die Rechte desselben aufgeführt sind. Ansonsten v.a. Arbeiten über die mittelalterliche Städtebewegung oder die Geschichte bestimmter Städte, wie v.a. Berlin (erfolglos), Zürich (sehr erfolgreich), Köln (sehr erfolgreich)...

 

Kurz zusammengefasst sind die Rechte des Stadtherren:

Kaufmannsrecht, Marktrecht, Münze, Bann, Zoll, Befestigungsrecht, Gerichtsrecht, Steuerrecht, Willkürrecht, Nutzungsrecht, Verpfändungsrecht, Grundbesitzrecht.

Die meisten Städte haben im 13.14. Jh versucht, diese Rechte entweder durch Anpfändung, Privilegierung oder Kauf zu erlangen.

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Genau, wenn man bedenkt, daß in Zukunft in Alba wohl feudale Tendenzen zunehmen dürften, dann ergeben sich daraus tatsächlich eine Reihe von Verwicklungen zwischen Grundherren und Städten. Ggf. könnte man da den Hintergrund für Abenteuer draus stricken.

 

Es eignen sich wohl auch die entsprechenden Bände aus der Reihe "Oldenbourg Grundriß der Geschichte" und "Oldenbourg Enzyklopädie der Deutschen Geschichte". Die bieten realtiv knappe und sehr informative Einführungen, die speziell für Studenten gemacht sind und auch für interessierte Laien hilfreich sein dürften.

 

Glenn

 

Vielleicht sollte man Alba groß schreiben, obwohl ich als Twynedde jegliche Hervorhebung dieses Landes strikt ablehne...

 

 

 

 

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