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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Prados Karwan @ Aug. 30 2002,22:27)</td></tr><tr><td id="QUOTE">@Detritus

 

Danke, und das meine ich ehrlich ehrlich, für diese ironischen Seitenhiebe. Die waren nötig.

 

Aber nur 206 cm? Hat das Alter schon so arg zugeschlagen? Eigentlich waren es doch (mindestens) 208 cm. Ich habe schon so lange nicht mehr nachgemessen.

 

Grüße

Prados biggrin.gif<span id='postcolor'>

Weißt du.. von hier unten (196 cm) fallen die 2-3 cm mehr oder weniger kaum auf...  biggrin.gif

 

mfg

Detritus

 

P.S. Es war mir (wie immer) ein Vergnügen!  wink.gif

 

 

 

 

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Oh, ich komme ja ziemlich spät zu dieser interessanten Diskussion. Ich hoffe, sie dauert noch ein wenig fort. Zwei Anmerkungen möchte ich machen:

 

@ HarryB: Eine panische fliehende SpF ist nicht wehrlos. Der Gegner erhält zwar +4 auf den Angriff, aber die SpF kann abwehren. Der Fehler ist zwar weit verbreitet, wurde hier im Forum aber schon an mindestens einer anderen Stelle zur Legende erklärt, die bereits unnötig viele SpF das Leben gekostet hat.

 

@ Prados: Deine Argumente verstehe ich diesmal gar nicht. Du argumentierst mit der Beschreibung des sekundengenauen Ablaufs auf S. 91 des DFR4. Da steht aber:

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat </td></tr><tr><td id="QUOTE">Selbst wenn der Zaubervorgang nur 1 sec dauert, sind sie vorher damit beschäftigt, sich zu konzentrieren. Nach Abschluß des Zaubervorgangs können sie sich dann bewegen, wenn noch Zeit bleibt. Wegen der nötigen geistigen Konzentration kann ein Zauberer niemals mehr als einen Spruch pro Runde anwenden.<span id='postcolor'>

Wichtig ist der letzte Satz: Auch wenn die Konzentration mit Abschluß des Zaubervorgangs enden sollte (das Wort "vorher" im ersten Satz legt diesen Schluß nahe), so wirkt doch noch etwas von diesem Aufwand an geistiger Kraft bis Rundenende nach, so daß kein neuer Zauber gewirkt werden kann. Diese "geistige Erschöpfung"/Benommenheit wurde auch in einer anderen Diskussion schon einmal als sinnvolle Erklärung dafür angeführt, warum ein Zauberer auch nach Beendigung eines ein- oder fünfsekündigen Zaubers noch für den Rest der Runde wehrlos ist.

 

An der zitierten Stelle ist nur geregelt, daß der Zauberer sich bewegen darf, nicht daß er nicht mehr wehrlos ist. Du willst nun eine Verbindung zwischen Wehrlosigkeit und Bewegung herleiten aus folgendem Zitat von S. 21 des Arkanums: "Da er sich die ganze Runde auf den Zaubervorgang konzentrieren muß und sich nur geringfügig (bis zu 1m weit) bewegen darf, kann er keine Schwerthiebe abwehren und bietet ein gutes Ziel für Schützen." Das ist aber eine Regelung, die gerade nicht für den sekundengenauen Ablauf gilt. Die Verbindung zwischen Bewegung/Konzentration und Wehrlosigkeit ist nur eine Erläuterung für den schematisierten Ablauf außerhalb des sekundengenauen Ablaufs.

 

Innerhalb des sekundengenauen Ablaufs gelten andere Maßstäbe und Erklärungen, wie die zitierte Stelle zeigt. Es wird ausdrücklich geregelt, daß der Zauberer immer noch nicht mehr als einmal pro Runde zaubern kann "wegen der nötigen geistigen Konzentration". Wenn eine solche Konzentration - egal ob es eine bis zum Rundenende andauernde Konzentration oder eine Nachwirkung in Form von Benommenheit ist - den Zauberer am Wirken neuer Sprüche hindert, kann sie genauso gut die Wehrlosigkeit des Zauberers aufrechterhalten. Davon gehe ich nach dem Regelwerk jedenfalls aus, weil die allgemeine Regel: "Wehrlosigkeit bis Rundenende" beim sekundengenauen Ablauf nicht ausdrücklich aufgehoben wurde.

 

Hendrik

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@HN

Ich verstehe dich also richtig? In der zehnsekündigen Abrechnung ist der Zauberer konzentriert und darf sich nicht bewegen und ist als Folge dieser kombinierten Konzentration und Bewegungsunfähigkeit wehrlos? In der einsekündigen Abrechnung hingegen muss sich der Zauberer konzentrieren, darf sich von Rundenanfang bis Ende der Zauberdauer nicht bewegen<span style='color:blue'>, danach aber schon,</span> und ist aus irgendeinem Grunde, den wir nicht kennen, wehrlos, es ist aber sicher, dass es sich nicht um eine Auswirkung der Konzentration und der Bewegungslosigkeit handelt, weil es nicht in den Regeln steht? Der Zauberer ist also auch noch in der nachfolgenden Bewegung wehrlos, weil er es definitionsgemäß die ganze Kampfrunde ist?

 

Ich bin beeindruckt von dieser leicht eingängigen und nachvollziehbaren Schlussfolgerung!

 

Und ich hoffe, man spürt die Ironie in meinen Worten.

 

Einem Fliehenden gestehst du einen WW:Abwehr zu (und zwar vollkommen zu Recht), einem sich kontrolliert bewegenden Zauberer hingegen nicht. Das ist für mich nicht nachvollziehbar, auch nicht mithilfe deiner, reichlich spekulativen, Auslegung zu den Ursachen und Auswirkungen der Konzentration.

 

Abschließend noch ein Denkanstoß, kein wirkliches Argument, für alle, die um das Spielgleichgewicht fürchten, nur weil ein Zauberer eventuell in einer Runde zaubern und abwehren kann (von einem zusätzlichen Zauber, HN, habe ich nie gesprochen und ihn auch nie in Betracht gezogen): Im sekundengenauen Handlungsablauf kann ein Zauberer, der die gesamte Runde wehrlos ist, dreimal von einem Angreifer im Nahkampf angegriffen werden, wenn er den Zauber nicht fallen lässt.

Zu wessen Gunsten neigt sich nun die Waagschale des ominösen Spielgleichgewichts, wenn auch nach einem Einsekünder der Zauberer weiterhin als wehrlos anzusehen wäre?

 

Grüße

Prados

 

<span style='color:blue'>Edit hatte beim Abtippen des Diktats diesen Teilsatz vergessen.</span>

 

 

 

 

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Prados Karwan @ Aug. 30 2002,16:26)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Die nachfolgende Schlussfolgerung mit dem Zaubererbeispiel ist doch aber hoffentlich ein Scherz, oder? Wenn nicht, lies die Regeln über sekundengenaue Abläufe.<span id='postcolor'>

Hi Prados,

 

so ungern ich Dich noch einmal damit belästige, aber ich habe noch einmal den Absatz über Zaubern bei sekundengenauem Ablauf in Kampfphasen durchgelesen. Ich zitiere mal den entsprechenden Absatz:

 

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat </td></tr><tr><td id="QUOTE">Zauberer dürfen sich auch in sekundengenauen Handlungsabfolgen höchstens 1m pro Runde bewegen, wenn sie bereits zaubern oder noch in der laufenden Runde zaubern wollen. [...] Nach Abschluß des Zaubervorgangs können sie sich dann bewegen.<span id='postcolor'>

(Hervorhebung durch mich)

 

Das bedeutet, daß meine Folgerungskette von oben richtig ist! Bei sekundengenauem Ablauf einer Runde hat der Zauberer - im Gegenteil zum schematischen Ablauf mit 10 Sekunden pro Runde - die Möglichkeit, sich entweder vor oder nach dem Zaubervorgang zu bewegen. Aber in Summe darf die Bewegung nur 1 m betragen.

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@HN

Noch ein Nachtrag zu deiner Argumentation. Du verwendest das Zitat von Seite 21 des Arkanums einmal gegen mich mit dem Argument, es gelte ausschließlich für die zehnsekündige Abrechnung. Im folgenden Absatz verwendest du dann die sich aus dem Zitat ergebende Schlussfolgerung, der Zauberer sei die ganze Runde lang wehrlos, um zu begründen, warum dies auch in der sekundengenauen Abrechnung der Fall sein müsse.

 

Nicht ganz stringent, oder?

 

Grüße

Prados

 

 

 

 

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@HarryB

 

In der Tat zeigst du eine mögliche Deutung auf. Allerdings ist sie nicht haltbar.

 

Ein Grund dafür ist die reine Spiellogik. Bei MIDGARD ist die kleinste Länge der Bewegung ein Meter. Ein Burchteil eines Meters würde abgerundet werden. Der Zauberer könnte sich nach deiner Auslegung überhaupt nicht bewegen, wenn er seine Bewegung aufteilen würde.

 

Ein weiterer Grund ist, dass deine Auslegung, die Bewegung muss außerhalb des Zaubervorgangs stattfinden, nicht richtig ist. Der Zauberer darf sich um 1m bewegen, wenn er bereits zaubert; so geht es aus dem Zitat hervor. Nun gibt es aber auch Zauber, deren Zauberdauer länger als eine Kampfrunde ist. Auch in den Runden, in denen der Zauberer komplett 'durchzaubert', darf er sich mit B1 bewegen. Die Gleichzeitigkeit von Bewegung und Zaubern ist also auch beim sekundengenauen Ablauf nicht aufgehoben.

 

Ein dritter Grund schließlich ist der Text des Abschnittes an sich. Die gesamte Ausnahmeregelung mit dem fett gedruckten 'nach' wäre nicht notwendig, wenn die Regelung sich nicht deutlich vom üblichen Ablauf unterschiede.

 

Ich stimme dir also zunächst zu, dass es in diesem Fall zwei Möglichkeiten der Interpretation gibt, nämlich deine, s.o., und meine, welche dem Zauberer nach dem Zaubervorgang noch B/(verbleibende Sekunden bis Rundenende) zubilligt. Da deine Interpretation aber aus o.g. Gründen sinnlos ist, sollte meine richtig sein.

 

Und in Bezug zu einem älteren deiner Beiträge: Ja, ich glaube auch, dass wir gemeinsam in einer Spielrunde eine Menge Spaß haben würden. Vielleicht lässt sich das auf einem Con mal einrichten?!

 

Grüße

Prados

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Kann sich eigentlich ein Zauberer, der einen 5 sec Zauber zaubert, entscheiden ob er den 10 sec-Block nimmt oder lieber auf Einzelsekunden spielt?

Und was ist für ihn besser?

 

Vielleicht sollte er sich auch lieber einen Anwalt nehmen und jeden potentiellen Angreifer verklagen, weil er dessen Kreise... ähh... Zauber, ohne Verteidigungsmöglichkeit, gestört hat?

Oder er verklagt die Götter Midgards, weil sie ihn einer so uneindeutigen Lebensweise ausgesetzt haben.

 

Ach ja, das Leben ist schon schwer und aus manchem Spiel wird leider viel zu schnell Ernst!

 

uhoh.gif

Jetzt darf ich wohl nicht mehr auf einen Con mit Prados hoffen, oder...??

Lieber mal Klappe halten und das Weite suchen bevor es wieder Ärger gibt.

escape.gif

 

mfg

Detritus (der gar nicht hier war! )

 

P.S. Jetzt ist doch schon wieder so ein Baum im Weg... Oh, du wieder??...  dayafter.gif

 

 

 

 

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Prados Karwan @ Aug. 31 2002,17:47)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Ich stimme dir also zunächst zu, dass es in diesem Fall zwei Möglichkeiten der Interpretation gibt, nämlich deine, s.o., und meine, welche dem Zauberer nach dem Zaubervorgang noch B/(verbleibende Sekunden bis Rundenende) zubilligt. Da deine Interpretation aber aus o.g. Gründen sinnlos ist, sollte meine richtig sein.<span id='postcolor'>

Deine Deutung widerspricht ganz entschieden dem Satz:

 

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Arkanum @ S. 91, linke Spalte, 2. Absatz)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Zauberer dürfen sich auch in sekundengenauen Handlungsabfolgen höchstens 1m pro Runde bewegen, wenn sie bereits zaubern oder noch in der laufenden Runde zaubern wollen.

<span id='postcolor'>

 

Dies ist eine allgemeingültige Regel, welche für 1 Sekunden Zauber genauso gilt, wie für 30 Sekunden Zauber und alle, die dazwischen liegen.

 

Es steht Dir - wie immer - frei das anders zu regeln. Jedoch entspricht eine andere Regelung als höchstens 1m pro Runde weder dem Wortlaut, noch dem Sinn der offiziellen Regeln.

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@HarryB

 

Ja, meine Auslegung widerspricht dem Satz. Allerdings muss man den Satz im nachfolgenden Kontext interpretieren, in den er eingebettet ist. Und dort wird, übrigens nicht nur für einsekündige Zauber, da muss ich mich selbst nachträglich korrigieren, eine Ausnahme gemacht, sondern für alle Zauber, die der Zauberer noch vor Rundenende abschließt.

 

Jetzt mache ich mal wieder etwas, was ich eigentlich aufgeben wollte, nämlich Inhaltsanalyse einiger Satzes des Regelwerks. Naja, was soll's.

Entscheidend ist der letzte Teilsatz des Zitats "...wenn sie bereits zaubern oder in der laufenden Runde noch zaubern wollen." Hier wird deutlich auf den noch zu erwartenden oder bereits ablaufenden Zaubervorgang verwiesen. Es findet sich noch kein semantischer Hinweis auf den Zeitraum nach dem Zaubern - mit Ausnahme allerdings der schematischen Floskel 1m pro Runde. Diese Ausnahme halte ich allerdings für einen übersehenen Fehler, da wesentlich mehr Hinweise auf die Aufteilung der Zeiträume 'vor und während des Zaubervorgangs' und 'nach Ende des Zaubervorgangs' existieren, also die Kampfrunde nicht als unteilbares Ganzes angesehen wird. Diese Hinweise sind:

 

1. Im zweiten Satz: "...sind sie vorher damit beschäftigt... [Hervorhebung durch mich]. Diese explizite Unterscheidung zwischen Vorher und Nachher wäre bei Gleichheit zur normalen Regelung nicht notwendig.

2. Der gesamte dritte Satz mit seiner typographischen Verstärkung des Wortes 'nach' wäre ebenfalls sinnlos und hätte weggelassen werden können, gäbe es nicht die Möglichkeit der nachträglichen Bewegung.

3. In der Spalte vor diesem Absatz auf Seite 90 findet sich die Regelung für Bewegung in sekundengenauen Abläufen. Es ist naheliegend, dass alle nachfolgenden Hinweise auf Bewegung im Rahmen des sekundengenauen Ablaufs sich auf diese Regelung beziehen.

4. Über den Unsinn einer gestückelten Bewegungsweite 1 habe ich ja schon geschrieben.

 

Der isoliert zitierte Satz mag meiner Interpretation widersprechen, durch den Gesamtzusammenhang hingegen wird meine Auffassung bestätigt. Allerdings ist meine Interpretation nicht widerspruchsfrei, da die beiden Wörter 'pro Runde' als Stolperstein im Weg stehen. Diese betrachte ich jedoch im Hinblick auf die o.g. Argumente, wohl zu Recht, als einen Druckfehler.

 

Grüße

Prados

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@Prados

 

zu 4. Daß sich B1 regeltechnisch nicht stückeln läßt ist mir klar und war auch nicht wörtlich zu nehmen. Worauf ich hinaus wollte war, daß man eben die Wahl hat, ob man sich vor dem Zaubervorgang oder nach dem Zaubervorgang bewegt. Diese Wahl hat man bei der 10 Sekunden Abrechnung nicht und stellt in meinen Augen einen entscheidenden Vorteil dar, insbesondere bei Berührungszaubern.

 

Da sich Deine Folgerung darauf stützt, daß ein Druckfehler vorliegt, kann ich sie natürlich nicht widerlegen. Unter dieser Voraussetzung hast Du recht.

 

Da jedoch in den Errata der von Dir angenommene Druckfehler nicht erwähnt wird, gehe ich nicht von einem Druckfehler aus.

 

Nichtdestotrotz ist Deine Regelauslegung genauso gültig, wie meine. Insbesondere im Rahmen des Satzes "Der Spielleiter hat immer recht!". Ebenso hat JEF ausdrücklich aufgefordert (im DFR4 habe ich es nicht gefunden, weiß aber sicher, daß es in der 3. Auflage drin stand), Regeln bei nichtgefallen wegzulassen oder zu ändern.

 

Letztendlich denke ich, daß unsere beide Regelauslegungen sich in der Spielpraxis nur marginal unterscheiden.

 

Außerdem ging es mir nie darum, recht zu haben oder zu erhalten. Ich habe lediglich die kindlichen Fragestellungen nach dem "wieso? weshalb? warum?" ein wenig erweitert. Mir ist es immer wichtig, daß Gegenüber auch zu verstehen, damit man nicht aneinander vorbei redet.

 

Übrigens fürchte ich mich vor dem Tag, an dem meine eigenen Kinder - wenn ich denn irgendwann welche habe - die Bedeutung des Wortes "warum" erfassen...

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@HarryB

 

Was lässt sich da noch erwidern außer vollständiger Zustimmung? Wir werden den Punkt nicht zur allgemeinen Zufriedenheit klären können und er ist auch nicht wichtig genug, um darum jetzt eine große offizielle Nachfrage zu starten.

 

Auch wenn man es meiner Argumentation wahrscheinlich häufig nicht anmerkt, mir geht es dabei grundsätzlich immer nur um den Spaß am verbalen Schlagabtausch. Wenn sich meine Position im Endeffekt als nachvollziehbarer herausstellt, schön - wenn nicht, ist es auch in Ordnung.

 

Also während du deine Zauberer am kurzen Gängelband durch den Kampf hetzt, haben sie bei mir ein bisschen mehr Auslauf. Das Resultat dürften etwas strammere Wadenmuskeln bei meinen Zauberern sein. biggrin.gif

 

Grüße

Prados

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Prados Karwan @ Sep. 01 2002,20:09)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Oh oh, ich hör' schon den GlobMod mit der großen Schwampfklatsche durchs Unterholz brechen.

 

Grüße

Prados<span id='postcolor'>

*knirsch* *knack*

Nö! Bisher bins nur ich!  biggrin.gif

 

mfg

Detritus

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Detritus @ Sep. 01 2002,20:30)</td></tr><tr><td id="QUOTE">*knirsch* *knack*

Nö! Bisher bins nur ich!  biggrin.gif

 

mfg

Detritus<span id='postcolor'>

Ah, der Troll schlägt eine Schneise für die neue vierspurige Pferdebahn. Da bin ich ja beruhigt, nur dich hier zu treffen.

 

So, genug Unsinn geschrieben.

 

Grüße

Prados, vom Tatort an einer schnelleren Antwort gehindert

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Prados Karwan @ Sep. 01 2002,22:08)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Prados, vom Tatort an einer schnelleren Antwort gehindert<span id='postcolor'>

Mußtest du noch alle (Blut-)Spuren verwischen?  uhoh.gif

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche  wink.gif

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So, nach längerer Überlegung habe ich mir zu der Streitfrage noch einmal eine neue Meinung gebildet: Ich halte inzwischen die Regelung zur Wehrlosigkeit nach einem Zauber beim sekundengenauen Ablauf für widersprüchlich, beide hier vorgetragenen Auslegungen für vertretbar und die von Prados für die bessere.

 

Meine bisherige Argumentation war ganz simpel (auch wenn ich es verstanden habe, sie höchst kompliziert zu formulieren  disgust.gif ): Normalerweise sind Zauberer auch nach einsekündigen Zaubern die ganze Runde wehrlos; beim sekundengenauen Ablauf wird nichts anderes geregelt; also sind Zauberer auch beim sekundengenauen Ablauf die ganze Runde wehrlos, wenn sie zaubern. Gedanken über Logik und Ausgewogenheit habe ich mir dabei nicht gemacht - das mache ich bei einem Regelsystem wie Midgard schon lange nicht mehr, weil es mehr als nur eine "unrealistische" Regelung zugunsten vereinfachter Spielbarkeit enthält.

 

Prados aber, der als einziger im Forum regelmäßige Erfahrungen mit dem sekundengenauen Ablauf zu haben scheint, hat hier das richtige Gefühl für eine angemessene Auslegung aufgezeigt: Im sekundengenauen Ablauf ist es nicht logisch, daß ein Zauberer die ganze Runde wehrlos ist, weil dieses Zeitsystem gerade auf solche Pauschalierungen zugunsten detailgenauer Abwicklung verzichtet. Insbesondere das Argument, daß der Zauberer dreimal angegriffen werden könnte, wäre er tatsächlich wehrlos, überzeugt mich.

 

Zwingend ist diese Auslegung allerdings nicht. Zwar erklärt das Arkanum, S. 21 die Grundregel (Wehrlosigkeit bis Rundenende) damit, daß der Zauberer sich konzentrieren muß und sich nur geringfügig bewegen darf. Bewegung ist zwar im sekundengenauen Ablauf ausdrücklich möglich, m. E. für die Wehrlosigkeit kein entscheidender Faktor, weil man z. B. auch mit 0 AP trotz möglicher Bewegung wehrlos ist. Entscheidender Punkt scheint mir die Konzentration zu sein. Hier ist aber beim auch sekundengenauen Ablauf ziemlich unklar, ob der Zauberer bis zum Rundeende konzentriert ist.

 

DFR S. 91 ist hier widersprüchlich: Einerseits wird dort dagelegt, daß der Zauberer (nur?) "vorher" mit der Konzentration beschäftigt ist - die Formulierung "höchstens 1m pro Runde bewegen" halte ich, wie Prados, für einen Schreibfehler. Andererseits soll aber ein zweiter Zauber in derselben Runde nicht möglich sein "wegen der nötigen geistigen Konzentration". Ja, was denn nun?

 

Letztlich werden auf S. 91 des DFR nur die Fragen der Bewegung (möglich) und des erneuten Zauberns (nicht möglich) nach Ende des Zaubervorgangs geregelt, nicht aber die Frage der Wehrlosigkeit. Insofern sind wir in unseren Auslegungen frei. Jeder wie er möchte. Ich werde das in Zukunft wie Prados regeln.

 

Hendrik

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  • 1 Jahr später...

Mal ne Frage (bin nicht so Regelfest)

 

sekundengenauer Ablauf. Kampf Magier gegen Krieger

 

Magier vergeigt zu Beginnder Runde seinen RW und würfelt eine 3. Krieger vergeigt ebenfalls seinen RW würfelt ebenfalls eine 3. In der 4. Sekunde der Runde beginnt der Magier einen 1Sek-B-Zauber (Versteinern) zu wirken, der Krieger beginnt seinen Angriff mit einem Langschwert. Inin der 5. Sekunde beginnt der Magier sein Patschehändchen zum Krieger hin auszustrecken. In der 6. schlägt der Krieger zu und trifft den Zauberer schwer .... Frage: kann der Krieger noch zuschlagen oder ist er bereits Stein bzw. wie lange dauert der Angriff des Magiers mit seiner Hand (1 sek oder 3 sek)?

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Da die bloße Hand einen Waffenmodifikator von -2 hat (ich weiß jetzt die Seite der Tabelle nicht, Prados aber bestimmt), würde ich sagen, daß der Magier in diesem Spezialfall schneller ist.

 

Greift der Magier hingegen zum Thaumagral, wird es schwierig. Beenden beide in derselben Sekunde ihre Aktion, würde ich die Gw darüber entscheiden lassen.

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Zitat[/b] (HarryB @ 11 Nov. 2003,17:05)]Da die bloße Hand einen Waffenmodifikator von -2 hat (ich weiß jetzt die Seite der Tabelle nicht, Prados aber bestimmt), würde ich sagen, daß der Magier in diesem Spezialfall schneller ist.

 

Greift der Magier hingegen zum Thaumagral, wird es schwierig. Beenden beide in derselben Sekunde ihre Aktion, würde ich die Gw darüber entscheiden lassen.

Tabelle 4.1, S. 228 im DFR.

 

Der Magier ist aber nur schneller, wenn sein Handlungsrang größer ist, als der des Kriegers.

Hat der Magier eine Gewandheit die um 20 Punkte kleiner ist, als die des Kriegers sind sie gleichzeitig dran. Sind es mehr als 20 Punkte ist eventuell der Krieger schneller (je nach Waffe).

 

mfg

Detritus

 

 

 

 

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Der Waffenrangmodifikator für Bloße Hand beträgt +2, der Angriff mit der bloßen Hand wird also um zwei Sekunden beschleunigt, findet also in der ersten Sekunde statt. Der Gewandtheitswert hat, entgegen Detritus Aussage, keine Auswirkung auf den Zeitpunkt des Aktionsbeginns, sofern sekundengenau gespielt wird. Dies wird bereits im Vorfeld durch den PW:Gewandtheit geregelt.

 

Im vorgestellten Beispiel schlägt der Krieger in der sechsten Sekunde zu, der Zauberer zaubert in der vierten Sekunde und greift dank bloßer Hand in der fünften Sekunde an. Gelingt der Zauber, entsteht eine formschöne Kriegerstatue.

 

Grüße

Prados

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Danke für die fundierte Antwort

 

 

Edit: weitere Fragen

 

Wenn der Zauberer einen Stab-Thaumagral benutzt hätte, hätte es übel für ihn ausgesehen?

 

Hätte er in dem Fall seinen Stab fallen lassen können und mit der Hand "ontime" angreifen können?

 

Was wäre wenn der Krieger in der Sekunde (4te), in der er bemerkt dass Zauberlein zaubert, 2 m (ausser Reichweite) zurückweicht. Was passiert dann mit dem B-Zauber?

 

 

 

 

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@Nebu

 

Zu 1: Ja, da eine solche Waffe ähnlich schnell wie ein Langschwert geführt wird, der Kämpfer also 3sec für einen normalen Angriff benötigt. Durch den Einsekundenzauber wäre der Zauberer erst nach dem Kämpfer mit dem Schlag an der Reihe.

Allerdings gibt es ja noch die Möglichkeit eines überstürzten oder spontanen Angriffs - die aber auch dem Krieger offensteht. Diese Angriffe werden schneller durchgeführt als der normale Angriff, der 3sec dauert (vgl. S. 90, DFR).

 

Zu 2: Man müsste überlegen, wie lange ihn das Wegwerfen der Waffe beschäftigt. Gänzlich unkoordiniert sollte das ja nicht sein, damit man nicht ungewollt darüber stolpert. Außerdem könnten Abzüge auf den EW:Angriff angerechnet werden.

 

Zu 3: Schwierige Frage. Erstens hätte der Krieger den Zaubervorgang innerhalb einer Sekunde bemerken und sofort zurückweichen müssen - kaum wahrscheinlich, da eine gewisse Reaktionszeit (die "Schrecksekunde") berücksichtigt werden sollte. Weiterhin dauert die Bewegung von 2m etwa 1sec. Daher sollte der Zauberer den Krieger auf jeden Fall noch angreifen können; es geht einfach zu schnell, um ausreichend weit wegzukommen.

 

Grüße

Prados

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