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Verwundete Abenteurer auf Reisen


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Verwundete Abenteurer dürfen auf Überlandreisen ja höchstens ihre Normallast tragen. 

(Unter M4, was mich eigentlich interessiert, dürfen sie gar keine Last tragen, aber das ist für meine Fragen nicht sehr wichtig.)

1. Wann gilt der Abenteurer nun als verwundet? Sobald auch nur 1 LP vom Maximum fehlt? Muss der Schaden dabei durch eine Wunde entstanden sein, oder leidet eine durch Krankheit, Zauberei, Entkräftung o.ä. geschwächte Figur auch unter diesem (zugegeben in M5 eher kleinen) Nachteil?

2. Was passiert, wenn der Abenteurer dennoch schwerere Lasten tragen will? Bekommt er sie erst gar nicht gehoben? Reißt eine Wunde dann weiter oder wieder auf, mit entsprechender Gefahr weiteren LP-Verlusts?

 

Meinungen und ggf. entsprechende Regelstellen erwünscht - danke!

 

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Wenn ich das richtig lese (s. unten), hängt das mit der Normallast von den Ausdauerpunkten des Charakters ab (keine AP = nur Normallast), und bei Verwundungen bedeutet ein Verlust von mindestens der Hälfte seiner Lebenspunkte, daß seine Ausdauer beeinträchtigt wird. Ich würde es also so behandeln, daß ein Charakter mit weniger als der Hälfte seiner LP nur noch seine Normallast tragen kann.

 

Kodex (M5) Seite 63:

"Ohne Ausdauer können Abenteurer nur noch ihre Normallast (s. Tabelle 1) tragen." 

...

"Hat ein Abenteurer mindestens die Hälfte seiner Lebenspunkte verloren, werden durch die Verletzungen auch seine Ausdauer und seine Fähigkeiten beeinträchtigt."

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vor 50 Minuten schrieb Parathion:

1. Wann gilt der Abenteurer nun als verwundet?

Das ist die falsche Frage, LP-Schaden ist hier nicht das kritische, es hängt vor allem an den AP. Solange die Figur AP hat, kann sie nach den üblichen Regeln normal handeln und daher auch größere Lasten bewegen. Kritisch werden LP also erst dann, wenn dadurch die AP auf 0 sinken.

Die Regeln dafür haben sich über die Auflagen nicht geändert, für M5 finden sie sich auf S. 62, 63 im Kodex, M4 ist ähnlich. 

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vor 4 Stunden schrieb Parathion:

Ich beziehe mich auf Kodex S.57, dort wird explizit auf Verwundete Abenteurer abgestellt. (M4 DFR S.85).

Ich hoffe also, dass meine Frage trotzdem die richtige ist.🙃

Nachdem ich mir die Stellen angeschaut habe würde ich sagen, dass Abenteurer bereits ab dem ersten LP unter LP-Max als verwundet zu behandeln sind und im M5 nur noch ihre Normallast tragen können. Zumindest wenn sie Tagesmärsche von 8 Stunden Gehzeit /Tag unternehmen wollen. Für kürzere Zeiten würde ich die Regel je nach Dauer modifizieren.

In M4 wurde das ja noch deutlicher beschrieben und unterschieden zwischen "Verlust von bis zu 1/4 des LP-Max" und "Verlust von mehr als 1/4 des LP-Max". Da bereits bei "Verlust von bis zu 1/4 des LP-Max" ein Abenteurer ohne Gepäck behandelt wurde als trüge er eine leichte Last zählt diese Regel wohl bereits ab dem 1. LP-Verlust. Mangels genauerer Definition in M5 würde ich das dort ebenso handhaben.

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vor 14 Stunden schrieb Parathion:

Danke, der M4-Passus macht es tatsächlich an sich recht deutlich!

Wie sieht es mit Frage 2 aus? 

Für diesen Fall würde ich mir die Entbehrungsregeln anschauen und auf Überlastmärsche anpassen. In Abhängigkeit der Wunde (so sie denn konkret bestimmt wurde wie bei krit. Treffern) kann der SL m.E. dann auch ein erneutes aufbrechen der Wunde oder verzögerte Wundheilung (LP-Regeneration) festlegen.

In M4 gab es schon Regeln dazu wie sich Lasten bei Gewaltmärschen auswirken. Wenn der Abenteurer eine größere Last tragen will als in den Regeln vorgesehen würde ich dann z.B. mit den PW: Zähigkeit früher beginnen als vorgesehen und die Belastungsstufe passend auswählen. Verletzter Abenteurer darf eigentlich keine Last tragen will aber bis zur halben Standardlast schleppen => Er zählt als Mensch mit schwerer Last, Muss bereits nach 4 Stunden (statt 8h in M4) mit den PW beginnen und diese alle 30 Minuten ausführen.

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