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Unsichtbarkeit und Kampf in Dunkelheit


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Ich stolpere gerade über die Abzüge, die es beim Kampf in Dunkelheit, bzw. gegen Unsichtbare gibt. Die entsprechende Regel findet sich in M4 auf Seite 225 im DFR, in M5 auf Seite 77 im Kodex und scheint mir identisch zu sein.

Beim Angriff erhält man in völliger Dunkelheit -6. Ist der Gegner zusätzlich noch unsichtbar, so würden laut den Angaben noch mal -2 dazu kommen. Das erscheint mir unlogisch, da sich die Unsichtbarkeit ja nicht mehr auswirken dürfte, wenn ich den Gegner mangels Licht sowieso nicht sehen kann.

Hier könnte man noch die Generalklausel heranziehen, dass der SL im Zweifelsfall entscheidet, ob Abzüge sich addieren.

Ganz merkwürdig wird es aber bei der Abwehr. Kann ich den Angreifer nicht sehen, weil es völlig dunkel ist, dann spielt das keine Rolle. Kann ich ihn nicht sehen, weil er unsichtbar ist, so erhalte ich -4 auf die Abwehr.

Im Extremfall ist es so, dass die Unsichtbarkeit dem Gegner selbst in völliger Dunkelheit noch den Vorteil bringt, dass ich mit -4 gegen ihn verteidige, obwohl ich die Unsichtbarkeit in der Dunkelheit eigentlich gar nicht bemerken kann.

Habe ich was übersehen?

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Ja, das hast du was übersehen:

Das Thema Dunkelheit und Unsichtbarkeit wird im Beispiel auf Seite 78 behandelt mit dem Ergebnis, dass sich diese gleichartigen Abzüge nicht addieren.

Und die Tabelle auf Seite 77 ist im Update 1703 des Kodex um Abwehr in völliger Dunkelheit erweitert worden, wo man ebenfalls -4 erhält. Anscheinend benutzt du noch die Version 1402.

Liebe Grüße
Saidon

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