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Erwürgen


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Habe mir heute die Beschreibung des Leichengolems durchgelesen und gesehen das er die sonder Angriffsmöglichkeit Erwürgen kann. Zunächst mal die einfache Frage, wie seht ihr den Einsatz? Im ersten Abstand in Best. 28 steht das es nur im Handgemenge versucht wird. Im zweiten Abschnitt wird dann jedoch von einem normalen schweren schaden geredet. Kann jemand von euch mir den Ablauf Mal niederschreiben?

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  • Sulvahir änderte den Titel in Erwürgen

Ähnlich wie ein Handgemenge mit Waffe.

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Runde 1: Leichengolem nimmt den Gegner ins Handgemenge mit EW:Raufen+7 gegen WW:Abwehr+?. WW:Abwehr misslingt, Gegner bekommt 1W6+1 leichten Schaden, Handgemenge ist eingeleitet.

Runde 2: Leichengolem greift im Handgemenge mit der EW:Faust+9 an, WW:Abwehr misslingt wieder, Gegner bekommt 1W6+1 schweren Schaden.
Aber: Ein zweiter WW:Abwehr+?+8 wird gewürfelt. Gelingt der WW, passiert in dieser Runde nichts weiter. Misslingt der WW, ist der Gegner im Würgegriff.

Runde 3: Falls der Gegner im Würgegriff ist: Leichengolem greift im Handgemende mit dem EW:Faust+9+4 (weil wehrlos) an. Gelingt der EW, gibt es schweren Schaden.

Der Gegner kann in jeder Runde versuchen, den Würgegriff zu brechen. Das Brechen löst (mMn) nicht aus dem Handgemenge, d. h. wenn das Brechen gelingt, sind wir auf dem Stand von vor Runde 2.

 

Der Würgegriff ist also ähnlich wie Festhalten, nur dass beide Beteiligten weiter angreifen können, der Gewürgte dabei aber wehrlos ist.

Bearbeitet von dabba
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