regelfrage Eingeschränkte Artefakte für Kampfzauberer - erlaubt oder verboten?
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By Bro
Bei einem mit dem Zauber „Lähmung“ gelähmten Wesen sind die Zunge und die Gliedmaßen, also Arme und Beine (oder Flügel, Tentakel, usw.) gelähmt.
Das bedeutet umgekehrt, dass die so Gelähmte schlucken kann (s. @Prados Karwans Beitrag hier: https://www.midgard-forum.de/forum/topic/22084-lähmung-kann-ein-gelähmter-schlucken/?tab=comments#comment-1740074 Die Spruchbeschreibung ist seit mehreren Regelausgaben gleich geblieben.)
Das bedeutet auch, dass die Gelähmte alle Sinne benutzen kann. Sie sieht, hört, riecht usw. alles.
Das bedeutet auch, dass die Gelähmte Gedankenzauber wirken kann.
Das bedeutet auch, dass die Gelähmte ihren Kopf, ihren Kiefer und die Augenlider bewegen kann! Denn sonst hätte die sehr spezifische Spruchbeschreibung das eingeschränkt.
Wie seht ihr das?
Wie immer bitte ich um Antworten aus dem Regelwerk und nicht um Antworten wie „also, ich als SpL mache das immer so“ oder „ in unserer Gruppe wird das so gehandhabt“. Es ist eine Regelfrage. Unbegründete Meinungen brauche ich bitte, bitte nicht.
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