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Halblinge und Langschwert


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Heute ist eine Frage in unserer Runde aufgetaucht, die mich verblüfft hat, weil ich sie gedanklich als geklärt behandelt habe.

Meine Spieler möchten wissen, ob ein Halbling einen Krummsäbel einhändig führen kann, weil er ja laut Regeltext auf Kodex S. 37 folgende speziell für ein Langschwert beide Hände braucht.

In M5 fallen Langschwert und Krummsäbel aber unter EINE Fertigkeit.

Kann ein Halbling einen Krummsäbel einhändig führen?

Mein Einwand war: die Plausibilität spricht dagegen.

Ich habe bislang die gesonderte Erwähnung des Langschwerts beim M5-Halbling immer als Copy-and-Paste-Fehler eingestuft, da Langschwert ja heute als Fertigkeit unter Einhandschwert fällt. Ich habe daraus mechanisch gefolgert, dass Halblinge Einhandschwerter (nicht nur Langschwerter) zweihändig führen müssen.

Daraufhin wollten meine Spieler wissen, ob Halblinge dann für die Verwendung von Langschwertern respektive Einhandschwertern die Fertigkeit "Zweihandschwerter" lernen müssen.

Meine Antwort darauf lautete: Nein, denn es würde das Lernen für sie verteuern, alldieweil Zweihandschwerter eine höhere Schwierigkeit haben.

Wie stehen andere dazu?

 

Bearbeitet von Rulandor
Klärung
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Dass ein Halbling ein Langschwert zweihändig führen muss, hat ja erst mal nichts mit dem Schwierigkeitsgrad der Waffe zu tun, sondern mit der Größe des Halblings und der Größe und Schwere der Waffe. Und da sind Gewicht und Länge* und erforderliche Mindeststärke von Krummschwert und Langschwert gleich, bzw. annähernd gleich (*Langschwert hat einen Klingenlänge von 100 cm, ein Krummsäbel von 80-100). Du brauchst für den Krummsäbel lediglich eine geringere Gewandtheit.

Da macht es für den Halbling also keinen Unterschied und man hätte in der Regel einfach "Schwert" oder "Einhandschwert" sagen sollen. Rundumschläge würde ich dem Halbling damit allerdings nicht zugestehen, da die Waffe ja noch immer zu kurz ist. Sonst könnte ja auch ein Großer mit einem Langschwert einen Rundumschlag machen.

Was allerdings geht, ist nach den Regeln für beidhändige Waffen mit einem Säbel einen Angriff vom Pferderücken aus zu machen und so die +1 auf Schaden mitzunehmen. (Wobei mir jetzt zum ersten Mal aufgefallen ist, dass der Krummsäbel nun keine 1W6+2 vom Pferderücken aus macht, sondern auch nur +1. Ein Grund weniger, den Krummsäbel zu nehmen. Schade.)

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vor 37 Minuten schrieb Thomas:

Halblinge konnen die Waffenfertigkeit "Zweihandschwerter" nicht lernen. 

Und das Langschwert bleibt von der Waffenfertigkeit ein Einhandschwert, Halblinge brauchen für die Benutzung lediglich beide Hände und können daher halt keine Verteidigungswaffen nutzen. 

So sehe ich das auch. Und auch wenn ein Halbling ein Langschwert mit beiden Händen führen muss, kann er dennoch wegen fehlenden Wummses damit keinen Rundumschlag machen.

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Ist da vielleicht ein inhaltliches Erratum vorhanden?

Zum Verständnis: Halblinge dürfen explizit Langschwerter nur zweihändig führen (S. 44 KOD). Es steht dort nicht „Einhandschwerter“. Daraus ergibt sich, dass sie Krummsäbel auch einhändig führen können müssten. EinVergleich der Maße ergibt, dass beide Waffen auch gleich viel wiegen (2,5 kg) und etwa gleich lang sind („80-100cm“ gegenüber „etwa 1m) (S. 136, 198 KOD).

Das scheint mir, ganz persönlich und individuell, einen verminderten Sinngehalt zu haben. :notify: 

@Prados Karwan

Bearbeitet von Bro
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vor 23 Stunden schrieb Thomas:

Halblinge konnen die Waffenfertigkeit "Zweihandschwerter" nicht lernen. 

Und das Langschwert bleibt von der Waffenfertigkeit ein Einhandschwert, Halblinge brauchen für die Benutzung lediglich beide Hände und können daher halt keine Verteidigungswaffen nutzen. 

"Wegen ihrer geringen Körpergröße können Gnome und Halblinge keine Zweihandschwerter, [...] benutzen." [KOD 37]

Dass sie die gleichnamige Waffenfertigkeit nicht lernen können, steht da nicht. Und wenn man für ein Schwert im Kampf beide Hände benutzt, fällt das meines Erachtens unter die Waffenfertigkeit Zweihandschwerter. Bei Menschen mit Anderthalbhändern ist es ja genauso.

Liebe Grüße
Saidon

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vor 2 Stunden schrieb Bro:

Zum Verständnis: Halblinge dürfen explizit Langschwerter nur zweihändig führen (S. 44 KOD). Es steht dort nicht „Einhandschwerter“. Daraus ergibt sich, dass sie Krummsäbel auch einhändig führen können müssten. EinVergleich der Maße ergibt, dass beide Waffen auch gleich viel wiegen (2,5 kg) und etwa gleich lang sind („80-100cm“ gegenüber „etwa 1m) (S. 136, 198 KOD).

Das scheint mir, ganz persönlich und individuell, einen verminderten Sinngehalt zu haben. :notify: 

 

Ja, sehe ich auch so, aber ich denke, man wendet in solchen Fällen einfach ein, wie ich meine, "gesundes" Alltagsverständnis an.

Es gibt mehrere Waffenfertigkeiten, aus deren Waffenlisten Halblinge nur einen Teil führen können und einen gewissen Teil auch nur zweihändig.

Die Angaben zu den erlaubten Waffenfertigkeiten bei den nichtmenschlichen Völkern scheinen mir nicht vollständig.

Ich habe die Waffen mal alle abgegrast und unserem Halbling eine Liste geschickt, welche Waffenfertigkeiten er lernen kann, welche Waffen daraus er normal anwenden kann und welche nur zweihändig.

Wenn man jetzt noch Waffen aus einer Fertigkeit in die andere verschiebt (Einhand zu Zweihand), weil Halblinge und Gnome so klein sind, wird mir persönlich das zu feinsinnig.

 

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4 hours ago, Bro said:

Zum Verständnis: Halblinge dürfen explizit Langschwerter nur zweihändig führen (S. 44 KOD). Es steht dort nicht „Einhandschwerter“. Daraus ergibt sich, dass sie Krummsäbel auch einhändig führen können müssten. EinVergleich der Maße ergibt, dass beide Waffen auch gleich viel wiegen (2,5 kg) und etwa gleich lang sind („80-100cm“ gegenüber „etwa 1m) (S. 136, 198 KOD).

Dann müsste ein Halbling aber auch einen Anderthalbhänder führen können, denn der ist auch als Einhandschwert nutzbar. Die nötige Stärke von 81 kann er nur mit Magie erreichen, aber immerhin. ;)

 

Mal ein bisschen Quellenkunde:

Der Satz "Langschwert (...) müssen sie [u. a. Halblinge] zweihändig führen." wurde unverändert aus M4-DFR übernommen. Da war der Anderthalbhänder, der nach M5 sowohl ein Einhandschwert als auch ein Zweihandschwert ist, noch ein reines Zweihandschwert. D. h. dass ein Halbling auch unter M5 kein Anderthalbhänder führen können sollte, selbst wenn er genug Stärke hat, würde ich so sehen.

Der Krummsäbel wird auch unter M4 nicht als zweihändig zu führende Waffe erwähnt. D. h. im Umkehrschluss, dass Halblinge schon unter M4 eigentlich den Krummsäbel tatsächlich einhändig führen können. D. h. unter M5 kann man es ihnen auch nicht verbieten.
Obwohl das irgendwie seltsam klingt, kann ich regeltechnisch, selbst mit Rückschau auf M4, keine Gegenargumente finden, dass der Halbling einen Krummsäbel einhändig benutzt. :)

 

Rollenspieltechnisch könnte man die Frage aufwerfen, wieso ein Halbling eine Waffe führt, die eher typisch für Eschar oder Rawindra ist. Aber das ist eine andere Baustelle.  :)

Bearbeitet von dabba
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Wo ein Regeltext ungenau ist oder einfach Fragen offen lässt und einem möglichen Copy-and-Paste-Fehler aus früherer Edition zumindest ähnlich sieht, sollte man meines Erachtens der Vernunft den Vorrang einräumen und lieber auf Sinnhaftigkeit achten. Ach was, man sollte der Sinnhaftigkeit IMMER den Vorrang einräumen! Wenn klar ist, was Sinn macht und was nicht, wird die regeltechnische Betrachtung irrelevant.

Rollenspielregeln sollten nicht das einzige geschriebene Material auf der Welt sein, das von textkritischer Betrachtung verschont bleibt.

 

 

 

 

 

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vor 3 Stunden schrieb dabba:

Der Krummsäbel wird auch unter M4 nicht als zweihändig zu führende Waffe erwähnt. D. h. im Umkehrschluss, dass Halblinge schon unter M4 eigentlich den Krummsäbel tatsächlich einhändig führen können. D. h. unter M5 kann man es ihnen auch nicht verbieten.

Doch, kann man.

In M4 war Langschwert noch eine eigene Fertigkeit, in M5 nicht.

Das ist eine sehr maßgebliche Änderung, was die Frage dieses Threads angeht.

 

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Ich seh es ganz pragmatisch:

Langschwert/Streitaxt/Stossspeer machen 1 mehr Schaden als vergleichbare erlaubte Waffen in der Gattung. Diesen "Vorteil" sollen Halblinge/Gnome einhändig geführt (auch in M5) nicht zu Verfügung haben.

Der Einfachheit halber müssen sie für deren Zweihandnutzung aber nicht extra Zweihandschlagwaffen/schwerterführung erlernen. Sie haben dafür ja auch nicht 2hand Platzbedarf und Rundumschlagoption.

Wobei Gnome für eine Streitaxt ja eh zu schwach sind🤣

Bearbeitet von seamus
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@Saidon Ich sehe es grundsätzlich wie Du (vgl. das Schlachtbeil, das ja je nach Nutzung auch in unterschiedlich Kategorien fällt). Man könnte aber auch eine Lanze brechen* für die Halblinge, wenn man sich die Kategorie Zauberstäbe zum Vorbild nimmt, in der es auch den zweihändig geführten Zauberstecken gibt. Ähnlich könnte man die Kategorie Einhandschwerter explizit für Halblinge lesen. Sie generieren durch die zweihändige Nutzung ja keinen Zusatzschaden und die Option Rundumschlag fällt auch weg. Der Anderthalbhänder fällt raus, weil wenn er mit der Fertigkeit Einhandschwerter genutzt werden soll, er eine Stärke von 81 verlangt. Dass Krummsäbel RAW2 einhändig genutzt werden können, mag sein, aber das macht für mich RAI3 keinen Sinn (wie hier andere auch schon angemerkt haben).

*ein Halbling mit gebrochener Lanze? Könnte funktionieren...
2: Rules as written, 3: Rules as intended

Bearbeitet von Orlando Gardiner
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