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Erste Problemstelle: Ist das Gift nicht näher beschrieben, so gibt es mindestens zwei unterschiedliche Verläufe der Wirkdauer.

  1. Gifte brauchen nach [KOD 67] 1W6 Minuten, bis sich aller Schaden im Körper ausgebreitet hat. In dieser Zeit wird der Schaden gleichmäßig verteilt.
  2. Gifte brauchen nach [ARK 150: Bannen von Gift] 30 Sekunden, in denen nichts passiert. Nach diesem Zeitverzug von 3 Runden erhält das Opfer jede Runde 2 LP/AP Giftschaden, bis die volle (zuvor erwürfelte) Schadenswirkung erreicht ist.

Eine einheitliche Regelung ist wichtig, da die beiden obigen Regeln sich massiv widersprechen. Hier meine Bitte um eine offiziellen Regelantwort.

Zweite Problemstelle: unterschiedliche Wortwahl in den Zaubern

Todeshauch: augenblicklich
Vergiften: unverzüglich

Wenn man die Worte auf die Goldwaage legt, könnte man sagen, dass ein Todeshauch in der Runde der Berührung zur vollen Wirkung kommt, während bei Vergiften nur der Zeitverzug von 30 Sekunden (nach [ARK 150: Bannen von Gift]) wegfällt, aber die Wirkung sich weiterhin mit je 2 LP/AP pro Runde verteilt. (Zeitverzug, unverzüglich...) Da ich mir aber sicher bin, dass 99% der Spieler darüber hinweglesen, würde ich mich auch hier über eine offizielle Klarstellung freuen.

Dritte Problemstelle: fehlender Beginn der Wirkdauer in den Zaubern Hauch der Betäubung, Hauch der Verwesung, Rauchwolke und Schlangenbiss.

In keinem der oben genannten Zauber wird das Eintreten der Wirkung zeitlich bestimmt - im Gegensatz zu Todeshauch und Vergiften. In meinen Augen liegt es nahe, dass die Wirkung sofort (ohne Verzug) und vollständig eintritt. Denn z.B. der Zauber Hauch der Verwesung hat nur eine Wirkdauer von 1 Minute. Eine Verzögerung würde den Zauber nutzlos machen. Zwar werden an dieser Stelle nur Todeshauch und Vergiften explizit genannt, aber selbst eine Verzögerung von nur ein, zwei Runden würde die Zauber sehr schwächen. Schlangenbiss hat im Gegensatz zu den Hauchzaubern "nur" eine Schadenswirkung, aber in meinen Augen sollte diese ebenfalls sofort in voller Höhe eintreten. Zum Einen ist er der mächtigste Zauber  (Stufe 7) von allen Giftzaubern und zum Anderen würde eine Verteilung der Schadenswirkung über mehrere Minuten den Zauber unsinnig machen. Man darf ja auch nicht vergessen, dass er meist auf Tiere gewirkt wird und diese haben einen deutlich geringeren Angriffswert als ein versierter Krieger. Außerdem ist eine Verwaltung von mehreren Giftschäden und deren Verteilung über die Zeit eine unnötige buchhalterische Belastung des Spielleiters. Auch hier wäre eine offizielle Klarstellung wünschenswert.

Bearbeitet von Serdo
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Danke, Panther, das ist wirklich lesenswert. Und die Kontroverse darum zeigt auch die Notwendigkeit einer klaren Regelantwort. Davon ab behandelt der von Dir verlinkte Strang allgemeine Giftregeln, die meiner Ansicht nach für "normale" Gifte gelten, wohingegen magische Gifte (siehe Todeshauch und Vergiften) davon deutlich abweichen.

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  • 2 Wochen später...

Antwort auf das erste Problem:

Ja, die Regelaussagen sind unterschiedlich. Allerdings versucht das Regelwerk gar nicht erst, ein einheitliches Vorgehen vorzugeben, sondern unterbreitet dazu Vorschläge, die von der konkreten Situation abhängen, beispielsweise ob man sich im Kampf befindet oder nicht.

Unabhängig davon sind die Regelaussagen aber doch unterschiedlich, wenn auch nur in geringem Umfang. Seite 67 des Kodex verteilt die Giftwirkung etwas figurenfreundlicher über einen durchschnittlich längeren Zeitraum, dafür tritt die Teilwirkung aber schon direkt nach der Vergiftung ein, sofern man den Schaden pro Kampfrunde berechnet. Die Beschreibung bei Bannen von Gift hingegen liefert eine Art Sicherheitspuffer, setzt dann aber den Schaden durchschnittlich schneller frei.

Und an welche Aussage soll man sich nun halten?
Das hängt meines Erachtens davon ab, welche Option von Seite 67 des Kodex man wählt. Spielt man die vereinfachende Variante und lässt das Gift erst nach Kampfende wirken, kann man die Aussagen aus der Spruchbeschreibung von Bannen von Gift ignorieren und die 1W6 Minuten-Regel von Seite 67 verwenden.
Spielt man hingegen so, dass die Wirkdauer des Giftes sofort mit der Vergiftung beginnt und man das auch rundengenau innerhalb des Kampfes abbilden will, kann man die Regelung von Seite 150 des Arkanums verwenden, sofern man es für die betroffenen Figuren gefährlicher gestalten möchte.

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Antwort auf das zweite Problem:

Die Beschreibung von Vergiften besagt ausdrücklich, dass die volle Schadenswirkung, also der gesamte ausgewürfelte Schaden, unverzüglich, also sofort nach Ende der Zauberdauer einsetzt. Dies wird auch deutlich durch die Wirkungsdauer "0" (vgl. Seite 62 im Arkanum).

Für den Todeshauch sind die Aussagen "einmalig 3W6 schweren Schaden" und "augenblicklich" entscheidend. Auch bei diesem Zauber wird der erwürfelte Schaden sofort und in voller Höhe abgezogen, allerdings nur ein einziges Mal, auch wenn die betroffene Figur sich anschließend noch länger im Wirkungsbereich aufhalten sollte.

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Antwort auf das dritte Problem:

Hauch der Betäubung: Die Wirkung setzt sofort und vollständig nach Kontakt mit dem Gift ein.

Hauch der Verwesung: Die Wirkung setzt sofort nach Kontakt mit dem Gift ein und endet auch schlagartig, sobald man den Bereich des Giftes verlässt.

Schlangenbiss: Die Giftwirkung von 2W6 LP/AP bzw. 1W6 AP wird nach jedem schweren Treffer erneut und in voller Höhe sofort innerhalb der laufenden Kampfrunde angerechnet, sofern die Voraussetzungen für Giftschaden erfüllt sind (vgl. Seite 67 im Kodex). Alternativ kann man auch die auf Seite 67 des Kodex angebotene vereinfachte Variante wählen und die gesamte Giftwirkung am Ende des Kampfes eintreten lassen.

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