Zum Inhalt springen

13. KlosterCon 2020 - Vorschwampf


jul

Empfohlene Beiträge

@Widukind

Ich habe die Links an Ernst weitergeleitet, er hat es studiert und jetzt bereits seinen Antrag abgeschickt. Mal schauen, ob dabei etwa herauskommt.

@Alle

Ernst war sehr gerührt, als ich ihm erzählt habe, dass seine Situation hier im Forum durchaus ein Thema ist und Ihr Euch Gedanken macht und dass die verschiedenen Links, die ich ihm sende, von Euch rausgesucht sind.

  • Thanks 5
Link zu diesem Kommentar

Das reicht ganz formlos, indem Ihr schreibt, was Ihr zurückhaben wollt (oder auch nicht) und optimalerweise, für wen Ihr das Geld spenden wollt (Verein oder Ernst oder aufgeteilt).

Ich sage schon mal "DANKE!", egal ob Euer Geld an den Midgard München e.V. oder an Ernst geht.

Bitte am besten an die Adresse irina<at>midgard-muenchen.de

Bearbeitet von Adsartha
  • Thanks 3
Link zu diesem Kommentar

Diese Frage habe ich vor ein paar Stunden gerade gestellt bekommen, worauf ich bei unserem Juristen im Team nachgefragt habe. Spendenquittungen, die auch bei der Steuer etwas nützen, dürfen nur gemeinnützige Vereine ausstellen, und der Midgard München e.V. ist nicht gemeinnützig.

Tut mir leid!

Link zu diesem Kommentar
vor 8 Stunden schrieb Adsartha:

Diese Frage habe ich vor ein paar Stunden gerade gestellt bekommen, worauf ich bei unserem Juristen im Team nachgefragt habe. Spendenquittungen, die auch bei der Steuer etwas nützen, dürfen nur gemeinnützige Vereine ausstellen, und der Midgard München e.V. ist nicht gemeinnützig.

Tut mir leid!

Unter 100 Euro akzeptiert das Finanzamt üblicherweise eine Spende auch formelle Spendenquittung. Einfach den Überweisungsbeleg, auf dem der Betreff "Spende" stehen sollte, ausdrucken und mit dem Lohnsteuerausgleich einreichen. Mehr als es abzulehnen, kann ein Finanzamt nicht tun. Versuchen sollte man es, denke ich. So meine Erfahrungen. 

  • Like 2
Link zu diesem Kommentar
vor 4 Minuten schrieb Bruder Buck:

Unter 100 Euro akzeptiert das Finanzamt üblicherweise eine Spende auch formelle Spendenquittung. Einfach den Überweisungsbeleg, auf dem der Betreff "Spende" stehen sollte, ausdrucken und mit dem Lohnsteuerausgleich einreichen. Mehr als es abzulehnen, kann ein Finanzamt nicht tun. Versuchen sollte man es, denke ich. So meine Erfahrungen. 

Klar kann man es probieren. Aber Du riskierst natürlich eine stärkere Überprüfung auch der restlichen Belege, ;)

Es muss halt jeder selbst wissen wie steuerehrlich man sich verhält. Bei Steuern versteht der Staat allgemein keinen Spaß. Ich sehe hier keinen Anlass wegen eines persönlich eh schon abgeschriebenen Betrags "krumme" Sachen zu probieren. Gemeinnützigkeit nachzuweisen ist mit Aufwand verbunden,, deshalb machen wir vom Vesternesse e.V. es nicht. Obwohl man mit der richtigen Satzung es wohl machen könnte.

  • Like 3
Link zu diesem Kommentar

Als die Teilnehmerinnen und Teilnehmer überwiesen haben, haben sie in den Betreffe aber "KC2020+OT-Name" geschrieben. Die Spenden werden im Moment ja dergestalt getätigt, indem die Leute schreiben "überweise mir weniger zurück" oder "überweise mir gar nichts zurück". Sich den Conbeitrag zurückzahlen zu lassen und dann erneut mit dem Vermerk "Spende" zu überweisen, wäre zwar eine Möglichkeit, aber aufwändig.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar

Hallo BB!

vor 27 Minuten schrieb Bruder Buck:

Da hat jeder seine eigenen Erfahrungen. Ich schreibe nur, wie ich es mit kleinen Spenden seit Jahren ohne Probleme mache.

Du kannst es drehen, wie Du willst: Es bleibt eine nicht abzugsfähige Spende, die Du auf dem beschriebenen Weg - der lediglich den Spendennachweis für abziehbare Spenden vereinfachen soll - auch nicht legal abziehbar gestaltest. Vielleicht wird es nicht geprüft, aber ein Verstoß gegen geltendes Steuerrecht ist es zweifellos.

Liebe Grüße, Fimolas!

  • Like 1
  • Thanks 3
Link zu diesem Kommentar

Ok, bei einer Spende an "Midgard München e.V." sehe ich ein, dass das eher nicht unter allgemeinnützig fällt.

Aber bei einer Spende an Ernst würde ich schon davon ausgehen, dass der Zweck durchaus die Bedingungen für steuerliche Entlastung erfüllt und wenn jemand da bei seiner Steuererklärung die Überweisung nimmt und einen kleinen Vermerk daraufschreibt "Con am soundsovielten 2020 wegen Corona ausgefallen. Den überwiesenen Betrag für Existenzrettung der Gastronomie XY gespendet" sehe ich darin keine versuchte Steuerhinterziehung, das entspräche doch 100% der Wahrheit.

Ob das dem Finanzamt belastbar genug ist steht natürlich auf einem anderen Blatt.  

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar

Hallo Neq!

vor 2 Stunden schrieb Neq:

Ok, bei einer Spende an "Midgard München e.V." sehe ich ein, dass das eher nicht unter allgemeinnützig fällt.

Aber bei einer Spende an Ernst würde ich schon davon ausgehen, dass der Zweck durchaus die Bedingungen für steuerliche Entlastung erfüllt und wenn jemand da bei seiner Steuererklärung die Überweisung nimmt und einen kleinen Vermerk daraufschreibt "Con am soundsovielten 2020 wegen Corona ausgefallen. Den überwiesenen Betrag für Existenzrettung der Gastronomie XY gespendet" sehe ich darin keine versuchte Steuerhinterziehung, das entspräche doch 100% der Wahrheit.

Ob das dem Finanzamt belastbar genug ist steht natürlich auf einem anderen Blatt.  

"Gemeinnützigkeit" ist definiert - und zwar gesetzlich, nicht moralisch. Du kannst es drehen und wenden, wie Du willst: Es wird keine Spende im Sinne des Steuerrechtes daraus. Bitte beachte das und behaupte hier nichts anderes.

Ich will niemandem ausreden, anderen zu helfen. Aber bitte verbreitet hier nicht die Einstellung, derartige Zahlungen seien steuerlich abzugsfähig. Dann machen wir doch gleich einen Überweisungskreis auf und überweisen uns gegenseitig finanzielle Hilfen, um gemeinsam Steuern zu sparen. Es hat einen Grund, warum die Finanzverwaltung hohe Hürden dafür aufstellt.

Ich habe derzeit auf der Arbeit genug mit Vorschriften, Paragraphen und Recherchen dazu zu tun, weshalb ich gerade keine Lust habe, in die Tiefe zu argumentieren. Hier folgt ein Link auf die Schnelle (https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/spenden-in-der-privaten-einkommensteuererklaerung-23-spendenbescheinigung_idesk_PI11525_HI7249868.html); wer einfach googelt, wird sicherlich noch besser fündig - oder schaut gleich ins Gesetz ("Zuwendungen", § 10b EStG - frei im Internet zugänglich - und dann weiter durch die Normenkette). Das ist allemal besser, als aufgrund der hier gemachten Aussagen einfach einmal Geld zu überweisen und gleichzeitig auf eine Steuererstattung zu setzen.

Darüber hinaus hoffe ich, dass die moralische Entscheidung, einem Menschen in Not zu helfen, jetzt nicht dadurch infrage gestellt wird, dass man durch diese gute Tat nicht sein zu versteuerndes Einkommen wunschgemäß verringern kann.

Liebe Grüße, Fimolas!

  • Like 4
  • Thanks 3
Link zu diesem Kommentar

Gegebenenfalls ist jezt auch mal Zeit zu überdenken ob man den Verein auch Gemeinnützig aufstellen kann.

Ich weis das es bei den Conorgavereinen vieleicht etwas schwer ist (als bei anderen Vereinen) aber über Gemeinschaftsspiele (o.ä.) gab es meines wissens vor einiger Zeit ein Urteil in Bayern das man sich dazu vieleicht mal anschauen kann.

https://www.stmfh.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/24100/index.htm

das betrifft vieleicht jezt nur "Brettspiele" aber vieleicht kann man - unter dem taktischen Aspekt - auch Rollenspiele als besondere Spielart des Brettspieles bezeichnen.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
vor 3 Minuten schrieb Irwisch:

Gegebenenfalls ist jezt auch mal Zeit zu überdenken ob man den Verein auch Gemeinnützig aufstellen kann.

Das Problem ist doch nicht die Gemeinnützigkeit, da kriegt man leicht mit Jugendförderung und ähnlichen Punkten die Gemeinnützigkeit hin. Aber durch die Gemeinnützigkeit schaut Vater Staat besonders genau hin, denn durch Spendenquittungen und andere Vorteile gibt es Anreize. Dadurch wird der Aufwand deutlich erhöht, was bei den Umsätzen eines Cons einen großen Unterschied machen kann.

  • Like 2
  • Thanks 2
Link zu diesem Kommentar
1 hour ago, draco2111 said:

Wir haben uns damals mal erkundigt, ob wir unseren Verein als gemeinnützig melden können. Das Ergebnis war meine ich recht eindeutig.

(draco211 ist vom Nordlichtcon/Waeland e.V.)

Das war bei uns nicht anders.

Und ganz ehrlich gesagt, die Gemeinnützigkeit bringt uns nichts. Es geht ja vor allem um Steuervergünstigungen: keine Körperschaftssteuer, keine Gewerbesteuer, 7% Umsatzsteuer auf Zweckbetriebe. Körperschafts- und Gewerbesteuer bezahlt man ohnehin erst ab 5.000 € Gewinn im Jahr (bei einer Kalkulation auf Null + Puffer nicht zu erreichen). Bei der Umsatzsteuer sind wir als Kleinunternehmer (bis 22.000 € Umsatz im Jahr) auch außen vor.

  • Like 3
Link zu diesem Kommentar
vor 2 Stunden schrieb draco2111:

Wir haben uns damals mal erkundigt, ob wir unseren Verein als gemeinnützig melden können. Das Ergebnis war meine ich recht eindeutig.

Unsere damalige Anfrage war zum gegebenen Zustand des Vereines damals negativ, wenn man aber den Verein ändert (Satzung...), dann kann man schon unter gewissen Voraussetzungen Gemeinnützigkeit erlangen.

Mein Internet-Provider zB ist auch gemeinnützig.

Spenden an gemeinnützige Vereine sind "besser" und auch Arbeit für einen gemeinnützigen Verein zu leisten kann Vorteile haben. Einige Firmen geben gemeinnützigen Vereinen auch Rabatte.

 

Bearbeitet von Panther
Link zu diesem Kommentar
20 hours ago, Panther said:

Unsere damalige Anfrage war zum gegebenen Zustand des Vereines damals negativ, wenn man aber den Verein ändert (Satzung...), dann kann man schon unter gewissen Voraussetzungen Gemeinnützigkeit erlangen.

Mein Internet-Provider zB ist auch gemeinnützig.

Du brauchst einen gemeinnützigen Zweck und Regelungen in der Satzung. Für die gemeinnützigen Zwecke gibt es einen gesetzlichen Katalog.

Die Veranstaltung eines Rollenspiel-Cons gehört nicht dazu. Damit der Verein gemeinnützig sein könnte müsste der Schwerpunkt der Vereinstätigkeit dann auf etwas anderem wie Jugendarbeit liegen. Das müsste man dann aber auch tatsächlich machen.

Bearbeitet von Meeresdruide
  • Like 1
  • Thanks 1
Link zu diesem Kommentar
  • 3 Wochen später...

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...