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Unterbrechung von Zauber mit Materialkomponenten


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Ich habe mal eine Frage zu materiellen Kompnennten im Allgemeinen und stelle meinen Gedankengang anhand der Feuerkugel dar:

Nach M4 war es noch so, dass materielle Komponennten beim Zaubervorgang verbraucht wurden, dass ist mit M5 weggefallen. Nur noch bei einem Patzer zerfällt die Komponente und dann ist das das kleinere Problem.
Die Frage: benötigt man die Komponente nur um den Zaubervorgang durchzuführen oder auch um den Spruch aufrecht zu erhalten?

Die Idee: Falls man sie auch benötigt um einen Zauber aufrecht zu erhalten könnte man einem ZAU die Komponennte während der Wirkungsdauer entziehen (z.B. durch Heranholen) und der Zauber würde gebrochen. Am Beispiel einer Feuerkugel: Es wird eine Feuerkugel gezaubert. Der NPC-ZAU holt sich den Blutstein und sie explodiert vor der Nase des SC-ZAU :woolf:

Liege ich mit dieser These richtig oder habe ich etwas übersehen?

Danke für eure Gedanken. :)

Bearbeitet von Octavius Valesius
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Hallo Octavius!

vor 12 Minuten schrieb Octavius Valesius:

benötigt man die Komponente nur um den Zaubervorgang durchzuführen oder auch um den Spruch aufrecht zu erhalten?

Das Zaubermaterial dient als "Katalysator zum Wecken der arkanen Energie" (ARK, S. 18). Damit ist die Durchführung des Zaubervorgangs maßgeblich.

Die regeltechnische Funktionsweise der Konzentration (ARK, S. 12f.) kennt keine Verknüpfung mit dem Zaubermaterial, ebensowenig die Beschreibung der Wirkungsdauer (ARK, S. 13).

Damit sollte die Ausgangslage klar sein: Deine Idee mag interessant erscheinen, regelkonform ist sie nicht.

Liebe Grüße, Fimolas!

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Man kann also den schon gewirkten Zauber nicht unterbrechen. Aber wenn der Zaubervorgang noch andauert, kann man natürlich den Zaubervorgang unterbrechen, indem man dem Zauberer seine Materialkomponente klaut. Egal auf welchem Weg.

Da einige Materialkomponenten ziemlich teuer sind, und teilweise auch sehr selten, sollte man als Zauberer auf seine Materialkomponenten gut aufpassen. Sie können auch ganz unmagische Begehrlichkeiten wecken. "Wenn ich den Inhalt der Tasche dort verkaufe, müssen meine Kinder niemals wieder hungern!"  :essen:

 

Mit maulwürfigen Grüßen

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28 minutes ago, Ulmo said:

Man kann also den schon gewirkten Zauber nicht unterbrechen. Aber wenn der Zaubervorgang noch andauert, kann man natürlich den Zaubervorgang unterbrechen, indem man dem Zauberer seine Materialkomponente klaut. Egal auf welchem Weg.

Hält ein Zauberer ein Material während des Zaubervorgangs wirklich die ganze Zeit in der Hand? Beim Blitze schleudern, ein Gestenzauber mit 10 Sekunden Zauberdauer, würde das bedeuten, dass der Zauberer 10 Sekunden lang mit einem deutlich sichtbaren* trockenen Zitteraalherz in der Hand gestikuliert.

* Was unsichtbar in Hand oder Tasche verborgen ist, kann logischerweise nicht mit Heranholen verzaubert werden.

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vor einer Stunde schrieb dabba:

Hält ein Zauberer ein Material während des Zaubervorgangs wirklich die ganze Zeit in der Hand? Beim Blitze schleudern, ein Gestenzauber mit 10 Sekunden Zauberdauer, würde das bedeuten, dass der Zauberer 10 Sekunden lang mit einem deutlich sichtbaren* trockenen Zitteraalherz in der Hand gestikuliert.

* Was unsichtbar in Hand oder Tasche verborgen ist, kann logischerweise nicht mit Heranholen verzaubert werden.

wenn man also mit Heranholen versucht, das Zitteraalherz während der 10s zu entreißen, dann ist das eine Störung...

Aber reicht sie aus den Zauber nicht vollenden zu können? Wenn das Material weg ist, dann auf jeden Fall. Wenn aber nur die Geste durch durch einen gescheiterten Entreißungsversuch gestört wird, ist es wohl gemäß S. 13 keine ernste Störung und damit hättest du den Zauberer nicht gestört.

ARK5, S13

Zitat

Die Konzentration des Zauberers kann durch Gegner und andere äußere Einflüsse gebrochen werden. Ein geübter Zauberer lässt sich allerdings so schnell nicht ablenken. Nur ernste Störungen wie

a) der Verlust von Lebenspunkten,              
b) die Verwicklung in ein Handgemenge,
c) magische Lähmung,
d) magische Blendung und
e) ähnliche Behinderungen                                  

beenden die Konzentration.

Also 5 Möglichkeiten ... Der Zauber Blenden ist wie Bannen von Licht übrigens ein Augenblickszauber...

Ansonsten gilt die alte Frage nach der Dauer der Sichtbehinderung:  ARK5_Errata S. 4ff

Zitat

Ein gezielter Schuss löst keinesfalls eine vorzeitige Explosion aus - es sei denn, der Schuss trifft den Zauberer schwer. Die Konzentration des Zauberers muss gebrochen werden, um die Feuerkugel vorzeitig explodieren zu lassen.

Eine Feuerkugel kann auf einem von einer Figur besetzten Feld erzeugt werden.

Ein Zauberer sollte es sich auf jeden Fall gut überlegen, ob er solch ein Wagnis eingehen will, da er hierdurch schnell die Kugel längere Zeit aus den Augen verlieren kann. Sie würde dann sofort explodieren.

Das klingt für mich das Konzentration auf existierende Feuerkugel bei ein Gewusel "Person und Feuerkugel" auf  gleichen Feld:   Er KANN evtl. die Feuerkugel längere Zeit aus dem Augen verlieren, was zur Explosion führt.

Diese längere Zeitdauer kann dann also unter 10sec liegen..  Simulation mit EW: Sehen?

Was aber in dem Beispiel komisch ist, denn entsteht denn die Feuerkugel nicht erst nach Beendigung der Zauberdauer auf dem Feld vor dem Zauberer? Wenn mit dem 3. Satz die Zeit nach der Erzeugung gemeint ist, dann wäre es klar, das damit e) "ähnliche Behinderungen" gemeint ist.

ARK5, S18

Zitat

Mit wenigen Ausnahmen muss ein Zauberer Personen, Gegenstände oder Orte, die er verzaubern will, während des magischen Rituals sehen können. Das Ziel des Spruchs muss sich die ganze Zauberdauer über in seinem Blickfeld befinden. Bei Zaubern mit einem Umkreis als Wirkungsbereich muss der Mittelpunkt des Kreises sichtbar sein. Eine schwache Beleuchtung reicht völlig aus; schon der schemenhafte Umriss eines Wesens am Rande des Lichtkreises einer Laterne genügt, um ihm einen magischen Blitz entgegen zuschleudern. In völliger Finsternis oder mit verbundenen Augen kann ein Zauberer nur Sprüche anwenden, bei denen er sein Ziel berührt (Reichweite B).

Der schemenhafte Umriss muss die ganze Zauberdauer über im Blickfeld sein... aber gemäß Feuerkugel-Errata... hmmm

Zu unterscheiden ist auf jeden Fall

Während des Zauberdauer konzentrieren und nach der Zauberdauer in der Wirkungsphase, die eine Konzentration erfordert.

Bearbeitet von Panther
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Wenn du es irgendwie schaffst des Zauberers Gestik zu unterbrechen, wird der Zauber auch schief gehen -bspw. Hand lähmen oder per Lassowurf/Peitsche "festhalten/festsetzen", also kein zwingender LP-Verlust notwendig.

Die Gesten sind ja schließlich ein einstudierter Bewegungsablauf, der ab Gestenzaubern zwingend vorausgesetzt wird -S.18-.

 

Könnte der Titel vielleicht allgemeiner verfasst werden -bspw.:
Unterbrechnung von Zauber mit Materialkomponenten

Bearbeitet von seamus
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Die meisten Zaubermaterialien sind ja nicht besonders groß und oft nicht mal besonders schwer. Der Zauberer muss sie also in dem Ritual eh irgendwie festhalten, damit sie beim Gestikulieren oder durch einen Windstoß nicht einfach runterfällt. Und ich würde mal sagen, dass ein Zitteraalherz zwischen zwei Fingerkuppen einer sich bewegenden Hand kein Ziel abgeben. Und ansonsten ist das mit "Heranholen" eben der running gag an allen Magiergilden beim Unterricht des ersten materiellen Zauberers: "Hihi, hoho, halte den Zitteraal immer so, dann kann dir das nicht passieren".

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Stimmt, Zaubermaterialien sind ein blödes Ziel, weil sie meistens verdammt klein sind. Selbst bei Zaubern die deutlich länger sind als 10 Sekunden dürfte es sehr schwer sein eine Zauberkomponente mit "Heranholen" dem zaubernden Dingsda zu entreißen. Armbrustbolzen & Co. werden da sehr wahrscheinlich zuverlässiger als "Zauberunterbrecher" funktionieren. Oder eine Stabschleuder mit Gebranntem (ungelöschtem) Kalk. Der ist stark ätzend, Kontakt mit den Augen kann zur Erblindung führen. (Info : Wikipedia) Der wurde auch bei mittelalterlichen Seeschlachten eingesetzt. Echt ätzend für das arme Zaubererdingsda.

Das Klauen der Zauberkomponenten dürfte keine erfolgversprechende Taktik im Kampf sein. Ehr wenn man vor dem Kampf die Möglichkeit hat die Zaubermaterialien mit"Stehlen" zu... mopsen. ;)

 

Mit maulwürfigen Grüßen

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Zitat

Wird der Gegenstand von einer anderen Person festgehalten, steht ihr ein WW:Abwehr mit einem Zuschlag von Stärke/5 zu. Misslingt der Widerstandswurf, so wird ihr das Objekt aus den Händen gerissen.

mit St 80 sagen wir mal - ergibt sich +16... Abwehr hat so Zauberer vielleicht +14 mit +16 dazu ergbit sich +30 auf Abwehr... das dürfte nur eine kleinste  Chance sein

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  • Blaues Feuer änderte den Titel in Unterbrechung von Zauber mit Materialkomponenten
5 minutes ago, Ulmo said:

Vielleicht funktioniert das Unterbrechen mit "Macht über Unbelebtes" besser. Als Augenblickszauber definitiv geeignet. Man hält dann dem anderen Zauberdingsda einfach den Mund zu. Schweigen ist Gold. ;)

Das ist, laut Gildenbrief von anno Tobak (ich weiß die Ausgabe nicht mehr), ein gezielter Hieb auf den Kopf.

Bearbeitet von dabba
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vor 14 Minuten schrieb dabba:

Das ist, laut Gildenbrief von anno Tobak (ich weiß die Ausgabe nicht mehr), ein gezielter Hieb auf den Kopf.

Aus der Spruchbeschreibung:

Wird dieser Spruch aktiv gegen ein anderes Wesen eingesetzt, muss der Zauberer mit einem EW:Angriff feststellen, ob er trifft. Zum Beispiel kann der Zauberer mit einer magisch bewegten Waffe angreifen oder mit der geisterhaften
Hand versuchen, den Gegner zu schlagen, ihn festzuhalten oder ihm eine Waffe zu entreißen. usw.

Das Zuhalten des Mundes würde also sicherlich als Angriff zählen. Wieder was dazugelernt. 👍

Aber wenn man einfach die Kapuze oder den Umhang vors Gesicht zieht? Das würde ich nicht mehr als Angriff zählen.

 

Mit Nachmittagsmaulwurfsgrüßen

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vor 31 Minuten schrieb Ulmo:

Aber wenn man einfach die Kapuze oder den Umhang vors Gesicht zieht? Das würde ich nicht mehr als Angriff zählen.

Mit welchem Spruch hättest du das denn vor?

Macht über Unbelebtes dürfte nicht "feinfühlig"*) genug sein und Heranholen hätte für mich einen WW+(4 oder 8):Stärke/5, sofern der Umhang nicht wie eine Decke einfach nur umgeworfen wäre.

vor einer Stunde schrieb Ulmo:

Vielleicht funktioniert das Unterbrechen mit "Macht über Unbelebtes" besser. Als Augenblickszauber definitiv geeignet. Man hält dann dem anderen Zauberdingsda einfach den Mund zu.

Da muss dir dann aber wohl ein gezielter Hieb gegen den Kopf  (o.ä.) gelingen.
Du erhälst damit ja "nur" einen EW:Angriff lt. Spruchbeschreibung -S.100-, allerdings bei blosser Hand der Gegner immerhin eine WW-4:Abwehr.

 

*) mit Blick nach unten -Ja so war es gemeint: mind. Angriff notwendig, für mich sogar nur als gezielter Hieb.

Bearbeitet von seamus
*) nachgetragen
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vor 4 Minuten schrieb seamus:

Mit welchem Spruch hättest du das denn vor?

Macht über Unbelebtes dürfte nicht feinfühlig genug sein und Heranholen hätte für mich einen WW+(4 oder 8):Stärke/5, sofern der Umhang nicht wie eine Decke einfach nur umgeworfen wäre.

MüU würde meines Reachtens schon gehen. Schließlich kann der Zauberer "dieselbe Wirkung erzielen ..., al ob er dort selbst mit einer seiner Hände zugreifen würde."

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Macht über Unbelebtes würde ich gelten lassen, aber als Angriff mit der bloßen Hand.

Wenn die Kapuze am Körper getragen wird, gehört mMn. sie zu der Kleidung, die fest am Körper liegt und damit bei einer Abwehr einbezogen wird, ähnlich wie Haare o. ä.

Wer einer aufmerksamen Person mit Macht über Unbelebtes deren lange Haare ins Gesicht werfen möchte, müsste bei mir auch auch einen EW:Angriff würfeln. So wie einer, der einer Person gegen deren Willen Haare abschneiden möchte.

Bearbeitet von dabba
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vor 54 Minuten schrieb Ulmo:

Aber wenn man einfach die Kapuze oder den Umhang vors Gesicht zieht? Das würde ich nicht mehr als Angriff zählen.

theoretisch müsste das gehen (wie? siehe unten) , da der Z ja über die ganze Dauer das Zauberziel sehen können muss. Eine evtl. nur kurze Unterbrechung wegen der Kapuze könnte ja reichen.

Aber ob das alle deine SLs auch so sehen.... ???    Für eine Sekunde mit  Irgendwas (Stoff...)  die Sicht unterbinden, schon war es das mit zaubern...

(einige nehmen dafür auch einen Augenblick Bannen von Licht, Licht aus, alle Zauber kaputt, Licht wieder an)

Das ist das mit "einmal in 10sec" kurz außer Sicht in volle Deckung, schon kann ich 10s lang nicht mehr verzaubert werden... Hmmm...

zu Macht über Unbelebtes

Zitat

Zum Beispiel kann der Zauberer mit  der geisterhaften Hand versuchen, den Gegner zu schlagen, ihn festzuhalten oder ihm eine Waffe zu entreißen. Für diese Angriffe hat der Zauberer denselben Fertigkeitswert, als ob er eigenhändig zuschlagen würde, z.B. +4 für Angriffe mit der Hand oder improvisierten Waffen oder +7 mit einem Dolch, wenn er diese Waffe entsprechend gut beherrscht. Greift der Zauberer nur mit der immateriellen Hand an, ohne einen Gegenstand zu bewegen, erhält der Gegner –4 auf seinen WW:Abwehr...

Wenn du also Waffenlosen Kampf beherrschst, wirst du einen guten Angriff haben und der Gegner evtl noch -4 auf Abwehr. Also viel besser als Heranholen. Damit sollte man besser einen Blutstein entreißen können.

also: mit dem Zauber:

a) mit einem Stofffetzen die Sicht unterbrechen
b) mit irgendwas den Zauberer das Sprechen unterbinden -> Material>Geste>Wortzauber werden unterbrochen
c) mit der unsichtbaren Hand den Z irgendwie festhalten, um das Zauberritual zu unterbrechen.... (Frage ich mich, welche Regeln dafür?)
d) einfach draufhauen, um mit LP-Verlust den Zauberer zu unterbrechen
e) mit der unsichtbaren Hand ein Handgemenge einleiten (geht das überhaupt?)
f) mit der unsichtbaren Hand Sand in die Augen, um ihn zu blenden, was denn Zauber unterbricht.
g) (s.o.) das Material entreissen... dabei gibt es WM, da der Z das Material festhalten wird.... (siehe Heranholen)
 

Zitat

Angriffe mit Streuwirkung: Ein Abenteurer kann versuchen, einem Gegner eine Handvoll Sand ins Gesicht zu schleudern oder ihm den Inhalt eines Bierkruges oder Säurebehälters über den Kopf zu schütten. Eine solche Attacke zählt immer als improvisierter Angriff mit Fertigkeitswert+(4). Ein leichter Treff er kostet den Getroffenen 1W6–4 AP. Nur bei einem schweren Treffer hat der Angriff zusätzlich zum Verlust von 1W6–4 AP die gewünschte Wirkung, die der Spielleiter im Einzelfall festlegen muss. Die folgenden Beispiele mögen als Anhaltspunkt dienen.
- Sand in die Augen: 1W6 Runden geblendet
- Inhalt eines Bierkruges ins Gesicht: 1 Runde geblendet
- Niespulver ins Gesicht: 1W3 Runden handlungsunfähig
-Säure ins Gesicht: 2W6 schwerer Schaden und Verlust des Augenlichts

zum Einleiten Handgemenge HG bei e)

Zitat

Es muss dem Angreifer ein EW:Raufen gelingen. Das Opfer wehrt sich mit einem WW:Abwehr, bei dem Schilde und Parierwaff en nicht berücksichtigt werden.

Also ist auch ein schwerer Treffer  nötig

Zitat

Festhalten: Ein Abenteurer kann seinen Gegner im Handgemenge festhalten.  Dem  handelnden Abenteurer muss ein EW:Raufen gelingen, und der Gegner wehrt sich mit einem WW+4:Raufen.

Also ist auch ein schwerer Treffer  nötig

Bearbeitet von Panther
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Meine fünf Kupferstücke:

  • Alles, was ein Feind-Zauberer fest bei sich trägt (Waffen, Kleidung, Haare, Schmuck), kann man mit Macht über Unbelebtes nur störend manipulieren, wenn ein EW:Angriff mit Schaden gelingt. Der Feind-Zauberer ist wehrlos, weil er zaubert, d. h. es gibt +4 auf diesen Angriff. Wenn der EW:Angriff misslingt, greift man mit der magischen Hand so daneben, dass der Feind-Zauberer nicht merklich gestört wird.
  • Festhalten im Sinne von "Das eigentlich bewegliche Opfer kann nicht weglaufen." klappt mit Macht über Unbelebtes kurzfristig durch einen Stoß, abgebildet durch einen EW:Angriff. Wenn dieser gelingt, kann sich das Opfer in diese Richtung eine Runde nicht bewegen. Danach wirkt der Zauber Macht über Unbelebtes ja nicht mehr.
  • Heranholen auf eine Kapuze, die dem Feind-Zauberer ins Gesicht fallen soll, lass ich nicht gelten. Bestenfalls reißt die Kapuze ab und fliegt einem in die Hand. Der Feind-Zauberer zaubert dann trotzdem weiter.
  • Heranholen oder Macht über Unbelebtes auf Zaubermaterial, damit der Feind-Zauberer nicht weiterzaubert, ist für mich nicht möglich: Das Zaubermaterial wird im MIDGARD-Kanon so wenig thematisiert, dass ich davon ausgehe, dass es ausreicht, "es einfach griffbereit" zu haben und drauf zu tippen. D. h. der Feind-Zauberer hat es mMn. nicht dauerhaft und sekundenlang in der Hand.

/e:

Ich habs gefunden. :)  Zitat Gildenbrief Nr. 1:

Quote

Es wäre noch anzumerken, daß die besagte „Handvoll Sand ins Gesicht“ als Versuch eines gezielten Treffers auf den
Kopf und das „Augenausdrücken“ als Versuch eines gezielten Treffers auf das Auge zählt (vgl. I, S.101). Die Chance,
daß so etwas gelingt ist sehr, sehr gering; „Macht über Unbelebtes“ ist aber auch nicht als Zauber gedacht, mit dem
man einen starken Gegner auf einen Schlag kampfunfähig machen kann.

Disclaimer: Der Gildenbrief Nr. 1 ist nicht M5. :cheesy:

/e2:

  • Interessant ist die Frage, wie viel Schaden der Macht über Unbelebtes-Angriff anrichtet. Wenn man von einem waffenlosen Angriff ohne Schadensbonus ausgeht, wären das W6-4 LP. D. h. der Zauberer müsste zunächst einen EW+4:bloße Hand/Waffenloser Kampf schaffen und dann mindestens eine <5> würfeln, um einem ungerüsteten (!) Opfer LP zu rauben und so einen evtl. Feind-Zauber abzubrechen.
Bearbeitet von dabba
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Denkt immer daran: Was die Spielerfiguren können, können die NSF auch. Wenn es so einfach wäre, Zauber mit so billigen Zaubern zu unterbinden, dann wären Zauberer ihr Geld nicht wert.

Steht irgendwo, dass man mit Kapuze bei starkem Wind nicht zaubern kann? Es muss wohl eine schwerwiegende Unterbrechung des Sichtkontakts vorliegen, also braucht man einen gezielten Treffer auf den Kopf. Dann kann man aber auch einfach zuhauen und einen LP rauben und hat den gleichen Effekt.

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vor 12 Stunden schrieb Eleazar:

Denkt immer daran: Was die Spielerfiguren können, können die NSF auch. Wenn es so einfach wäre, Zauber mit so billigen Zaubern zu unterbinden, dann wären Zauberer ihr Geld nicht wert.

Steht irgendwo, dass man mit Kapuze bei starkem Wind nicht zaubern kann? Es muss wohl eine schwerwiegende Unterbrechung des Sichtkontakts vorliegen, also braucht man einen gezielten Treffer auf den Kopf. Dann kann man aber auch einfach zuhauen und einen LP rauben und hat den gleichen Effekt.

Das Regelwerk sagt ganz vorne - also Allgemein - mit der gleichen Wichtigkeit der Regeln

a) S18 der Z muss die ganze Zeit sein Zauberziel sehen
b) S13 beim Zaubern muss erst eine ernste Störung vorliegen, um den Zaubervorgang zu unterbrechen...

Du nimmst das mit der schwerwiegenden Unterbrechung also aus Regel b) und a) ignorierst du....

es muss für das Zaubern  a) gelten und es darf NICHT b) gelten, also der Zauberer muss sein Ziel die GANZE ZEIT sehen UND darf NICHT ERNSTHAFT  GESTÖRT werden.

Wenn JEF das anders gesehen hätte, dann hätte er das ARK5 Errata nicht nur für Feuerkugel geschrieben sondern allgemein ein Errarta für S18 geschrieben.

so ca: " der Zauberer muss während der Zauberdauer das Zauberziel sehen, dabei darf er das Ziel nicht für längere Zeit aus den Augen verlieren.".

Hat er aber nicht! Willst du noch mal eine Regelfrage auf das ARK5-Errata V3 stellen?

Das  ein simpler Bann von Licht Spruch so eine Wirkung hat, darf nicht sein? Naja... Bannen von Licht unterbricht auch die Sprüche der Kameraden (so sie auf die Gegner gerichtet waren) und stört den Fernkampf.

Mit Bannen von Finsterwerk kann man auch in 10s einen Koloss, eines der mächtigsten Monster, wegballern... darf nicht sein?

Naja, so sind Regeln nun mal.

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vor 12 Stunden schrieb dabba:

Meine fünf Kupferstücke:

super Auflistung,  zum Gildenbrief 1 . Man kann höchstens sagen, dass die unsichtbare Hand den Sand ja erstmal vom Boden aufnehmen muss, bevor sie ihn ins Gesicht schleudert (als Waffe greifen), und das mit den in GB 1 genannten WM simuliert wird.

vor 12 Stunden schrieb dabba:

Festhalten im Sinne von "Das eigentlich bewegliche Opfer kann nicht weglaufen." klappt mit Macht über Unbelebtes kurzfristig durch einen Stoß, abgebildet durch einen EW:Angriff. Wenn dieser gelingt, kann sich das Opfer in diese Richtung eine Runde nicht bewegen

wie kommst du denn darauf?  Für Zurückdrängen im Nahkampf gibt es Regeln...

Ich sehe Festhalten eher so, das die Hand des Zauberers zB die Hand des Opfers (die die den Blutstein hat und eine deutliche Geste ausführt) bei einem schweren Treffer mit dieser unsichtbaren Hand 10s  so festgehalten wird, dass das Zauberritual ernsthaft gestört ist. Über die WM für eine solche Festhalten-Aktion muss der SL entscheiden...

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Bearbeitet von Panther
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vor 3 Stunden schrieb Panther:

Das Regelwerk sagt ganz vorne - also Allgemein - mit der gleichen Wichtigkeit der Regeln

a) S18 der Z muss die ganze Zeit sein Zauberziel sehen
b) S13 beim Zaubern muss erst eine ernste Störung vorliegen, um den Zaubervorgang zu unterbrechen...

Du nimmst das mit der schwerwiegenden Unterbrechung also aus Regel b) und a) ignorierst du....

es muss für das Zaubern  a) gelten und es darf NICHT b) gelten, also der Zauberer muss sein Ziel die GANZE ZEIT sehen UND darf NICHT ERNSTHAFT  GESTÖRT werden.

Wenn JEF das anders gesehen hätte, dann hätte er das ARK5 Errata nicht nur für Feuerkugel geschrieben sondern allgemein ein Errarta für S18 geschrieben.

so ca: " der Zauberer muss während der Zauberdauer das Zauberziel sehen, dabei darf er das Ziel nicht für längere Zeit aus den Augen verlieren.".

Hat er aber nicht! Willst du noch mal eine Regelfrage auf das ARK5-Errata V3 stellen?

Das  ein simpler Bann von Licht Spruch so eine Wirkung hat, darf nicht sein? Naja... Bannen von Licht unterbricht auch die Sprüche der Kameraden (so sie auf die Gegner gerichtet waren) und stört den Fernkampf.

Mit Bannen von Finsterwerk kann man auch in 10s einen Koloss, eines der mächtigsten Monster, wegballern... darf nicht sein?

Naja, so sind Regeln nun mal.

 

Ich zitiere mal Prados aus dem folgenden Strang (Es ging dabei um die Frage, ob man jemanden mit etwas anderem als einem Sekundenzauber verzaubern kann, wenn er durch einen Wald läuft und zum Beispiel vorübergehend von einem Baum verdeckt wird. Darauf hatte ich mich in der Erinnerung bezogen). Das Problem ist in M4 und M5 identisch:

"Zu Frage 1: Ich empfehle die Anwendung des gesunden Spielleiterverstandes. Kürzeste Unterbrechungen des Sichtkontaktes sind erlaubt, andernfalls wäre ja schon ein Blinzeln ausreichend. Die Regeln werden diese Frage jedenfalls nicht beantworten. "

Sicher kann man mit "Bannen von Licht" den Sichtkontakt sicher und eindeutig verhindern und damit einen Zauber sicher unterbrechen. Ebenso geht es unter bestimmten Umständen mit "Macht über Unbelebtes", indem man zum Beispiel eine Tür zuschlägt, durch die der Zauberer sein Opfer sehen kann. Daraus aber mit "Macht über Unbelebtes" ein Standardvorgehen zu kreieren, mit dem man quasi in jeder Situation mit einem einfachen Erfolg gezielt jeden Zauberer (den obligatorischen Mantel hat ja jeder, ansonsten könnte man auch das Hemd aus der Hose und vor die Augen ziehen...) auskontern kann, halte ich für übertrieben.

Jemanden mit "Macht über Unbelebtes" nicht einfach nur zu hauen, sondern ihm ganz gezielt in bestimmter Weise an einem bestimmten Körperteil zu treffen oder zu behindern, verhält sich doch analog dazu, jemanden mit einer Waffe überhaupt schwer oder gezielt zu treffen. Insofern gelingt ein Augentreffer auch bei einem weitgehend Wehrlosen nicht automatisch. Also wäre ein unbelebter Angriff, der einen LP raubt die sicherere Variante.

Du gehst ja in deiner Vorstellung auch automatisch von einem optimalen Erfolg aus, aber warum sollte der eintreten? "Ich ziehe dem Zauberer die Kapuze ins Gesicht!" kann ja auch dazu führen, dass man nicht gerade zieht und ein Auge nicht verdeckt ist oder dass die Kapuze sich nicht so weit ziehen lässt, dass die Augen voll bedeckt sind. Also, wenn das so mühelos ohne weiteren Wurf geht, dann meine ich auch, dass der Zauberer ebenso einfach ohne Abwehrwurf durch ein Schütteln des Kopfes oder ein Zucken der Schultern oder einem Wischen mit dem Arm seine Sicht wieder herstellen kann. Und zwar binnen einer Zeit, in der ein Opfer hinter einem Baum durchhuscht.

 

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5 hours ago, Panther said:

wie kommst du denn darauf?  Für Zurückdrängen im Nahkampf gibt es Regeln...

In der Zauberbeschreibung von Macht über Unbelebtes steht, dass man ein Opfer "festhalten" könne. Festhalten im Regelsinne ist mit einem Handgemenge möglich, aber mit Macht über Unbelebtes ins Handgemenge zu nehmen, halte ich für nicht mögich. Einen Kontrollbereich hat die Macht-über-Unbelebtes-"Hand" wohl auch nicht.

Da bleibt mir als einzige plausible Möglichkeit, dass man mit der M.-ü.-U.-"Hand" packt oder stößt und so kurz das Opfer am Weglaufen hindert, falls dessen Abwehr misslingt.

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