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Augenblickszauber im Handgemenge


Können Augenblickszauber im Handgemenge gewirkt werden?  

22 Benutzer abgestimmt

  1. 1. Können Augenblickszauber im Handgemenge generell (also auch außerhalb der Sondersituation festhalten) gewirkt werden?

    • Ja
    • Nein
    • Sonstiges (Begründing im Posting)
  2. 2. Kann in der beschriebenen Situation (B) ein Augenblickszauber gewirkt werden?

    • Ja
    • Nein
    • Sonstiges (Begründing im Posting)


Empfohlene Beiträge

vor 9 Stunden schrieb Hiram ben Tyros:

Ich bin anscheinend nicht in der Lage Deiner Argumentation geistig zu folgen. Schade. Das erste Zitat verstehe ich so, dass Du sagst, der Zauberer muß sich bereits vor Beginn des Zauberrituals konzentrieren um zaubern zu können. Diese Konzentration findet er im Handgemenge nicht, deshalb kann er keinen Zauber beginnen.

S. 13 bezeiht sich doch auf komplizierte Zauberrituale und Zauber die für die Aufrechterhaltung Konzentration benötigen. Augenblickszauber fallen m.E. nicht unter diese Fälle.

Kasten S.11 Schreibt, das Zauberritual beginnt und "wird der Zauberer während der Zauberdauer gestört..." Das verstehe ich so, das mit dem Zauberritual auch die Zauberdauer beginnt. Während dieser kann der Zauberer bei Augenblickszaubern nicht unterbrochen werden. :dunno:

Bezüglich Erratum hast Du insofern Recht, als das Errratum natürlich auch im Arkanum liegen kann. ;) Warum ich es andersherum sehe habe ich versucht zu begründen.

Für heute begebe ich mich aber ins Bett. :tired: Ich habe auch das Gefühl, das wir unsere Argumente ausreichend ausgetauscht haben und stimme zu, dass es nicht nötig ist uns gegenseitig zu überzeugen. :beer:

Guten Morgen!

Ich war gestern auch schon weg vom Rechner. Aber ich glaube, langsam beginne ich dich zu verstehen.

Seite 13 beschreibt allgemein die Konzentration und wofür der Zauberer sie benötigt. Der Text beginnt mit der Erklärung der Konzentration zur Aufrechterhaltung bereits abgeschlossener Zauber. Dann wird die "besondere Konzentration" für das Spruchritual genannt. Daraus folgt, dass das Regelwerk zwei unterschiedliche Zustände der Konzentration unterscheidet, was man auch daran erkennen kann, dass der Zauberer jeweils unterschiedliche Handlungsoptionen hat.

Da ein Zauberer in der Runde, in der er zaubert (egal, welchen Zauber), deutlich eingeschränkt ist (maximal B1), folgt daraus, dass er innerhalb dieser Runde bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss, um den Zauber überhaupt wirken zu können. Es muss ihm also überhaupt erst einmal möglich sein, sich konzentrieren zu können. Und nun verweise ich einerseits auf den Beitrag von Godrik und wiederhole mich selbst: Das Regelwerk sieht vor, dass diese Voraussetzungen im Handgemenge normalerweise nicht erfüllt sein können, weswegen der Zauberer gar nicht erst mit dem Spruchritual beginnen kann.

Und ich stoße angesichts der Zeit lieber mal mit an.

  • Like 1
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Man könnte auch argumentieren, dass es wegen des permanenten Feindkontakts, des Geraufes, der Bewegung im Handgemenge keinen Augenblick gibt, in dem man Zaubern könnte. Beim Festhalten tritt ein Sonderfall ein, da ja die Gegner den Zauberer bewegungslos halten wollen. Wenn der Zauberer sich nicht dagegen wehrt und sich darauf einlässt, sind die Bedingungen für einen Zauber gegeben. Da wieder die Einschränkung: Wenn ein Gegner festhält und ein Zweiter im Handgemenge weiterprügelt, kann auch nicht gezaubert werden.

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