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Hallo!

 

Moderation :

Da die Frage bezüglich des Resistenzwurfes von übergeordneter Bedeutung ist, habe ich die darüber entstandene Diskussion dorthin ausgelagert: Resistenz gegen Umgebungsmagie

 

Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen

Mit freundlichen Grüßen, Fimolas!

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Es gibt keinen Resistenzwurf.

 

Grüße

Blaues Feuer

 

Kannst du dazu eine Regelstelle nennen?

 

Wirkung ist, daß im betroffenen Bereich alles vorhandene sichtbare Licht gelöscht wird.

 

Das ist keine Illusion sondern wirklich so.

 

Bei Umgebungszauber wirken sowieso nie Illusionen. Das dürften wohl immer Geistzauber sein. Was soll mir das "Argument" also sagen?:confused:

Bearbeitet von Einskaldir
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Es gibt keinen Resistenzwurf.

 

Grüße

Blaues Feuer

 

Kannst du dazu eine Regelstelle nennen?

 

Wirkung ist, daß im betroffenen Bereich alles vorhandene sichtbare Licht gelöscht wird.

 

Das ist keine Illusion sondern wirklich so.

 

Bei Umgebungszauber wirken sowieso nie Illusionen. Das dürften wohl immer Geistzauber sein. Was soll mir das "Argument" also sagen?:confused:

 

Das es mir unerklärlich ist, warum es überhaupt einen Resistenzwurf geben sollte? Es geht einfach das Licht aus.

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Beides kann aufgehoben werden.

Wenn dem so ist (was ich immer noch nicht so sehe, aber ich sehe ein, daß man es so sehen kann), ist BvL eine superbillige Lösung gegen alle möglichen Angriffszauber - Strahlzauber, Körpermagie...

"Huch, da hinten zauber jemand "Blitze schleudern" - da zauber ich doch mal kurz "BvL" und heb es direkt wieder auf. "Blitze schleudern" scheitert automatisch (auf Ziele im Wb von BvL), aber der Fern- und Nahkampf ist nicht betroffen."

Wozu Gegenzaubern??

Bearbeitet von Krayon
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Beides kann aufgehoben werden.

Wenn dem so ist (was ich immer noch nicht so sehe, aber ich sehe ein, daß man es so sehen kann), ist BvL eine superbillige Lösung gegen alle möglichen Angriffszauber - Strahlzauber, Körpermagie...

"Huch, da hinten zauber jemand "Blitze schleudern" - da zauber ich doch mal kurz "BvL" und heb es direkt wieder auf. "Blitze schleudern" scheitert automatisch (auf Ziele im Wb von BvL), aber der Fern- und Nahkampf ist nicht betroffen."

Wozu Gegenzaubern??

 

Moment. Nur als Nachfrage:

 

Du meinst folgende Situation:

 

Zauberer A zaubert als Gegner der Gruppe Blitze schleudern auf ein Gruppenmitglied.

 

Zauberer B in der Gruppe zaubert Bannen von Licht.

 

Zauberer A kann deshalb sein Blitze schleudern nicht unterbringen, weil er sein Ziel nicht mehr sieht?

 

Wenn du das meinst: selbstverständlich ist das so.

Bearbeitet von Einskaldir
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Beides kann aufgehoben werden.

Wenn dem so ist (was ich immer noch nicht so sehe, aber ich sehe ein, daß man es so sehen kann), ist BvL eine superbillige Lösung gegen alle möglichen Angriffszauber - Strahlzauber, Körpermagie...

"Huch, da hinten zauber jemand "Blitze schleudern" - da zauber ich doch mal kurz "BvL" und heb es direkt wieder auf. "Blitze schleudern" scheitert automatisch (auf Ziele im Wb von BvL), aber der Fern- und Nahkampf ist nicht betroffen."

Wozu Gegenzaubern??

 

Moment. Nur als Nachfrage:

 

Du meinst folgende Situation:

 

Zauberer A zaubert als Gegner der Gruppe Blitze schleudern auf ein Gruppenmitglied.

 

Zauberer B in der Gruppe zaubert Bannen von Licht.

 

Zauberer A kann deshalb sein Blitze schleudern nicht unterbringen, weil er sein Ziel nicht mehr sieht?

 

Wenn du das meinst: selbstverständlich ist das so.

Selbstverständlich ist das so. Da sind wir uns einig.

Was ich kritisiere: unmittelbar nach Ende der Zauberdauer von BvL kann Zauberer B das BvL wieder aufheben, es kommt also nur zu einem kurzen "Flackern".

Die Fernkämpfer der Gruppe B können ganz in Ruhe weiter zielen und schießen, auf den jetzt sogar wehrlosen Zauberer A.

Könnte Zak B das BvL nicht aufheben, müßten die Fernkämpfer wenigstens aus dem WB heraustreten und würden damit höchstwahrscheinlich erst nächste Runde wieder schießen dürfen.

Man hätte die Vorteile des Zaubers (zumindest gegen andere Zauberer), aber nicht die Nachteile (eigene Gruppe stolpert selbst in der Dunkelheit rum). Das finde ich etwas zu heftig für die paar EP und AP.

 

Und noch zu der "Halbkreis oder Kugel"-Diskussion oben: Falls nicht Metall oder mehr als 30 cm Stein im Weg sind, ist der Wb natürlich eine Kugel - genau wie bei BvD.

Damit lassen sich witzige Effekte erzeugen, falls es über/unter dem Zauberer weitere Stockwerke gibt. 9 m UK reichen, entsprechend dünne Decken/Fußböden vorausgesetzt, durchaus 2-3 Stockwerke nach oben und unten. :)

Und anstoßende Räume werden natürlich in normalen Häusern auch beleuchtet...

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Bannen von Licht ist ein sehr guter und billiger Zauber, eben weil es keine Resistenz dagegen gibt.

 

Der kleine Orkschamane kann es einfach dunkel machen und seine Ork-Kumpels schlachten die Gruppe ab, weil diese einfach nur im Dunkeln herum stolpert. Nur zur Sicherheit: Orks haben Infrarotsicht.

 

Es gibt nur drei Möglichkeiten gegen Bannen von Licht:

1. Bannen von Dunkelheit

2. Infrarotsicht / Sehen in Dunkelheit

3. Weglaufen, aber langsam :-p

 

Naja, Kampf in Dunkelheit hilft auch, da der Zauber mit dem Tod des Zauberers endet... :after:

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Es gibt nur drei Möglichkeiten gegen Bannen von Licht:

1. Bannen von Dunkelheit

2. Infrarotsicht / Sehen in Dunkelheit

3. Weglaufen, aber langsam

 

4. Bannen von Zauberwerk

Laut Einskaldir und anderen hier im Strang:

5. Willensakt des Zauberers, der BvL gewirkt hat

 

(Ich bin immer noch dagegen, sagt ich das schon? :) )

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Es gibt nur drei Möglichkeiten gegen Bannen von Licht:

1. Bannen von Dunkelheit

2. Infrarotsicht / Sehen in Dunkelheit

3. Weglaufen, aber langsam

 

4. Bannen von Zauberwerk

Laut Einskaldir und anderen hier im Strang:

5. Willensakt des Zauberers, der BvL gewirkt hat

 

(Ich bin immer noch dagegen, sagt ich das schon? :) )

 

Ich glaube, die Vorschläge bezogen sich alle samt auf die Gegenfraktion, die gegen den Zauber vorgehen will. ;)

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Laut Einskaldir und anderen hier im Strang:

5. Willensakt des Zauberers, der BvL gewirkt hat

 

(Ich bin immer noch dagegen, sagt ich das schon? :) )

Es steht ausdrücklich im Zauber, dass er aufgehoben werden kann. :dunno:

Ich weiß nicht, wo Du nachschaust; könntest Du bitte zitieren, mit Quellenangabe?

(Ausdrücklich dabei steht es bei BvD, aber nicht bei BvL.)

Falls Du Dich auf den Bezug von BvL zu BvD beziehst - das wurde oben bereits diskutiert.

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  • 9 Monate später...
Entstanden aus diesem Strang:

 

Stimmt leider nicht, BvL kann nicht aufgehoben werden.

 

Doch, kann es, da es nur die umgekehrte Variante von Bannen von Dunkelheit ist, und der Zauber per Willensakt aufgehoben werden kann. :notify:

 

 

 

Für ersteres schlage ich Dir vor dem Schreiben doch Dein eigenes :read: vor.

 

Hi

Diese Frage würde ich doch gerne nochmal ausgraben, da es hier ja scheinbar keine Einigkeit gibt.

Ich sage gleich von vorneherein, dass ich weder das eine noch das andere aus der Spruchbeschreibung eindeutig erkennen kann.

Halten wir kurz fest, was die Argumente sind:

 

Ganz offensichtlich stellt Bannen von Licht das Gegenstück zu Bannen von Dunkelheit da, alle Regelungen die für dieses gelten sind also zu übertragen (bei dem Wirkungsbereich wird das ausdrücklich erwähnt)

Dies würde für ein vorzeitiges Abbrechen des Zaubers via Willensakt sprechen.

 

Dagegen spricht schlicht und ergreifend, dass nirgends explizit erwähnt wird, dass auch dieser Willensakt-Mechanismus analog zu Bannen von Dunkelheit bei Bannen von Licht anzuwenden ist.

 

 

Gibts hier irgendwelche neuen Erkenntnisse? Eventuell eine offizielle Regelantwort?

 

 

Mfg Yon

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Entstanden aus diesem Strang:

 

Stimmt leider nicht, BvL kann nicht aufgehoben werden.

 

Doch, kann es, da es nur die umgekehrte Variante von Bannen von Dunkelheit ist, und der Zauber per Willensakt aufgehoben werden kann. :notify:

 

 

 

Für ersteres schlage ich Dir vor dem Schreiben doch Dein eigenes :read: vor.

 

Hi

Diese Frage würde ich doch gerne nochmal ausgraben, da es hier ja scheinbar keine Einigkeit gibt.

Ich sage gleich von vorneherein, dass ich weder das eine noch das andere aus der Spruchbeschreibung eindeutig erkennen kann.

Halten wir kurz fest, was die Argumente sind:

 

Ganz offensichtlich stellt Bannen von Licht das Gegenstück zu Bannen von Dunkelheit da, alle Regelungen die für dieses gelten sind also zu übertragen (bei dem Wirkungsbereich wird das ausdrücklich erwähnt)

Dies würde für ein vorzeitiges Abbrechen des Zaubers via Willensakt sprechen.

 

Dagegen spricht schlicht und ergreifend, dass nirgends explizit erwähnt wird, dass auch dieser Willensakt-Mechanismus analog zu Bannen von Dunkelheit bei Bannen von Licht anzuwenden ist.

 

 

Gibts hier irgendwelche neuen Erkenntnisse? Eventuell eine offizielle Regelantwort?

 

 

Mfg Yon

 

Du hast deine Frage doch schon selbst beantwortet. Da BvL die negative Form von BvD ist, sprich die Zauber sind identisch bis auf die entgegengesetzte Wirkungsweise (anstatt Helligkeit wirkt Dunkelheit), bedarf es keiner explitziten Erklärung mehr. Die Formulierung ist eindeutig.

 

Grüße,

Tede

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Entstanden aus diesem Strang:

 

Stimmt leider nicht, BvL kann nicht aufgehoben werden.

 

Doch, kann es, da es nur die umgekehrte Variante von Bannen von Dunkelheit ist, und der Zauber per Willensakt aufgehoben werden kann. :notify:

 

 

 

Für ersteres schlage ich Dir vor dem Schreiben doch Dein eigenes :read: vor.

 

Hi

Diese Frage würde ich doch gerne nochmal ausgraben, da es hier ja scheinbar keine Einigkeit gibt.

Ich sage gleich von vorneherein, dass ich weder das eine noch das andere aus der Spruchbeschreibung eindeutig erkennen kann.

Halten wir kurz fest, was die Argumente sind:

 

Ganz offensichtlich stellt Bannen von Licht das Gegenstück zu Bannen von Dunkelheit da, alle Regelungen die für dieses gelten sind also zu übertragen (bei dem Wirkungsbereich wird das ausdrücklich erwähnt)

Dies würde für ein vorzeitiges Abbrechen des Zaubers via Willensakt sprechen.

 

Dagegen spricht schlicht und ergreifend, dass nirgends explizit erwähnt wird, dass auch dieser Willensakt-Mechanismus analog zu Bannen von Dunkelheit bei Bannen von Licht anzuwenden ist.

 

 

Gibts hier irgendwelche neuen Erkenntnisse? Eventuell eine offizielle Regelantwort?

 

 

Mfg Yon

 

Du hast deine Frage doch schon selbst beantwortet. Da BvL die negative Form von BvD ist, sprich die Zauber sind identisch bis auf die entgegengesetzte Wirkungsweise (anstatt Helligkeit wirkt Dunkelheit), bedarf es keiner explitziten Erklärung mehr. Die Formulierung ist eindeutig.

 

Grüße,

Tede

Lieber Tede, wäre das so eindeutig, gäbe es hier nicht seitenlange Diskussion.

Yon stellt die Frage völlig zu Recht - sie ist aus dem Regeltext nicht zu beantworten.

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Entstanden aus diesem Strang:

 

Stimmt leider nicht, BvL kann nicht aufgehoben werden.

 

Doch, kann es, da es nur die umgekehrte Variante von Bannen von Dunkelheit ist, und der Zauber per Willensakt aufgehoben werden kann. :notify:

 

 

 

Für ersteres schlage ich Dir vor dem Schreiben doch Dein eigenes :read: vor.

 

Hi

Diese Frage würde ich doch gerne nochmal ausgraben, da es hier ja scheinbar keine Einigkeit gibt.

Ich sage gleich von vorneherein, dass ich weder das eine noch das andere aus der Spruchbeschreibung eindeutig erkennen kann.

Halten wir kurz fest, was die Argumente sind:

 

Ganz offensichtlich stellt Bannen von Licht das Gegenstück zu Bannen von Dunkelheit da, alle Regelungen die für dieses gelten sind also zu übertragen (bei dem Wirkungsbereich wird das ausdrücklich erwähnt)

Dies würde für ein vorzeitiges Abbrechen des Zaubers via Willensakt sprechen.

 

Dagegen spricht schlicht und ergreifend, dass nirgends explizit erwähnt wird, dass auch dieser Willensakt-Mechanismus analog zu Bannen von Dunkelheit bei Bannen von Licht anzuwenden ist.

 

 

Gibts hier irgendwelche neuen Erkenntnisse? Eventuell eine offizielle Regelantwort?

 

 

Mfg Yon

 

Du hast deine Frage doch schon selbst beantwortet. Da BvL die negative Form von BvD ist, sprich die Zauber sind identisch bis auf die entgegengesetzte Wirkungsweise (anstatt Helligkeit wirkt Dunkelheit), bedarf es keiner explitziten Erklärung mehr. Die Formulierung ist eindeutig.

 

Grüße,

Tede

Lieber Tede, wäre das so eindeutig, gäbe es hier nicht seitenlange Diskussion.

Yon stellt die Frage völlig zu Recht - sie ist aus dem Regeltext nicht zu beantworten.

@ Krayon: Danke!

 

Offizielle Regelantwort ist übrigens beantragt :)

 

 

Mfg Yon

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Hallo lieber Krayon,

willst du damit etwa sagen, dass alle Sachverhalte, die in diesem Forum seitenlang diskutiert werden, tatsächlich, wenn man sie hinreichend betrachtet, im Regelwerk so uneindeutig beschrieben sind, dass sie einer offiziellen Regelantwort bedürfen?

 

Also allein der Fakt, dass man diskutiert, ist der Beweis, dass man zurecht diskutiert?

 

Meiner Erfahrung sind die längsten Diskussionen meist zwei bis drei, manchmal sogar nur einem Uneinsichtigen geschuldet, der eigentlich offensichtliche Zusammenhänge nicht herstellt.

 

Grüße,

Tede, der sich entschuldigt, da dieser Beitrag eigentlich off-topic ist.

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