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Macht über Unbelebtes


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Warum umgreifen?

Wie die entrissene Waffe ohnehin zu Boden fällt.

 

Die Waffe zu entreißen dauert wie jeder andere Angriff auch die ganze Runde. Dann endet aber der Zauber und die Waffe fällt zu Boden. Um mit der Waffe angreifen zu können, muss der Zauber neu gesprochen und die Waffe aufgehoben werden.

 

Die Wirkungsdauer zu verlängern funktioniert bei diesem Zauber nicht.

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Das Entreißen der Waffe ist ja kein Angriff in dem Sinne sondern wird - zumindest bei uns - wie bei "Heranholen" gehandhabt, also dem Gegner steht eine Resi in Höhe seiner Stärke / 5 zu.
Um einem Gegner mit Macht über Unbelebtes eine Waffe zu entreißen braucht es einen gelungenen Zauber und dann einen gelungenen EW:Angriff mit der bloßen Hand (waffenloser Kampf). Gegen den gibt es einen WW-4:Abwehr (WM-4 wegen des unsichtbaren Angriffs).

Hm... das haben wir bisher immer anders gehandhabt. Aber wenn man sich die Spruchbeschreibung dreimal wirklich genau anschaut, kann ich mich dieser Ansicht anschließen. Dann ergibt auch endlich der Zauber Heranholen Sinn. Bisher habe ich den immer als überflüssig angesehen, da ich dachte, alles was ich damit machen kann kann ich mit MüU auch und besser.

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@Akeem: Wer redet denn hier von Grad 1?

Habe mal wieder schief geguckt. Habe nur "Zauber Stufe 1" gesehen und die Sache war klar... :silly:

Macht über Unbelebtes ist allerdings ein Zauber der Stufe 2. Wenn man die Aktion zulässt, kombiniert sie die Wirkung des Stufe-1-Zaubers Heranholen (allerdings gewöhnlich mit einer geringeren Erfolgswahrscheinlichkeit) mit einer je nach Waffe des Gegners verschwindend geringen bis mäßigen Chance auf einen (außer bei starken magischen Waffen) geringen Schaden. Im Vergleich mit dem Schadenspotential anderer Stufe-2-Zauber wie Feuerkugel kann ich mich Solwacs Urteil nicht anschließen, dass dies "sehr schnell sehr mächtig" werden könnte.

 

Gruß

Pandike

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Das Beispiel mit dem schwebenden Bierkrug ist ja sogar falsch und mit dem Zauber gar nicht möglich.

 

Worauf beziehst du dich da?

Ich meine mich an ein Beispiel in den Regeln zu erinnern, in dem ein Magier mittels Macht über Unbelebtes einen Bierkrug schweben lässt, um Barbaren zu beeindrucken. Da würde ich aber in dem speziellen Fall darauf schliessen, dass die Zauberbeschreibung unpräzise ist, da dieses Beispiel schon mindestens seit M3 drin ist.

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Du kannst keinen Gegenstand mit MüU durch einen Raum schweben lassen.

 

Der Zauber wirkt, als ob die unsichtbare Hand an einer bestimmten Stelle ist. Alles in dem Radius der Hand kannst du bewegen, aber nicht zu dir "schweben" lassen. Du könntest dir den Krug mit der Hand zuwerfen lassen, was spannend wäre ( ;) ), aber er kann nicht mit der "Macht" sauber herüberschweben. Die Hand bleib ja an Ort und Stelle, wo sie hingezaubert wurde.

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Ok, ich hätte den Spruch nicht so eng ausgelegt. Bei uns ist es z.B. möglich, dass ein Zauberer seinen Magierstab mit der "unsichtbaren MüU-Hand" greift, den Magierstab bis zu einem einige Meter entfernten Gegner führt und dann angreift.

 

Die Hand könnte also auch in größerem Umfang bewegt werden. Aber das ist meine Interpretation, die man nicht teilen muss.

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Interessanter Thread :)

 

Ein andere Frage im Zusammenhang mit MüU:

 

Kann ich in einer Runde einem Gegner mit MüU die Waffe entreißen und, sofern dies gelang, ihn mit eben dieser Waffen angreifen, ggfs. mit Modifikation für spontanen Angriff, da ja nicht mehr die volle Runde zur Verfügung steht ?

 

Ja, das ist möglich.

 

Folgende Überlegungen führen zu dem Schluss: Zunächst einmal erlaubt der Zauber spezielle weitere Handlungen nach Ende der Zauberdauer. Diese Handlungen entsprechen denen des Nahkampfs, also sind dessen Regeln analog zu handhaben, sofern die Spruchbeschreibung Einzelheiten nicht anders regelt. Im Nahkampf sind überstürzte und spontane Angriffe möglich, die ausgeführt werden, wenn im Vorfeld zeitraubende Aktionen durchgeführt wurden. Hier wäre also zu überlegen, welche Abzüge angerechnet werden, sofern der Angriff noch in der gleichen Runde erfolgen soll.

 

Der Zauberer kann hingegen (oder zusätzlich) auch in der nachfolgenden Runde angreifen, ohne erneut zaubern zu müssen, da die Wirkungsdauer 10 Sekunden beträgt, also über die Rundengrenze hinaus geht. Der Zauberer kann dann gemäß seines Handlungsrangs in der Folgerunde ohne Abzüge angreifen. Anschließend endet der Zauber und die Waffe fällt zu Boden.

 

 

Anmerkungen zu einigen Beiträgen:

Das Entwaffnen wird nicht analog Heranholen gehandhabt, sondern über EW:Angriff und WW:Abwehr. Regelt man das anders, benachteiligt man höhergradige Spielfiguren, weil sich deren Abwehrwert normalerweise erhöht hat, der Stärkewert allerdings nicht.

 

Es muss nicht "umgegriffen" werden, da der Zauberer lediglich eine Kraft erzeugt, aber keine unsichtbare Hand. Die Waffe kann mit Hilfe der immateriellen Kraft beliebig benutzt werden.

 

Grüße

Prados

Bearbeitet von Prados Karwan
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Der Zauberer kann hingegen (oder zusätzlich) auch in der nachfolgenden Runde angreifen, ohne erneut zaubern zu müssen, da die Wirkungsdauer 10 Sekunden beträgt, also über die Rundengrenze hinaus geht. Der Zauberer kann dann gemäß seines Handlungsrangs in der Folgerunde ohne Abzüge angreifen. Anschließend endet der Zauber und die Waffe fällt zu Boden.

Als das würde mir als Spieler zwar gefallen, doch vermag ich das nicht zu glauben, denn wir sprechen hier ja von einem Zauber mit einer ZD von 1 sec. Also hätte der Zauberer noch genau 1 sec, die von der WD von 10 sec in die nächste Runde übertragen wird, um in der Folgerunde anzugreifen. Und das soll er ohne Abzüge können ?

Die normalen Erfolgswerte für Angriff gehen doch davon aus, daß die ganze Runde über angegriffen wird. Die Abzüge müßten hier doch dann gigantisch sein, wenn man sich überhaupt dazu durchringen könnte, das zuzulassen.

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Als das würde mir als Spieler zwar gefallen, doch vermag ich das nicht zu glauben, denn wir sprechen hier ja von einem Zauber mit einer ZD von 1 sec. Also hätte der Zauberer noch genau 1 sec, die von der WD von 10 sec in die nächste Runde übertragen wird, um in der Folgerunde anzugreifen. Und das soll er ohne Abzüge können ?

Die normalen Erfolgswerte für Angriff gehen doch davon aus, daß die ganze Runde über angegriffen wird. Die Abzüge müßten hier doch dann gigantisch sein, wenn man sich überhaupt dazu durchringen könnte, das zuzulassen.

 

Du übersiehst den entscheidenden Punkt, nämlich den Ablauf einer Kampfrunde: Der Zauberer zaubert zu dem Zeitpunkt, an dem er gemäß seinem Handlungsrang an der Reihe ist. Dabei ist es irrelevant, wie früh oder spät das in der Kampfrunde ist, da die Handlungsränge lediglich die Reihenfolge angeben. Von diesem Zeitpunkt an wirkt der Zauber 10 Sekunden, das heißt, er wirkt auch noch während der nächsten Handlung des Zauberers.

 

Grüße

Prados

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Die Beschreibung spricht davon, dass der Zauberer "überall innerhalb der Reichweite" die Kraft zu erzeugen vermag. Für mich bedeutet das, dass der Zauberer während der Wirkungsdauer den Ort der Kraft verlagern kann.

 

Die Angabe der Hand dient lediglich als limitierendes Beispiel, die Kraft kann nicht gleichzeitig an mehreren Punkten wirken. Ansonsten hat diese Angabe kaum weitere Konsequenzen, da die Hand "immateriell" ist. Sie interagiert also lediglich mit der Materie, die der Zauberer bestimmt, andere Materie bleibt unbeeinflusst.

 

Grüße

Prados

 

P.S.: Warum attackiert man mich eigentlich nicht wegen der Aussagen zum Rundenübergriff? Ich selbst halte diese Auffassung schon für zumindest fragwürdig.

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Aber nun noch mal genau: Muss um das Objekt herum Platz sein für eine Hand?

 

Könnte man eine Münze aus einem schmalen Glaszylinder rausholen?

 

Könnte man einen Nagel aus eine Holzwand holen, indem man die Holzfasern auseinanderzieht?

 

Ich habe mir das mit der immateriellen Hand immer sehr bildlich vorgestellt und hätte das Schwert tatsächlich umgegriffen (was ja auch kein Akt ist), aber wie isses nu?

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P.S.: Warum attackiert man mich eigentlich nicht wegen der Aussagen zum Rundenübergriff? Ich selbst halte diese Auffassung schon für zumindest fragwürdig.
Nur zum Verständnis: Nach Deiner Argumentation würde bei Heranholen auch ein Objekt die 30m erst in der darauffolgenden Runde zurückgelegt haben, richtig?

 

Ich halte es beim normalen Rundenablauf (also nicht sekundengenau) für viel einfacher, wenn aus einem Sekundenzauber mit einer Wirkungungsdauer von 10sec insgesamt nur eine Runde Aktion wird.

 

Unabhängig von der Gewandtheit beginnt die Wirkungsdauer aller Sekundenzauber in einer Runde also gleichzeitig, die Gewandheit regelt nur die Reihenfolge des Würfelns. Die Reihenfolge der Zauber spielt natürlich auch eine Rolle, wenn ein Effekt gleich zu Beginn der Wirkungsdauer eintritt. Dann hätte der Zauberer mit geringerer Gewandtheit auch das Nachsehen.

 

Solwac

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P.S.: Warum attackiert man mich eigentlich nicht wegen der Aussagen zum Rundenübergriff? Ich selbst halte diese Auffassung schon für zumindest fragwürdig.

 

Ich halte deine Auslegung dort für nicht zutreffend. ;)

 

Ich würde nach den Rundenregeln eine Handlung zulassen. Im Nahkampf könnte ich auch nicht in der selben Runde eine Waffe entreißen und damit zuschlagen. Das geht bei dir auch nicht, aber du erlaubst durch die 10 Sekunden Ausdehnung das Zuschlagen in der nächsten Runde, wenn ich das richtig verstanden habe.

 

Das geht für mich zu weit. Ich kenne nur einen Zauber, der das erlaubt und das ist Verwirren. Dort wird die Ausdehnung explizit in der Zauberbeschreibung erwähnt. Da dies an allen anderen Stellen fehlt, halte ich das für eine Sonderregel, die der Erwähnung bedarf und eine solche eben nicht bei MüU findet.

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Das geht für mich zu weit. Ich kenne nur einen Zauber, der das erlaubt und das ist Verwirren. Dort wird die Ausdehnung explizit in der Zauberbeschreibung erwähnt. Da dies an allen anderen Stellen fehlt, halte ich das für eine Sonderregel, die der Erwähnung bedarf und eine solche eben nicht bei MüU findet.

 

Und selbst bei Verwirren endet die Wirkung des Spruches *bevor* der Zauberwirkende wieder an der Reihe ist.

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P.S.: Warum attackiert man mich eigentlich nicht wegen der Aussagen zum Rundenübergriff? Ich selbst halte diese Auffassung schon für zumindest fragwürdig.

Nun, wahrscheinlich bist Du einfach so eine beeindruckende Regelautorität, dass man es sich mal lieber drei Mal überlegt, bevor man Dir bei einer Regelfrage widerspricht. :prados:;)

 

Aber bzgl. der zwei Aktionen innerhalb der 10 sec habe ich auch ein recht mulmiges Gefühl.

Ich würde die Wirkungsdauer von 10 sec in diesem Fall als Wd: "eine Kampfaktion" auslegen. Man zaubert und führt in dieser Runde dann eine Aktion (also i.A. nur einen Erfolgswurf) aus. Dann endet die Wirkungsdauer.

Ich weiß, in den Regeln steht das nicht so explizit. Aber ich denke, meine Interpretation kommt der Grundidee des Spruchs am nächsten und ist dann auch am einfachsten umzusetzen.*

Das ist wohl einfach eine dieser Situationen, wo die wortgenaue Regelauslegung ein bisschen ungewöhnliche Ergebnisse erzeugen würde.

 

Grüße,

Arenimo

(zurückgekehrt aus langer Weihnachtsabstinenz :wave:)

______________________________

*)Zumindest, wenn man nicht ohnehin schon in der sekundengenauen Abwicklung steckt.

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Nachdem ich ausreichend gebauchpinselt wurde - vielen Dank, Arenimo :D - , distanziere ich mich von meinem obigen Vorschlag, die Handlung in die nächste Runde zu übertragen.

 

Ich bleibe allerdings dabei, dass die Zauberwirkung auf jeden Fall in die nächste Runde übergreift, da sie nun einmal 10 Sekunden andauert. Es ist nicht notwendig, diese Tatsache explizit in der Spruchbeschreibung zu erwähnen. Ich gebe aber zu, dass die Konsequenzen dieses Andauerns sehr überschaubar sein dürften. Beispielsweise ist es einem Kämpfer nicht so einfach möglich, die entrissene Waffe vom Boden aufzuheben, da sie dort zu Beginn der Runde ja noch gar nicht liegt. Sie fällt erst zu Boden, wenn der Zauberer wieder an der Reihe ist.

 

Grüße

Prados

 

Mit diesem Beitrag habe ich mein jährliches Soll für die Verwendung von Smilies erfüllt.

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