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Alkohol auf Cons


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1 hour ago, Abd al Rahman said:

an erkennbar Betrunkene kein Alkohol

Das ist ja eigentlich schon irgendwie vernünftig. Der Einfluss einer Conorga ist natürlich begrenzt, da entsprechende Kandidaten sich insbesondere die stärkeren Stoffe selbst mitbringen werden (und es wäre auch unfair, diejenigen, die Maß halten, einzuschränken). Sollte aber jemand in entsprechendem Zustand ankommen, so würde ich hoffen, auch meinerseits die Courage zu haben (denn der effektive Ton wird nicht einfach zu treffen sein), den/die Betreffende/n höflich darauf aufmerksam zu machen, dass auch angesichts der an Stolperfallen u. dgl. nicht armen Umgebung eine Pause mit dem Alkohol ratsam und deshalb vorläufig bitte dem Angebot an alkoholfreien Getränken zuzusprechen sei. Nicht einfach.

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Hallo, 

ich habe selbst lange in der Gastro gearbeitet und es kam sogar relativ oft vor, dass ich Gästen nichts mehr gegeben habe. Gerade, wenn es um Cocktails geht, versucht man den Konsum starker Cocktails auf maximal zwei zu beschränken. Des Weiteren habe ich auch Gästen geraten, besser nach Hause zu gehen, wenn sie kurz vorm Einschlafen waren oder dergleichen. 

Oft waren die Gäste sogar dankbar und haben sich dadurch gut behütet gefühlt. 

Das Problem bei Cons ist allerdings, dass man die Gäste gar nicht immer im Blick hat und auch oft über andere Gäste Getränke für die ganze Runde geholt wird. Deshalb sollte einfach jeder auf seine Mitmenschen achten und die Verantwortung nicht völlig auf die Orga schieben. 

Wenn das jemandem unangenehm ist, kann ich das gerne bei Bedarf übernehmen, sollte ich anwesend sein und sich die Lage in Zukunft nicht verbessern. Ich gehe aber auch davon aus, dass diese Diskussion allgemein für das Thema sensibilisiert! 

Nüchterne Grüße

Merwyn

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1 hour ago, Panther said:

bei der Begrüßung am Anfang der Veranstaltung auf die (eigentlich selbstverständlichen Regeln) hinzuweisen

Mit Fimolas halte ich das für überflüssig bis kontraproduktiv. Der echte Inhalt der Begrüßungen und Verabschiedungen ist im Verhältnis zur Zeit sowieso schon überschaubar, bei allem Talent der Orgas zu unterhaltsamer Präsentation würde das diese Veranstaltungen ein wesentliches Stück in Richtung des nervenden Schwimmwestenbaletts im Flugzeug bewegen - und dies wäre aus meiner Sicht nicht gut. Von der Außenwirkung an die anderen Jugendherbergsbesucher mal ganz abgesehen.

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Zum Thema Gaststätten-Gesetz: Ich bin jetzt kein Jurist aber ein Con ist ja keine öffentliche Veranstaltung. Greift das Gesetz dann überhaupt?
Wenn ich privat Leute einlade gilt das ja wohl auch nicht. :dunno: 

Ansonsten denke ich: Es kann mal vorkommen, dass man sich bei Alkohol verschätzt. Zumal die Wirkung wirklich Tagesform abhängig ist.
So etwas sollte sich aber nicht wiederholen.

Allerdings sehe ich in einem Con auch nicht die richtige Gelegenheit viel Alkohol zu trinken, da oftmals Minderjährige anwesend sind und Alkohl und Rollenspiel nicht zusammen passen IMHO. Gegen ein oder zwei Bier sagt ja vermutlich auch keiner was. Letztenendes muss das aber jeder für sich entscheiden. Die Grenze ist eben da, wo andere belästigt werden oder sich gar bedroht fühlen. Das geht eben nicht. Im Wiederholungsfall oder bei Uneinsichtigkeit würde ich solche Leute dann eben ausschließen. Ich denke aber nicht, dass dies notwendig sein wird.

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vor 2 Stunden schrieb Abd al Rahman:
Zitat

in Ausübung eines Gewerbes alkoholische Getränke an erkennbar Betrunkene zu verabreichen,

Mein Vater war ja Gastwirt. Ich kann mich erinnern, dass er öfter mal den Ausschank verweigert hat.

@Drachenmann Ich glaube Du hast unter uns die Meiste Erfahrung im Gastro-Gewerbe. Wie wird das gehandhabt? 

Im hessischen Gaststättengesetz ist das in §11 Abs.3 Satz 2 geregelt.
Es ist sogar verboten, Alkohol an erkennbar Betrunkene auszuschenken.

Natürlich gibt es dabei einen gewissen Ermessensspielraum, aber das Personal trägt auf jeden Fall eine Verantwortung für die Gäste, ich würde es eher eine Fürsorgepflicht nennen.
Das geht soweit, dass ich als Wirt, Barmann oder Kellner verpflichtet bin, einen erkennbar betrunkenen Gast an der Führung eines KFZ zu hindern zu versuchen.

Zur Frage, ob der Bier- und/oder Metverkauf auf Cons ein Ausschank im gesetzlichen Sinn ist:
Ich meine ja, was denn sonst?
Es handelt sich um einen "vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass".
Der besondere Anlass ist die Veranstaltung Con, der Gaststättenbetrieb ist einem bestimmten Personenkreis zugänglich
und die "Verabreichung von Speisen und Getränken" erfolgt gewerbsmäßig.
Ob tatsächlich ausgeschenkt (z.B. gezapft) wird oder ein Flaschenverkauf erfolgt, ist dabei unerheblich.

Wie es sich verhalten würde, wenn die Getränke zum Selbskostenpreis abgegeben würden, kann ich nicht beurteilen.
Aber ich denke, dann wäre es genauso, denn ob ein Wirt Gewinn macht, ist ja seine eigene Entscheidung.

vor 14 Minuten schrieb draco2111:

Wenn ich privat Leute einlade gilt das ja wohl auch nicht.

Das ist richtig.
Aber sobald du gewerbsmäßig Getränke verkaufst (= einen Ausschank betreibst), greift das Gaststättengesetz.
Dabei ist es egal, ob es sich bei einem Con um eine nicht-öffentliche Veranstaltung handelt,
diese Bedingung erfüllt jede geschlossene Veranstaltung, ob Konzert oder Messe.
Es spielt noch nicht mal eine Rolle, ob ein Eintrittsgeld erhoben oder um eine Spende gebeten wird,
dieser Unterschied hat alleine steuerrechtliche Folgen.

Bearbeitet von Drachenmann
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vor 1 Minute schrieb Drachenmann:

Zur Frage, ob der Bier- und/oder Metverkauf auf Cons ein Ausschank im gesetzlichen Sinn ist:

Ich meine ja, was denn sonst?
Es handelt sich um einen "vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass".
Der besondere Anlass ist die Veranstaltung Con, der Gaststättenbetrieb ist einem bestimmten Personenkreis zugänglich
und die "Verabreichung von Speisen und Getränken" erfolgt gewerbsmäßig.
Ob tatsächlich ausgeschenkt (z.B. gezapft) wird oder ein Flaschenverkauf erfolgt, ist dabei unerheblich.

Wie es sich verhalten würde, wenn die Getränke zum Selbskostenpreis abgegeben würden, kann ich nicht beurteilen.
Aber ich denke, dann wäre es genauso, denn ob ein Wirt Gewinn macht, ist ja seine eigene Entscheidung.

Macht das ein Con zu Gewinnerzielung? Beim WestCon machen wir das satzungsgemäß nicht und ein kleiner Aufpreis ist zur Deckung von Nebenkosten ja erlaubt. Ein MidgardCon ist eine geschlossene und private Veranstaltung und daher auch nicht anders als z.B. ein Freund, der sich auf einem Polterabend an den Zapfhahn setzt (z.B. bei einer privaten Feier). Es bedarf auch keiner Ausschankgenehmigung. Die Art des Ausschanks, also z.B. Flasche oder vom Fass, spielt tatsächlich keine Rolle.

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vor 8 Minuten schrieb Solwac:

Macht das ein Con zu Gewinnerzielung? Beim WestCon machen wir das satzungsgemäß nicht und ein kleiner Aufpreis ist zur Deckung von Nebenkosten ja erlaubt. Ein MidgardCon ist eine geschlossene und private Veranstaltung und daher auch nicht anders als z.B. ein Freund, der sich auf einem Polterabend an den Zapfhahn setzt (z.B. bei einer privaten Feier). Es bedarf auch keiner Ausschankgenehmigung. Die Art des Ausschanks, also z.B. Flasche oder vom Fass, spielt tatsächlich keine Rolle.

Ein möglicher Gewinn spielt nur für die Steuer eine Rolle.
Es geht schlicht und einfach um den Verkaufsvorgang, sobald dieser erfolgt, wird ein gewerbsmäßiger Ausschank betrieben.
Und ja, ein Con ist eine geschlossene (nichtöffentliche) Veranstaltung, aber nein, keine private Feier.
Eine Schankkonzession braucht es deshalb nicht, ebensowenig ein Führungszeugnis, weil der Ausschank vorübergehend und aus besonderem Anlass erfolgt.

Das ist grundverschieden von dem Kumpel, der auf dem Polterabend Bier zapft.
Allerdings nur so lange, wie dafür kein Getränkepreis erhoben wird.
Sobald das passiert, handelt es sich auch bei dem Polterabend strenggenommen um einen gewerbsmäßigen Ausschank.

Bearbeitet von Drachenmann
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Ich denke, es ist letztlich völlig egal, ob ein Con unter das Gaststättengesetz fällt oder nicht. Fakt ist, dass sich das, was auf dem SüdCon passiert ist, nicht wiederholen sollte.

Damit sich das nicht wiederholt, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die mehr oder weniger zusagen:

a) die Selbstverantwortung der Teilnehmer, sowohl, was das Trinken, als auch was das aufeinander aufpassen angeht,

b) eine Kontrolle durch die Orga beim Alkoholverkauf, ob denn derjenige noch Alkohol trinken sollte (was bedeutet, dass die Leute der Orga weniger zum Spielen kommen, da wieder "Thekendienst" eingeführt wird)

c) Keine Whisky-, Rum- oder sonstige "Stammtische" zulassen

d) andere Lösung ...

Ganz ehrlich, sollte es auf eine der Lösungen b)-d) hinauslaufen, bin ich sofort aus jeder Orga raus.

ich kann nur hoffen, dass sich jeder an die eigene Nase packt (und das gilt auch für Leute aus den Con-Orgas, bei denen es auch schon passiert ist, dass man mal zuviel hatte) und sich zukünftig besser unter Kontrolle hat.

 

Außerdem sollte jeder mal daran denken, dass alles, was bezahlt ist, auch drin zu bleiben hat ;) 

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Für mich hat die Diskussion hier allerdings auch etwas positives:

ich hinterfrage mein eigenes Verhalten, denn ich trinke auch gerne Bier, Wein und Whisky. Auch wenn ich mir sicher bin , dass mir so etwas wie es beim SüdCon passiert ist, nicht passieren würde (dafür waren die Getränke zu teuer), werde ich zukünftig noch mehr darauf achten, dass ich gewisse Alkoholgrenzen für mich selbst nicht überschreite (was auch schon geschehen ist) und ich werde auch deutlich mehr auf andere achten und ihnen bei Bedarf einen Hinweis geben.

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vor 14 Minuten schrieb Leachlain ay Almhuin:

Für mich hat die Diskussion hier allerdings auch etwas positives:

ich hinterfrage mein eigenes Verhalten, denn ich trinke auch gerne Bier, Wein und Whisky. Auch wenn ich mir sicher bin , dass mir so etwas wie es beim SüdCon passiert ist, nicht passieren würde (dafür waren die Getränke zu teuer), werde ich zukünftig noch mehr darauf achten, dass ich gewisse Alkoholgrenzen für mich selbst nicht überschreite (was auch schon geschehen ist) und ich werde auch deutlich mehr auf andere achten und ihnen bei Bedarf einen Hinweis geben.

Am Ende ist das die substanziellste Strategie (Hervorhebung durch mich), damit die Cons ihren familiär freundlichen Charm behalten: alle müssen mit machen.

Bearbeitet von Toro
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vor 44 Minuten schrieb Leachlain ay Almhuin:

ass die Leute der Orga weniger zum Spielen kommen, da wieder "Thekendienst" eingeführt wird)

Das halte ich ehrlich gesagt, völlig unabhängig vom Vorfall auf dem Südcon, als notwendig an. Ich finde Cons mit Selbstbedienung bei Alkoholika für bedenklich. Cons sind Veranstaltungen für Jugendliche. Eine Selbstbedienung bedeutet, dass auch Jugendliche sich ihr Bier ohne Alterskontrolle holen können.

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vor 1 Minute schrieb Abd al Rahman:

Das halte ich ehrlich gesagt, völlig unabhängig vom Vorfall auf dem Südcon, als notwendig an. Ich finde Cons mit Selbstbedienung bei Alkoholika für bedenklich. Cons sind Veranstaltungen für Jugendliche. Eine Selbstbedienung bedeutet, dass auch Jugendliche sich ihr Bier ohne Alterskontrolle holen können.

Das Problem sehe ich nur wenn Jugendliche unter 16 ohne Eltern auf dem Con sein sollten. Ansonsten haben die Eltern die Aufsichtspflicht für ihre Kinder.

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vor 40 Minuten schrieb Hiram ben Tyros:

Ansonsten haben die Eltern die Aufsichtspflicht für ihre Kinder.

Nö. Jugendschutzgesetz: In Anwesenheit der Eltern darf auch an 14 Jährige Bier, wein und Sekt ausgeschenkt werden. Nix mit Aufsichtspflicht der Eltern. Verantwortung desjenigen, der das Bier raus gibt. Und wenn ein 15-Jähriger sich sein Bier ohne Wissen der Eltern holt, ist auch der Veranstalter in Verantwortung.

@Einskaldir Lehn ich mich da zu weit aus dem Fenster?

edit:

Drachenmann hat mich unten korrigiert. 

Bearbeitet von Abd al Rahman
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@Abd al Rahman  ;) Lass diesmal das Fenster lieber zu:  

Ab 16 Jahren und in Begleitung eines Erziehungs- bzw. Personensorgeberechtigten oder einer erwachsenen Aufsichtsperson,
die von einem/beiden Erziehungs- bzw. Personensorgeberechtigten bevollmächtigt ist.
Ohne erwachsene Begleitperson kein Bier, Wein oder Sekt.

Allerdings stimmt, meine ich, dass der Veranstalter dafür sorgen muss, dass Jugendliche keinen unkontrollierten Zugang zu Alkohol haben können.
Dennoch ist auch in diesem Fall die erwachsene Begleitperson nicht aus ihrer Aufsichtspflicht raus...

Bearbeitet von Drachenmann
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vor 3 Stunden schrieb Elodaria:

Noch als Update: Ich habe demjenigen eine PN geschrieben und er hat sich entschuldigt! Keine Ausrede, sondern schlicht weg gesagt - ja, das war ich und es tut mir leid. Mir reicht das soweit und ich hoffe sehr, dass er beim nächsten Con sich mehr am Riemen reist und es nicht erst soweit kommen lässt.

Find ich gut, sowohl deine PN als auch die Reaktion darauf. :thumbs:

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vor 28 Minuten schrieb Drachenmann:

Allerdings stimmt, meine ich, dass der Veranstalter dafür sorgen muss, dass Jugendliche keinen unkontrollierten Zugang zu Alkohol haben können.
Dennoch ist auch in diesem Fall die erwachsene Begleitperson nicht aus ihrer Aufsichtspflicht raus...

Wenn der Jugendliche hingeht und sich ein Bier nimmt dann ist die Begleitperson aus der Aufsichtspflicht raus. Von einem 15-Jährigen kann man erwarten, dass er sich unfallfrei ne Cola holt. Blöd ist halt, wenn er sich statt ner Cola nen Bier oder einen Met schnappt.Die Aufsichtspflicht besteht "Altersgerecht". Kenne jetzt aber den juristischen Fachbegriff nicht. 

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Ich habe mal ein Treffen mit vorbereitet. Da hat mich einer der Teilnehmer angeschrieben, dass sein Vater mit mir vorher reden will. Der wäre bei der Kriminalpolizei, aber ich soll mir keine Sorgen machen. (Schweiz, nicht Deutschland).

Ich habe mit dem Mann also telefoniert, wir stellen Alkohol zur Verfügung, wir erwarten dass die Teilnehmer verantwortungsvoll damit umgehen - und wir werden minderjährige nicht extra kontrollieren. Wir werden sie wie Erwachsene behandeln. Als ich mit dem Mann telefonierte, hatte ich den Eindruck, ihm ging es gar nicht darum sondern eher drum, wer ich bin und wie ich ticke.

Sein minderjähriger Sohn durfte anreisen und hat uns nicht enttäuscht. Er hat sich am Riemen gerissen, den freien Alkohol nicht ausgenutzt und sich prima in die Gemeinschaft eingefügt. (ich weiß das, weil ich natürlich ein Auge drauf gehabt habe, wie sich unsere youngster aufführen. Die waren nicht das Problem).

Ich selbst habe auch mal richtig daneben gekotzt. Obwohl's nichts mit dem Thema zu tun hat, hier einen Schwank aus meiner Jugend.

Wir hatten eine SYLVESTER Party vorbereitet. Neben verschiedenen Aktionen im Vorfeld (mit Kindern) gab's in der Silvesternacht selbst ein Käsefondondoude (ohne Peitsche und es war auch kein See in der Nähe). Ich hatte ein Rezept gelesen mit Mondamin. Das wurde kurzfristig (klingt gut) mit dem ursprünglichen Rezept vermengt. Kann man machen, ist aber für einen empfindlichen Magen wie den meinen  keine gute Idee. Ergebnis: nächsten Mittag hielt es in meinem Bett in Matratzenlager nicht mehr aus, riß das Fenster auf und kotzte die Fassade runter. Mir ging's richtig schlecht, ich konnte mich nicht um das Problem kümmern. Das haben andere gemacht. Die haben mir geglaubt, dass ich das nicht absichtlich tat - und die wussten auch, dass ich umgekehrt auch zum Eimer und Lappen gegriffen hätte, falls es umgekehrt gekommen wäre. (das Hauptproblem war nicht der Alkohol - aber der war auch beteiligt). 

Ich habe in der Betreuung von Kindergruppen schon öfter mit zum Teil wachsenden entsetzen gesehen, wie sich Betreuer selbst abgeschossen haben. Shit happens. Für mich war das dann das Signal, selbst kürzer zu treten. Falls in dessen Gruppe ein Notfall passiert, muss jemand noch handlungsfähig und zur Not auch fahrbereit sein. (ich war dabei nicht alleine, es waren mehrere Leute, die so reagierten). 

Ich war auf dem Südcon nicht dabei. (Leider) Ich gehe davon aus, dass ein Besoffener beherrschbar ist. Einfach dass da genügend vernünftige Leute da sind, die das Problem erkennen und  entsprechend handeln. Mir kommt's dabei drauf an, dass die Kotze weg kommt. Ob das der Besoffene selbst macht, ist mir egal. Wenn der gekotzt hat, ist er wahrscheinlich in dem Moment nicht mehr in der Lage, das zu regeln. (meine Erfahrung). Also macht das jemand, der das kann. Das löst natürlich das Problem dessen nicht, der sich nicht mehr in der Gewalt hatte. Aber ich weiß auch nicht, wieso der gekotzt hat. Es kann auch ein Norovirus gewesen sein (vielleicht unwahrscheinlich aber nicht unmöglich) Ich beziehe mich auf die Treppe - das Ereignis in der Damendusche blende ich hier mal aus.

Ich würde mir Sorgen machen um die Person, die so aus der Rolle fällt und mich drum kümmern, damit die sich nicht sich selbst oder anderen Schaden zufügt. Eigentlich traue ich diese Einstellung (und entsprechendes Handeln) nicht nur der Con-Orga sondern jedem Con Besucher zu. @Elodaria Ich gehe davon aus: Solche Dinge passieren eher zu später Stunde. Zweitens: Es sind genügend Leute da, die sich vernünftig verhalten und Übergriffe z.B. auf Kinder verhindern. (Ich bin da Optimist). Ich selbst habe bei mir bemerkt, auf einem Con, auf dem Kinder sind, trinke ich weniger Alkohol. Keine Ahnung, wieviel Kinder auf dem SüdCon sind - aber einer der sich abgeschossen hat ist in einer solchen Gemeinschaft wie der Midgard-Community kein unlösbares Problem.

Ich erzähle mal als richtig alter Mann einen weiteren Schwank aus meiner Jugend (der auch nicht viel mit dem Thema zu tun hat, aber für mich trotzdem hier rein passt).

Es gab bei unserem Verein eine Regel, dass wenn die Räumlichkeiten vermietet wurden mindestens ein Erwachsener die Verantwortung tragen musste.. Jetzt war Olivers 18er Geburtstag, den wollte er im Vereinsheim feiern. Seine Mutter war die für das Haus verantwortlich - und hat den armen Oliver gefragt, ob er an seinem eigenen Geburtstag verantwortlich sein kann und sein will. Nun. dumm waren unser Kids eigentlich nicht. So kam ich ins Spiel. Ich durfte a vor Ort sein und b die Verantwortung tragen.

Nie kam ich mir überflüssiger vor. Erstens waren deren Eltern, Großeltern und sonstige Verwandtschaft vor Ort (am Stammtisch) und haben die übliche Polizei Anrufe mit Routine erledigt. Auch sich selbst hatten die im Griff - wenn die nach draußen gegangen sind, waren die leise (die kannten die Verhältnisse und die Nachbarn).

Probleme traten erst so gegen halb Vier auf, als Gäste vom frühen Abend früh morgens zurück kamen.Stinkbesoffen und wirklich Hilfe brauchten. Das habe meine Schützlinge (mit Eimer und erste Hilfe Kenntnisse) aber so gut im Griff gehabt habe, dass ich mich selbst aus der Verantwortung entließ und die das selbst regeln ließ. Die haben das auch prima hingekriegt.

In meiner Zeit in der Jugendarbeit habe ich mich daran gewöhnt, ebbbes isch imma. Zu meinem Glück war es bei mir nie irgend etwas, was man nicht händeln konnte. Und ich war nicht immer der Verantwortliche :schweiss: 

Azu (findet's gut, dass man darüber redet. Säuft gerne aber weniger gern auf Cons) bi

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