Zum Inhalt springen

Alkohol auf Cons


Empfohlene Beiträge

Hallo Bro!

Am 26.11.2019 um 15:46 schrieb Merwyn:

ich war nicht dabei und weiß auch nicht, um wen es sich hier handelt. Dennoch finde ich es nicht gut, dass jetzt die ganze Zeit die Rede von der anonymen Person ist. Hier sollte nur eine Diskussion zum Alkoholkonsum stattfinden. Alles andere kann per PN geklärt werden. 

Es war wohl ein Fehltritt und hier ist es für immer in Stein gemeißelt! Da wohl viele Teilnehmer wissen, um wen es sich handelt, finde ich das sehr grenzwertig so zu diskutieren.

Ich hole dieses Zitat noch einmal hervor, weil ich es für so wichtig halte. Dein letzter Beitrag trägt wieder ein Stückchen mehr dazu bei, eine Person - möglicherweise auch noch eine falsche! - dauerhaft öffentlich an den Pranger zu stellen. Das halte ich für falsch und gefährlich.

Lasst uns doch bitte auf einer allgemeinen Diskussionsebene bleiben.

Liebe Grüße, Fimolas!

Bearbeitet von Fimolas
  • Like 4
  • Thanks 1
Link zu diesem Kommentar
vor 56 Minuten schrieb Fimolas:

Und es war in den letzten 15 Jahren die bislang erste Entgleisung in dieser Form. Daraus würde ich nun nicht grundsätzlich schließen, dass die MIDGARD-Cons sich einer allgemeinen Bierzeltatmosphäre annähern.

Es war das erste Mal so krass. Aber es war nicht das erste Mal! Dieser Strang hier ist auch schon wieder ein paar Jahre alt. Das und die Diskussion hier zeigen mir, es ist sehr wohl ein Problem. Oder könnte zu einem werden, wenn wir die Tendenz nicht umdrehen. Wie geschrieben, ich nehme eine solche Tendenz wahr. 

  • Thanks 1
Link zu diesem Kommentar
vor 11 Minuten schrieb Abd al Rahman:

Ich finde es ist relativ einfach. Die Verantwortung liegt bei der Orga. Betrukenen darf kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden. Bringen sie ihren eigenen mit, wird halt vom Hausrecht Gebrauch gemacht. Da braucht es kein großes Gewese drum. Das einzige was man eventuell tun könnte, das in den AGB festzuschreiben. 

Das ist nicht realistisch, die Orga kann weder alle Spielrunden überwachen, noch die Leute, die die Nacht durchschwampfen. Wenn jemand betrunken werden möchte, schafft er das auch.
Zusätzlich dürfte die Aufklärungsquote eher gering sein. Entweder bekommt es die Orga mit, dann könnte sie handeln und Verbote erteilen, oder es muss jemand den Übeltäter verpetzen. Beides ist eher kontraproduktiv für die Congemeinschaft.

Nicht jeder geht auf alle Cons. Wenn man Hausverbot auf 2 Cons für z.B. ein Jahr hat, dann geht man halt auf die anderen.


Noch eine Sache zu den verdreckten Toiletten auf dem Hof. Diese werden auch von den Burgbesuchern benutzt. Es muss nicht unbedingt jemand aus dem Rund der Teilnehmer gewesen sein.

Bearbeitet von Kar'gos
Link zu diesem Kommentar

@dabba Und wenn jemand sich erschießen will dann schafft er es auch. Trotzdem händige ich ihm keine Waffe aus.

Ich möchte Deinen Blick auf das Gaststättengesetz lenken. Dort ist in §20 geregelt, dass an erkennbar Betrunkene kein Alkohol ausgeschenkt werden darf. Ich bezweifel zwar, dass das GastG für Cons gilt, mehr dazu kann sicherlich @Meeresdruide sagen, aber ich finde hier sollte die Orga sich ihrer Verantwortung bewusst sein und beim nächsten Bier, Met oder sonstwas das über die Theke geht, einfach mal "Nein" sagen.

Dass er sich dann auch anders versorgen könnte, hat irgendwas von "Ja wenn ich das nicht gemacht hätte, ein anderer hätte das gemacht."

  • Like 1
  • Confused 1
Link zu diesem Kommentar

Man sollte auch ein bischen auf die Aussenwirkung achten.

MIdgard? Ach diese  besoffenen Freaks auf den Burgen!  Das sollte man schon ein wenig vorher gegensteuern! Das Bild, Midgard Cons sind Kindertaugliche, kein "Oktoberfest" und da sind nette Leute und der eine und andere Verkaufsstand.

Beim NLC haben wir die Lokation komplett für uns, Ihr (außer Klostercon) in den DJHs habt das nicht, da können einem andere natürlich auch die Klos verdrecken und so...

Als Organisator von einigen Conventions habe ich selbst die Erfahrung gemacht, dass es die Besucher ungemein noch einmal mal Bewusstsein schafft, sie bei der Begrüßung am Anfang der Veranstaltung auf die (eigentlich selbstverständlichen Regeln) hinzuweisen.

- Wo sind die Toiletten und wie werden sie hinterlassen
- Wo sind die Ruhebereiche, wo lärmt man nicht
- Wie soll der Conbeucher handeln, wen er XYZ bemerkt.
- Wo sind die Fluchtwege bei Feuer,
- Wann benutzt man alarmgesicherte Fluchttüren
- Was bedeutet die Aufschrift "Kein Zutritt, Privat"
- Was ist bei medizinischen Notfällen zu tun
- Wo darf geraucht werden
- Wie sieht das mit Alkahol aus
- Wie schnell fahren Autos auf dem Parkplatz, welche Wege müssen für die Feuerwehr frei bleiben
- Inventar wird nicht beschädigt.

Das ganze muss dann immer nett verpackt werden, da natürlich keiner der zuhörenden nie nicht auch nur im geringsten einmal ein Tropfen Urin danebengehen hat lassen und danach NICHT SOFORT sauber gemacht hätte. Ich habe immer gesagt, als Organisator habe ich hier immer ein paar formelle und Pflicht-Ansagen zu machen, die hören sich alle an, staunen, was man nicht alles falsch machen könnte und dann ist die Sache gut...

 

Naja... Einer hat dann später doch schlauerweise gemeint, zum Telefonieren nach draussen zu gehen (dabei kann man ja gleich rauchen). Dabei hat er dann eine alarmgesicherte Tür geöffnet... Der Alarm ging mit Orkan-Dezibel durch das ganze Haus...
 

Bearbeitet von Panther
  • Like 1
  • Thanks 1
Link zu diesem Kommentar
vor 6 Minuten schrieb Abd al Rahman:

Südcon, Klostercon, Breuberg stellt bereit. Bei den anderen Cons weiß ich es nicht. 

Aber egal wie: Wenn ich Alkohol zur Verfügung stelle, hab ich auch eine Verantwortung. 

Bereitstellen ist etwas anderes als Ausschenken. 

Die Argumentation hinsichtlich der Verantwortung finde ich unrealistisch. Welcher Gastwirt,  Bierzeltbetreiber, Weinstandbesitzer u.a.m. übernimmt die Verantwortung hinsichtlich des Alkoholkonsums seiner Gäste?

Link zu diesem Kommentar
vor 2 Minuten schrieb ohgottohgott:

Bereitstellen ist etwas anderes als Ausschenken. 

Die Argumentation hinsichtlich der Verantwortung finde ich unrealistisch. Welcher Gastwirt,  Bierzeltbetreiber, Weinstandbesitzer u.a.m. übernimmt die Verantwortung hinsichtlich des Alkoholkonsums seiner Gäste?

Nein. Es wird Alkohol verkauft. Das reicht. 

Und zur Verantwortung: Jeder Gastwirt. Da gibt es ein Gesetz dass das regeln. 

  • Like 1
  • Thanks 1
Link zu diesem Kommentar

Noch als Update: Ich habe demjenigen eine PN geschrieben und er hat sich entschuldigt! Keine Ausrede, sondern schlicht weg gesagt - ja, das war ich und es tut mir leid. Mir reicht das soweit und ich hoffe sehr, dass er beim nächsten Con sich mehr am Riemen reist und es nicht erst soweit kommen lässt.

Dessen ungeachtet werde ich mich mit ganzbaf die Tage mal in Ruhe zusammen setzen, um für uns als Familie zu besprechen wie wir damit umgehen, wenn auf Cons bei denen auch unser Sohn anwesend sein wird, sich solche Ausfallerscheinungen wiederholen. Bei einem Volksfest zum Beispiel (ist ja oft genug als Beispiel hier in der Diskussion genannt worden), kann ich mich dafür entscheiden, mit dem Kind am Vormittag hinzugehen. Zu einer Zeit, wo in der Regel keine betrunkenen Unterwegs sein sollten. Da eine Midgard-Con ein 24 Std Erlebnis ist, sieht es da schon anders aus.

Und ich finde es ehrlich gesagt schade, dass ich mich dazu veranlasst fühle, mir Überlegungen derart machen zu müssen.

  • Like 4
  • Thanks 7
Link zu diesem Kommentar
vor 6 Minuten schrieb ohgottohgott:

Mal sehen, ob hierzu ein Jurist noch was sagt. Wie soll ein Ausschenken die Verantwortung übernehmen? Das scheitert ja schon an der Einschätzung des Konsumenten,  selbst wenn man den Trinkenden regelmäßig einer BAK-kontrolle unterzieht. 

Du bist komplett auf dem falschen Dampfer. Wenn der Konsument keine Ausfallerscheinungen zeigt, dann gibt es keine Probleme. Es ist eine Einschätzungssache und da gibt es Ermessensspielraum. Diesen gibt es z.B. nicht bei Ausschank an Minderjährige. Denn das Alter ist leicht zu überprüfen.

Und nochmal: Wir sind hier bei einer moralischen Verantwortung. Wenn Du als Orga siehst, dass da einer schon zu viel getrunken hat und greift nach der nächsten Flasche, dann bist Du natürlich gefragt da einzugreifen.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
vor 2 Minuten schrieb ohgottohgott:

Mal sehen, ob hierzu ein Jurist noch was sagt. Wie soll ein Ausschenken die Verantwortung übernehmen? Das scheitert ja schon an der Einschätzung des Konsumenten,  selbst wenn man den Trinkenden regelmäßig einer BAK-kontrolle unterzieht. 

Steht im Gaststättengesetz §20. 

Zitat

in Ausübung eines Gewerbes alkoholische Getränke an erkennbar Betrunkene zu verabreichen,

Mein Vater war ja Gastwirt. Ich kann mich erinnern, dass er öfter mal den Ausschank verweigert hat.

@Drachenmann Ich glaube Du hast unter uns die Meiste Erfahrung im Gastro-Gewerbe. Wie wird das gehandhabt? 

Link zu diesem Kommentar
vor 4 Minuten schrieb Solwac:

Du bist komplett auf dem falschen Dampfer. Wenn der Konsument keine Ausfallerscheinungen zeigt, dann gibt es keine Probleme. Es ist eine Einschätzungssache und da gibt es Ermessensspielraum. Diesen gibt es z.B. nicht bei Ausschank an Minderjährige. Denn das Alter ist leicht zu überprüfen.

Und nochmal: Wir sind hier bei einer moralischen Verantwortung. Wenn Du als Orga siehst, dass da einer schon zu viel getrunken hat und greift nach der nächsten Flasche, dann bist Du natürlich gefragt da einzugreifen.

Über das Moralische wollte ich aber nicht reden,  da sind wir wahrscheinlich auf einem Nenner.

Mir geht es um eben die Einschätzung,  den Ermessensspielraum und den möglichen Konsequenzen.

Auch "erkennbar alkoholisiert" wird bei einer rechtlichen Prüfung bestimmt spannend. 

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...