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ohnmächtig - ab wann fällt ein Charakter in Ohnmacht


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Hallo Midgard Forum

 

Meine Frage ist wie oben beschrieben, ab wann wird ein SC Ohnmächtig ?

Bislang ist bei mir der SC oder der NPC einfach Ohnmächtig geworden wenn er 0AP erreicht hat.

(vermute das kommt aus M3 oder fehl Interpretation der Regeln,  wie auch immer)

 

Im M5 Kodex heisst es, die Chars bekommen nur noch negativ WM auf Ang, Abw, kein Sprinten und können nur noch die hälfte Tragen.

 

Mir stellt sich dann die Frage ab wann werden die SC's noch Ohnmächtig ?

 

 

 

mfg Cor

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weitere Bsp.e (jeweils Kodexseiten):

- Betäuben (106) 

- Alkoholkonsum (98)

- schwere Kopfverletzung (63/64)

- kritischer Erfolg Abwehr -100-/Fehler Zauber

- Spruch-"Auswirkung"

 

Ich habe bei <=0 LP jetzt aber keinen Satz gefunden, dass jemand das Bewusstsein verliert, selbst beim Sterben nicht -eher das Gegenteil (64 0LP):"

Er ist aber noch bei Bewusstsein und kann mit seinen Kameraden reden"

Das könnte zu M3/4-Zeiten noch anders gewesen sein.

 

Bei 0 AP ist definitiv eine Hausregel (und ich bin mir recht sicher dies selbst nach M3/4), sofern es keine Spruch/mag. Gegenstandauswirkung (Bsp. Lied der Tanzlust, Linienwanderung, Elefantenperle) ist.

 

edit:

Tippfehler korrigiert

Bearbeitet von seamus
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Mir stellt sich dann die Frage ab wann werden die SC's noch Ohnmächtig ?

 

 

Bezüglich M2-M5 fällt mir nur Betäuben, kritische Kampfergebnisse, Gift und Magie ein.

 

Edit: Sowie der Tod natürlich, als finale Form der Bewusstlosigkeit.

 

Bearbeitet von Unicum
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vielleicht sollte man noch Illusionsmagie hinzufügen... ARK5, S. 80:

 

In Situationen, die einen Abenteurer unausweichlich Lebenspunkte kosten würden, verliert er nur entsprechend viele AP. Allerdings glaubt er für die Dauer der Illusion daran, verletzt worden zu sein, und sobald seine LP scheinbar auf 0 sinken, verliert er 30 min lang das Bewusstsein.
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Bislang ist bei mir der SC oder der NPC einfach Ohnmächtig geworden wenn er 0AP erreicht hat.

(vermute das kommt aus M3 oder fehl Interpretation der Regeln,  wie auch immer)

 

 

Ich kenne das so nur aus anderen Spielen - etwa Deadlands (fatique) / Rolemaster (Wenn man TP = AP sieht).

Von Midgard kenne ich das so nicht.

 

in allen Midgard Varianten (außer M1 das ging an mir vorbei) fand ich es immer recht schwer jemanden lebend zu fangen.

 

Es gab nicht einmal in M4 regeln wir man z.b. im Handgemenge jemanden so lange Würgt bis er bewusstlos wird,...

 

Will man jemanden Lebendig so musste man ihn entweder im Handgemenge festhalten und jemand musste ihn fesseln (man brauchte 2 Leute dazu).

Man brauchte Betäuben (was schwer einzusetzen war)

Man versuchte mit kleinen Waffen jemanden auf 0-3 LP zu klopfen.

Man hoffte auf das gelingen eines nicht Letalen Knock-Out Zauber

Man konnte Faustkampf (was auch nicht ganz einfach war/ist)

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bei Schwimmen Tauchen -> Ertrinken (KOD5,127,130) steht nicht, dass man, wenn man ertrinkt, bewußtlos ist, es steh nur da, man wird wiederbelebt.....Ich glaube, man könnte dann schon sagen, die Person ist ohnmächtig/bewußtlos.

Ersticken (zB im Magen eines Monsters oder in einem Nachtmahr) gibt es in M5 (noch) nicht.  .....

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In den meisten Fällen (mit den beschriebenen Ausnahmen) ist das in Midgard gar nicht geregelt. Wahrscheinlich liegt das daran, dass der Zustand "bewusstlos" im Kampfgeschehen eher eine unwichtige Unterkategorie von "weitgehend wehr- und bewegungslos" ist.

 

Nur in seltenen Fällen ist es von Bedeutung, ob sich eine Figur nun gar nicht mehr bewegen oder auch gar nichts mehr wahrnehmen kann. Und nur wenige Dinge wirken gezielt auf das Bewusstsein.

 

Nun kann es aber sein, dass Abenteurer gezielt auf die Bewusstlosigkeit eines Opfers hinarbeiten wollen. Das würde ich dann hausregeln:

 

Dabei würde ich allgemein immer darauf achten, dass es nicht leichter wird, einen Gegner bewusstlos zu machen, als gemäß der herkömmlichen Regeln.

 

So könnte ich mir spezielle Gifte vorstellen, die nicht wirklich, sondern nur scheinbar die LP angreifen. Ab 3 "LP" wird man dann besinnungslos und erwacht nach Ende der Wirkungsdauer mit 0 AP aber vollen LP.

 

Oder ein Giftgas macht erst besinnungslos und tötet dann erst in der Folge nach weiteren Runden mit weiterem Schaden - so wie bei einer Kohlenmonoxidvergiftung.

 

Will man jemanden ohne Faustkampf bewusstlos schlagen, dann muss man ihn mit einer entsprechenden Waffe mit einer entsprechenden Ansage auf 3 LP runterhauen. Der letzte Schlag bringt es dann.

 

"Ich haue ihn mit der breiten Seite meines Schwertes besinnungslos" ist mir eigentlich eine zu lasche Ansage, denn dafür sind diese Waffen einfach nicht gemacht, bzw. führt man sie im Kampf nicht so, bzw. bekommt es einen Schwert wohl auch nicht gut, wenn man es mit der flachen Seite auf eine Schildkante donnert (dafür könnte man dicke Abzüge geben oder die Angriffswaffe geht bei einer 1 und 2 in die Brüche). Mit Keulen, Kampfstäben, bloßen Händen würde ich das so machen lassen.

 

Oder wenn jemand z.B. im Handgemenge festgehalten wird, dann kann ein freier Angreifer ohne Gradabzug mit entsprechender Waffe Betäubungsversuche starten (S. 106).

 

Oder man greift wieder zu den gezielten Treffern aus M4 und haut gegen den Kopf.

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"etwas off-topic -da nicht M5":

Die 3 Runenklingenabenteuer sind sehr nett & es gibt im 3.Band "Finstermal" Schlägereien-Regeln - in aller Kürze:

Dort nutzt man bei bspw. Wirtshausraufereien "statt" LP sogenannte Kraftpunkte (KP).

Diese verliert man bei einem schweren Treffer (Start KP = aktuelle LP). Wenn sie auf unter 1 sinken, ist man für 1w6 min bewusstloss.

Nach 30 min Ruhe hat man wieder volle KP.

 

Schade eigentlich, dass es diese Regeln nicht nach M5 geschafft haben.

Bearbeitet von seamus
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