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Hallo!

 

Ich hatte - und nicht das erste Mal - folgende Situation:

 

Gegnerischer Zauberer zaubert, SpF ist mittels Geländelauf erfolgreich an dessen Wachen vorbeigeschlüpft, rennt zum Zauberer und sagt,  dass er den einfach und ohne Rücksicht auf die eigene Gesundheit über den Haufen rennen will um so den Zaubervorgang zu unterbrechen.

Streng nach den Regeln darf er zwar  bis zum Zauberer hinrennen oder an ihm berührungsfrei vorbeirennen, kann ihm aber mangels Handlung nichts mehr tun - und schon wieder wurde eine heroische Aktion ausgebremst.

 

Mir schwebt eine Mischung aus 'Niederreiten' und 'zu Fall bringen' vor:

 

Vorbedingung: Angreifer hat sich analog Sturmangriff min. 6m (bzw. 3m bei Zwergen, Halblingen und Gnomen) bewegt und ist mindestens ähnlich massig wie sein Gegner.

 

1. Angreifer sagt, dass er 'Niederrennt' und betritt das Feld des Angegriffenen.

 

2. Der Angegriffene macht einen PW:Gw - wenn ihm dieser gelingt, ist er einfach zur Seite getreten (das ist also kein konzentrationsbrechender WW:Abwehr). WM auf PW:Gw in Anlehnung an das Niederreiten (DFR4, S. 262): 

   Vollkommen unbehindert in freiem Gelände: WM-20

   Leicht behindert: WM+0

   Angegriffener steht in enger Formation oder kann sonstwie nicht ausweichen: WM+30

   Angegriffener konzentriert sich (z.B. auf einen Zauberspruch): WM+20

 

3a: Der Angegriffene weicht erfolgreich aus: Der Angreifer stürzt zu Boden und erleidet bis B12 Schaden wie aus 2m Fallhöhe, darüber Schaden wie 3m Fallhöhe entsprechend der Sturzregeln KOD5 S. 62. Für den Einsatz von Akrobatik zählt der Sturz als 'unabsichtlich' (KOD5, S. 102). Analog zu den Niederreiten-Regeln kann der Angegriffene den Angreifer angreifen.

3b. Der Angegriffene weicht nicht aus: Dem Angreifer steht sofort ein Versuch zu, den Angegriffenen zu Fall zu bringen. Das wird entsprechend der Regeln (KOD5, S. 80) abgehandelt.

Folgende zusätzliche WM gelten für den EW:Raufen:

  WM-4: Wenn der Angreifer keine Zeit/Handlung für einen regulären Angriff hat, zählt dieser Angriff als 'Spontan' und erhält folglich WM-4

  WM+4: Für den Sturmangriff ohne Rücksicht auf die eigene Gesundheit

  WM+4: Wenn der Angreifer mindestens doppelt so schwer ist wie der Angegriffene.

 

4a: EW: Raufen misslingt: Angreifer stürzt zu Boden und nimmt Schaden entsprechend 3a

4b: EW: Raufen gelingt, WW: Abwehr gelingt auch: Angreifer stürzt zu Boden und nimmt Schaden entsprechend 3a; Angegriffener nimmt leichten Schaden durch das Raufen.

4c: EW: Raufen gelingt und wird nicht abgewehrt: Beide stürzen zu Boden und nehmen Schaden entsprechend 3a. Der Angegriffene nimmt zusätzlich leichten Schaden durch Raufen.

 

Zahlenspiel:

Angreifer hat Raufen+8, Zauberer Gw60 und will seine Konzentration nicht abbrechen: PW+20: Gw - Zauberer weicht also mit 60% Chance nicht aus.

Angreifer greift mit EW+4: Raufen an (+4, da der Zauber wehrlos): 65% Chance auf Erfolg.

==> Der Angreifer liegt mit 100% neben dem Zauber auf dem Boden, vermutlich verletzt, und mit ca. 40% liegt der Zauber neben ihm.

 

Habe ich irgendwo einen Denkfehler? Passt das von der Gefährlichkeit? Gibt es vielleicht schon funktionierende Aktionen?

 

Schon jetzt vielen Dank für eure Rückmeldungen

 

Zu den Sternen

Läufer

 

 

 

 

    .

    

 

 

 

 

 

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Klingt nach einer interessanten Hausregel

 

Wobei für mich allerdings auch schon ein PW:Gw bei einem Zauberer seine Konzentration unterbrechen würde - er ist beim Zaubern  immerhin wehrlos.

 

Ich würde bei deinem Beispiel das aber eher so regeln:

Ausnahmsweise einfach zusätzlich den überstürzten Angriff (WM-6) zulassen, allerdings muss der Angreifer dazu ohne Rücksicht an Gegner per Akrobatik/Geländelauf vorbeirennen.

ohne Rücksicht, weil der Angreifer ja dadurch 2.Handlung erhält: Der WW:GW/10 & anschließender Angriff auf ihn wird erleichtert (WM+2 & +4) + er erhält WM-4 auf den entsprechenden WW:Abwehr

Bearbeitet von seamus
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Hi!

 

 

Ich fände es unsinnig, und sehr schade, wenn man eine derart logische Handlung aufgrund dieser Trennung nicht zuließe.

Da sollte man die Regeln nicht zu sklavisch auslegen.

 

Deine Lösung finde ich durchaus ansprechend! Schade manchmal, daß eine so einfache Aktion mit einem derartigen "Aufwand" beschrieben werden muss.

Allerdings würde ich auch die Konzentration schon bei dem erforderlichen PW unterbrechen lassen, wie seamus es vorschlägt!

 

Grüße

S.

Bearbeitet von Siriondil
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Das ist eine Hausregel, bei der die Frage "Sollen das die Gegner auch können dürfen?" gestellt werden kann.

 

Wenn der erste Spieler-Zauberer, der (scheinbar) von seinen Kameraden gedeckt wird, wegen der gleichen Masche seinen Zauber abbrechen muss, dann ist das Gejammer wieder groß. ;)

  • Like 1
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... warum nicht etwas einfacher?

 

S. 80, den Gegner zu Fall bringen. Es gibt den entsprechenden Angriff und wenn er Angreifer gut genug war, dass der Angegriffene einen Abwehrwurf machen muss, bricht dessen Konzentration. Zu beachten ist dabei, dass der angegriffene Zauberer wehrlos ist. Sollte er nicht abwehren wollen, fällt er hin und der Zauber bricht auch.

 

... und - wie Dabba schon sagte - das dürfen natürlich auch die Gegner machen :hjhatschonwiederwas

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Hallo

 

 

@ dabba

Na klar soll der Gegner das auch können :after: Und sich dann hinter der Linie der Helden im Kontrollberich des Zauberers übel auf die Schnauze legen :after: :after:

Allerdings habe ich die Situation "Kämpfer blockieren den Weg zum Zauberer, und der feuert von hinten" bislang fast nur auf NSC-Seite erlebt.

 

@ seamus, Sirondil

Dabei, dass der PW:Gw des Zauberers die Konzentration nicht bricht, habe ich für mich so begründet:

* Sich irgendwie durch einen Kordon zu tricksen und bis zum Zauberer kommen ist regeltechnisch recht einfach hinzukriegen. Wenn ich dann zuverlässig die Konzentration eines Zauberers brechen könnte, würde die Geschichte nach meinem Gefühl zu stark.

* So weit ich das überblicke, werden eigentlich immer nur EW: und WW: als 'Konzentrationsbedürftig' beschrieben. Und beim M4-Reiterkampf steht dazu auch nichts, und der Ausweichende verliert auch keine AP

* Ich stelle mir das so vor, dass der Angreifer irgendwie auf den Angegriffenen zuprescht - für geschickte Manöver ist der Angreifer zu beschäftigt. Wenn dem Angegriffenen der PW:Gw gelingt, so tritt er z.B. einfach lächelnd einen Schritt zur Seite.

 

@ ohgottogott

Du meinst:

Angreifer kommt, und macht zusätzlich einen überstürzten Angriff (WM-6) als zusätzliche Handlung.

Der Zauberer muss sich entscheiden, ob er den Zauber abbricht oder wehrlos ist - dann zusätzlich WM+4 auf den Angriff.

Großer Plusspunkt: Es ist einfacher.

Ich hatte aber trotzdem den PW:Gw vorgeschaltet. Damit ist nämlich vor dem eigentlichen 'Kampf' noch die Phase, wo der Zauberer ggf. sieht 'ach, der wird mir ja gar nicht gefährlich'. Und wenn dann der EW:Angriff kommt, hat er auch eine ernstzunehmende Erfolgschance.

 

Vielen Dank für die Kommentare

 

Zu den Sternen

Läufer

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Hallo

 

 

@ dabba

Na klar soll der Gegner das auch können :after: Und sich dann hinter der Linie der Helden im Kontrollberich des Zauberers übel auf die Schnauze legen :after: :after:

Allerdings habe ich die Situation "Kämpfer blockieren den Weg zum Zauberer, und der feuert von hinten" bislang fast nur auf NSC-Seite erlebt.

 

 

 

Dir ist schon klar, dass ich damit nicht nur Zauberer umrennen kann, sondern schon schön die "erste Linie" der Kämpfer?

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Hallo!

 

Ich hatte - und nicht das erste Mal - folgende Situation:

Streng nach den Regeln darf er zwar  bis zum Zauberer hinrennen oder an ihm berührungsfrei vorbeirennen, kann ihm aber mangels Handlung nichts mehr tun - und schon wieder wurde eine heroische Aktion ausgebremst.

 

 

 

Ich hab dazu mal eine Nachfrage:

 

Willst du die Aktion erleichtern oder erst ermöglichen?

 

Zunächst ist es ja so, dass ein Abenteurer mit den bestehenden Regeln den Zauberer oder wen auch immer "zu Fall bringen" oder ein HG einleiten kann.

Er würfelt auf Geländelauf, laviert sich an der Kämpfern vorbei und macht als Aktion in der der selben Runde genau das Beschriebene. Hat er sich nicht mehr als die Hälfte seiner B bewegt, bekommt er nicht einmal Abzüge, sondern kann ganz normal den Angriff einleiten. Bewegt er sich mehr als die Hälfte, kann er immer noch überstürzt angreifen.

 

Dass er "mangels Handlung nichts mehr tun kann" stimmt also nicht oder ich verstehe nicht, was du damit meinst.

 

Dann dazu mal eine ganz praktische Frage: In der Regel haben diejenigen, die den Zauberer so angreifen, wesentlich bessere Waffenwerte als solche für Ringen/Raufen. Wenn es mir darum geht, den Zauberer aus dem Spiel zu nehmen, warum sollte ich ihn dann niederrennen, wenn es viel einfach wäre, mittels Geländelauf an den Wachen vorbei zu schlüpfen und den (wehrlosen) Zauberer im Anschluss mit dem wesentlich höheren Waffenwert anzugreifen?

Bearbeitet von Einskaldir
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... genau so machen es meine Abenteuerer.

 

Ich würde das Umrennen nur dann als Option ziehen, wenn mein Abenteurer niedrigere Angriffswerte für die Waffen (was ziemlich unwahrscheinlich ist) oder eben keine Waffen hat. Auch ein Abgrund hinter dem Angegriffenen kann verführerisch sein. Nur blöd, wenn man nicht trifft oder der PW:GW scheitert :after:

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Ich glaube, Läufers Problem ergibt sich durch S. 101 im Kodex:

 

Ein ausgebildeter Akrobat kann den  Kontrollbereich eines Gegners durchqueren. Er verzichtet dafür in dieser Runde auf eigene Handlungen.

 

Wird ein Zauberer jetzt durch Kämpfer abgeschirmt, dann kommt man mit Akrobatik eventuell durch, kann aber erst in der nächsten Runde etwas gegen den Zauberer machen. In dieser zweiten Runde kann der Zauber aber schon gewirkt worden sein und eine durchgebrochene Figur ist wahrscheinlich von Gegnern umgeben.

 

Statt einer komplett neuen Aktionsmöglichkeit "Niederrennen" halte ich einen überstürzten Angriff für besser. Es folgt der gleichen Logik wie auf S. 74 unter Punkt 1 (die Bewegungsweite darf nicht völlig aufgebraucht sein) und ist leichter umzusetzen.

Trotzdem bleibt für die Seite des Zauberers immer noch die Möglichkeit es der anderen Seite so schwierig zu machen, dass der Weg letztlich doch zu weit ist. Ich würde hier einfach jedes durchquerte Feld eines gegnerischen Kontrollbereichs doppelt für die verbrauchte Bewegungsweite zählen.

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Servus.

 

Ein Angriff aus dem Lauf heraus (alles andere wäre ja unlogisch/unrealistisch) würde dann je nach Entfernung als Stumangriff zählen?!

 

@nichts mehr machen können: Wenn die Gegner halbwegs taktisch vorgehen, kann es schon vorkommen, daß man den Magier gerade noch so erreicht - er also bei einem BW-Schnitt von 24 also >12m  (1/2 BW) entfernt ist - bevor die Runde um ist.

 

@Slowac: Er spricht oben aber von Geländelauf. Da gibt es m.W. keine solche Einschränkung.

 

 

Grüße  ~Shar~

Bearbeitet von Shar
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Servus.

 

Ein Angriff aus dem Lauf heraus (alles andere wäre ja unlogisch/unrealistisch) würde dann je nach Entfernung als Stumangriff zählen?!

 

@nichts mehr machen können: Wenn die Gegner halbwegs taktisch vorgehen, kann es schon vorkommen, daß man den Magier gerade noch so erreicht - er also bei einem BW-Schnitt von 24 also >12m  (1/2 BW) entfernt ist - bevor die Runde um ist.

 

@Slowac: Er spricht oben aber von Geländelauf. Da gibt es m.W. keine solche Einschränkung.

 

 

Grüße  ~Shar~

 

 

Geländelauf verweist auf die Regelungen von Akrobatik.

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Genau da liegt der Hund begraben: Geländelauf und Akrobatik finden zwar in der Bewegungsphase statt, aber es sind keine weiteren Handlungen in der Handlungsphase möglich. Das scheint aber nicht allgemein verbreitete Regelkunde zu sein - ich habe auf einem Con schon mit einem offiziellen Midgard-Autoren gesprochen, der der Meinung war, man könne den Kontrollbereich durchqueren und dann ganz normal handeln.

 

Ich bin mit der momentanen Regelung auch nicht ganz glücklich. Geländelauf/Akrobatik zum Durchqueren eines Kontrollbereichs sollte m. E. Teil der Bewegungsphase sein. Da das natürlich drastische Konsequenzen für Zauberer hätte, müsste auch die Möglichkeit, dieses Manöver zu verhindern gegeben sein - z.B.: ein gelungener WW: Geländelauf oder Gw/10 stoppt das Manöver im ersten Feld des Kontrollbereichs (gilt dann auch nicht als Handlung).

 

Man muss natürlich immer beachten, dass der Akrobat sich nur mit halber B bewegt - eine Durchschnittsfigur mit B24 könnte also bereits nach 7 Metern Bewegung nur noch überstürzt angreifen (-6).

Bearbeitet von Orlando Gardiner
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Servus.

 

Da das natürlich drastische Konsequenzen für Zauberer hätte, müsste auch die Möglichkeit, dieses Manöver zu verhindern gegeben sein - z.B.: ein gelungener WW: Geländelauf oder Gw/10 stoppt das Manöver im ersten Feld des Kontrollbereichs (gilt dann auch nicht als Handlung).r noch überstürzt angreifen (-6).

In M4 war es wie folgt geregelt (DFR M4, S.144):

 

Beim Durchqueren des Kontrollbereichs eines Gegners wird in jedem Fall ein EW:Geländelauf erforderlich.

Der so umgangene Gegner kann mit WW:GE/10 versuchen, dem Läufer den Weg zu versperren, wobei der Gegner dann auf seine zuvor geplante Handlung verzichtet.

Bei einem kritischen Erfolg auf EW:Geländelauf kommt der Läufer auf jeden Fall ungeschoren hindurch.

Ist der EW:Geländelauf "nur" erfolgreich (also ohne kritischen Erfolg) aber der WW des Gegners fehlgeschlagen, kann der umgangene Gegner noch einen spontanen Angriff (EW:Angriff, Malus: -4) auf den Läufer versuchen.

Ist der WW:GE/10 vom Gegner gegen EW:Geländelauf dagegen erfolgreich, wird der Läufer aufgehalten, verbleibt im Kontrollbereich und der Gegner hat einen Angriff auf den Läufer ohne Abzüge zur Verfügung.

 

Verzichtet der Gegner auf das Aufhalten, so zählt dies wie ein misslungener WW des Gegners. Dem Gegner steht kein spontaner Angriff auf den Läufer zu. Ein EW:Geländelauf ist für den Läufer dennoch erforderlich, um durch den Kontrollbereich zu kommen.

 

edit: Wie gehabt, eine pauschale im Sinne einer kategorischen Einschränkung der Handlungsmöglichkeiten es Läufers unter Verwendung von Geländelauf für die restliche verbliebene Runde habe ich in M4 nicht gefunden.

 

 

Grüße ~Shar~

Bearbeitet von Shar
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Servus.

 

Da das natürlich drastische Konsequenzen für Zauberer hätte, müsste auch die Möglichkeit, dieses Manöver zu verhindern gegeben sein - z.B.: ein gelungener WW: Geländelauf oder Gw/10 stoppt das Manöver im ersten Feld des Kontrollbereichs (gilt dann auch nicht als Handlung).r noch überstürzt angreifen (-6).

In M4 war es wie folgt geregelt (DFR M4, S.144):

 

Beim Durchqueren des Kontrollbereichs eines Gegners wird in jedem Fall ein EW:Geländelauf erforderlich.

Der so umgangene Gegner kann mit WW:GE/10 versuchen, dem Läufer den Weg zu versperren, wobei der Gegner dann auf seine zuvor geplante Handlung verzichtet.

Bei einem kritischen Erfolg auf EW:Geländelauf kommt der Läufer auf jeden Fall ungeschoren hindurch.

Ist der EW:Geländelauf "nur" erfolgreich (also ohne kritischen Erfolg) aber der WW des Gegners fehlgeschlagen, kann der umgangene Gegner noch einen spontanen Angriff (EW:Angriff, Malus: -4) auf den Läufer versuchen.

Ist der WW:GE/10 vom Gegner gegen EW:Geländelauf dagegen erfolgreich, wird der Läufer aufgehalten, verbleibt im Kontrollbereich und der Gegner hat einen Angriff auf den Läufer ohne Abzüge zur Verfügung.

 

Verzichtet der Gegner auf das Aufhalten, so zählt dies wie ein misslungener WW des Gegners. Dem Gegner steht kein spontaner Angriff auf den Läufer zu. Ein EW:Geländelauf ist für den Läufer dennoch erforderlich, um durch den Kontrollbereich zu kommen.

 

edit: Wie gehabt, eine pauschale im Sinne einer kategorischen Einschränkung der Handlungsmöglichkeiten es Läufers unter Verwendung von Geländelauf für die restliche verbliebene Runde habe ich in M4 nicht gefunden.

 

 

Grüße ~Shar~

 

 

 

Also der Anwender von Geländelauf verlor nicht seine normale Handlung? So war es mir bisher auch geläufig und ich fragte mich schon. ob ich es jahrelang falsch gemacht habe. Dann ist der Verlust der Handlung neu nach M5?

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Servus.

 

Da das natürlich drastische Konsequenzen für Zauberer hätte, müsste auch die Möglichkeit, dieses Manöver zu verhindern gegeben sein - z.B.: ein gelungener WW: Geländelauf oder Gw/10 stoppt das Manöver im ersten Feld des Kontrollbereichs (gilt dann auch nicht als Handlung).r noch überstürzt angreifen (-6).

In M4 war es wie folgt geregelt (DFR M4, S.144):

 

Beim Durchqueren des Kontrollbereichs eines Gegners wird in jedem Fall ein EW:Geländelauf erforderlich.

Der so umgangene Gegner kann mit WW:GE/10 versuchen, dem Läufer den Weg zu versperren, wobei der Gegner dann auf seine zuvor geplante Handlung verzichtet.

Bei einem kritischen Erfolg auf EW:Geländelauf kommt der Läufer auf jeden Fall ungeschoren hindurch.

Ist der EW:Geländelauf "nur" erfolgreich (also ohne kritischen Erfolg) aber der WW des Gegners fehlgeschlagen, kann der umgangene Gegner noch einen spontanen Angriff (EW:Angriff, Malus: -4) auf den Läufer versuchen.

Ist der WW:GE/10 vom Gegner gegen EW:Geländelauf dagegen erfolgreich, wird der Läufer aufgehalten, verbleibt im Kontrollbereich und der Gegner hat einen Angriff auf den Läufer ohne Abzüge zur Verfügung.

 

Verzichtet der Gegner auf das Aufhalten, so zählt dies wie ein misslungener WW des Gegners. Dem Gegner steht kein spontaner Angriff auf den Läufer zu. Ein EW:Geländelauf ist für den Läufer dennoch erforderlich, um durch den Kontrollbereich zu kommen.

 

edit: Wie gehabt, eine pauschale im Sinne einer kategorischen Einschränkung der Handlungsmöglichkeiten es Läufers unter Verwendung von Geländelauf für die restliche verbliebene Runde habe ich in M4 nicht gefunden.

 

 

Grüße ~Shar~

 

 

 

Also der Anwender von Geländelauf verlor nicht seine normale Handlung? So war es mir bisher auch geläufig und ich fragte mich schon. ob ich es jahrelang falsch gemacht habe

 

Das frage ich mich auch gerade... Bearbeitet von DiRi
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Servus.

Wie gehabt, dazu kann ich nichts finden. Ich habe mir die Regel zu M4-Geländelauf durch gelesen und die Regeln zum M4-Kampf quer gelesen und keinen Hinweis dazu gefunden.

Das einzige, was meines Erachtens zum Tragen kommt, sind die "normalen" Bewegungsregeln im Rahmen des Kampfgeschehens, sprich:

Bei Bewegung...

.
...um mehr als 1/2 BW und wenn weniger als 1/10 der BW noch übrig
 . => keine gezielte Handlung mehr möglich

...um mehr als 1/2 BW und wenn noch min. 1/10 der BW übrig ist
 . => überstürzter Angriff (EW:Angriff -6 und WW:Abwehr -2) oder
 . => Handgemenge verwicklen (EW:Raufen -6 und WW:Abwehr -2)

...um mehr als 1m aber weniger als 1/2 BW

 . => Gegner zu Fall bringen (*) (DFR M4: S.238) oder

 . => Handgemenge einleiten (DFR M4: S.238) oder

 . => mit Nahkampf-/Wurfwaffe angreifen oder

 . => Waffe ziehen oder

 . => konzentr. Abwehren oder

 . => Geschossen ausweichen

usw...

...um max. 1m

 . => jede übliche Handlung möglich

(*) Gegner zu Fall bringen: EW:Angriff (Bonus f. gr. Schild) ggf. WW:Abwehr (+Schild, ohne Parierwaffe), max. leichter Schaden.
-> WW misslingt = Gegner fällt zu Boden (Angreifer PW:Gewandheit um nicht mit hinzufallen)
-> Angriff misslingt = Angreifer PW:Gewandheit-30 sonst fällt er
-> kritischer Fehler bei Angriff = Angreifer fällt

Grüße ~Shar~

 

 

edit: M4-Regel zu Akrobatik (DFR M4 S.129)

Ein Akrobat der maximal eine Lederrüstung trägt und nicht schwer belastet ist, kann mit Akrobatik den Kontrollbereich eines Gegners durch Salto schlagen u.ä. durchqueren, verzichtet dafür aber auf je weitere Handlung in dieser Runde. Dabei kann er aber max. die Hälfte seiner BW zurück legen. Bei einem krit. Erfolg die volle BW.

Bearbeitet von Shar
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Auch wenn das expressis verbis nicht im Text zu Geländelauf (M4) steht, so ist es m. E. analog zu Akrobatik zu sehen, wo es auch unter M4 schon so geregelt ist. Derjenige, der versucht, den Geländeläufer aufzuhalten, verzichtet ja auch auf alle Handlungen. Mir scheint, dass das zumindest die Intention war. Ein solches Mißverhältnis zwischen Geländelauf und Akrobatik war nicht gewollt und darum wurde das nun in M5 auch präzisiert. Gut, ich mag mich täuschen...

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Servus.

 

Auch wenn das expressis verbis nicht im Text zu Geländelauf (M4) steht, so ist es m. E. analog zu Akrobatik zu sehen, (ff.)

 

Sehe ich nicht so.

Ich vertrete die Ansicht, daß ein Durchqueren eines Kontrollbereichts mit Akrobatik für den Akrobaten weit aufwendiger ist (Salto machen, Rad schlagen, Purzelbäume machen etc.), als wenn er nur versucht, mit Geländelauf mit möglichst hohem Tempo/schnell durch den Bereich zu kommen - dabei versucht er einfach in der (Fort-)Bewegung schneller zu sein, als der Gegner.

Diese Ansicht wird m.M.n. auch durch die M4-Regel unterstützt, daß der Akrobat im Normalfall (*) auch nur die Hälfte seiner BW so zurück legen kann. D.h. im Umkehrschluss für mich: er braucht effektiv schon doppelt so viel an "Aktion" in einer Runde als ein Geländeläufer, der seine normale BW dabei zurück legen kann. Der Akrobat ist also hinsichtlich der Aktion weit mehr eingespannt, als ein schnell durch den Kontrollbereich laufender "Geländeläufer".

 

(*) Ein kritischer Erfolg führt zur Verdoppelung der zurücklegbaren Strecke.

 

Den Läufer zu versuchen aufzuhalten bedarf natürlich einer Aktion, es ist ja nichts anderes, als den Gegner - in Form von Aufhalten - "anzugreifen", wobei der Läufer wiederum versucht, dies zu verhindern, indem er einfach schneller ist. Darüber hinaus steht ggf. dem aufhaltenden Gegner auch ein Angriff zur Verfügung, dies sollte auch bedacht sein.

 

 

Grüße  ~Shar~

Bearbeitet von Shar
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Servus.

 

Da das natürlich drastische Konsequenzen für Zauberer hätte, müsste auch die Möglichkeit, dieses Manöver zu verhindern gegeben sein - z.B.: ein gelungener WW: Geländelauf oder Gw/10 stoppt das Manöver im ersten Feld des Kontrollbereichs (gilt dann auch nicht als Handlung).r noch überstürzt angreifen (-6).

In M4 war es wie folgt geregelt (DFR M4, S.144):

 

Beim Durchqueren des Kontrollbereichs eines Gegners wird in jedem Fall ein EW:Geländelauf erforderlich.

Der so umgangene Gegner kann mit WW:GE/10 versuchen, dem Läufer den Weg zu versperren, wobei der Gegner dann auf seine zuvor geplante Handlung verzichtet.

Bei einem kritischen Erfolg auf EW:Geländelauf kommt der Läufer auf jeden Fall ungeschoren hindurch.

Ist der EW:Geländelauf "nur" erfolgreich (also ohne kritischen Erfolg) aber der WW des Gegners fehlgeschlagen, kann der umgangene Gegner noch einen spontanen Angriff (EW:Angriff, Malus: -4) auf den Läufer versuchen.

Ist der WW:GE/10 vom Gegner gegen EW:Geländelauf dagegen erfolgreich, wird der Läufer aufgehalten, verbleibt im Kontrollbereich und der Gegner hat einen Angriff auf den Läufer ohne Abzüge zur Verfügung.

 

Verzichtet der Gegner auf das Aufhalten, so zählt dies wie ein misslungener WW des Gegners. Dem Gegner steht kein spontaner Angriff auf den Läufer zu. Ein EW:Geländelauf ist für den Läufer dennoch erforderlich, um durch den Kontrollbereich zu kommen.

 

edit: Wie gehabt, eine pauschale im Sinne einer kategorischen Einschränkung der Handlungsmöglichkeiten es Läufers unter Verwendung von Geländelauf für die restliche verbliebene Runde habe ich in M4 nicht gefunden.

 

 

Grüße ~Shar~

 

 

 

Also der Anwender von Geländelauf verlor nicht seine normale Handlung? So war es mir bisher auch geläufig und ich fragte mich schon. ob ich es jahrelang falsch gemacht habe. Dann ist der Verlust der Handlung neu nach M5?

 

Auch nach M4 gab es schon die Formulierung mit dem Verzicht auf andere Handlungen (DFR S. 144).

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