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Amulett - ausgebrannt, und dann?


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Hallo allerseits

 

Eine Regelfrage von mir (ich hab die Präfixe nicht mehr gefunden und der Link von BF führt auch ins Nirgendwo):

 

Ein Amulett brennt aus.

Was nun? Kann man es wieder reparieren und wenn ja, wieviel kostet es und wie lange dauert es, bzw welche Voraussetzungen braucht man. Oder muss man es wegschmeißen.

 

Bei den Runenstäben habe ich ebenso Regelungen gefunden wie bei Talismanen und Glücksbringer, wenn die magische Wirkung ausläuft, aber was passiert bei einem Amulett? Muss man dann ein neues herstellen lassen oder kann man das alte verwenden und erspart man sich dabei irgendetwas. Ich habe weder im Arkanum noch im Mysterium oder in den pdf-Erweiterungen dazu ein Wort gefunden, was darauf eingeht, wenn ein Amulett ausbrennt. Vielleicht hab ich aber auch nur die entscheidende Stelle nicht gefunden oder es überlesen, darum möchte ich hier nachfragen.

 

Bitte auch die Quelle mit Seitennummer angeben! Danke.

 

Lieben Gruß

Galaphil

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Es gibt leider keine Präfixe mehr. Wir arbeiten an einer Lösung, aber das hat nicht die größte Priorität. So wie Du es gemacht hast, ist es aber sehr gut. Das erleichtert mir die Arbeit. :)


Nun zur Regelfrage: so wie ich das MYS verstehe, können Amulette nicht wieder aufgeladen werden. Ich leite dies aus zwei Dingen ab. Zum einen, es ist im Gegensatz zur Wiederaufladung von Glücksbringern und Talismanen nicht explizit beschrieben oder erwähnt. Zum anderen heißt es Amulette haben wie andere mächtige Artefakte eine ABW die ihre Haltbarkeit bestimmt. [MYS, S. 125, linke Spalte] Für gewöhnlich bedeutet eine gelungene ABW, dass das Artefakt zerstört, zumindest aber die magische Wirkung verflogen ist. Ist eine Wiederherstellung möglich, so steht dies explizit dabei (z.B. Thaumagral, MYS, S.113, linke  Spalte].

 

Da die Kosten für das Anfertigen eines Amuletts maßgeblich von der Spruchstufe abhängen und nicht vom Material (im Gegensatz zu den Zaubermitteln) sehe ich keine Kostenersparnis gegenüber der Herstellung eines neuen Amuletts.

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Hallo Blaues Feuer

 

Danke für die Antwort.

Sowohl zu den Präfixen als auch zur eigentlichen Regelfrage.

 

Mein 'Problem' damit: im Prinzip sehe ich es auch so, dass ein ausgebranntes Amulett wertlos ist. Aber ich habe keine Stelle gefunden, wo (im Gegensatz zu zB ausgebrannten Thaumagralen) explizit steht, dass es vollständig zerstört ist. Der Punkt wurde anscheinend vergessen, einfach weggelassen oder ignoriert. Und das macht es etwas schwer.

 

Ich habe, zugegeben, nicht mit den Zaubermitteln verglichen, sondern mit den Talismanen und Glücksbringern (und den Runenstäben). Bei ersteren kostet das Wiederaufladen 1/3 der Neuanschaffung, bei einem Spielerthaumaturgen sogar gar nichts. Auch hier scheinen also die Materialkosten nicht das entscheidende zu sein.

 

Der Erhaltungszauber. Sowohl Versiegeln als auch Binden haben Wirkungsdauer unendlich. Die Magie ist also prinzipiell unendlich lange an und im Amulett gebungen. Brennt es aus, wirkt es nicht mehr. Aber ist es dadurch zerstört? Oder ist es nur wie bei einem Talisman, dass dann die Wirkung erneuert werden muss?

Da wäre auch die Frage, was ist der Unterschied zwischen Binden und Versiegeln in Hinblick auf die Wirkungsdauer eines Talismans, Glücksbringers oder Amuletts. Die Frage ist gerade dann interessant, wenn man sich die Frage stellt, ob ein Amulett, das mit Binden verzaubert wurde, überhaupt eine ABW hat und damit vielleicht gar nicht ausbrennen kann.

 

Die Voraussetzungszauber: Geistesschild, Schwarze Zone und Zweite Hand funktionieren nach dem Prinzip, wenn ein Zauber sie durchbricht, dann löst sich der Schutzzauber auf. Das würde dafür sprechen, dass ein Amulett zerstört ist, also vollständig neu gemacht werden muss.

ABER: für Schildamulette gilt das definitiv nicht. Und bei Untoten, Dämonen, Elementaren und Geister gilt: Überwindet ein Wesen die zugrundeliegende Bannsphäre, dann wirkt die Bannsphäre trotzdem gegen andere Wesen weiter. Hier kann man keine Rückschlüsse ziehen, ob ein Amulett dieser Kategorie beim Ausbrennen zerstört wird oder nicht.

 

Darum: ich fürchte, dass die knapp gefassten Regeln hier - absichtlich oder zufällig - eine Lücke offen lassen. Sollte es so sein, dass man sich selbst eine Lösung ausdenken soll, wäre mir das auch recht. Aber sollte es tatsächlich irgendwo eine eindeutige Regelstelle geben, dann würde ich gerne davon erfahren.

 

Herzlichen Gruß und vielen Dank für die Mühe

Galaphil

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Ich würde die Antwort (schon um meine Gedanken klar halte zu können ;) ) gern aufteilen. Daher die Antwort auf diesen Abschnitt.

 


Der Erhaltungszauber. Sowohl Versiegeln als auch Binden haben Wirkungsdauer unendlich. Die Magie ist also prinzipiell unendlich lange an und im Amulett gebungen. Brennt es aus, wirkt es nicht mehr. Aber ist es dadurch zerstört? Oder ist es nur wie bei einem Talisman, dass dann die Wirkung erneuert werden muss?

Da wäre auch die Frage, was ist der Unterschied zwischen Binden und Versiegeln in Hinblick auf die Wirkungsdauer eines Talismans, Glücksbringers oder Amuletts. Die Frage ist gerade dann interessant, wenn man sich die Frage stellt, ob ein Amulett, das mit Binden verzaubert wurde, überhaupt eine ABW hat und damit vielleicht gar nicht ausbrennen kann.

 

Dies sehe ich sehr eindeutig beantwortet. Binden ist notwendig, damit ein Zauber überhaupt auf einem Gegenstand gespeichert werden kann. Binden sagt nichts über die Haltbarkeit aus; die ABW eines hergestellten Artefakts wird durch die eingesetzen EP und GS bestimmt. [MYS, S. 133, rechte Spalte]

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Der Erhaltungszauber. Sowohl Versiegeln als auch Binden haben Wirkungsdauer unendlich. Die Magie ist also prinzipiell unendlich lange an und im Amulett gebungen. Brennt es aus, wirkt es nicht mehr. Aber ist es dadurch zerstört? Oder ist es nur wie bei einem Talisman, dass dann die Wirkung erneuert werden muss?

 

mit zerstört meinte ich nicht zwingend, dass es zu Staub zerfällt. (Höchstens für den dramatischen Effekt.) Es könnte genauso gut physisch weiter vorhanden sein und schlicht nicht mehr Wirken. Der reine Materialwert, meinetwegen, weil es aus purem Gold ist bliebe weiter vorhanden.

Das Erneuern der Wirkung ist nach meinem dafürhalten von den Regeln nicht mit einer Kostenersparnis verbunden.

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Ich habe, zugegeben, nicht mit den Zaubermitteln verglichen, sondern mit den Talismanen und Glücksbringern (und den Runenstäben). Bei ersteren kostet das Wiederaufladen 1/3 der Neuanschaffung, bei einem Spielerthaumaturgen sogar gar nichts. Auch hier scheinen also die Materialkosten nicht das entscheidende zu sein.

 

da hast Du recht. Aus verschiedenen Gründen würde ich es trotzdem nicht so direkt ableiten wollen. Die Wirkung eines Glücksbringers/Talismans ist deutlich schwächer als die eines Amuletts. Nicht nur wegen der Prägung auf den Träger, sondern auch weil ja immer noch ein eigener Erfolgswurf fällig ist. Das Amulett hingegen schützt (bei misslungener ABW) ohne weiteren Würfelwurf, sprich unabhängig vom Grad und den Fähigkeiten der Spielfigur. Ausserdem sind Talisman/Glücksbringer nur mit einer begrenzten Haltbarkeit versehen. Ist also nicht gerade ein entsprechend befähigter Abenteurer in der Gruppe, der es aus Freundschaft wieder aufläd, wird für den dauerhaften Schutz jeden Monat ein kleines Sümmchen bezahlt werden müssen. Da kommt im Laufe der Zeit einiges zusammen. Genau das brauche ich aber mit einem Amulett nicht, einmal gekauft, entstehen keine weiteren Kosten. Dafür sind sie auch deutlich teurer. Ich sehe es nicht als im Sinne der Regeln, wenn diese Kosten durch eine Wiederaufladung verringert werden.

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Die Voraussetzungszauber: Geistesschild, Schwarze Zone und Zweite Hand funktionieren nach dem Prinzip, wenn ein Zauber sie durchbricht, dann löst sich der Schutzzauber auf. Das würde dafür sprechen, dass ein Amulett zerstört ist, also vollständig neu gemacht werden muss.

ABER: für Schildamulette gilt das definitiv nicht. Und bei Untoten, Dämonen, Elementaren und Geister gilt: Überwindet ein Wesen die zugrundeliegende Bannsphäre, dann wirkt die Bannsphäre trotzdem gegen andere Wesen weiter. Hier kann man keine Rückschlüsse ziehen, ob ein Amulett dieser Kategorie beim Ausbrennen zerstört wird oder nicht.

 

Auch wenn ich aufgrund von Beitrag 6 als schon geklärt ansehe, würde mich interessieren, wie Du zu der Interpretation "die Bannsphäre bleibt erhalten" kommst. Im Gegensatz zu den Sprüchen, wo da steht, dass die Bannsphäre weiterhin gegen andere Wesen schützt, auch wenn eines den Schutz durchbrochen hat, steht bei den Schildamuletten "versucht ein Wesen in den Wirkungsbereich einzudringen, entscheidet ein Prüfwurf ABW. Gelingt der Prüfwurf, so brennt das Amulett aus und verliert auf Dauer seine Wirkung". [ARK5, S. 182, rechte Spalte]. Nach meinem Dafürhalten heißt dass, die Bannsphäre bleibt eben nicht erhalten. Ein großer Dämon reicht, um u.U. den Weg für das niedriggradige Gefolge frei zu machen.

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Hallo und noch mal Dank für eure Antworten. Ich versuch mal systematisch zu antworten.

 

Nutzlos ja, das ist unbestritten. Aber kann man dasselbe Amulett wieder neu verzaubern? Wenn es zB zu Staub zerfällt geht das definitiv nicht. Und während man für ein komplett neues Amulett sicher ein Labor und neues Rohmaterial und eventuell einen Handwerker braucht, könnte man andernfalls ein nur ausgebranntes Amulett sonst auch einfacher wieder aktivieren. Das kann durchaus in einem Abenteuer den Unterschied machen.

 

Zum Thema Binden/Versiegeln: Nein, für Amulette reicht Versiegeln. Binden ist nur für Artefakte notwendig, oder für Thaumagrale, nicht aber für Talismane und Amulette. Ich denke aber, es ist nicht vorgesehen, dass Binden bei Amuletten oder Talismane eine bessere Wirkung haben soll.

 

Zur Bannsphäre: da hast du mich falsch verstanden, ich meinte den Zauberspruch beim Voraussetzungszauber: beim Zauber wird die Bannsphäre aber nicht zerstört, wenn ein Wesen den WW schafft. Beim Schildamulett ist das selbstverständlich anders beschrieben, da macht ein geschaffter WW den Weg frei, aber ich wollte ja die Zauber vergleichen, um zu einer Meinung zu kommen.

 

Also ich nehme bisher mit, dass es Geschmackssache ist, ob der ausgebrannte Gegenstand definitiv zerstört ist oder nur nutzlos und eventuell neu verzaubert werden kann. Die Kosten werden sich aber wahrscheinlich nicht verändern, da nichts anderes im ARK steht.

Die Sache ist nämlich die, wenn ich die ABW als buchhalterisch einfachere Version eines Gegenstandes mit 100/ABW Ladungen, dann würde nichts dagegen sprechen, einen ausgebrannten Gegenstand wieder neu aufzuladen und dann könnte ich denselben Gegenstand immer wieder verwenden.

 

Ich hoffe, meine Gedanken klarer ausgedrückt zu haben.

 

LG Galaphil

Bearbeitet von Galaphil
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@Bannsphäre. Oh, dann hatte ich dich falsch verstanden.

 

@Gegenstand: solange die (vollen) Kosten für die Herstellung bezahlt werden, hätte ich überhaupt kein Problem damit wenn der Gegenstand an und für sich erhalten bleibt. Im Gegenteil, es heißt ja mehrfach "das Amulett wird nutzlos" nicht "es verschwindet". Ich könnte mir gut ein Amulett vorstellen, dass besonder schön/auffällig gearbeitet ist und gerade deswegen immer wieder als Träger des Schutzzaubers herangezogen wird. Da das Regeltechnisch keinen Unterschied macht, feel free. :)

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  • 5 Jahre später...

Bzgl. zerstört ist das ARK doch eindeutig auf S.24 

Der SL entscheidet;-) was passiert von    komplett futsch/zerfallen    über    nur die magischen Symbole verblassen/verschwinden    bis zu    nix passiert, spezielles Zerstörungsritual ist nötig

Für bestimmte magische Gegenstandarten mag diese Allgemeinregel dann in anderen Regelwerken auch genauer festlegen was normalerweise! gilt.

Bearbeitet von seamus
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