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Wehrrune gegen Unheilsrune? Schlägt die Unheilsrune zurück?


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Man erkennt, dass ein Opfer an den Folgen einer Unheilsrune leidet und ein Runenmeister entschließt sich zu folgendem:

 

Er setzt nun die Wehrrune gegen die Unheilsrune ein.

 

Der Bösewicht, der die Unheilsrune geschaffen hat, ist inzwischen 3 Tagesritte entfernt bei seinem Meister hinter einem Heimstein und trägt eine Metallrüstung.

 

Die Wehrrune wirkt, die Unheilsrune wird besiegt und wird auf den Erzeuger zurückgeworfen.

 

Muss der Erzeuger der Unheilsrune nun einen Schutzwurf machen und mit welchen WM?

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Hmm, das mit den Ab oder Zuschlägen würde ich auch so sehen... aber steht da nicht:

Der Zauber verhindert, dass Magie von außen nach innen oder von innen nach außen dringt, sei es die Wirkung eines Zauberspruchs oder ...

 

Damit wäre doch unser Unheilrune-Zauberer vor dem Zurückwerfen geschützt.

Eine maximale Reichweite (3 Tagesritte) für das Zurückwerfen gibt es auch nicht?

Und ARK5, S. 19 schützt den Unheilrune-Zauberer und Metallrüstungträger auch nicht?

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Ein kurzer Einwurf: Die Unheilsrune wirkt ja ausschließlich, wenn das Opfer über oder neben der Rune schläft, wie kann dann der ursprüngliche Schnitzer der Unheilsrune selbst betroffen sein, solange er nicht auf demselben Nachtlager wie das Opfer schläft (und wie im Beispiel drei Tagesritte entfernt ist)?

 

Und zweitens: Nachdem für die Unheilsrune dasselbe gilt wie für die Heilsrune (siehe erster Satz bei der Beschreibung), muss der Name des Opfers ja in das Buchenholz geschnitzt werden. Insofern sollte der Runenmeister, der die Unheilsrune eingesetzt hat, solange vor seiner eigenen Rune geschützt sein, solange nicht sein Name ins Buchenholz geschnitzt wird und er über oder neben der Rune schläft.

Oder?

 

Lieben Gruß

Galaphil

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Stand da vorhin auch schon die Einschränkung mit dem Heimstein? (Wichtigste Regel für die Zukunft: Keine Regelfragen am Smartphone beantworten ...)

 

Ich korrigiere mich: Der Unhold muss keinen WW: Resistenz würfeln, da er hinter dem Heimstein geschützt ist.

 

Grüße

Prados

 

und was, wenn der Heimstein nicht da wäre und er nur durch die Metallrüstung - sagen wie VR - geschützt ist?

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Prados, ich weiß, dass sie dort angegeben ist. Aber ist das ein Grund, die Parameter des Grundzaubers aufzuheben?

 

In der Beschreibung der Wehrrune steht ja nicht, dass die Unheilrune plötzlich ohne alle Beschränkungen des Ursprungszaubers zurückgeschleudert wird. Im Gegenteil steht dort: sofern möglich, und das könnte man auch so deuten (also es ist zumindest meine Sichtweise), dass eben der Zauber nur zurückgeworfen wird, wenn alle Parameter des ursprünglichen Zaubers, hier der Unheilsrune, auch gelten.

 

Lieben Gruß

Galaphil

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Unter den vorgeschlagenen Voraussetzungen wäre ein Zurücklenken auf den Spruchverursacher kaum möglich (Rune finden, neuen Namen (Nachtrag: den man natürlich vorher auch noch identifizieren muss) einschnitzen, unterm Bett des ersten Verusachers (Nachtrag: Das man vorher natürlich auch noch finden muss) verstecken und auch noch die Wehrrune zaubern (Warum sollte man das dann eigentlich noch tun?)) - und würde daher die Beschreibung ad absurdum führen.

Ich meine, ich will dir deine Meinung nicht ausreden, aber diese Auslegung erscheint mir nicht plausibel.

 

Grüße

Prados

Bearbeitet von Prados Karwan
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Hallo Prados

 

Ich sehe es gerade umgekehrt: Welcher normale SC würde je die Unheilsrune lernen und anwenden, wenn er so leicht selbst davon betroffen werden könnte? Und wenn du diese Voraussetzungen zu mühsam findest, dann wäre die Anwendung der Unheilsrune selbst schon zu mühsam, da der Zauberer ja dieselben Voraussetzungen erfüllen muss.

 

Gerade unter der Prämisse, dass eine Unheilsrune in einem Abenteurerleben wohl eher selten erlebt wird, finde ich das ein schönes Abenteuer, den Buchenholzstab zu finden und dem Übeltäter selbst unter sein Nachtlager zu legen. Und den ursprünglichen Stab zu finden sollte nicht sehr schwer sein, wenn man weiß, dass er unter oder neben dem Nachtlager des Opfers liegen MUSS - ein einfacher EW: Spurensuchen, bei mir sogar mit positiven Modifikationen, weil man genau weiß, was und wo man suchen muss, reicht dafür ja.

 

Die Sache mit dem Namen: dafür könnte man eventuell eine Lösung über die Magie finden, die durch die Wehrrune gewirkt wird, ich denke, da muss man sowieso bei jedem gekonterten Zauber kreativ sein. Andererseits: der Schöpfer der Unheilsrune muss das alles ja auch tun. Warum soll es der ursprüngliche Zauberer dann so schwer haben, derjenige, der die Unheilsrune bannt, dagegen um so viel leichter?

 

Ich denke nicht, dass meine Sicht der Regelvorgabe widerspricht, finde sie sogar deutlich interessanter zum Spielen.

Und nein, ich will dir deine Sicht natürlich auch nicht ausreden oder meine Sicht als allgemeingültig herstellen, darum: :beer:

 

Zum Abschluss: eigentlich finde ich, dass die Unheilsrune selbst ein NSC-Runenzauber sein sollte (und daher in den Ergänzungen besser aufgehoben wäre).

 

Lieben Gruß

Galaphil

  • Like 1
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Nachtrag zu Prados Kommentar #10:

 

Weil du fragst, warum ein Runenmeister die Wehrrune zaubern soll, wenn er den Namen des ursprünglichen Schaffers und dessen Lager herausfinden muss: Nachdem dies exakt die Voraussetzungen für die Unheilsrune sind, warum soll dann jemand überhaupt die Unheilsrune anwenden?

 

Und als Antwort könnte ich mir vorstellen, dass es die Ehre der Zwerge gebietet, dem Verursacher des Übels mit seinem eigenen Übel zu konfrontieren.

Also eigentlich genau dieselbe Begründung wie in deiner Variante, nur dass man deutlich intelligenter planen muss, um seine Rache umzusetzen, als einfach nur auf die Wehrrune zu würfeln.

 

Lieben Gruß

Galaphil

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Ich frage mich dann nur (rhetorisch), warum sich jemand deiner Auslegung zufolge noch die Mühe machen sollte, die Wehrrune zu lernen, wenn er, um in deinem Sinne 'gegenzaubern' zu können, den ursprünglichen Zauber eh ganz normal gegen den ersten Verursacher zaubern muss.

 

Und zu deinen ersten beiden ersten Argumenten: Da die Wehrrune alle bannbaren Zauber - und nicht nur die genannten Runenzauber - im Zweifel auf ihren Verusacher zurückwirft, ist die Frage, warum man einen schädigenden Zauber denn lernen sollte, hinfällig. Und der Verursacher der Unheilsrune muss wesentlich weniger tun, da er sein Ziel bereits kennt.

 

Aber da dies hier eine Regelfrage und kein Meinungsaustausch ist, halte ich die Finger nun wieder still.

 

Grüße

Prados

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Hallo Prados

 

Der Sinn der Wehrrune ist eindeutig: Ich kann ja damit alle langwirkenden Zauber bannen (noch dazu bekommen diese -2 auf ihren WW) und zurückwerfen, ohne diese selbst gelernt haben zu müssen.

Und ich sehe den Wehrrunenanwender nicht unbedingt als jemand an, der von sich aus einen anderen Zwerg (oder auch Menschen, ...) schädigen will, aber sehr wohl einem üblen Zwerg vor Augen führen will, dass er einen Fehler gemacht hat.

 

Und der Verursacher der Unheilsrune muss wesentlich weniger tun, da er sein Ziel bereits kennt.

Das sehe ich nicht so. Er hat es nur schon vorher gemacht haben müssen. Aber der Aufwand ist derselbe.

 

Außerdem wird es nicht so viele Runenmeister geben, denke ich, so dass man durchaus abschätzen kann, welcher Konkurrent dafür verantwortlich ist/war. Wahrscheinlich wird das Opfer das selbst sogar recht gut abschätzen können.

 

Lieben Gruß

Galaphil

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