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Waffenregelung in den großen Städten Erainns


Anjanka

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

wir haben kürzlich eine neue Gruppe gestartet, die in Erainn - genauer in der Umgebung Cuanscadans und der Stadt selbst - spielt.

 

Nun habe ich bisher nichts im QB gefunden, das die Waffengesetze beleuchtet: In Alba ist es ja so, dass in Städten keine großen Waffen offen getragen werden dürfen.

 

Gilt dies auch für Erainn und dessen größere Städte? Oder verlässt man sich dort auf die Menschen und ihren vernünftigen Umgang mit jeglichen Waffen?

 

Oder kann ich das frei bestimmen? :D

 

Vielen Dank vorab,

LG Anjanka

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Hallo zusammen,

 

wir haben kürzlich eine neue Gruppe gestartet, die in Erainn - genauer in der Umgebung Cuanscadans und der Stadt selbst - spielt.

 

Nun habe ich bisher nichts im QB gefunden, das die Waffengesetze beleuchtet: In Alba ist es ja so, dass in Städten keine großen Waffen offen getragen werden dürfen.

 

Gilt dies auch für Erainn und dessen größere Städte? Oder verlässt man sich dort auf die Menschen und ihren vernünftigen Umgang mit jeglichen Waffen?

 

Oder kann ich das frei bestimmen? :D

 

Vielen Dank vorab,

LG Anjanka

 

Hi Anjanka,

 

bestimme es frei für Dich ;)

 

In "meinem" Cuanscadan ist das Tragen von "normalen" Einhandwaffen erlaubt, Zweihandwaffen und besonders gefährliche/ungewöhnliche Einhandwaffen dürfen, außer von aktiven Soldaten der Stadtwache bzw. Angehörigen der Garde des Fürsten, nicht getragen werden.

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Wie regeln die denn das? Gibt es in jedem Torhaus eine Waffenkammer und kriegt man eine Garderobenmarke? Erhält man eine Ausnahmegenehmigung für besonders wertvolle magische Waffen? Erhalten diese Waffen einen besonderen Schutz?

 

Ich sehe am Stadttor lauter Spitzbuben rumhängen, die warten, dass der Trupp Nordlandbarbaren einen Schwung magischer Schlachtbeile abgibt ...

 

Mal ganz ehrlich: Viel unangenehmer als der Gedanke, meinen magischen Bihänder in der Stadt nicht einsetzen zu können, ist die Vorstellung, ihn nie mehr wieder zu bekommen, weil ich ihn aus der Hand gegeben habe.

 

Da sehe ich den Abenteueraufhänger schon vor mir: Gestern kamen ein paar Barbaren für drei Tage in die Stadt. Am Morgen fleht dich jemand von der Stadtwache an, die verschwundenen Prunkstücke wieder ranzuschaffen, bevor die Barbaren weiterziehen wollen.

  • Like 1
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Ein Schlachtbeil ist eine Zweihandwaffe, aber diese Feinheiten dürften keine Stadtwache interessieren.

 

Eine Regelung muss für alle Beteiligten umsetzbar sein, d.h. wenn Adlige das Recht auf das Tragen von Waffen haben, dann müssen sie sich auch entsprechend verhalten und gekleidet haben. Ein von und zu in Lumpen müsste schon der Stadtwache persönlich bekannt sein, ansonsten wird erst einmal durchgegriffen.

Ähnlich ist es mit öffentlich bewaffneten (Stadtwachen, Bewaffnete des Fürsten, Fian, Begleiter einer weisen Frau usw.). Hier ist der Anschein wichtig, d.h. Abenteurer werden mindestens schief angesehen. Ein Händler mit Begleitschutz wird sicher dankbar hinterher gesehen wenn er die Stadt verlassen hat. Innerhalb der Stadt gibt es da sicher Varianten: Die Bewaffneten werden misstrauisch beäugt bis sie ihre Unterkunft erreicht haben und wo sie gefälligst ihre Waffen zu deponieren haben oder sie werden aufgefordert die Waffen beim Betreten der Stadt weg zu stecken bzw. zu verhüllen. Werden sie nicht griffbereit mitgeführt, dann gelten sie als nicht getragen und mehr als manch misstrauischer Blick geschieht nicht.

 

Dies würde ich Erainn ähnlich wie in Alba als passend ansehen, sofern nicht irgendwo noch andere Regeln offiziell sind. Lokale Variationen sind dann das Salz in der Suppe.

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Das Tragen von Waffen in zivilisierten Siedlungen zu erlauben, ist schlichtweg unsinnig, wenn nicht jederzeit ein Angriff von Gesindel, Monstern oder dem Nachbarland droht. Kein Ordnungshüter macht es sich selber unnötig schwer.

 

Von daher ist die Beförderung zur Unterkunft erlaubt. Danach ist alles, was länger als Dolch/max. Kurzschwert ist, verboten.

 

Privilegien des Adels außen vor.

Bearbeitet von Einskaldir
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Die Stadtwache von Cuanscadan zum Barbar am Stadttor: "Hey ihr da, zweihändige Waffen dürfen in der Stadt nicht getragen werden!"

Der Barbar macht darauf ein paar einhändige Schwünge mit dem Schlachtbeil. Die Stadtwache: "Alles klar, weitergehen, bitte!"

 

Das halte ich für unglaubwürdig und zu dem für Schwampf.

 

Sollte eigentlich nur ein Spässle am Rande sein.

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Das Tragen von Waffen in zivilisierten Siedlungen zu erlauben, ist schlichtweg unsinnig, wenn nicht jederzeit ein Angriff von Gesindel, Monstern oder dem Nachbarland droht. Kein Ordnungshüter macht es sich selber unnötig schwer.

 

Stimmt. Nur hat sich noch keiner getraut, das den USA zu stecken...

 

Edit, schnell bearbeiten, sonst werde ich gleich wieder gelöscht. Ähm, zum Thema:

 

In meiner Spielwelt dürfen die Figuren in Städten meist schon mit ihren Waffen rumrennen, müssen dann aber mit den Konsequenzen leben. Ist halt Fantasy. Spiele keine Mittelalter-Simulation.

Bearbeitet von Orlando Gardiner
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In den Städten wo ein Waffenverbot herrschte haben wir das immer einfach gehandhabt.

Jeder freie Mann darf ein kleines Messer/Dolch mit sich führen, besondere Personen wie Adlige und Wachen dürfen mit Sondergenehmigung normale Bewaffnung tragen.

Alle Waffen werden Verplombt (und somit auch gleichzeitig Verzollt) und müssen auf den schnellsten Weg z.B. zur Unterkunft oder zum Schmied, gebracht werden und sind somit relativ sicher verwahrt.

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Hallo zusammen,

 

danke für eure Anregungen. :) Da bisher niemand eine offizielle Regelung für Erainn aus dem Hut gezaubert hat, habe ich wohl doch nichts überlesen und kann mir die Regelung in meinem Erainn frei wählen. :)

 

Ich werde mir mal Gedanken machen, finde es aber auch sehr passend, wenn alle größeren Waffen im Gasthaus gelassen werden müssen. So wie in Alba halt.

 

Vielen Dank, ihr habt mir sehr geholfen. :thumbs:

 

LG Anjanka

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  • 4 Wochen später...
danke für eure Anregungen. :) Da bisher niemand eine offizielle Regelung für Erainn aus dem Hut gezaubert hat, habe ich wohl doch nichts überlesen und kann mir die Regelung in meinem Erainn frei wählen. :)
Was mir noch einfällt: Wenn ein Abenteurer/Spieler nörgelt, kann ihn die Stadtwache freundlich auf das komplizierte erainnische Recht hinweisen, welches die Waffe leider verbietet.

 

Denn gemäß § 4711 dürfen Waffen mit einer Klingenlänge von 13,37 cm und/oder 42 kg Gewicht in bestimmten Gebieten der Stadt nicht geführt werden. Diese Gebiete ergeben sich für unsere Stadt aus § 0815 und § 0190...

 

Weitere Inspirationen liefert das deutsche Waffenrecht. ;)

  • Like 1
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danke für eure Anregungen. :) Da bisher niemand eine offizielle Regelung für Erainn aus dem Hut gezaubert hat, habe ich wohl doch nichts überlesen und kann mir die Regelung in meinem Erainn frei wählen. :)
Was mir noch einfällt: Wenn ein Abenteurer/Spieler nörgelt, kann ihn die Stadtwache freundlich auf das komplizierte erainnische Recht hinweisen, welches die Waffe leider verbietet.

 

Wenn eine Abenteurerin/Spielerin sich partout nicht von ihren Waffen trennen möchte, dann kann sie auch einfach der Stadtwache ein paar Münzen zustecken. Wenn die irdische Geschichte eines lehrt, dann, dass es für Leute mit Geld IMMER Sonderregeln gibt.

  • Like 1
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Das dürfe in größeren Städten aber teuer werden, die ganze Stadtwache zu schmieren. Sollte den Aufwand wert sein. ;)

 

Sehe ich auch so. Klar, in Dörfern mit nur zwei Wächtern, kann man sich mittels ein paar Münzen an so ziemlich allen Kleinigkeiten vorbeikaufen, aber in großen Städten bleibt man dann nach dem Schmieren der ersten Wache bei der Nächsten hängen, die wieder fragt, ob man sein Schwert nun zum Gasthaus bringe, oder was man sonst damit vorhabe...

 

LG Anjanka

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Das dürfe in größeren Städten aber teuer werden, die ganze Stadtwache zu schmieren. Sollte den Aufwand wert sein. ;)

 

Sehe ich auch so. Klar, in Dörfern mit nur zwei Wächtern, kann man sich mittels ein paar Münzen an so ziemlich allen Kleinigkeiten vorbeikaufen, aber in großen Städten bleibt man dann nach dem Schmieren der ersten Wache bei der Nächsten hängen, die wieder fragt, ob man sein Schwert nun zum Gasthaus bringe, oder was man sonst damit vorhabe...

 

LG Anjanka

Naja, dafür müsste die Wache aber überdurchschnittlich diensteifrig sein. ;)

 

Wenn jemand in der Stadt mit Waffen herum läuft, dann hängt viel vom Erscheinungsbild ab. Ein twyneddischer Barbar oder ein abgewetzter lidralischer Spitzbube werden wahrscheinlich stärker beobachtet als ein gut gekleideter Waffenträger, der "zivilisierter" und eventuell adlig ist. Bei letzterem kann eine Wache viel eher davon ausgehen, dass eine Erlaubnis vorliegt. Es dürfte auf Nachfrage auch viel einfacher sein, den Wachen ihre Nichtzuständigkeit zu erklären. Wo aber Barbar und Spitzbube mit einer Münze und "schau mal weg, ich mache auch keinen Ärger" durchkommt (und das mehrfach am Tag), dürfte eine hartnäckige Wache dem vermeintlich Berechtigten lästiger sein. Denn wenn erst einmal Verdacht geschöpft wurde und keine Erlaubnis vorliegt, dann wird es teurer...

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Auch das ist richtig.

Ich schätze, es hängt stark von vielen verschiedenen Faktoren ab. Und auch wenn die Figur alles richtig gemacht hat (gute Kleidung, passendes Auftreten etc.) mag es immer noch vorkommen, dass ein Wächter einen schlechten Tag hat und das halt an dem Waffenträger auslässt, den er dann mal nach der Waffe befragt...

 

Danke auf alle Fälle für die vielen Anregungen hier! Das hilft mir sehr, mich dann im Spiel richtig zu verhalten (als SL) und die Situationen gut darzustellen. Und es wird auch noch Raum für Überraschungen und Unwägbarkeiten gelassen. ;)

 

LG Anjanka

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Ich halte das immer nach den tatsächlichen mittelalterlichen Gesetzen für Waffen in Nordeuropa.

Diese galten nach meinen Recherschen folgendermaßen:

 

Mit Schwert oder ähnlicher Bewaffnung innerhalb der Stadtmauern herum zu laufen war in Friedenszeiten nur unter den folgenden Umständen erlaubt:

 

1. Man verlässt gerade die Stadt

2. Man betritt gerade die Stadt

3. Man gehört zur Stadtwache

4. Man ist ein zum Ritter geschlagener Adeliger

 

Bestrafung: Mehrere Tage (ca. eine Woche) Gefängnis

 

Erlaubt waren:

Dolche bis zu einer bestimmten Länge

 

Der Besitz solcher Waffen war jedoch erlaubt, solange sie im Haus desjeweiligen aufbewahrt wurden.

Wer in einem Wirtshaus unterkam, musste die Waffen für die Dauer des Aufenthaltes in das Gewahrsam des Wirtes geben.

 

Dies änderte sich im 15./16. Jahrhundert, mit dem Aufkommen der Duell-Gesellschaft.

Bearbeitet von Dragon
  • Like 2
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Das dürfe in größeren Städten aber teuer werden, die ganze Stadtwache zu schmieren. Sollte den Aufwand wert sein. ;)

 

Sehe ich auch so. Klar, in Dörfern mit nur zwei Wächtern, kann man sich mittels ein paar Münzen an so ziemlich allen Kleinigkeiten vorbeikaufen, aber in großen Städten bleibt man dann nach dem Schmieren der ersten Wache bei der Nächsten hängen, die wieder fragt, ob man sein Schwert nun zum Gasthaus bringe, oder was man sonst damit vorhabe...

 

LG Anjanka

 

In dem Fall könnte man sich ja auch eine "offizielle" Genehmigung beim zuständigen Vorgesetzten der Wache gegen ein "angemessenes Entgelt" erkaufen.

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Meine alten Quellen kann ich leider nicht mehr wiederfinden (ist schon ne Weile her), aber in diesen Videos wird auch über dieses Thema gesprochen, vielleicht hilft dir das weiter:

Die Videos sind allerdings auf englisch, ich hoffe das stört nicht.

Bearbeitet von Dragon
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