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Empfohlene Beiträge

Auch nicht. Auch die unterliegen dem jeweiligen Urheberrecht.

 

Was ist wenn die Bilder dort als free markiert sind? würde es dann nicht reichen für die Moderatoren den Link auf die Image Seite der Wikipedia mit einzubinden?

 

 

Nein.

 

Darf man fragen was der Hintergrund dieses pauschalen "nein" ist?

 

Neben Abdns Hinweis das Urheberrecht.

Es ist mitnichten so, dass ein "freies" Bild auch pauschal frei von jeglichen Rechten ist. Auch nicht die Wikibilder. Es gibt diverse Arten von "frei". Bei manchen gilt, dass ein Linkhinweis auf die Quelle ausreicht. Bei manchen muss zusätzlich der Fotograph genannt werden, bei manchen...

Das ist beliebig fortsetzbar und in jeder einzelnen Nutzungsvereinbarung individuell geregelt.

 

Daher ist es schlichtweg nicht möglich, sicher zu sagen, wie "frei" das Bild nun gerade ist.

Ich rate dringenst jedem davon ab, "freie" Bilder mal so eben zu nutzen.

 

Zumindest bei Wikipedia steht unter jedem Bild auf der Image SEite was erlaubt ist und was nicht. DEshalb fragte ich ja ob es nicht reicht die Image Seite zu verlnken.

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Auch nicht. Auch die unterliegen dem jeweiligen Urheberrecht.

 

Was ist wenn die Bilder dort als free markiert sind? würde es dann nicht reichen für die Moderatoren den Link auf die Image Seite der Wikipedia mit einzubinden?

 

 

Nein.

 

Darf man fragen was der Hintergrund dieses pauschalen "nein" ist?

 

Neben Abdns Hinweis das Urheberrecht.

Es ist mitnichten so, dass ein "freies" Bild auch pauschal frei von jeglichen Rechten ist. Auch nicht die Wikibilder. Es gibt diverse Arten von "frei". Bei manchen gilt, dass ein Linkhinweis auf die Quelle ausreicht. Bei manchen muss zusätzlich der Fotograph genannt werden, bei manchen...

Das ist beliebig fortsetzbar und in jeder einzelnen Nutzungsvereinbarung individuell geregelt.

 

Daher ist es schlichtweg nicht möglich, sicher zu sagen, wie "frei" das Bild nun gerade ist.

Ich rate dringenst jedem davon ab, "freie" Bilder mal so eben zu nutzen.

 

Zumindest bei Wikipedia steht unter jedem Bild auf der Image SEite was erlaubt ist und was nicht. DEshalb fragte ich ja ob es nicht reicht die Image Seite zu verlnken.

 

Nein.

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Auch nicht. Auch die unterliegen dem jeweiligen Urheberrecht.

 

Was ist wenn die Bilder dort als free markiert sind? würde es dann nicht reichen für die Moderatoren den Link auf die Image Seite der Wikipedia mit einzubinden?

 

 

Nein.

 

Darf man fragen was der Hintergrund dieses pauschalen "nein" ist?

 

Neben Abdns Hinweis das Urheberrecht.

Es ist mitnichten so, dass ein "freies" Bild auch pauschal frei von jeglichen Rechten ist. Auch nicht die Wikibilder. Es gibt diverse Arten von "frei". Bei manchen gilt, dass ein Linkhinweis auf die Quelle ausreicht. Bei manchen muss zusätzlich der Fotograph genannt werden, bei manchen...

Das ist beliebig fortsetzbar und in jeder einzelnen Nutzungsvereinbarung individuell geregelt.

 

Daher ist es schlichtweg nicht möglich, sicher zu sagen, wie "frei" das Bild nun gerade ist.

Ich rate dringenst jedem davon ab, "freie" Bilder mal so eben zu nutzen.

 

Zumindest bei Wikipedia steht unter jedem Bild auf der Image SEite was erlaubt ist und was nicht. DEshalb fragte ich ja ob es nicht reicht die Image Seite zu verlnken.

 

Nein.

 

Was soll dein "nein" bedeuten? Das meine Aussage nicht stimmt? Dann schau dochmal hier z.B. soeine Seite bekommst du bei jeden Bild in der Wikipedia wenn du auf das Bild klickst.

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Was ist mit Screenshots?

 

was verstehst Du unter "Screenshots"? Meinst Du die den Hintergrund deines Rechners, auf dem dein Familienbild ist? Dann ist es kein Problem. Machst Du einen Screenshot von einer Webseite, die ein Bild zeigt und bindest diesen ein, dann verstößt das gegen das Urheberrecht, da Du das Bild verbreitest, ohne den Rechteinhaber zu fragen.

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Was ist mit Screenshots?

 

was verstehst Du unter "Screenshots"? Meinst Du die den Hintergrund deines Rechners, auf dem dein Familienbild ist? Dann ist es kein Problem. Machst Du einen Screenshot von einer Webseite, die ein Bild zeigt und bindest diesen ein, dann verstößt das gegen das Urheberrecht, da Du das Bild verbreitest, ohne den Rechteinhaber zu fragen.

 

Ich meinte Screenshot aus einem Film z.B.

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Was ist mit Screenshots?

 

was verstehst Du unter "Screenshots"? Meinst Du die den Hintergrund deines Rechners, auf dem dein Familienbild ist? Dann ist es kein Problem. Machst Du einen Screenshot von einer Webseite, die ein Bild zeigt und bindest diesen ein, dann verstößt das gegen das Urheberrecht, da Du das Bild verbreitest, ohne den Rechteinhaber zu fragen.

 

Nur ungern unterbreche ich den Einwurf meines Süßfutters, aber ein Screenshot einer Abbildung von anderen Personen außer dem Nutzer dürfte laut Abds Ansage ebenfalls nicht hochgeladen werden.

 

Oder um es kurz zu machen:

 

Nein.

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Was ist mit Screenshots?

 

was verstehst Du unter "Screenshots"? Meinst Du die den Hintergrund deines Rechners, auf dem dein Familienbild ist? Dann ist es kein Problem. Machst Du einen Screenshot von einer Webseite, die ein Bild zeigt und bindest diesen ein, dann verstößt das gegen das Urheberrecht, da Du das Bild verbreitest, ohne den Rechteinhaber zu fragen.

 

Nur ungern unterbreche ich den Einwurf meines Süßfutters, aber ein Screenshot einer Abbildung von anderen Personen außer dem Nutzer dürfte laut Abds Ansage ebenfalls nicht hochgeladen werden.

 

Oder um es kurz zu machen:

 

Nein.

Mein Fehler, das Familienbild war in der Tat ein blödes Beispiel, weil da zusätzlich das Kunsturheberrecht greift. Also, ersetze Familienbidl durch selbstgeschossenes Bild vom Alpenpanorama des letzten Urlaubs.

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Was ist mit Screenshots?

 

was verstehst Du unter "Screenshots"? Meinst Du die den Hintergrund deines Rechners, auf dem dein Familienbild ist? Dann ist es kein Problem. Machst Du einen Screenshot von einer Webseite, die ein Bild zeigt und bindest diesen ein, dann verstößt das gegen das Urheberrecht, da Du das Bild verbreitest, ohne den Rechteinhaber zu fragen.

 

Ich meinte Screenshot aus einem Film z.B.

Filmwerke unterliegen selbstverständlich dem Urheberrecht. Damit sind Auszüge daraus, wozu auch Standbilder gehören, von den rechtlichen Vorgaben betroffen

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Was ist mit Screenshots?

 

was verstehst Du unter "Screenshots"? Meinst Du die den Hintergrund deines Rechners, auf dem dein Familienbild ist? Dann ist es kein Problem. Machst Du einen Screenshot von einer Webseite, die ein Bild zeigt und bindest diesen ein, dann verstößt das gegen das Urheberrecht, da Du das Bild verbreitest, ohne den Rechteinhaber zu fragen.

 

Nur ungern unterbreche ich den Einwurf meines Süßfutters, aber ein Screenshot einer Abbildung von anderen Personen außer dem Nutzer dürfte laut Abds Ansage ebenfalls nicht hochgeladen werden.

 

Oder um es kurz zu machen:

 

Nein.

 

Und wenn auf dem Bild keine echten Personen, sondern z.B. ein Avatar aus Second Life oder WoW zu sehen ist oder ein gezeicherter Char?

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Isch findsch schpannend [:popcorn: Ende], wie viele Worte man um eine letztlich völlig eindeutige Vorgabe machen kann.

 

Gehört's mir? Wenn ja, dann Bild. Wenn nein, dann Link.

 

Wenn ich jetzt ein Papierbild habe ( gekauft ) darf ich das gescannte oder Photografierte Ergebnis ?

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Auch nicht. Auch die unterliegen dem jeweiligen Urheberrecht.

 

Was ist wenn die Bilder dort als free markiert sind? würde es dann nicht reichen für die Moderatoren den Link auf die Image Seite der Wikipedia mit einzubinden?

 

 

Nein.

 

Darf man fragen was der Hintergrund dieses pauschalen "nein" ist?

 

Neben Abdns Hinweis das Urheberrecht.

Es ist mitnichten so, dass ein "freies" Bild auch pauschal frei von jeglichen Rechten ist. Auch nicht die Wikibilder. Es gibt diverse Arten von "frei". Bei manchen gilt, dass ein Linkhinweis auf die Quelle ausreicht. Bei manchen muss zusätzlich der Fotograph genannt werden, bei manchen...

Das ist beliebig fortsetzbar und in jeder einzelnen Nutzungsvereinbarung individuell geregelt.

 

Daher ist es schlichtweg nicht möglich, sicher zu sagen, wie "frei" das Bild nun gerade ist.

Ich rate dringenst jedem davon ab, "freie" Bilder mal so eben zu nutzen.

 

Zumindest bei Wikipedia steht unter jedem Bild auf der Image SEite was erlaubt ist und was nicht. DEshalb fragte ich ja ob es nicht reicht die Image Seite zu verlnken.

 

Nein.

 

Was soll dein "nein" bedeuten? Das meine Aussage nicht stimmt? Dann schau dochmal hier z.B. soeine Seite bekommst du bei jeden Bild in der Wikipedia wenn du auf das Bild klickst.

 

"Frei" ist nicht "frei" und wir werden schlicht und ergreifend nicht bei Bildern prüfen, wie "frei" sie sind. Link hin oder her. Fertig.

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Was ist mit Screenshots?

 

was verstehst Du unter "Screenshots"? Meinst Du die den Hintergrund deines Rechners, auf dem dein Familienbild ist? Dann ist es kein Problem. Machst Du einen Screenshot von einer Webseite, die ein Bild zeigt und bindest diesen ein, dann verstößt das gegen das Urheberrecht, da Du das Bild verbreitest, ohne den Rechteinhaber zu fragen.

 

Nur ungern unterbreche ich den Einwurf meines Süßfutters, aber ein Screenshot einer Abbildung von anderen Personen außer dem Nutzer dürfte laut Abds Ansage ebenfalls nicht hochgeladen werden.

 

Oder um es kurz zu machen:

 

Nein.

 

Und wenn auf dem Bild keine echten Personen, sondern z.B. ein Avatar aus Second Life oder WoW zu sehen ist oder ein gezeicherter Char?

 

Es ist nicht endgültig auszuschließen, dass die genannten Programme nicht doch computergestützte Invasionseinheiten extraterrestrischer Aggressoren sein könnten. Zwar ist ebenfalls - zumindest derzeit - nicht zu klären, ob sich diese Aggressoren nach erfolgreicher Unterwerfung unseres langsam - oder auch schneller, je nachdem, außerdem kann man das ja so und so sehen - erwärmenden Planeten an das aktuelle Rechtssystem halten werden, aber wir müssen wohl - auch angesichts des damit einhergehenden erheblichen Einschüchterungspotenzials einer solchen den menschlichen Geist sprengenden Einrichtung - davon ausgehen. Insofern:

 

Nein.

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Was ist mit Screenshots?

 

was verstehst Du unter "Screenshots"? Meinst Du die den Hintergrund deines Rechners, auf dem dein Familienbild ist? Dann ist es kein Problem. Machst Du einen Screenshot von einer Webseite, die ein Bild zeigt und bindest diesen ein, dann verstößt das gegen das Urheberrecht, da Du das Bild verbreitest, ohne den Rechteinhaber zu fragen.

 

Ich meinte Screenshot aus einem Film z.B.

Filmwerke unterliegen selbstverständlich dem Urheberrecht. Damit sind Auszüge daraus, wozu auch Standbilder gehören, von den rechtlichen Vorgaben betroffen

 

Nicht zwingend.

Ansonsten :popcorn:

 

 

 

Ach ja: Bitte wieder löschen...

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Isch findsch schpannend [:popcorn: Ende], wie viele Worte man um eine letztlich völlig eindeutige Vorgabe machen kann.

 

Gehört's mir? Wenn ja, dann Bild. Wenn nein, dann Link.

 

Wenn ich jetzt ein Papierbild habe ( gekauft ) darf ich das gescannte oder Photografierte Ergebnis ?

 

Nein. Du erwirbst zwwr das Recht dieses Bild zu besitzen, Dir privat an die Wand zu hängen und es weiterzuverkaufen, aber nicht das Recht, damit zu machen was Du willst und insbesondere nicht, es zu vervielfältigen und zu veröffentlichen.

 

 

Ich formuliers mal in meiner gewohnt uncharmanten Art ganz gerade heraus: wie viele scheinst Du nicht verstanden zu haben, worum es im Urheberrecht geht und warum die Antwort auf die meisten Deiner Fragen NEIN ist. Der Sinn ist es, jegliche geistige Schöpfung einer natürlichen Person zu schützen und zu verhindern, das andere mit dieser Schöpfung etwas tun, was der Urheber u.U. nicht möchte. Dazu gehört auch die Verbreitung einer gestigen Schöpfung, auch wenn diese völlig ohne Gewinnorientierung ist.

Es spielt keine Rolle, welche technische Zwischenschritte man einfügt. Die Regel ist immer: habe ich ein Werk geschaffen (einen Film gedreht, ein Bild gemalt oder fotografiert, einen Text geschrieben, einen Plan gezeichnet,....), dann kann ich damit tun was ich möchte. Nehme ich etwas, dass ein anderer geschaffen hat (oder Teile davon), um es zu verbreiten, zu kopieren, zu verändern,... dann muss ich den Urheber um Erlaubnis fragen.

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Isch findsch schpannend [:popcorn: Ende], wie viele Worte man um eine letztlich völlig eindeutige Vorgabe machen kann.

 

Gehört's mir? Wenn ja, dann Bild. Wenn nein, dann Link.

 

Wenn ich jetzt ein Papierbild habe ( gekauft ) darf ich das gescannte oder Photografierte Ergebnis ?

Schau, bevor du hier noch so abstruse Beispiele bringst, schlage ich dir was vor. Du setzt dich mit einem Anwalt für Urheberrecht hin und läßt dir haarklein darlegen, was wie und wann wo erlaubt ist. Dann kannst du das gerne dort umsetzen (oder auch nicht) wo du verantwortlich für die Webpräsenz bist.

Für diese ist Abd rechtlich verantwortlich und wenn ihm eine Sache rechtlich zu wackelig oder zu heiß ist (als Forumsinhaber steht man noch immer mit einem Bein im Kriminal, obwohl sich die Aufregung etwas gelegt hat), dann hilft es auch nichts, wenn du den Rechtsanwaltsguru für Urheberrecht himself gefragt hast, dann gilt trotzdem Abds Regel, einfach um ihm die Sorge oder gar schlaflose Nächte zu nehmen, wenn er sich fragen muß, ob nicht vielleicht grade was rechtlich illegales/abmahnbares oder sowas in seinem Forum passiert, während er grade kein Auge drauf hat.

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Hast Du selber was gezeichnet und scanst das ein ist alles in Butter. Ansonsten: Nein.

 

Und PowerPoint Grafiken?

 

Unterliegen den Urheberrechten genauso wie andere Grafiken. Ich kenn die Lizenzverträge von Microsoft nicht. Genausowenig wie die anderen Moderatoren. Keine Ahnung welche Verwendung Microsoft gestattet und welche nicht.

 

Ich nehme an, das bezieht sich auf Cliparts. Flußdiagramme z.B., die jemand selbst unter Verwendung von Powerpoint erstellt hat, dürften zulässig sein, korrekt, zumindest sofern keine Clipart-Pfeile verwendet werden? Fremder Leute Flußdiagramme wären es wiederum nicht, da deren Schöpfung.

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hier z.B. soeine Seite bekommst du bei jeden Bild in der Wikipedia wenn du auf das Bild klickst.

 

"Frei" ist nicht "frei" und wir werden schlicht und ergreifend nicht bei Bildern prüfen, wie "frei" sie sind. Link hin oder her. Fertig.

 

Mir gehen die eigentlich schon beantworteten Fragen auch ein wenig auf die Nerven, aber wenn es sich um tatsächlich komplett freie Bilder wie im Beispiel oben handelt, dürfte jul das dann einbinden mit der Bildunterschrift "Bild komplett gemeinfrei" mit Link auf die entsprechende Aussage? Damit könnte zumindest ein Schadenersatzanspruch gegen jul begründet werden, falls das Forum nachher doch abgemahnt würde (womit aber die Scherereien für Abd nicht abgegolten würden).

Letztendlich, jul - der Link reicht doch, oder? Es ist dann zwar im Forum nicht so schön (und es gibt Situationen, wo es für mich blöde ist, auf Links zu klicken, ich mich aber an direkt eingebundenem Material noch erfreuen kann), aber das Forum bleibt trotzdem benutzbar, oder?

 

Andere Frage: wenn etwas gelöscht wird, erhält der Einsteller aber eine entsprechende Nachricht, oder? Wenn er dann schlüssig belegen kann, daß das Bild OK ist, dann kann es ggf. wieder hergestellt werden?

 

Ich komme auf diese Gedanken, weil ich einige selbst geschossene Fotos, die nach meiner Erinnerung auch keine abmahngefährdeten Menschen zeigen, hochgeladen habe (das Eis-Kamel z.B.). Wie soll ich beweisen, daß die von mir sind? Wenn Ihr mir das nicht glaubt, müßt Ihr sie löschen.

 

Wenn ich über BFs Beitrag nachdenke: besagtes Eis-Kamel wurde von jemand anderem als Eisstatue erschaffen, im Zuge einer öffentlichen Ausstellung von Eisstatuen (in Harbin in China). Hat jetzt der chinesische Eisstatuenerschaffer Rechte an dem Bild?

Ach, das ist doch alles...

Bearbeitet von Ma Kai
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