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Nachträglicher Fertigkeitenbonus durch Eigenschaftserhöhung?


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Moin Leute !

 

Gestern sind auf eine interessante Regelfrage gestoßen:

wird eine Fertigkeit nachträglich angeglichen (erhöht), wenn sich die Leiteigenschaft durch einen Gradanstieg über einen Schwellenwert erhöht ?

 

konkretes Bsp:

Unsere Assassine (Gw 94) erreichte Grad 3 und es gelang ihr, Gw auf 96 zu erhöhen.

Ihr Schleichenwert betrug zu dem Zeitpunkt 10 (Startwert 8, +1 Leiteigenschaftsstartbonus, +1 normale Steigerung).

Mit Gw 96 wäre sie bei der Charaktererschaffung direkt mit Schleichen 10 gestartet, bekommt sie diesen Punkt nun nachträglcih angerechnet ?

DFR S.290 gibt diesbezüglich nur Auskunft zu LP, Ausd + resistenzveränderungen :(

 

Danke für eure Meinungen :)

 

Gruß

Mic

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Verstehe ich anders. So wie ich bisher das Regelwerk gelesen habe ist der Bonus durch die Leiteigenschaft analog zum Angriffsbonus, und hat daher mit dem Lernen gar nichts zu tun, sondern wird beim Würfeln einfach auf den Wert draufgerechnet (desshalb auch die passagen, dass dieser Bonus beim Steigern nicht berücksichtigt wird).

Steigt die Leiteigenschaft daher nachträglich an, erhöht sich dieser Bonus entsprechend, und es darf mit einem höheren Erfolgswert gewürfelt werden.

 

Meine 5 Cent ;)

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Verstehe ich anders. So wie ich bisher das Regelwerk gelesen habe ist der Bonus durch die Leiteigenschaft analog zum Angriffsbonus, und hat daher mit dem Lernen gar nichts zu tun, sondern wird beim Würfeln einfach auf den Wert draufgerechnet (desshalb auch die passagen, dass dieser Bonus beim Steigern nicht berücksichtigt wird).

Steigt die Leiteigenschaft daher nachträglich an, erhöht sich dieser Bonus entsprechend, und es darf mit einem höheren Erfolgswert gewürfelt werden.

 

Meine 5 Cent ;)

 

Genau falsch. Siehe DFR S.47 bei Leiteigenschaften...

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche

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Tatsächlich... hab grad nachgelesen und sehe mich korrigiert.

Ich verstehe zwar beim besten Willen nicht, warum diese Regelung so getroffen wurde, aber so steht sie im Buch.

Naja, in meiner eigenen Runde werd ich meine Interpretation als Hausregel weiterverwenden, aber für die gestellte Frage ist anscheinend der Beitrag von "Blaues Feuer" die offizielle Regelung.

 

:confused:

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Naja, in meiner eigenen Runde werd ich meine Interpretation als Hausregel weiterverwenden, aber für die gestellte Frage ist anscheinend der Beitrag von "Blaues Feuer" die offizielle Regelung.

 

Nicht nur anscheinend. Es ist die offizielle Regelung, wie du ja selbst mit deinem ersten Satz aus Posting #5 festgestellt hast.

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yo, dann mal danke für die schnellen Antworten und das Klarstellen der offiziellen Regelung :)

 

Der kleine Absatz zum Leiteigenschaftsbonus im Regelwerk DFR S. 47 gibt mMn nur Angaben wie es zu Spielstart bei der Charaktererschaffung aussieht, nicht aber zur späteren Handhabung bei nachträglichem Erreichen eines Schwellenwertes.

Ein nachträglicher Fertigkeitenbonus ist somit mMn im Regelwerk nicht expliziet "verboten" und lässt daher Raum für Eigeninterpretationen und Hausregeln.

Ich als Sl finde es nicht unschlüssig dem Spieler auch nachträglich diesen Bonus zu gewähren, ansonsten hätte der Spieler von der Gewandheitserhöhung in meinem Bsp nämlich rein gar nichts (ok, zugegebenermaßen rein theoretisch ganz evtl eine Erhöhung des EW:Raufen falls der Stärkewert ganz genau passt)

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...ansonsten hätte der Spieler von der Gewandheitserhöhung in meinem Bsp nämlich rein gar nichts...

 

Das stimmt so nicht. Wird für die Leiteigenschaft der Schwellenwert 81 bzw. 96 erreicht, kann die zugehörige Fertigkeit um einen bzw. zwei Punkte höher gelernt werden (s. DFR S. 284 'Die Grenzen der Vollkommenheit')... :notify:

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche

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Der kleine Absatz zum Leiteigenschaftsbonus im Regelwerk DFR S. 47 gibt mMn nur Angaben wie es zu Spielstart bei der Charaktererschaffung aussieht, nicht aber zur späteren Handhabung bei nachträglichem Erreichen eines Schwellenwertes.

es heißt explizit "bei der Charaktererschaffung", nix mit "zu jedem beliebigen Zeitpunkt, wenn das Attribut steigt". Auch auf S. 121 heißt es nochmal "Personen, deren Wert in der Leiteigenschaft 81-95 bzw. 96-100 beträgt, haben bei Spielbeginn einen um +1 bzw. +2 größeren Erfolgswert."

 

und S. 344, Leiteigenschaft: "Hohe Werte bringen Bonusse auf die anfänglichen Erfolgswerte der mit ihnen verknüpften Fertigkeiten."

 

Das Regelwerk ist da sehr eindeutig.

Ein nachträglicher Fertigkeitenbonus ist somit mMn im Regelwerk nicht expliziet "verboten" und lässt daher Raum für Eigeninterpretationen und Hausregeln.

Verboten wird vom Regelwerk nie etwas. Ist ja schliesslich nicht sakrosankt und eine Hausregel kann jeder nach Belieben einführen. :dunno:

 

Ich als Sl finde es nicht unschlüssig dem Spieler auch nachträglich diesen Bonus zu gewähren, ansonsten hätte der Spieler von der Gewandheitserhöhung in meinem Bsp nämlich rein gar nichts (ok, zugegebenermaßen rein theoretisch ganz evtl eine Erhöhung des EW:Raufen falls der Stärkewert ganz genau passt)

 

wenn man seinen Spielern mal eben einen Sack EP schenken will, bitte sehr, jeder nach Gusto.

 

allerdings ist das "man hat ja nichts davon" nicht richtig. Mit einer Erhöhung der Leiteigenschaft steigt auch der maximal erreichbare Erfolgwert, den man in den entsprechenden Fertigkeiten erwerben kann.

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Ich als Sl finde es nicht unschlüssig dem Spieler auch nachträglich diesen Bonus zu gewähren, ansonsten hätte der Spieler von der Gewandheitserhöhung in meinem Bsp nämlich rein gar nichts (ok, zugegebenermaßen rein theoretisch ganz evtl eine Erhöhung des EW:Raufen falls der Stärkewert ganz genau passt)

 

wenn man seinen Spielern mal eben einen Sack EP schenken will, bitte sehr, jeder nach Gusto.

 

allerdings ist das "man hat ja nichts davon" nicht richtig. Mit einer Erhöhung der Leiteigenschaft steigt auch der maximal erreichbare Erfolgwert, den man in den entsprechenden Fertigkeiten erwerben kann.

 

Und eine Erhöhung der Gewandheit von 94 auf 96 bringt abgesehen vom besseren Handlungsrang und der besseren Aussicht auf erfolgreiche Prüfwürfe auf jeden Fall eine Steigerung des Abwehrbonus von +1 auf +2.

 

Liebe Grüße

Saidon

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Ein nachträgliches Gewähren des Bonus für die Leiteigenschaft würde aus zwei Gründen nicht zur Systematik des Regelwerks passen:

 

Erstens wäre es dann noch weniger plausibel, warum dieser Bonus nur für die Fertigkeiten gewährt wird, die man zur Charaktererschaffung gelernt hat, nicht aber für später nachgelernte.

 

Zum zweiten wäre ein solcher nachträglich gewährter Bonus wegen der steigenden Lernkosten ggf. deutlich mehr Wert als der Bonus, den man bei Charaktererschaffung erhält.

Wer zum Beispiel bei Charaktererschaffung Abrichten lernt und wegen hoher Ausstrahlung einen Bonus von +1 erhält, der spart de Facto 50 FP gegenüber dem weniger charismatischen Spieler (soviel kostet nämlich die Steigerung von +8 auf +9). Da es sich ja wie oben erläutert nicht um einen dauerhaften Bonus handelt, sondern man einfach von diesem höheren Startwert weiterlernt, bleibt es bei diesem Vorteil von 50 FP.

Bei steigender Investition in die Fertigkeit wird der Vorteil also anteilsmäßig immer kleiner.

Steigert die weniger charismatische Spielfigur nun zu einem spätern Zeitpunkt ihre Ausstrahlung, z.B. wenn er Abrichten schon auf +11 beherrscht, so wäre ein jetzt gewährter Bonus eventuell viel mehr Wert, nämlich im Beispiel 200 FP.

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Moderation :

ich bitte darum, dass die Frage, was man alles machen könnte, in einem eigenen Strang diskutiert wird. Dies war eine Regelfrage und sie ist beantwortet.

 

Danke

das Modfeuer

 

Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen

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