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Hallo,

 

Kurzschwert macht gewürfelte 6 Schaden bei einem Skelett EP1 mit KR.

Wieviel KEP werden angerechnet ?. 6,3 oder 1 ?.

 

Nach DFR S. 267 gilt der gewürfelte Schaden aber

was ist mit Stichwaffen die nur 1 Schaden machen können ?.

 

Danke

Bearbeitet von drachentor
abzgl. Rüstung entfernt
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Edit - ist doch anders

 

Erwürfelter Schaden durch schwere Treffer bringt KEP.

Nicht tatsächlich angerichteter.

 

Nach DFR S. 267 gilt der gewürfelte Schaden abzgl. Rüstung, aber

Nein, eben nicht nach Abzug von Rüstung.

Bearbeitet von JOC
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Entschuldige Solwac aber dein Gedankengang eröffnet sich mir auch nach Studium des verlinkten Stranges nicht.

 

1. Ausgewürfelter schwerer Schaden wird bemessen, also hier 6.

2. Er kann Schaden machen (1LP), der Angriff ist also nicht "sinnlos" - es gibt folglich KEP.

3. Ergo 6*KEP-Faktor

 

(Überlegungen wie hoch der Faktor ist, mal außen vor. Drachentor zitiert das Standardsystem, dann eben 2KEP pro LP.)

 

Kannst du mir bitte den Gefallen tun und das nochmal erläutern, oder auf den Post verweisen den ich übersehe?

Oder geht es dir um den richtigen Faktor?

Bearbeitet von JOC
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Ich komme auf 4 KEP, weil maximal 4 Punkte Schaden "angerechnet" werden, 3 bleiben in der Rüstung hängen und einer kommt durch. Der Nachteil einer Stichwaffe wird so berücksichtigt, die höhere Haltbarkeit des Skeletts durch die Rüstklasse aber ebenfalls.

 

Solwac

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Hmm, interessant. Das habe ich bisher immer anders gespielt; ich habe immer nur den tatsächlich angerichteten Schaden für die KEP berechnet.

Um der höheren Zähigkeit von Gegnern mit unendlich AP gerecht zu werden, finde ich die Lösung mit dem erwüfelten Schaden aber besser.

Wenn ich in Zukunft daran denke, werde ich mich daran halten.

 

Die Sache mit der Skellet-Resistenz gegen Stichwaffen ist allerdings nicht so klar. Also wenn eine Waffe durch Besonderheiten des Wesens nur bestimmten Schaden verursachen kann, gibt bei mir trotzdem nur der angerichtete Schaden KEP. Sonst müsste ich ja KEP dafür geben, dass man mit nichtmagischen Waffen auf Gegner, die davon nicht verletzt werden können, einschlägt.

 

Meines Erachtens: Ein Angriff mit Stichwaffen auf ein Skelett gibt höchstens 1*EP-Faktor an KEP. Ich denke, dass die "Erwürfelt-Regelung" den Rüstungsschutz umgehen soll (wie es (fast) immer bei AP ist), aber nicht besondere Immunitäten. Das Skelett ist eine Grenzfall, da es nicht immun gegen Stichwaffen ist, aber sehr resistent.

Ich kann kein Vorkommen dieses Falls im anderen Strang erkennen und wäre an einer genaueren Betrachtung (also Diskussion) interessiert.

Bearbeitet von Dracosophus
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Sonst müsste ich ja KEP dafür geben, dass man mit nichtmagischen Waffen auf Gegner, die davon nicht verletzt werden können, einschlägt.

 

Das klärt sich rasch im von Solwac verlinkten Strang. "Sinnlose" Aktionen bringen niemals EP.

Darauf aufbauend könnte man argumentieren es sei auch einigermassen witzlos ein Skelett mit einem Dolch zu traktieren, weshalb eine derart hohe Ausbeute von EP nicht gerechtfertigt ist.

Uebrigens geben sinnlose Aktionen nur dann keine EP wenn der SC weiss oder erkennen kann dass seine Aktion sinnlos ist. Ein durchschnittlich begabter Abenteurer, der sich einem Skelett gegenübersieht und mit der Funktionsweise einer Stichwaffe vertraut ist, sollte erkennen, dass dies diese Waffe nicht optimal zur Bekämpfung dieses Gegners ist ohne sich lange im Kampf abmühen zu müssen...

ess grüsst

Sayah el Atir al Azif ibn Mullah

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Ich komme auf 4 KEP, weil maximal 4 Punkte Schaden "angerechnet" werden, 3 bleiben in der Rüstung hängen und einer kommt durch. Der Nachteil einer Stichwaffe wird so berücksichtigt, die höhere Haltbarkeit des Skeletts durch die Rüstklasse aber ebenfalls.

 

Solwac

 

Bei dieser Vorgehensweise würde man für einen hochgerüstetes Skelett (Vollrüstung etc,) viel mehr EP bekommen, als für ein "nacktes" Skelett. Man könnte nun pfiffig argumentieren, dass ein gerüstetes Skelett ja prinzipiell gefährlicher wäre. Dabei würde man aber die Waffe z.B. außer Acht lassen - obwohl auch diese wesentlich zur Gefährlichkeit eines Skelettes beiträgt. Aus diesem Grund ist diese Lösung regeltechnisch inkonsistent.

 

Bei anderen Kämpfen ist die Anzahl der KEP durch die AP eines Gegners mehr oder weniger definiert. Zählte man die in der Rüstung hängen gebliebenen Punkte mit, könnten ausgefuchste Spieler KEP durch die Wahl der Waffe generieren.

Diese Option würde ich daher in jedem Fall verwerfen! In unserer Runde hängen die Punkte nur vom tatsächlich verursachten Schaden ab. Eine bessere Lösung ist mir hier nicht bekannt.

 

Andere Betrachtung:

Was ist mit anderen Wesen, die keine AP besitzen, aber nicht diese geringe Anfälligkeit gegen Stichwaffen haben? Da müßte konsquenter Weise die gleiche Regel gelten! Das will ja auch niemand haben.

 

my 50 cents,

 

mfg

Alan

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Zählte man die in der Rüstung hängen gebliebenen Punkte mit, könnten ausgefuchste Spieler KEP durch die Wahl der Waffe generieren.
Wer meint, als Spieler mit der Wahl einer passenden Waffe (bei einem Skelett also z.B. ein Dolch mit 1W6-2 Schaden) mehr KEP zu holen, der schafft das eigentlich nicht wirklich. Wenn ein Kampf absichtlich nicht effizient geführt wird, dann rächt sich das sehr schnell durch kritische Verletzungen, zerbrochene Waffen usw.

Und als Spielleiter kann man ja auch abschätzen, warum ein Spieler sich entgegen der sonstigen Gewohnheit plötzlich anders verhält.

 

Und ein Magier, der keine passendere Waffenfertigkeit hat, der hat die zusätzlichen KEP auch verdient. ;)

 

Solwac

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Sonst müsste ich ja KEP dafür geben, dass man mit nichtmagischen Waffen auf Gegner, die davon nicht verletzt werden können, einschlägt.

 

Das klärt sich rasch im von Solwac verlinkten Strang. "Sinnlose" Aktionen bringen niemals EP.

Darauf aufbauend könnte man argumentieren es sei auch einigermassen witzlos ein Skelett mit einem Dolch zu traktieren, weshalb eine derart hohe Ausbeute von EP nicht gerechtfertigt ist.

Uebrigens geben sinnlose Aktionen nur dann keine EP wenn der SC weiss oder erkennen kann dass seine Aktion sinnlos ist. Ein durchschnittlich begabter Abenteurer, der sich einem Skelett gegenübersieht und mit der Funktionsweise einer Stichwaffe vertraut ist, sollte erkennen, dass dies diese Waffe nicht optimal zur Bekämpfung dieses Gegners ist ohne sich lange im Kampf abmühen zu müssen...

ess grüsst

Sayah el Atir al Azif ibn Mullah

 

Dem stimme ich zu. Auch wenn ich einem Spieler, der mit dem Dolch konsequent angreifen möchte, seinen Schadenspunkt (wenn er durch die Rüstung kommt) als entsprechende KEP geben würde.

 

 

Die Regel, dass der Rüstungsschutz bei Wesen mit unendlich AP, für die KEP nicht beachtet wird (hier also auf das durch den Angreifer modifizierte Würfelergebnis (also mit SchB, usw.) geachtet wird), möchte ich zumindest nicht erneut diskutieren. Das ist regeltechnisch eindeutig und erscheint mir konsequent und einleuchtend, da ein Wesen mit unendlich AP natürlich nicht unbegrenzt Erfahrung bringen soll, aber zumindest seine LP für die Erfahrungsvergabe ähnlich wie AP sein sollen.

Und nur weil man das theoretisch ausnützen könnte, heißt es nicht, dass die Regel normal angewandt schlecht ist. Man kann auch Wesen mit AP in einen Raum einsperren und unter geringer Gefahr (muss man halt entprechend unterlegene Wesen nehmen) täglich da hinein gehen und sie bekämpfen. Wenn sie überleben wollen (und merken, dass sie niemals umgebracht werden - man könnte außerdem auch Tiere nehmen), werden sie wohl essen und schlafen.

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Hallo,

 

Kurzschwert macht gewürfelte 6 Schaden bei einem Skelett EP1 mit KR.

Wieviel KEP werden angerechnet ?. 6,3 oder 1 ?.

 

Nach DFR S. 267 gilt der gewürfelte Schaden aber

was ist mit Stichwaffen die nur 1 Schaden machen können ?.

 

Danke

 

Der Kämpfer erhält 6 KEP. Der tatsächlich angerichtete Schaden ist irrelevant, es zählt ausschließlich die Punktezahl des Schadenswurfes. Es wäre inkonsequent, einerseits diese Regelpassage (Schadenswurf zählt, limitierender Faktor Rüstung wird ignoriert) anzuwenden, andererseits dann aber andere limitierende Faktoren (Stichwaffe) wieder anzuwenden.

 

Ob ein Angriff sinnvoll ist, lässt sich sicherlich nicht ausschließlich daran bemessen, ob auch Schaden angerichtet werden kann. Immerhin wird ein Gegner durch einen solchen Kampf im Kontrollbereich gebunden. Die eventuelle Sinnlosigkeit einer Aktion kann nur durch die individuelle Betrachtung der jeweiligen Situation entschieden werden.

 

Grüße

Prados

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  • 3 Wochen später...

@Alan:

Bei dieser Vorgehensweise würde man für einen hochgerüstetes Skelett (Vollrüstung etc,) viel mehr EP bekommen, als für ein "nacktes" Skelett. Man könnte nun pfiffig argumentieren, dass ein gerüstetes Skelett ja prinzipiell gefährlicher wäre. Dabei würde man aber die Waffe z.B. außer Acht lassen - obwohl auch diese wesentlich zur Gefährlichkeit eines Skelettes beiträgt. Aus diesem Grund ist diese Lösung regeltechnisch inkonsistent.

 

Dies gilt nur für das Standardsystem.

 

Man müßte im Fortgeschrittenen-System als konsequenter SL DFR S.274 zu Rate ziehen.

Da wird dann der durchschnittliche Schaden pro Runde berechnet und die KEP pro AP (bzw. pro aausgewürfeltem Schadenspunkt) davon abhängig gemacht.

 

z.B:Unbewaffnetes Skelett KEP/2

Skelett mit Bihänder KEP*2 usw.

 

Weiter unten und auf S.275 kommen gefährliche Eigenschaften zum tragen, als Beispiel steht hier zwar explizit nur normale Waffenimmunität, Gift usw.

Aber im Regelwerk wird ja auch argumentiert, daß ein RR-gerüsteter praktisch immun gegen die meisten (Tier-)angriffe ist.

Ich würde also ein VR/RR Skelett um noch einen KEP pro AP hochsetzen.

 

(Man kann diese Faktoren auch gut im Bestiarium bei Monstern gleicher Art baer verschiedener RK/Größe sehen).

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