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FuJin als Spielerfiguren (?)


Gast

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Hallo Spielleiter,

 

lasst ihr oder würdet ihr FuJin (Glücksmenschen) als Spielerfiguren zulassen?

 

Gesetzt den Fall:

 

Würdet ihr das der freien Entscheidung des Spielers überlassen?

 

oder

 

Würdet ihr es von einem Wurf abhängig machen?

(Wie beim "Segen der Seals" oder dem "Fluch der Beorns"? Also mit dem Wurf des Berserkergangs bei den "Angeborenen Fähigkeiten", hätte man die Möglichkeit sich stattdessen dafür zu entscheiden ein FuJin zu sein? - oder gar nur bei dem Wurf einer 100 und statt der zwei angeborenen Eigenschaften eben das Leben als FuJin zu wählen?)

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Können die FuJin alle Char-Klassen wählen, die auch einem Menschen aus der entsprechenden Region zustehen würden?

Was würde ein Long sagen, der wohl oft ein Auge auf seinen Nachkommen hat oder ihm später begegnet, wenn sein Kind den Pfad eines DBe eingeschlagen hätte?

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Hallo Xan!

 

lasst ihr oder würdet ihr FuJin (Glücksmenschen) als Spielerfiguren zulassen?

 

Gesetzt den Fall:

 

Würdet ihr das der freien Entscheidung des Spielers überlassen?

 

oder

 

Würdet ihr es von einem Wurf abhängig machen?

Wenn ich es zuließe, dann ohne Wurf. Die Spieler sollen schon von sich aus frei wählen können, was sie haben wollen.

 

Liebe Grüße, Fimolas!

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Also einer aus meiner Runde ist zu einem Vucub geworden und spielt die Figur weiter, was ja kein Problem ist, solange er nicht untot ist, denn er hat ja seinen freien Willen und wird nicht von einer Macht gelenkt.

 

Ähnlich sehe ich das bei den Glücksmenschen.

 

Problematisch könnte allenfalls PG sein, wenn der Spieler so eine Rasse/Klasse nur wegen ihrer Vorteile wählt.

 

Unser Vucub war im übrigen bei "Das Land das nicht sein darf" der Träger des Armreifes und hat im vollen Bewusstsein, was das bedeutet die Macht angewand und die Dinge wieder ins Lot gebracht.

 

Damit will ich sagen, das ein Spieler so eine Figur mit all ihren stärken und schwächen Darstellen können muss.

 

Wenn du also denkst, das der Spieler geeignet ist, es deine Spielrunde nicht zu sehr aus dem Gleichgewicht haut und damit auch ein schönes Rollenspiel entsteht, warum nicht?

 

Es ist Dein Spiel und Du und deine Spieler ihr sollt Spaß haben!

 

 

Welches Kriterium, ob Entscheidung oder Würfel bleibt euch überlassen, aber idR plädiere ich immer dafür Spieler das spielen zu lassen, was sie wollen, wenn es nicht ein bestehendes Spielkonzept aus der Bahn wirft.

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Ich hätte nur eine Hürde als SL: Das Gespräch mit mir. ;)

 

Wer eine gute Idee und Begründung hat, der darf. Wer nur die regeltechnischen Vorteile haben will, der beißt auf Granit.

 

Ich sehe durchaus Möglichkeiten für einen FuJin, als Spieler würde ich ihn es aber nicht spielen wollen.

 

Solwac

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Also dann haben bei euch die besten Spieler-Schauspieler die beste Chance einen FuJin spielen zu dürfen. ;)

 

Nein im Ernst egal ob Zufall (durch würfeln) oder gewollt (Erlaubnis des Spielleiters). Eine Beschränkung/Einschränkung würde ich schon erwarten. Bei dem "Segen der Seals" & "Fluch der Beorns" ist es ja so, dass der Abenteurer für seine zusätzlichen Fähigkeiten eine angeborene Eigenschaft entbehren muss (es sei den er würfelt hier eine 100 und dürfte so zwei angeborene Fähigkeiten erhalten). Das würde ich auch bei einem FuJin erwarten (zumal diese an sich ja schon jeweils eine angeborene Fähigkeit mitbringen).

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Hallo Spielleiter,

 

lasst ihr oder würdet ihr FuJin (Glücksmenschen) als Spielerfiguren zulassen?

 

Gesetzt den Fall:

 

Würdet ihr das der freien Entscheidung des Spielers überlassen?

 

oder

 

Würdet ihr es von einem Wurf abhängig machen?

(Wie beim "Segen der Seals" oder dem "Fluch der Beorns"? Also mit dem Wurf des Berserkergangs bei den "Angeborenen Fähigkeiten", hätte man die Möglichkeit sich stattdessen dafür zu entscheiden ein FuJin zu sein? - oder gar nur bei dem Wurf einer 100 und statt der zwei angeborenen Eigenschaften eben das Leben als FuJin zu wählen?)

 

Die von mir geleitete KTP Kampange würde durch einen FuJin gesprengt. Insofern würde ich es ablehnen.

 

Allerdings versucht einer meiner Spieler gerade Beamter zu werden. Das ist KTP auch nicht ohne - und als Abenteuer sehr lustig. Ich bin also für Besonderheiten zu haben. Es hängt schlicht von der Situation in der Kampagne ab.

 

Gruß

 

Jakob

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Würdet ihr einen FuJin in Long Gestalt (Voraussetzung der Vater war ein Long) auch die Zauber zugestehen?

Das fände ich zu mächtig, ebenso die Möglichkeit des Fliegens.

Als Unterwasserwesen könnte ich mir das als SL noch vorstellen, wie auch die Werte des Long für Kampf und Bewegung. Man beachte, dass der FuJin in Long Gestalt als magisch gilt und nur mit magischen Waffen zu treffen bzw. zu verletzen ist. Sehr mächtig!!!

 

Und noch eine Frage: Würde der Zauber "Erkennen der Aura bzw. Erkennen des Wesens der Dinga auf M3 auf den FuJin in menschlicher Gestalt einen Hinweis auf Elementar geben?

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  • 4 Wochen später...

Ein FuJin erhält ja entweder Sechter Sinn+6 oder Gute Reflexe+9 - je nach drachischem Elternteil. Würfelt eine solche Figur auch noch zusätzlich auf angeborene Fähigkeiten? Oder stellt quasi seine Existenz als FuJin bereits die besondere "angeborene Fähigkeit" dar, wie ich es auch für die Silkies und Werbären Albas angenommen habe ("statt dem erwürfelten Berserkergang kann man sich entscheiden ein Silkie bzw. Werbär zu sein)?

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  • 2 Wochen später...

Hmm, da hier noch keiner geantwortet hat, tue ich es mal selbst nach eigener Recherche und dankbaren Hinweisen aus diesem Forum.

 

Im KanThaiPan Quellenbuch steht, dass sich ein FuJin zwar in einen Long verwandeln kann (also die äußere Erscheinungsform annimmt) nicht aber zu einem eigentlichen Long (Elementarmeister) wird, folglich kann er auch die Zauber nicht, richtig?

 

Weiterhin unsicher bin ich mir bei den Fragen:

 

Kann ein FuJin in Longgestalt fliegen und hat die Unterwasseratmung (nimmt er diese Fähigkeit mit der Verwandlung an oder sind diese tatsächlich nur den echten Long eigen???)

 

Kann eine elementare Ausstrahlung bei erfolgreichem Anwenden von Erkennen des Wesens der Dinge bzw. Erkennen der Aura festgestellt werden, wenn sich der FuJin in Menschengestalt präsentiert???

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Was unterscheidet den in einen in Longgestalt verwandelten FuJin von einem richtigen Long in seiner wahren Gestalt?

 

meine Ideen dazu:

 

1. er hat seine eigenen LP, AP, In, Res

 

2. er hat folgende Werte eines Long: Gw, St, B, RK, Angriffswerte/-möglichkeiten, Abwehr

 

3. er hat keinerlei Zauberfähigkeiten der Long

 

4. Wie ein Long kann er unter Wasser atmen, fliegen

 

5. (m.E. der Punkt mit dem meisten Diskussionspotenzial/-spielraum):

 

5.1. Die Long sind wie andere Elementarmeister nur mit magischen Waffen zu treffen. Ich (persönliche Ansicht! Ich weiß nicht ob das irgendwo genau beschrieben ist) führe das immer auf die Projektionsgestalt zurück, die auf MID erscheint. Diese fehlt dem FuJin ja, denn er ist wirklich körperlich anwesend auf Midgard. => Der FuJin in Long-Gestalt fehlt der Zusatz "nur mit magischen Waffen verletzbar"

 

5.2. FuJin in Longgestalt können nicht wie die Long (Elementarmeister) wie mittels Zwiesprache mit allen intelligenten Wesen kommunizieren.

 

5.3. Zitat BEST, S. 80:

Alle Elementarmeister verfügen über Sinne mit denen sie Unsichtbares und Übernatürliches wahrnehmen können (ähnlich der Wirkung der Zauber Dschinni-Auge, Dschinni-Ohr, Dschinni-Horn).

Diese Fähigkeit hängt ja laut Text nicht mit der Gestalt zusammen (Gestalt beliebig - alle Elementarmeister haben sie). Der FuJin in Long-Gestalt ist aber kein Elementarmeister. Daraus folgt, dass der FuJin diese Fähigkeiten nicht besitzt.

 

5.4. Immunität gegen Gift und Krankheit sowie ähnliche Zauber:

Zum einen geht es um das Spielgleichgewicht, es lässt sich aber auch logisch untermauern (was nicht heißt, dass es keine Gegenargumente geben kann).

Meine Meinung ist hier, dass weder der FuJin noch der FuJin in Long-Gestalt diese Immunität hat.

Erstens: Wegen dem Spielgleichgewicht.

Zweitens: Alle Elementarwesen haben zwar diese diese Immunität, aber der FuJin ist eben zur Hälfte Mensch und somit auch Anfällig für Gift und Krankheiten sowie ähnliche Zauber.

Drittens: Alle Elementarwesen haben die Immunität gegen Krankheiten, gegen Gift sind aber auch Dvergar und Hunar nicht immun, also Wesen, die "menschlich" sind und LP besitzen. Da der FuJin in Long-Gestalt auch LP besitzt, spricht also alles dafür, dass er auf jeden Fall nicht gegen Gift immun ist.

 

5.5. Gegenzaubern:

Ist m.E. ebenfalls eine Besonderheit der Elementarmeister (auch wenn es andere Wesen gibt, welche diese ebenfalls besitzen). Alte Leier: Weil der FuJin in Long-Gestalt eben kein Elementarmeister ist, kann er auch nicht Gegenzaubern. Außerdem wäre es eine zu mächtige Fähigkeit.

 

5.6. Infrarotsicht:

Ist schwierig! Es ist ebenfalls eine Spezialität der Elementarmeister. Jetzt kann man streiten, ob es sich jeweils/unabhängig um besonders angepasste Augen handelt oder es eine magische (keine biologische!) Form von Infrarotsich handelt. Ich tendiere dazu, dass es eine magische Form ist und deshalb diese dem FuJin nicht zur Verfügung steht.

 

 

 

So das wären dann mal meine Überlegungen und Begründungen.

 

 

P.S. Da ein FuJin mit Long-Gestalt sehr mächtig ist (trotz aller Einschränkungen, die ich oben vorgeschlagen habe) und obwohl nur 1/5 (20%-Chance) der FuJin mit passendem long'schem Elternteil diese Verwandlungsfähigkeit haben, denke ich, dass man den FuJin mit dem alternativen Elternteil durchaus noch gewisse Vorteile zugestehen könnte.

Mein Vorschlag hierfür wäre, eine Tabelle zu entwerfen auf die ähnlich wie bei angeborenen Eigenschaften gewürfelt wird, um zu bestimmen, welche long'schen Körpermerkmale der FuJin hat, der bei Erschaffung das "Glück" hat, die 1/5-(20%-Chance)-Hürde zu nehmen, so dass er ein long'sches Körpermerkmal erhält.

Nicht zwangsläufig alle könnten auch kleinere Vorteile bringen, bspw.: Drachenschwanz (kleine Boni auf Balancieren, Akrobatik, ...), Drachenklauen (besserer Schaden bei Raufen, waffenlosem Kampf, ...), ...

 

 

P.P.S. Ich denke, dass ein FuJin eine magische (elementare) Aura hat, genauso wie ja auch ein Silkie seine Dweomer-Aura besitzt.

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FuJin spielen - grundsätzlich nur, wenn sich alle Mitspieler und der SL sehenden Auges darauf einlassen. Die resultierende Kampagne wird sicher ein wenig FuJin-zentriert, wenn man eine solche Sonderfigur erschafft und dann damit doch nur normale Abenteuer spielt, wäre das ja letztendlich irgendwie langweilig.

 

Sonderfertigkeiten - der FuJin ist doch sowieso schon eine Sammlung von Besonderheiten, da macht die eine angeborene Fähigkeit mehr (die ja auch Kurzsichtigkeit oder Schwerhörigkeit sein könnte) den Kohl auch nicht mehr fett. Aber laß ihn ruhig nicht würfeln, wenn Dir das angemessen erscheint.

 

Verwandlung - da steht "die Gestalt eines Long einnehmen", nicht "sich in einen Long verwandeln". Das ist m.E. nur das Aussehen, nicht die Fähigkeiten. Weil ein Wasserdrache ohne Wasseratmen irgendwie blöd wäre, würde ich das noch mitnehmen lassen, mehr aber auch nicht. Es steht da "ist ein magisches Wesen", nicht "ist nur mit magischen Waffen zu verwunden" o. dgl, das bezieht sich also m.E. mehr auf Erkennen (ich würde daraus erschließen, daß ein FuJin in Menschengestalt eben kein magisches Wesen und daher etwas schwerer zu erkennen ist (sofern er nicht gerade mit einem Drachenschwanz herumläuft).

 

Wenn Du die körperlichen Merkmale eingehender ausarbeiten möchtest, hätte vielleicht auch der Gildenbrief Interesse?

 

Einen DBe würde ich - immer bei entsprechender Absprache - schon erlauben. Es würde sich dann offensichtlich um das schwarze Schaf der Familie handeln, den Luzifer der Longs sozusagen.

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Hallo Xan, vielen dank für das wirklich informtative und umfangreiche post.

Deine Aussagen erscheinen mir logisch und durchdacht.

Ich denke, dass ich persönlich in meiner Kampagne da einiges (wenn nicht alles) berücksichtigen werde.

 

Wenn es zu meiner allgemeinen Aufführung allgemeine Zustimmung gibt, könnte ich die "Resultate" ohne die ganzen "Begründungen" noch übersichtlich aufschlüsseln, dann könnten wir das evtl. auch in der Rubrik "Schreiberwerkstatt" unterbringen.

 

Bitte um Kommentare.

 

Gruß Xan

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  • 2 Wochen später...
  • 8 Monate später...

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