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Raufen - wann darf man es anwenden?


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Es gibt viele Stränge zum Waffenlosen Kampf und wie man den Raufen-EW berechnet und so, aber in keinem Strangtitel war meine Frage zu finden (verzeiht bitte, aber es waren sage und schreibe 39 Stränge zum Thema und ich habe nur die Überschriften gelesen).

 

Meine Frage bezieht sich einzig und allein auf "Raufen", also NICHT die Fertigkeit "Waffenloser Kampf". Ich ging bislang immer davon aus, dass "Raufen" allein benutzt wird, um 1) ein Handgemenge (HG) einzuleiten, 2) umd ein HG zu verlassen oder 3) um andere daran zu hindern, das HG zu verlassen. Alle Angriffswürfe während des HG wären dann mit WaLoKa oder Dolch (bzw. Ochsenzunge, etc.) zu machen. Nun hat der gegebene Kämpfer im HG keine Waffe und beherrscht keinen WaLoKa.

 

Greift er mit EW:Raufen im HG an oder womit sonst?

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... es ist in desem Falle der EW:bloße Hand, den man im Handgemenge einsetzen muss.

Andernfalls wäre das teure Erlernen der WaloKa Fertigkeiten überflüssig, denn mit Raufen + AngBonus und einem Schaden von w6-4+Schadensbonus kämen viele Abenteurer auf einen EW:+9 und w6-2 als Schaden ... das ist im WaloKa schon " reichlich fortgeschritten".

Raufen kann im HG nur in den von Bro selbst beschriebenen Situationen eingesetzt werden.

imo

Kyilye

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Er greift mit einem EW:Raufen an.

 

Im Handgemenge greift er mit einem EW: waloka oder EW:bloßer Hand an.

 

Seht Ihr, was ich meine? Genau diese Diskussion hatten wir letztes Wochenende. ;) Ich bin im Übrigen Einsis und Kyiliyes Meinung - und da Derjenige kein WaLoKa konnte, wäre mE "EW:bloße Hand" richtig.

 

Nur: Im DFR steht ja auch, dass Raufen für Kneipenschlägereien genutzt wird. Die Formulierung ist da etwas unglücklich. Gibt es vielleicht zu Euren Einschätzungen bessere Zitate aus dem DFR, aus denen hervorgeht, dass man IM HG eben keim Raufen einsetzen soll, außer in den o.g. Fällen?

Bearbeitet von Bro
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Er greift mit einem EW:Raufen an.

 

Im Handgemenge greift er mit einem EW: waloka oder EW:bloßer Hand an.

 

Seht Ihr, was ich meine? Genau diese Diskussion hatten wir letztes Wochenende. ;) Ich bin im Übrigen Einsis und Kyiliyes Meinung - und da Derjenige kein WaLoKa konnte, wäre mE "EW:bloße Hand" richtig.

 

Nur: Im DFR steht ja auch, dass Raufen für Kneipenschlägereien genutzt wird. Die Formulierung ist da etwas unglücklich. Gibt es vielleicht zu Euren Einschätzungen bessere Zitate aus dem DFR, aus denen hervorgeht, dass man IM HG eben keim Raufen einsetzen soll, außer in den o.g. Fällen?

 

Nun das Regelwerk ist da recht eindeutig:

 

Seite 239 Punkt 1.

Dort wird im Hangmenge nur bloße Hand und waloka erwähnt. Kein Raufen, wie bei den anderen Punkten im Handgemenge.

 

Wie ich schon an anderer Stelle schrieb, kann man sich auch außerhalb des Hangemenges nicht mit Raufen auf die Möppe hauen. Raufen leitet IMMER ein Handgemenge ein oder man bringt damit den Gegner zu Fall.

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Er greift mit einem EW:Raufen an.

 

Im Handgemenge greift er mit einem EW: waloka oder EW:bloßer Hand an.

 

Seht Ihr, was ich meine? Genau diese Diskussion hatten wir letztes Wochenende. ;) Ich bin im Übrigen Einsis und Kyiliyes Meinung - und da Derjenige kein WaLoKa konnte, wäre mE "EW:bloße Hand" richtig.

 

Nur: Im DFR steht ja auch, dass Raufen für Kneipenschlägereien genutzt wird. Die Formulierung ist da etwas unglücklich. Gibt es vielleicht zu Euren Einschätzungen bessere Zitate aus dem DFR, aus denen hervorgeht, dass man IM HG eben keim Raufen einsetzen soll, außer in den o.g. Fällen?

 

Nun das Regelwerk ist da recht eindeutig:

 

Seite 239 Punkt 1.

Dort wird im Hangmenge nur bloße Hand und waloka erwähnt. Kein Raufen, wie bei den anderen Punkten im Handgemenge.

 

Wie ich schon an anderer Stelle schrieb, kann man sich auch außerhalb des Hangemenges nicht mit Raufen auf die Möppe hauen. Raufen leitet IMMER ein Handgemenge ein oder man bringt damit den Gegner zu Fall.

So sehe ich das auch. Wenn man sich vor Augen führt, dass das Raufen den alten Handgemengewert abgelöst hat, wird es auch klarer.

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Mit Raufen kann man einen Gegner auch festhalten (Würgegriff) und ein anderer kann dann draufhauen :after:

Das ist doch praktisch für die Kneipenschlägerei ;)

Und wo steht das?

 

Also, dass man einen Gegner damit "fixieren" kann? Das "Festhalten" bezieht sich doch nur darauf, dass der Festgehaltene nicht aus dem HG entwischen soll. Oder? :lookaround:

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Mit Raufen kann man einen Gegner auch festhalten (Würgegriff) und ein anderer kann dann draufhauen :after:

Das ist doch praktisch für die Kneipenschlägerei ;)

Und wo steht das?

 

Also, dass man einen Gegner damit "fixieren" kann? Das "Festhalten" bezieht sich doch nur darauf, dass der Festgehaltene nicht aus dem HG entwischen soll. Oder? :lookaround:

DFR S. 239: Ein Festgehaltener ist "weitgehend handlungsunfähig" und "praktisch hilflos". Gemäß dem Beispiel im Kasten auf S. 240 können Dritte einen Festgehaltenen fesseln.

 

Gruß

Pandike

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Mit Raufen kann man einen Gegner auch festhalten (Würgegriff) und ein anderer kann dann draufhauen :after:

Das ist doch praktisch für die Kneipenschlägerei ;)

Und wo steht das?

 

Also, dass man einen Gegner damit "fixieren" kann? Das "Festhalten" bezieht sich doch nur darauf, dass der Festgehaltene nicht aus dem HG entwischen soll. Oder? :lookaround:

DFR S. 239: Ein Festgehaltener ist "weitgehend handlungsunfähig" und "praktisch hilflos". Gemäß dem Beispiel im Kasten auf S. 240 können Dritte einen Festgehaltenen fesseln.

 

Gruß

Pandike

:crosseye: Aha... Danke.

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  • 2 Wochen später...
Bei uns wird Raufen auch für Angriffe mit der blosen Hand benutzt, verursacht aber grundsätzlich nur leichten Schaden. Schaden ist 1W6-4 + SchB und ist nicht steigerbar (weder der Talentwert Raufen, noch der Schaden bei höherem Raufen-Wert).

So ist Raufen ja auch definiert ... hat aber mit meiner Regelfrage nichts zu tun.

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So ist Raufen ja auch definiert ... hat aber mit meiner Regelfrage nichts zu tun.

 

Einige meinten, dass man im Handgemenge mit Raufen angreift, andere meinten mit EW:blose Hand oder EW:WaloKa. Ich wollte darauf hinweisen, dass der EW:Raufen eigentlich der EW:blose Hand ist (zumindest bei uns).

 

Man greift also im Handgemenge entweder mit EW:Raufen an und macht nur leichten Schaden, oder (falls gelernt) mit EW:WaloKa und macht schweren Schaden.

 

Zufrieden? :plain:

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Die Frage wurde bereits geklärt in Raufen - Nur zum HG-Einleiten oder mehr?.

 

Die offizielle Antwort findet sich in #78 (und leider nicht in Moogras Gesicht).

 

Mit freundlichen Grüßen vom Schnitter

Danke. Ich zitiere mal aus dem anderen Strang:

Regelantwort von Midgard-Online:
Zur Abwechslung kommt mal eine offizielle Regelantwort. Ihr dürft sie wie üblich ignorieren, so wie ich sie nicht weiter kommentieren werde. Bitte bedenkt: Dies ist eine Regelantwort, die auf einem Regelmechanismus basiert. Bitte erspart euch und mir die Frage nach dem Realismus.

 

Regeltechnisch wird die Fertigkeit Raufen im Handgemenge verwendet - und nur dort. Alle anderen angedeuteten Möglichkeiten werden nicht ausführlich beschrieben, dennoch sind sie möglich. Der Spielleiter möge entscheiden, ob und wann eher ein EW:Raufen als ein PW:Gw angebracht wäre.

 

Ein Kämpfer kann im Nahkampf ohne Waffen mit bloßer Hand angreifen. Er hat den ungelernten Erfolgswert +4. Will er diese Angriffsart steigern, lernt er waffenlosen Kampf; alternativ auch Faustkampf, doch das ist eher ein Kampfsport, weswegen auch nur leichter Schaden angerichtet wird. Ein Angriff mit Raufen ist im Nahkampf ausschließlich für spezielle Situationen, nicht aber für einen normalen Angriff vorgesehen.

 

Im Handgemenge kann ein Kämpfer ebenfalls ohne Waffen angreifen. Dort nennt sich diese Angriffsart Raufen, hat normalerweise einen etwas höheren Erfolgswert und richtet nach einem schweren Treffer auch schweren Schaden an. In dem höheren Erfolgswert ist der Zuschlag von +4 aufgrund der engen Nähe im Handgemenge noch nicht enthalten (zu allen Angaben in diesem Absatz vgl. BEST, S. 9).

 

Grüße

Christoph

 

Diese Antwort soll die laufende Diskussion nicht beenden, sondern lediglich die Regelgrundlage verdeutlichen, von der aus weiterdiskutiert werden kann. Nähere Informationen zum Regelservice findet ihr in diesem Strang.

... und bin irritiert...

 

Der letzte Absatz klingt jetzt so, als wenn man auch IM HG "Raufen" einsetzen könnte. Eigentlich finde ich Einskaldirs Zitat aus Beitrag 9 oben viel besser:

Nun das Regelwerk ist da recht eindeutig:

 

Seite 239 Punkt 1.

Dort wird im Hangmenge nur bloße Hand und waloka erwähnt. Kein Raufen, wie bei den anderen Punkten im Handgemenge.

 

Jetzt bin ich irgendwie wieder am Ausgangspunkt zweier widerstreitender Meinungen: Darf man nun während eines laufenden HGs "Raufen" zum Zwecke des Schadenanrichtens durchführen oder nicht?

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Hallo Bro,

 

nun der Kasten beschreibt es ja recht eindeutig. Der einzige Vorteil von waloKampf im Handgemenge, wäre dann der möglicherweise höhere Schaden auf einem hohem Erfolgswert.

 

Grüsse Merl

Ich hoffe ja darauf, dass Prados sagt, dass seine fast fünf Jahre alte Regelantwort veraltet ist oder dass ich sie falsch interpretiert habe.

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*lacht*

Die Hoffnung stirbt zuletzt ...

 

Grüsse Merl

Lach Du nur. Es wäre ja nicht das erste Mal, dass Prados eine offizielle Regelantwort revidiert oder abändert. Und für mich ist liegt immer noch ein dicker Widerspruch vor. Bei mir als SpL wird innerhalb eines HG jedenfalls nicht gerauft, es sei denn, man möchte dem HG entfliehen oder einen Fliehenden festhalten.

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Es gibt viele Stränge zum Waffenlosen Kampf und wie man den Raufen-EW berechnet und so, aber in keinem Strangtitel war meine Frage zu finden (verzeiht bitte, aber es waren sage und schreibe 39 Stränge zum Thema und ich habe nur die Überschriften gelesen).

 

Meine Frage bezieht sich einzig und allein auf "Raufen", also NICHT die Fertigkeit "Waffenloser Kampf". Ich ging bislang immer davon aus, dass "Raufen" allein benutzt wird, um 1) ein Handgemenge (HG) einzuleiten, 2) umd ein HG zu verlassen oder 3) um andere daran zu hindern, das HG zu verlassen. Alle Angriffswürfe während des HG wären dann mit WaLoKa oder Dolch (bzw. Ochsenzunge, etc.) zu machen. Nun hat der gegebene Kämpfer im HG keine Waffe und beherrscht keinen WaLoKa.

 

Greift er mit EW:Raufen im HG an oder womit sonst?

 

 

Ich verstehe die Angaben im Regelwerk wie folgt, und so werden sie in meiner Gruppe auch angewandt:

 

Angriffe im Handgemenge werden mit Dolch oder bloßer Hand durchgeführt.

Ein Angriff mit Dolch wird mit dem jeweiligen Erfolgswert für Dolch, Ochsenzunge oder mit Erfolgswert +(4) kleine improvisierte Waffen durchgeführt.

Ein Angriff mit bloßer Hand wird mit dem Erfolgswert +(4) für bloße Hand durchgeführt, wer waffenlosen Kampf beherrscht, kann statt dessen diese Kampffertigkeit mit entsprechendem Erfolgswert einsetzen.

 

Alle Angaben im Regelwerk zu Raufen beziehen sich auf spezielle Manöver, z.B. Handgemenge einleiten, Gegner zu Fall bringen... , aber einfach Schaden unbewaffnet zu machen, geht nur mit bloßer Hand(ungelernt), waffenloser Kampf oder Faustkampf.

 

Torfinn

Bearbeitet von Torfinn
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Danke. Ich zitiere mal aus dem anderen Strang:
Regelantwort von Midgard-Online:
Zur Abwechslung kommt mal eine offizielle Regelantwort. Ihr dürft sie wie üblich ignorieren, so wie ich sie nicht weiter kommentieren werde. Bitte bedenkt: Dies ist eine Regelantwort, die auf einem Regelmechanismus basiert. Bitte erspart euch und mir die Frage nach dem Realismus.

 

Regeltechnisch wird die Fertigkeit Raufen im Handgemenge verwendet - und nur dort. Alle anderen angedeuteten Möglichkeiten werden nicht ausführlich beschrieben, dennoch sind sie möglich. Der Spielleiter möge entscheiden, ob und wann eher ein EW:Raufen als ein PW:Gw angebracht wäre.

 

Ein Kämpfer kann im Nahkampf ohne Waffen mit bloßer Hand angreifen. Er hat den ungelernten Erfolgswert +4. Will er diese Angriffsart steigern, lernt er waffenlosen Kampf; alternativ auch Faustkampf, doch das ist eher ein Kampfsport, weswegen auch nur leichter Schaden angerichtet wird. Ein Angriff mit Raufen ist im Nahkampf ausschließlich für spezielle Situationen, nicht aber für einen normalen Angriff vorgesehen.

 

Im Handgemenge kann ein Kämpfer ebenfalls ohne Waffen angreifen. Dort nennt sich diese Angriffsart Raufen, hat normalerweise einen etwas höheren Erfolgswert und richtet nach einem schweren Treffer auch schweren Schaden an. In dem höheren Erfolgswert ist der Zuschlag von +4 aufgrund der engen Nähe im Handgemenge noch nicht enthalten (zu allen Angaben in diesem Absatz vgl. BEST, S. 9).

 

Grüße

Christoph

 

Diese Antwort soll die laufende Diskussion nicht beenden, sondern lediglich die Regelgrundlage verdeutlichen, von der aus weiterdiskutiert werden kann. Nähere Informationen zum Regelservice findet ihr in diesem Strang.

... und bin irritiert...

 

Der letzte Absatz klingt jetzt so, als wenn man auch IM HG "Raufen" einsetzen könnte. Eigentlich finde ich Einskaldirs Zitat aus Beitrag 9 oben viel besser:

Nun das Regelwerk ist da recht eindeutig:

 

Seite 239 Punkt 1.

Dort wird im Hangmenge nur bloße Hand und waloka erwähnt. Kein Raufen, wie bei den anderen Punkten im Handgemenge.

 

Jetzt bin ich irgendwie wieder am Ausgangspunkt zweier widerstreitender Meinungen: Darf man nun während eines laufenden HGs "Raufen" zum Zwecke des Schadenanrichtens durchführen oder nicht?

 

Regelantwort von Midgard-Online:

Puh, jetzt muss ich die Antwort auch wieder in einen Kasten packen. Nun ja ... aber es ist ja nötig.

 

Du bist zu Recht irritiert, denn in der zitierten Regelantwort findet sich ein Fehler. Ich war damals einigen Formulierungen im Bestiarium auf den Leim gegangen, die sich nach erneutem Durchlesen durch andere Textstellen im weiteren Text geklärt haben.

 

Richtig ist: Raufen wird zum Einleiten eines Handgemenges und zu bestimmten weiteren Aktionen innerhalb eines Handgemenges verwendet. Es wird aber nicht verwendet, um in einem Handgemenge 'normal' anzugreifen und Schaden zu verursachen.

 

Grüße

Christoph

 

Diese Antwort soll die laufende Diskussion nicht beenden, sondern lediglich die Regelgrundlage verdeutlichen, von der aus weiterdiskutiert werden kann. Nähere Informationen zum Regelservice findet ihr in diesem Strang.

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