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Salve!

 

Wir hatten uns neulich in der Gruppe gefragt, ob man bei dem gefährlichsten gezielten Hieb (auf lebenswichtige Organe) überhaupt kontrollieren kann, ob man nun den Halstreffer (94-96) oder den Exitus (100) herbeiführt. Die selbe Frage stellte sich auch bei der schweren Augenverletzung (98-99).

 

Mich würde nun interessieren, wie anderen Gruppen selbiges handhaben. Immerhin sind die Auswirkungen zwischen den einzelnen Treffern recht unterschiedlich... Oder sollte man die Auswirkung auch vom erzielten Schaden abhängig machen?

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche

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Hi Ody,

 

Warum nicht?

Wenn jemand einen gezielten Angriff auf den Hals oder das Herz macht und trifft und der Gegner trotz +8 auf Abwehr loost....Pech gehabt. Ich sehe da keinen Grund, warum jemand nicht gezielt auf die Augen, den Hals oder das Herz schlagen, stechen oder spucken können sollte.

 

Gruß

Gwynnfair

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Nachtrag:

Ich würde die Auswirkungen je nach Rüstung auch vom Schaden abhängig machen. Bei einem gezielten Stich mit dem Dolch auf das Herz durch eine Plattenrüstung ist der Exitus doch relativ unwahrscheinlich. Ebenso Waffenabhängig, ein Morgenstern eignet sich wohl eher für Kopftreffer.... dayafter.gif

 

Gruß

Gwynnfair

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Hallo Leute,

Die Regelung, dass ein Treffer der tödlich sein soll auch Schaden verursachen muss erscheint mir logisch und sinnvoll.

Einzig gilt es meiner Meinung zu beachten, dass jede Rüstung, schon nur der Beweglichkeit wegen, Schwachstellen haben muss (z.B. Ledereinsätze o.ä.). Ein Treffer an einer solchen Schwachstelle (z.B. unter den Armen) sollte dann auch von einer geringeren RK profitieren können. Aehnliches sollte für Waffen gelten, die zwischen den Ringen einer KR durchpassen (wohl nur bei schlechter Qualität möglich...)

es grüsst

Sayah el Atir al Azif ibn Mullah

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Hallo,

 

meiner Meinung nach kann man das gewünschte Körperteil beim gezielten Treffer genau anvisieren. Andernfalls würden sich nämlich beim Angriff gegen Gliedmaßen lustige Begebenheiten ergeben ("Ich ziele auf das rechte Bein." - "Okay, aber du hast den linken Arm getroffen.").

 

Ganz anderer Meinung bin ich hingegen in Bezug auf Schadenseintritt und LP-Verlust. Durch einen erfolgreichen gezielten Angriff wird kritischer Schaden angerichtet. In den Regeln wird aber explizit darauf hingewiesen, dass für das Eintreten kritischen Schadens kein LP-Verlust notwendig ist, sondern AP-Verlust ausreicht. Auch weist der letzte Absatz bei den gezielten Hieben noch einmal deutlich darauf hin, dass es einem Angreifer ohne Schadensbonus so möglich ist, mit einem Dolch einen vollgerüsteten Gegner ernsthaft zu schädigen: er konzentriert sich auf die Schwachstellen der Rüstung.

 

Grüße

Prados

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Prados Karwan @ Juli. 09 2002,09:56)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Auch weist der letzte Absatz bei den gezielten Hieben noch einmal deutlich darauf hin, dass es einem Angreifer ohne Schadensbonus so möglich ist, mit einem Dolch einen vollgerüsteten Gegner ernsthaft zu schädigen: er konzentriert sich auf die Schwachstellen der Rüstung.

 

Grüße

Prados<span id='postcolor'>

das ist auch für mich einer der entscheidenden sätze zu diesem thema im regelwerk.

denn dadurch wird die möglichkeit für jeden offengehalten, auch einem schwer gerüsteten ensthaften schaden zuzufügen.

diese chance würde ich niemals streichen und deshalb (und natürlich weil die regel es explizit so vorgibt) auch den gezielten hieb ohne verursachen von lp- verlusten weiterhin mit den entsprechenden konsequenzen beibehalten.

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@Notu

Nein, das ist nur auf den ersten Blick widersinnig. Allerdings hast du schon Recht, wenn du auf einen Widerspruch hinweist. Unglücklicherweise wird sowohl beim Meucheln als auch beim gezielten Hieb das Beispiel des Dolchkämpfers ohne Schadensbonus gegen einen Vollgerüsteten angeführt.

 

Die Unterschiede liegen in den Auswirkungen des Treffers. Ein Opfer eines Meuchelversuchs hat keinen WW:Abwehr und ist bei Erfolg des Meuchlers sofort tot. Der Erfolg liegt einzig in der Hand des Angreifenden.

 

Der gezielte Hieb hat den Tod des Gegners nur als eine von mehreren und dazu noch relativ unwahrscheinliche Folge. Um kritischen Schaden an anderen Körperteilen anzurichten, muss man allerdings keinen LP-Schaden anrichten, Prellungen, Nervenquetschungen und ähnliche oberflächliche Verletzungen reichen aus. Daher ist der Tod durch einen kritischen Treffer ohne LP-Verlust sehr wahrscheinlich nur der einheitlichen Regelung halber berücksichtigt, obwohl ich mir durchaus einige Fälle vorstellen kann, in dem der sofortige Tod auch ohne offensichtliche Wunden, also ohne LP-Verlust, eintreten kann, gerade nach einem Kopftreffer.

 

Ich denke, als Sonderfall wäre es durchaus angemessen, den Tod eines Charakters nach einem kritischen Treffer nur noch dann eintreten zu lassen, wenn tatsächlich LP-Verluste eingetreten sind. Die 100 müsste dann dementsprechend in ein sehr langes Koma uminterpretiert werden.

 

Grüße

Prados

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Bei gezielten Angriffen lassen wir normalerweise keinen Rüstschutz zu. Warum auch? Ich ziele ja z.B. mit meinem Dolch auf die Schwachpunkte einer Rüstung, wie z.B. Augenschlitze bei einem Vollhelm, Kniekehlen bei Vollrüstungen und ähnliches. Solche Schwachpunkte lassen sich bei jeder Rüstung finden.

 

Viele Grüße

hj

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Schwierige Sache, das. Ich denke, es ist auch abhängig von der Waffe. Nehmen wir mal an, daß der Gegner gerüstet ist und einen Metallhelm trägt. Schlage ich mit einem Morgenstern gezielt auf den Kopf, so schützt der Helm logischerweise und dementsprechend muß vom Schaden der Rüstungsschutz abgezogen werden. Wird mit einem Dolch gezielt auf den Kopf angegriffen, so muß man die Schwachstellen anpeilen, sprich die Sehschlitze im Visier. Das ist natürlich wesentlich schwieriger als beim Morgensternangriff. Hier würde ich einfach einen Abzug auf den EW:Angriff von -2 bis -4 geben. Dafür schützt die Rüstung bei einem Treffer nicht.

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Aber warum wollt ihr denn alles verkomplizieren? Wenn ich deinem Vorschlag folge, Serdo, dann müsste für jede Waffe und jede Trefferzone entschieden werden, ob Rüstung schützt und welche Abzüge auf den EW:Angriff angerechnet werden. Wenn man diesen Gedankengang weiter verfolgt, könnte man auch argumentieren, dass ein so kleines Ziel wie der Kopf mit einer Kettenwaffe wie dem Morgenstern nur schwer zu treffen sein dürfte. Sollte es da nicht auch Abzüge geben? (Nein, das ist eine vollkommen rhethorische Frage, bitte keine Antworten.)

 

Ich möchte in diesem Zusammenhang verstärkt darauf hinweisen, dass es bereits ein sorgfältig erarbeitetes Regelkonstrukt gibt, in dem recht ordentliche Zuschläge auf den zweiten WW:Abwehr des Gegners angerechnet werden. Es besteht keinerlei Notwendigkeit, noch weitere Modifikatoren einzurechnen, da ansonsten der gezielte Hieb wegen höchstmöglicher Aussicht auf Erfolglosigkeit gleich ganz gelassen werden kann.

 

@hj

Den Rüstungsschutz zu ignorieren halte ich für höchst bedenklich. Nur weil sich der Angreifer auf Schwachpunkte konzentriert, kann er ja nicht widerstandslos durch eine Rüstung hindurchschlagen. Darüber hinaus wird der Angegriffene doppelt bestraft, da er erstens volle Schadenspunkte und zusätzlich noch kritischen Schaden erleidet. Der Ablauf heißt 'gezielter Hieb', nicht 'gezieltes Totschlagen'.

 

Grüße

Prados

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Ich stimme Prados zu ... (Was habe ich da gesagt?  disturbed.gif )

 

Nur möchte ich noch auf einen Punkt näher eingehen:

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat </td></tr><tr><td id="QUOTE">Der Ablauf heißt 'gezielter Hieb', nicht 'gezieltes Totschlagen'.<span id='postcolor'>

 

Ein gezielter Hieb auf bestimmte Partien wird wie ein kritischer Treffer an dieser Stelle gewertet. D.h., dass der Schaden mehr als ein Drittel der LP des Angegriffenen übersteigen muss, um z.B. einen Kopf oder ein Gliedmaß abzutrennen - hier ist auch noch die Waffenklasse wichtig!

 

Allerdings finde ich die Regelung einer gezielten Hiebes auf die 100 (Tod) im Vergleich zu Meucheln etwas fragwürdig. Ich plädiere hier gerade bei SpF als Opfer Gnade vor Recht ergehen zu lassen ...

 

Marek

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Ich stimme Prados letztem Beitrag, vor allem den an HJ gerichteten Teil zu.

 

Aber wir sind inzwischen doch vom Thema weg hin zu einem Thema, das es so schon gibt (bin nur kurz da, deswegenjetzt grad mal kein Link).

 

Odysseus gings drum, festzustellen, ob man genau angeben muss, welches Körperteil man anvisiert oder ob man einfach sagen kann: ich möchte einen tödlichen Treffer landen. Ich bin für ansagen.

Hornack

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Ich stimme Barmont zu. Wenn Die SpF mit einem Schlag jemanden in die Ewigen Jagdgründe befördern können, können das andere Midgardbewohner auch. Der Spieleiter sollte die SpF nicht (zu sehr) bevorzugen. Wozu gibt es SG und GG?? Ich halte also nichts von einer Umwandlung des tödlichen Treffers in einen 5-Jahre-Koma-Treffer o.ä.

 

So  weit ich weiss, resultiert AP-Verlust doch aus anstrengenden Ausweichbewegungen, Schrammen, Prellungen, Blessuren, etc.  cry.gif

Wenn ich jemandem aber das Bein so zermatschen will, dass er nicht mehr stehen kann, muss da m.E. schon wenigstens 1 LP Schaden her. dayafter.gif

Ansonsten ist es eben keine Wunde, die ausreicht, um kritischen Schaden anzurichten.

 

Scheinbar steht im Regelwerk was anderes, aber AP-Schaden reicht m.E. nicht.

 

Emilio

 

turn.gif

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@Prados: Es ging mir nicht darum, noch mehr Hausregeln zu benutzen und das Kampfsystem noch mehr zu verkomplizieren. In unserer Gruppe wird das ohnehin nur standargemäß dem DFR4 entsprechend gespielt. Vielleicht hätte ich meinem Beitrag einen Smilie anhängen sollen. blush.gif

 

@Hornack: Wir spielen immer mit Ansagen. Ist doch auch logisch. Wenn ich auf eine bestimmte Stelle ziele, dann weiß ich auch, worauf und kann diese benennen. Kam mir noch nie in den Sinn, das ganze auf einen "tödlichen Treffer" zu abstrahieren. Da wirkt doch der ganze Kampf steril und gestelzt. (Nein, ich wate nicht jeden Rollenspielabend in virtuellem Blut.  wink.gif soweit gehen die bildreichen Kampfbeschreibungen dann doch nicht. )

 

Möge Vraidos Euch Frieden und ein langes Leben schenken.

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Hornack Lingess @ Juli. 09 2002,17:24)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Odysseus gings drum, festzustellen, ob man genau angeben muss, welches Körperteil man anvisiert oder ob man einfach sagen kann: ich möchte einen tödlichen Treffer landen. Ich bin für ansagen.<span id='postcolor'>

Danke für den Hinweis Hornack!  smile.gif

 

Ich halte es bei einigen Waffen nämlich für sehr fraglich, ob man mit ihnen überhaupt die 'kleineren' Hiebe auf lebenswichtige Organe durchführen kann... Mir fallen z.B. Morgenstern oder die zweihändigen Waffen ein.   uhoh.gif

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche

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Beispiel: Luftikus (SchB +0) wehrt sich mit einem Kurzschwert gegen den Angriff des blindwütigen Ritters Reimbert (RK=6). Luftikus schlägt zuerst zu und würfelt eine 20/100. Reimbert bricht in voller Ritterrüstung tot zusammen.

 

Die Regeln gehen bei einer 100 beim KT davon aus, daß es immer eine Stelle gibt, an der der Gerüstete nicht vollständig geschützt ist. Eine solche Stelle wird bei einer 100 zufällig getroffen.

 

Beispiel: Kurze Zeit später sieht sich Luftikus der noch blindwütigeren Attacke von Reimberts Bruder Reimbold (ebenfalls RK=6) gegenüber. Eingedenk seines vorigen Erfolges versucht sich Luftikus an einem Gezielten Hieb.

 

Luftikus kann hier unproblematisch eine 100 ansagen. Wenn man zufällig solche Stellen treffen kann, muß das erst recht gezielt gehen. Die RK ist hierbei egal, weil man für Kritischen Schaden keine LP verlieren muß (DFR S. 243). DFR S. 248 beschreibt auch eindeutig, daß man sich das Ziel aussuchen kann: "... gegen ein lebenswichtiges Organ (z. B. den Hals, das Herz oder ein Auge)...".

 

Abwandlung: Luftikus hat beim Kampf gegen Reimbold nicht sein Kurzschwert zur Hand, sondern nur einen Dolch. Der Angriff gelingt und Reimbold verreißt beide Abwehrwürfe. Luftikus würfelt beim Schaden eine 1.

 

Hier greift die Ausnahmeregelung, daß kein Kritischer Schaden eintritt, wenn nicht einmal AP-Schaden verursacht wird (DFR S. 243). Auch dabei kommt es aber auf die Rüstung des Opfers nicht an. Reimbold hätte also auch mit RK=0 überlebt.

 

Soweit die m. E. eindeutigen und einfach handhabbaren Regeln. Wem diese Ereignisse unrealistisch erscheinen, der kann ja versuchen, ob er mit komplizierten Zusatzregeln je nach Waffen- und Angriffsart, Rüstung und anvisierter Stelle glücklicher wird ...

 

Grüße,

 

Hendrik, der ohnehin höchst selten gezielte Hiebe anwendet

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Prados Karwan @ Juli. 11 2002,00:07)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Ich kann es kaum glauben, aber ich stimme HN einmal zu, ohne auch nur ansatzweise Kritik äußern zu wollen. rolleyes.gif

 

Grüße

Prados<span id='postcolor'>

dance.gif             dance.gif              dance.gif

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Prados Karwan @ Juli. 11 2002,00:07)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Ich kann es kaum glauben, aber ich stimme HN einmal zu, ohne auch nur ansatzweise Kritik äußern zu wollen. rolleyes.gif

 

Grüße

Prados<span id='postcolor'>

eek2.gif       eek2.gif        eek2.gif

 

Ihro Unfehlbarkeit persönlich ist auf der Seite unseres Forums-Juristen? Ich bin baff.  wink.gif

 

Euer

 

Bruder Buck

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