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Mord oder heimlicher Totschlag - Verortung eines altnordischen Rechtsgebrauchs


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Hallo,

 

gerade habe ich ´mal wieder eine nordische Saga gelesen: "Die Saga von Gisli Sursson" (altisländisch, 2. Hälfte des 10. Jahrhunderts).

 

Für Midgard besonders interessant fand ich eine Passage, in der es um die in der Saga doch einigermaßen wichtige Sitte der Blutrache ging. Hier wurde ein Mann mit einem Speer ermordet. Nach der Entdeckung des Toten stellte sich die Frage, wer die Waffe aus dem Toten zieht.

 

"Damals sagte man nämlich, dass der zur Rache verpflichtet sei, der die Waffe aus der Wunde zöge, und man nannte es heimlichen Totschlag, aber nicht Mord, wenn man die Waffe in der Wunde stecken ließ."

 

Der Text informiert übrigens nicht darüber, wie es im Falle von heimlichen Totschlag weiter ginge. In der Saga findet sich schließlich jemand, der die Waffe aus der Leiche zieht (nämlich der Held...).

 

Ich habe ein oder zwei Abenteuerideen bezüglich dieser Sitte. Zunächst einmal sollte man sich aber natürlich überlegen, wo auf Midgard man diese Sitte überhaupt verortet. Die Handlung der Saga spielt größtenteils in Island, viele Personen sind Einwanderer aus Norwegen. Das deutet natürlich auf Waeland hin. Aber vielleicht ist auch Clanngadarn denkbar, das wäre mir lieber, weil es näher an den Schauplätzen meiner Kampagne liegt.

 

Meine verrückteste Abenteueridee beinhaltet einen Mord, nach dem aus irgendwelchen Gründen (magische Waffe, magischer Einfluss, o. ä.) die Waffe gar nicht aus einem Leichnam entfernt werden kann. Man stelle sich einen Antagonisten vor, der nach entsprechender Vorbereitung einen Mord begeht und dadurch, dass die Mordwaffe nicht entfernt werden kann, verhindert, dass das Gesetz der Blutrache bei ihm greift! Vielleicht ist auch ein Arthus ähnliches Szenario denkbar, in dem die Waffe nur von einem vom Schicksal dafür Vorgesehenen aus dem Leichnam herausgezogen werden kann.

 

Hier hätte ich gern ein paar Tipps, wie man einen solchen Sachverhalt am besten durch Regelanwendung unterstützt. Zu deutsch: Wie lässt es sich erklären, dass man die Waffe nicht aus der Leiche ziehen kann?

 

(Vielleicht muss die Beantwortung der letzten Frage in ein Regelforum verschoben werden, mir war aber erst einmal wichtig, dass die mit ihr verbundene Ausgangsidee deutlich wird).

 

Danke für sachdienliche Hinweise,

 

Tharon.

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Waeland ist sicher erste Wahl für eine Verortung auf Midgard. :thumbs:

 

Hier hätte ich gern ein paar Tipps, wie man einen solchen Sachverhalt am besten durch Regelanwendung unterstützt. Zu deutsch: Wie lässt es sich erklären, dass man die Waffe nicht aus der Leiche ziehen kann?
Zwei Ideen, die vielleicht auch kombiniert werden können:

 

Eine Waffe, die nach Entdeckung des Toten nicht innerhalb einer bestimmten Zeit oder von Familienangehörigen aus der Wunde herausgezogen wird, ist durch göttliche Magie mit dem Toten verbunden (Erkennen der Aura zeigt Heljas Aura). Magietheoretisch könnte das mit einem Thaumagramm verglichen werden (es ist aber definitiv keine normale Magie), allerdings ist das "Blut" intelligent und akzeptiert auch einen Schwiegersohn.

 

Nach dem Tod wacht eine der Dyrdorfry über die Leiche. Ein einfacher Mensch traut sich deshalb nach einer gewissen Zeit nicht mehr die Waffe aus der Leiche zu ziehen (auch wenn natürlich die Dyrdorfry die Zeit haben um neben jeder derartigen Leiche zu wachen, so ist die Chance hinreichend groß. Waelinger gehen da lieber kein Risiko ein). Lieber wird die Leiche wie sie ist bestattet.

 

Solwac

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Zur Verortung:

 

Passen würde es wohl wirklich am ehesten nach Waeland. Clanngadarn kann ich mir aber auch gut vorstellen, wobei es da aber wohl eher noch ein Relikt ist. Ich denke, dass dort eher ein Zwiespalt zwischen alten vorinstitutionellen Traditionen (Blutrache) und übergeordneter Rechtssetzung gibt. In Alba dürften solche Traditionen nur noch selten offen zu finden sein.

Fuardain würde sicher hervorragend passen, da dort ja quasi die "barbarische", vorstaatliche Version Clanngadarns existiert.

Wichtig für solche Bräuche ist, dass sie eher da existieren, wo die Menschen nicht besonders dicht beieinander leben, je größer die Gemeinwesen, desto mehr Bedarf an "staatlicher" Regelungsmacht besteht. Desto mehr muss gegen Selbstjustiz vorgegangen werden.

Daher, in Midgard überall in der Peripherie, in den Bergen etc. kannst du so etwas ohne Probleme verorten.

 

Zur Frage des verhinderten Waffenentzuges:

Im zweiten Fall ist es einfach zu begründen: Es ist eben das Schicksal. Punkt. ;)

In Regeln läßt es sich schwerer fassen. Vorstellen kann ich mir mehrere Ansätze:

*) Der Ermordete selbst hält als (Polter)geist die Waffe fest und läßt sie nur frei, wenn ein ihm genehmer Rächer sie herausziehen will. In anderen Fällen kännte über ein Duell "St" gegen "Zaubern" die Waffe herausholen.

*) Der Mörder hat über die Waffe einen besonderen Fluch gelegt, der es nahezu ausschließt, die Waffe zu lösen. (So was wie im Falle des Nazghul "Kein Mann...")

*) Der Mörder hat einen Dämon in die Waffe gesetzt, der diese "bedient". (Dann wäre die Steuerung, wer die Waffe herausbekommt, allerdings nahezu unmöglich).

 

Um mal ein paar einfacherer Wege zu skizzieren. Komplizierter gewobene sollten auch denkbar sein.

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Hier hätte ich gern ein paar Tipps, wie man einen solchen Sachverhalt am besten durch Regelanwendung unterstützt. Zu deutsch: Wie lässt es sich erklären, dass man die Waffe nicht aus der Leiche ziehen kann?

 

Befestigen als Siegel an der Waffe. Es wird ausgelöst, wenn das Opfer tot ist.

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Einfache Zauber bringen nichts, denn dann hilft ein Bannen von ... oder rohe Gewalt.

 

Im Prinzip ja, aber naheliegender Weise gehe ich mal von Waeland aus.

 

Für "Bannen von Zauberwerk" muss man ja erstmal jemanden finden, der das ausreichend gut kann. Das könnte in Waeland ein Problem sein, insbesondere wenn man den Toten nicht mehrere Tage lang rumliegen lassen will.

 

Befestigen lässt sich nur mit einem Kraftakt überwinden. Ich kann mir schlecht vorstellen, dass man mit aller Gewalt an der Waffe herumreißt, insbesondere mit der Gefahr, dabei den Leichnam zu verstümmeln.

 

Schicksal, eine Gottheit hat eine bestimmte Person auserkoren, die Rache zu übernehmen.

Dazu braucht es dann natürlich eine besondere Verbindung von Mordopfer zu Spielfigur.

 

Wenn also die Abenteurer schon Zeitnah zum Mord erscheinen, dann haben sie auch gute Chancen, die ersten zu sein, die in der Lage sind, etwas auszurichten.

 

bis dann,

Sulvahir

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Einfache Zauber bringen nichts, denn dann hilft ein Bannen von ... oder rohe Gewalt.

 

Im Prinzip ja, aber naheliegender Weise gehe ich mal von Waeland aus.

 

Für "Bannen von Zauberwerk" muss man ja erstmal jemanden finden, der das ausreichend gut kann. Das könnte in Waeland ein Problem sein, insbesondere wenn man den Toten nicht mehrere Tage lang rumliegen lassen will.

Sulvahir

 

Es ist nicht unwahrscheinlich dass einer der Abenteurer "Bannen von Zauberwek" beherrscht. Er sagte es sei in einer Kampagne (Wahrscheinlich erfahrenere Abenteurer) und seine Gruppe kommt anscheinend nicht aus Waeland.

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Wie wäre es wenn die Abenteurer (durch irgendwelche) umstände dazu gebracht werden als erster die waffe aus der leiche zu ziehen, da sie die leiche als erste sehen, und sich somit verpflichten. Die Familie des Toten hällt dass für passend, da keiner der familie so richtig lust auf gefahr hat. (Nach einer hitzigen diskussion zwischen Abenteurern und Familie) wird den Abenteurern eine Belohnung Angeboten (?/.) Jetzt muss der Spielleiter nur noch irgendwie dafür sorgen dass die Gruppe (bzw. einer aus der gruppe) die Waffe herauszieht, und eine logische begründung haben, woher die familie dies weiss. Aber das sollte nicht die größte schwierigkeit bieten.

 

Eine nette Idee,

Grad 5

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Es ist nicht unwahrscheinlich dass einer der Abenteurer "Bannen von Zauberwek" beherrscht. Er sagte es sei in einer Kampagne (Wahrscheinlich erfahrenere Abenteurer) und seine Gruppe kommt anscheinend nicht aus Waeland.

 

Ja, ich hatte es auch so verstanden, dass einer der Abenteuerer die Waffe aus dem Körper zieht und damit die Abenteuerer unverhofft mit der Blutrache konfrontiert werden.

 

bis dann,

Sulvahir

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Jetzt muss der Spielleiter nur noch irgendwie dafür sorgen dass die Gruppe (bzw. einer aus der gruppe) die Waffe herauszieht, und eine logische begründung haben, woher die familie dies weiss. Aber das sollte nicht die größte schwierigkeit bieten.

 

Das Opfer könnte ja z.B. mit den Spielerfiguren gereist sein.

"Dem geht's nicht gut? Ich heil' ihn" ist ja auch so ein Spielerreflex...

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Jetzt muss der Spielleiter nur noch irgendwie dafür sorgen dass die Gruppe (bzw. einer aus der gruppe) die Waffe herauszieht, und eine logische begründung haben, woher die familie dies weiss. Aber das sollte nicht die größte schwierigkeit bieten.

 

Das Opfer könnte ja z.B. mit den Spielerfiguren gereist sein.

"Dem geht's nicht gut? Ich heil' ihn" ist ja auch so ein Spielerreflex...

Das ist schön. Das gibt - neben dem von Ma Kai beschriebenen Reflex - auch den Angehörigen noch einen weiteren Grund, die SpFen anzuklagen: Er war Euer Mitreisender. Ihr hättet aufeinander aufpassen sollen. :thumbs:

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ein 'Dorftyrann' also der reichste Mann des Dorfes, der alle anderen tyranisiert, hat (weshalb auch immer) einen Fremden erschlagen der nun vor dem Dorf liegt und als Rachegeist sein Unwesen treibt. Er wird erst Ruhe geben, wenn die Leiche ordentlich bestattet ist, was sich allerdings die Dorfbewohner nicht trauen weil sie dazu die Waffe aus dem Toten ziehen müssten und damit die Blutrache auf sich nehmen...

es grüsst

Sayah el Atir al Azif ibn Mullah

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