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Erinnerungsbilder von MidgardCons im Forum?


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Bilder dürfen veröffentlicht werden, wenn die abgelichtete(n) Person(en) ihre Zustimmung gegeben hat(-ben). Die Einwilligung zu einem Pressefoto-Termin gilt als eine solche. Da jedoch die Con-Bilder im privaten Bereich bei einer nicht-öffentlichen Veranstaltung geschossen wurden, müssen pro Bild alle Abgelichteten zustimmen, bevor es zur Veröffentlichung kommt.

 

Viel Spaß beim Unterschriftensammeln ...

 

Raldnar ;)

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@NeaDea: Das ist nett gemeint, aber ich werde definitiv keine Unterschriften von insg. 120 Leuten zu jeweils ca. 350 Bildern pro SüdCon einholen, sammeln und verwalten. Jeder Abgelichtete muss jedem einzelnen Foto individuell zustimmen. Grob geschätzt bräuchte ich einige tausende Unterschriften, um die SüdCon-Galerie wieder legal online zu bringen.

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Kann man dieser völlig schwachsinnigen Gesetzeslage nicht irgendwie mit einem vertretbaren Aufwand gerecht werden? :dunno:

 

Wie sieht es denn mit einer generellen Zustimmung für Fotos aus, die zusammen mit der Einladung eingeholt wird und die besagt, dass der Veröffentlichung der Bilder der Veranstaltung zugestimmt wird und die Löschung von Bildern im Einzelfall vorgenommen werden kann?

 

Es kann doch wohl kaum sein, bei Millionen Bildern von tausenden Veranstaltungen, die im Internet zu sehen sind, dass die jeweiligen Betreiber alle mit einem Fuß im Knast stehen ???

 

Grüße

 

Bruder Buck

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Kann man dieser völlig schwachsinnigen Gesetzeslage nicht irgendwie mit einem vertretbaren Aufwand gerecht werden? :dunno:

 

Ich finde das Recht auf das eigene Bild sehr sinnvoll. Es gibt auch Leute, die heimlich Fotos schießen, um sie dann ins Internet zu stellen ...

 

Wie sieht es denn mit einer generellen Zustimmung für Fotos aus, die zusammen mit der Einladung eingeholt wird und die besagt, dass der Veröffentlichung der Bilder der Veranstaltung zugestimmt wird und die Löschung von Bildern im Einzelfall vorgenommen werden kann?

 

Das ist sehr schwammig und wird wohl im Hinblick auf die klare Grundauslegung kaum adäquat umsetzbar sein - Frage: Wer soll das kontrollieren? Die Con-Veranstalter? Die haben bestimmt andere Dinge zu tun. Wer darf Bilder machen, wer nicht? usw.

 

Es kann doch wohl kaum sein, bei Millionen Bildern von tausenden Veranstaltungen, die im Internet zu sehen sind, dass die jeweiligen Betreiber alle mit einem Fuß im Knast stehen ???

 

Doch.

 

Gruß, Raldnar

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Hi BB,

im Gegenteil, die Gesetzeslage wird binnen eines Jahres sogar noch verschärft. Habe mich letztens mit einer Juristin vom hiesigen Journalistenverband getroffen, es wird bald - über die EU - sehr restriktiv gesetzrechtwerkelt. Wenn ich mal Zeit habe, werde ich die Gesprächsnotizen hier herein tippen. :dunno:

:wave:

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Du darfst fotografieren, bis du blöd wirst, solange du natürlich nicht in die Privatsphäre eines Menschen eindringst und/oder die Fotos veröffentlichst.
Wo beginnt die? Und ist es eine Veöffentlichung, wenn ich die an ausgewählte Leute per CD schicke? Ist ja auch schon passiert, wie ich gehört habe. Oder dass Bilder, die auf Cons gemacht wurden, dann auf folgenden Rollenspiel-Veranstaltungen herumgezeigt wurden, ohne dass die dort abgelichteten Personen sie vorher gesehen haben, von genehmigt wollen wir gar nicht reden...
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Hmm, mit etwas Einschränkung.

 

Du darfst photographieren, bis du blöd wirst, solange Du nicht die Rechte Dritter verletzt, unabhängig ob Du eine Person oder Objekt photographierst. Diese Rechte, auch Einzelner, haben (erhalten) höhere Prioritäten als die der Öffentlichkeit.

 

Das kann nun eine einzelne Person in der Menge in Anspruch nehmen, aber auch der (geistige) Eigentümer eines in der Öffentlichkeit ausgestellten Objektes.

 

Beispiel - die Bahnhofshalle Deiner Stadt ist ein öffentliches Objekt und darf (noch) frei und nach Belieben photographiert werden.

Stellt nun irgendjemand da bunte Pappbecher auf und nennt dies Kunst, das mit dem Segen der Liegenschaftsverwaltung, darfst Du die öffentliche Bahnhofshalle ohne Erlaubnis nicht mehr photographieren, weil Du damit die rechte des Künstlers an seinem (geistigen?) Eigentum verletzt und nur er das Recht hat, die Verwendung zu benennen, auch wenn es nur im Hintergrund auftaucht.

Wird die Bahnhofshalle von einem Architekten entworfen, der sich als Künstler versteht, dann ist das Gebäude auch nicht mehr "öffentlich", im Sinne des Verwertungsrechtes an Bildern.

 

So in etwa, das mir veranschaulichte Beispiel, sollte ich es juristisch korrekt wiedergegeben haben.

 

Das heißt also, ich muß mich z.B. bei der JuHe- Verwaltung absichern, ob das Photographieren auf ihrem Gelände erlaubt ist, da selbst bei der Aufnahme nur einer Person u.U. im Hintergrund ein Teil der Burg mit abgebildet wird und ich damit u.U. die Rechte des Eigentümers (DJH) verletze. Wobei ich glaube, d.h. ich weiß es nicht, daß z.B. Burg Stahleck ein (noch) öffentliches Gebäude ist (Weltkulturerbe).

Bearbeitet von Lukarnam
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Wie läuft das dann mit den Fotografen die abends von Bar zu Bar gehen und dort die Leute fotografieren*? Zumindest bei uns in Österreich gibts die**. Die Fragen dann zwar schon immer um Erlaubnis und zeigen den Geknipsten dann auch das Foto - schriftlich läuft da aber nix. (also keine Unterschriften)

 

Also könnte man es ja so machen, dass man auf dem Con herum geht, die Leute vorm Fotographieren einfach frägt und ihnen dann auch das Foto zeigt - wer nix sagt, hat quasi zugestimmt. (Fotos von Spielrunden in action gehen dann halt nicht so gut, aber immerhin).

 

Und die veröffentlichen die Bilder dann auf den Homepages.

 

Die Fotografen in den Bars sind immer ziemlich nervig, aber das muss ja auf Cons nicht so sein.

Keine Ahnung ob's das in Deutschland auch gibt...

 

Grüße,

Arenimo

 

_____________________

*) Blä, "photographieren" schaut viel hübscher aus...

**) Z.B. Innsider oder sperrstunde.at

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Geh einfach folgendermaßen vor:

1. Fotografiere nie heimlich. Weise immer auf das bevorstehende Foto hin und gib Gelegenheit, sich aus dem Aufnahmebereich zu verziehen oder das Foto an sich abzulehnen.

2. Zeige die Fotos niemand anderem als den Personen, die auch konkret darauf abgelichtet sind.

3. Gib niemals elektronische Kopien der Fotos aus der Hand. Wenn du andere daran teilhaben willst, dann nur an Papierabzügen, die du dann auch wieder vollständig einsammelst.

4. Will jemand unbedingt ein Foto mit andere Personen darauf haben, dann bekommt er es nur, wenn alle Abgelichteten schriftlich ihr Einverständnis gegeben haben. Ein Bild nur von sich selbst darf er aber auch ohne Einverständniserklärung bekommen.

 

Ich denke, wenn du dich an diese Regeln hältst, kann dir wenig bis kaum etwas passieren.

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Du darfst fotografieren, bis du blöd wirst, solange du natürlich nicht in die Privatsphäre eines Menschen eindringst und/oder die Fotos veröffentlichst.
Wo beginnt die? Und ist es eine Veöffentlichung, wenn ich die an ausgewählte Leute per CD schicke? Ist ja auch schon passiert, wie ich gehört habe. Oder dass Bilder, die auf Cons gemacht wurden, dann auf folgenden Rollenspiel-Veranstaltungen herumgezeigt wurden, ohne dass die dort abgelichteten Personen sie vorher gesehen haben, von genehmigt wollen wir gar nicht reden...

 

Du bist bereits in dem Moment des Photographierens in die Privatsphäre eines Menschen "eingedrungen". Also lange vor Weitergabe, auch wenn diese [Weitergabe] im privaten Umfeld erfolgt.

Und wo die Privatsphäre beginnt und wo sie endet, das vereinbart jeder Mensch selbst und individuell mit jedem andern Menschen, sie ist nicht alleine auf stofflichen Kontakt beschränkt. Beobachte Dich mal selbst, wie nah oder eben nicht Du beliebige Personen an Dich herankommen läßt.

Letztlich gibt es noch "kulturelle Unterschiede": In fernöstlichen Ländern ist z.B. eine normale Berührung keine Verletzung der Privatsphäre (Nähe in der UBahn), in anderen Ländern können 50 cm Abstand bereits eine Verletzung bedeuten.

Bearbeitet von Lukarnam
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Gibt es denn dann noch eine Möglichkeit, Con-Bilder auszutauschen? Ich finde das nämlich schon recht schön, im Nachhinein noch mal gucken zu können (und auch z.B. meiner Frau zeigen zu können), was wir da so alles angestellt haben.

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Ich weiß nicht, ob man nicht doch irgendwie als Veranstalter vorher eine Genehmigung einholen kann. Wobei Luki und Rosendorn sich doch schon recht schlau gemacht haben.

 

Also meine Freundin ist zum Beispiel beim Strongmanrun mitgelaufen. Dort wurden vom Veranstalter Fotos gemacht, die man hinterher gegen ein Entgeld bestellen konnte. Außerdem konnte man sich die Bilder vorher in kleiner Ausführung auf der Homepage angucken. Und zwar alle Bilder.

 

Irgendwie kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Veranstalter wie Fishermans Friend sich darauf einlässt, von jedem der Abgebildeten abgemahnt werden zu können. M.e. haben die sich mit der Anmeldung die Genehmigung zum Fotografieren und Veröffentlichen geholt. Vielleicht nur in beschränktem Rahmen für ihr Homepage, aber irgendwie kann das noch nicht alles gewesen sein, was ich bisher in diesem Strang gelesen habe.

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Ich habe jedenfalls ganz viele Dinge gehört/gelesen, die gegen eine Veröffentlichung von Fotos sprechen, aber leider kein einziges, was irgendeine Lösung anbietet, die gangbar wäre. Einen echten juristischen Rat konnte ich mir allerdings nicht leisten.

 

Ich bin für alle Lösungen offen, möchte aber eine Garantie, dass ich als Verantwortlicher nicht angegangen werden kann. Sonst bleibe ich einfach dabei, dass die Galerie abgeschaltet bleibt.

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Irgendwie kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Veranstalter wie Fishermans Friend sich darauf einlässt, von jedem der Abgebildeten abgemahnt werden zu können. M.e. haben die sich mit der Anmeldung die Genehmigung zum Fotografieren und Veröffentlichen geholt. Vielleicht nur in beschränktem Rahmen für ihr Homepage, aber irgendwie kann das noch nicht alles gewesen sein, was ich bisher in diesem Strang gelesen habe.
Vielleicht kann deine Freundin (Startnummer?) mal versuchen, Fishermans Friend abzumahnen. Die Antwort von denen wäre dann die Lösung. :D
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Sportveranstaltungen erwecken mediales Interesse und die Teilnehmer gelten damit als in der Öffentlichkeit stehende Personen. Schließlich muss auch alles dokumentiert werden. Selbst der langsamste Rentner ist noch aufgrund seiner Leistung interessant.

 

Bei einem MIDGARD-(Einladungs-)Con möchte ich keine solchen Maßstäbe anlegen ... :disturbed:

 

Raldnar :D

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Sportveranstaltungen erwecken mediales Interesse und die Teilnehmer gelten damit als in der Öffentlichkeit stehende Personen. Schließlich muss auch alles dokumentiert werden. Selbst der langsamste Rentner ist noch aufgrund seiner Leistung interessant.
D.h. wenn Rollenspielen ein Sport wäre, dürften wir unsere Bilder veröffentlichen? :silly: Was heißt überhaupt "mediales Interesse"? Kann das nicht bei jeder Veranstaltung gegeben sein? Wenn z.B. ein Redakteur eines Rollenspiel-Fanzines zu einem Midgard-Con fährt, um darüber zu berichten und Fotos zu schiessen, kann man dann von medialem Interesse sprechen?
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