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Erinnerungsbilder von MidgardCons im Forum?


Empfohlene Beiträge

@Sulvahir

 

Weißt Du das oder glaubst Du das?

 

Viele Grüße

hj

 

Natürlich weiß ich das nicht, das hängt im Zweifelsfall vom jeweiligen Richter ab - Das ist ja das Problem mit den Juristen. Ich hatte in meinem Studium (kein Jura) auch mehrere Jura-Vorlesungen. Das erste, was uns da beigebracht wurde war, dass man die vorgelegten Sachverhalte im "Gutachter-Stil" zu bewerten hatte. Sprich man gibt die eigene Interpretation des Sachverhalts und der Gesetze wieder. Das gilt letztendlich auch für Anwälte. Die einzigen verbindlichen Aussagen kann nur ein Gericht in der Form eines Urteils machen.

 

Nachtrag: Und dieses Urteil gilt im Zweifelsfall auch nur für einen bestimmten Einzelfall

 

bis dann,

Sulvahir

Bearbeitet von Sulvahir
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Jedem Con-Veranstalter ist aktuell wirklich nur zu raten, Fotos derzeit tunlichst nicht zu veröffentlichen. Selbst über den 01.09.08 hinaus, wo sich Abmahnung auf 100 Euro beschränken, wenn die Urheberrechtsverletzung "einfach gelagert“ ist und kein "gewerbliches Ausmaß“ erreicht hat. Da diese Regelung neu ist, wird noch gerichtlich zu klären sein, wie "einfach gelagert" und "kein gewerbliches Ausmaß" zu werten sein werden. Daher heißt es weiterhin leider: Abwarten und Tee trinken. Jedewede weitere Diskussion hier über die derzeitige Con-Veranstalter-Praxis, keine Fotos mehr zu veröffentlichen, ist mangels richterlicher Klärung - und auf die kommt es ausschließlich an (und nicht auf irgendwelches Meinungs-blabla) - schlicht und einfach überflüssig.

 

Ciao,

Dirk

Bearbeitet von DiRi
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Was ist denn eigentlich so schlimm daran, wenn ihr eure Fotos privat tauscht? Ihr merkt es doch meistens, wenn ihr fotografiert werdet. Dann lasst euch schnell Email oder Telefonnummer des Fotografen geben (so ihr ihn nicht kennt) und holt euch die Bilder. Das ist ganz einfach, rechtlich relativ unproblematisch und stresst niemand anderen.

 

Warum sollte ich wirklich riesige Zettelwirtschaften verwalten, Con-Fotografen engagieren und dann trotzdem noch Ärger riskieren? Kein Interesse.

 

[...]In dem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass gemäß §6 TDG in einem Impressum einer Webseite alle Informationen reinmüssen, welche eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Betreiber ermöglichen. Das heißt Telefonnummer und sofort funktionierende Emailadresse ohne (at).

 

Ich bitte alle Webseitenbetreiber Ihre Seiten zu prüfen, da ich ab morgen anfange, mir meine nächsten Conbesuche durch Abmahnungen zu verdienen. :disgust:

 

Schöne Grüße

 

Matthias

 

Haztaz, deine Drohung ist dermaßen unlustig, dass ich eine Entschuldigung oder Rücknahme erwarte.

Bearbeitet von Rosendorn
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In dem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass gemäß §6 TDG in einem Impressum einer Webseite alle Informationen reinmüssen, welche eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Betreiber ermöglichen. Das heißt Telefonnummer und sofort funktionierende Emailadresse ohne (at).

Ja, das gilt aber ausschließlich für gewerbliche Webseiten. Gewerblich meint insbesondere "Gewinnerzielingsabsicht".

 

Das ist im Übrigen noch nicht geklärt. Das TDG spricht von geschäftsmäßigen Diensten und es ist bislang unklar ab wann ein Dienst geschäftsmäßig einzustufen ist. Daher ist auch weiter unklar inwieweit private (unkommerzielle) Web-Seiten impressumspflichtig sind.

 

Davon abgesehen: 100%ige Rechtssicherheit wird man bei einem Internetangebot derzeit nicht erhalten können. Egal, ob man nun ein Forum betreibt, ein Blog, ein Wiki oder auch dort nur Beiträge einstellt. Die potentielle Gefahr einer Abmahnung besteht immer.

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Was ist denn eigentlich so schlimm daran, wenn ihr eure Fotos privat tauscht? Ihr merkt es doch meistens, wenn ihr fotografiert werdet. Dann lasst euch schnell Email oder Telefonnummer des Fotografen geben (so ihr ihn nicht kennt) und holt euch die Bilder. Das ist ganz einfach, rechtlich relativ unproblematisch und stresst niemand anderen.
Auf dem Breuberg-Con hat irgendjemand fotografiert, ich weiß aber nicht wer (ich war zu sehr aufs Spiel konzentriert)...
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Was ist denn eigentlich so schlimm daran, wenn ihr eure Fotos privat tauscht? Ihr merkt es doch meistens, wenn ihr fotografiert werdet. Dann lasst euch schnell Email oder Telefonnummer des Fotografen geben (so ihr ihn nicht kennt) und holt euch die Bilder. Das ist ganz einfach, rechtlich relativ unproblematisch und stresst niemand anderen.
Auf dem Breuberg-Con hat irgendjemand fotografiert, ich weiß aber nicht wer (ich war zu sehr aufs Spiel konzentriert)...

 

Khun hat Fotos gemacht.

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Was ist denn eigentlich so schlimm daran, wenn ihr eure Fotos privat tauscht? Ihr merkt es doch meistens, wenn ihr fotografiert werdet. Dann lasst euch schnell Email oder Telefonnummer des Fotografen geben (so ihr ihn nicht kennt) und holt euch die Bilder. Das ist ganz einfach, rechtlich relativ unproblematisch und stresst niemand anderen.
Auf dem Breuberg-Con hat irgendjemand fotografiert, ich weiß aber nicht wer (ich war zu sehr aufs Spiel konzentriert)...

 

Khun hat Fotos gemacht.

Sind die schon irgendwo veröffentlicht? (interessiert vielleicht andere auch)
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Haztaz, deine Drohung ist dermaßen unlustig, dass ich eine Entschuldigung oder Rücknahme erwarte.

 

Nein, natürlich schicke ich keine Abmahnungen, ebenso wie Du keine Lust auf Stress mit sowas habe, ist es mir echt zu doof, mit sowas Geld zu verdienen.

 

Sollte es wirklich notwendig sein, entschuldige ich mich sogar dafür. :?:

 

Ich rate aber trotzdem jedem Webseitenbetreiber sein Impressum zu prüfen, da im Gegensatz zu den Photos nicht nur der Abgebildete abmahnen darf, sondern prinzipiell jeder, der nichts anderes zu tun hat. Die Gefahr einer Abmahnung ist damit viel größer, als bei der Bilderdiskussion.

 

Schöne Grüße

 

Matthias

 

Memo an mich: Misch Dich nie mehr konstruktiv in Diskussionen ein, die per se zu keinem Ergebnis kommen können, dass ist echt zu anstrengend.

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Ich möchte mein Angebot wiederholen. Wer möchte, kann die Verantwortung für die Con-Bilder gerne übernehmen und von mir kostenlosen Webspace zur Verfügung gestellt bekommen.

 

Viele Grüße

hj

 

Ich denke ich werde zum SüdCon meinen Knipsapparat mitnehmen und ein paar Fotos schießen. Eventuell komme ich auf das Angebot zurück.

 

So wie ich das gelesen habe sind Gruppenbilder kein Problem und ich werde mich auf diese Fotos beschränken.

 

Eine Frage an die Juristen:

Nach welchem Gesetz wird entschieden? Nach dem wo das Bild entstanden ist oder nach dem von wo aus das Bild veröffentlicht wurde?

 

Ich könnte mir nämlich durchaus vorstellen, dass in Österreich oder Italien eine andere Gesetzesgrundlage herrscht.

Zumindest ist mir aus diesen beiden Ländern keine Abmahnungswellen bekannt.

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Eine Frage an die Juristen:

Nach welchem Gesetz wird entschieden? Nach dem wo das Bild entstanden ist oder nach dem von wo aus das Bild veröffentlicht wurde?

 

Ich könnte mir nämlich durchaus vorstellen, dass in Österreich oder Italien eine andere Gesetzesgrundlage herrscht.

Zumindest ist mir aus diesen beiden Ländern keine Abmahnungswellen bekannt.

 

Es gibt im Strafrecht und im Bürgerlichen Recht (Artikel 40 (1)) das sogenannte Ubiquitätsprinzip. Wenn jemand böswillig wäre, könnte er dir damit deinen nächsten Deutschlandbesuch vermiesen.

 

bis dann,

Sulvahir (glücklicher Weise kein Jurist)

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Eine Frage an die Juristen:

Nach welchem Gesetz wird entschieden? Nach dem wo das Bild entstanden ist oder nach dem von wo aus das Bild veröffentlicht wurde?

 

Ich könnte mir nämlich durchaus vorstellen, dass in Österreich oder Italien eine andere Gesetzesgrundlage herrscht.

Zumindest ist mir aus diesen beiden Ländern keine Abmahnungswellen bekannt.

 

Es gibt im Strafrecht und im Bürgerlichen Recht (Artikel 40 (1)) das sogenannte Ubiquitätsprinzip. Wenn jemand böswillig wäre, könnte er dir damit deinen nächsten Deutschlandbesuch vermiesen.

 

bis dann,

Sulvahir (glücklicher Weise kein Jurist)

 

Schengen sei dank ist das nicht so einfach :P

 

Außerdem erkundige ich mich ja nur, ob ich als Ausländer sowas überhaupt darf oder ob das auch illegal ist.

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Was ist denn eigentlich so schlimm daran, wenn ihr eure Fotos privat tauscht? Ihr merkt es doch meistens, wenn ihr fotografiert werdet. Dann lasst euch schnell Email oder Telefonnummer des Fotografen geben (so ihr ihn nicht kennt) und holt euch die Bilder. Das ist ganz einfach, rechtlich relativ unproblematisch und stresst niemand anderen.
Auf dem Breuberg-Con hat irgendjemand fotografiert, ich weiß aber nicht wer (ich war zu sehr aufs Spiel konzentriert)...

 

Jupp, ich habe da einen Haufen Fotos (so um die 50 Stk., wenn ich "Doppelten" nicht mit einrechne)....

 

 

Gruß

Holger

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Haztaz, deine Drohung ist dermaßen unlustig, dass ich eine Entschuldigung oder Rücknahme erwarte.

 

Nein, natürlich schicke ich keine Abmahnungen, ebenso wie Du keine Lust auf Stress mit sowas habe, ist es mir echt zu doof, mit sowas Geld zu verdienen.

 

Sollte es wirklich notwendig sein, entschuldige ich mich sogar dafür. [...]

O.k., dann vergessen wir einfach die Äußerung. Bin nicht nachtragend.
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Eine Frage an die Juristen:

Nach welchem Gesetz wird entschieden? Nach dem wo das Bild entstanden ist oder nach dem von wo aus das Bild veröffentlicht wurde?

Nach dem Recht, von dem aus das Bild abrufbar ist. Manche Länder beschränken ihre Gerichtsbarkeit auf Webseiten, die für ihr eigenes Gebiet "bestimmt" sind, aber dafür gibt es keine Garantie; denn ein Gericht in Land X entscheidet nach dem Gesetz von Land X, ob es sich für zuständig hält. :uhoh:

 

Mit einer deutschsprachigen Website unterliegt man also im Zweifel der Rechtsprechung von DE, AT, IT, CH, LU, BE, NL und DK.

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Eine Frage an die Juristen:

Nach welchem Gesetz wird entschieden? Nach dem wo das Bild entstanden ist oder nach dem von wo aus das Bild veröffentlicht wurde?

Nach dem Recht, von dem aus das Bild abrufbar ist. Manche Länder beschränken ihre Gerichtsbarkeit auf Webseiten, die für ihr eigenes Gebiet "bestimmt" sind, aber dafür gibt es keine Garantie; denn ein Gericht in Land X entscheidet nach dem Gesetz von Land X, ob es sich für zuständig hält. :uhoh:

 

Mit einer deutschsprachigen Website unterliegt man also im Zweifel der Rechtsprechung von DE, AT, IT, CH, LU, BE, NL und DK.

 

Das klingt für mich nicht wirklich durchführbar.

Oder muss ich als Italiener jetzt auch die russischen Gesetze kennen, da meine Website ja auch aus Russland aufgerufen werden kann?

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Das klingt für mich nicht wirklich durchführbar.

Oder muss ich als Italiener jetzt auch die russischen Gesetze kennen, da meine Website ja auch aus Russland aufgerufen werden kann?

Theoretisch ja. Zumindest soweit, bis du weißt, ob deren Gerichte sich für zuständig halten können. :uhoh:

 

Praktisch ist das Risiko relativ gering; aber wenn man beispielsweise ein Blog betreibt, in dem man etwas Negatives über Russen/Amerikaner/Franzosen/… schreibt, kann es durchaus sein, dass man auch mal in deren Heimatland verklagt wird. Wobei ich bei Russland das Risiko, dass deren Gerichte sich für zuständig halten, geringer sehe als bspw. bei Frankreich oder den USA.

 

Bei Fotos von Conteilnehmern sieht es aber etwas anders aus: Wenn niemand aus Russland abgebildet ist, wird man wohl kaum in Russland verklagt werden; der Kläger will sich es ja auch nicht unnötig kompliziert machen und wird wenn möglich in seinem Wohnsitzstaat klagen… und auch das ist noch hinreichend kompliziert, dass es viel sinnvoller ist, sich erst einmal informell an den Seitenbetreiber zu wenden.

Bearbeitet von Meeresdruide
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Der Berlin Marathon ist schließlich auch begrenzt auf eine Teilnehmerzahl und man kann nicht einfach mitlaufen. Ich denke, die Einladungen sind nicht so das Problem. Schon alleine deshalb, weil ihr faktisch niemanden ausschließt, sondern jeden zulasst, der vorher die Anmeldung angefordert hat. Das ist beim Marathon nicht anders.

 

Beim Köln-Marathon beim von allen Läufern Einzelbilder veröffentlicht werden, versucht man sich bei der Anmeldung mit folgendem Passus abzusichern:

Die/Der Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit ihrer/seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Außerdem erklärt sich die/der Teilnehmer/in einverstanden mit der Weitergabe ihrer/seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos der Teilnehmerin/des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf, die von einem vom Veranstalter beauftragten Unternehmen produziert werden. Hiermit erklärt die/der Teilnehmer/in jedoch nicht zugleich, dass sie/er ein solches Foto kaufen möchte.

Ob das vor Gericht hält, weiß ich nicht, aber der Lauf hat auf jeden Fall Zigtausende von Teilnehmer (und die Fotos sind naturgemäß nicht immer besonders ansehlich am Ende der Strecke ;-) ).

 

Gruß

 

Stefan

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Pardon, bei Fotos, die z.B. während er Veranstaltung von Jouranlisten gemacht werden, ist das so, aber, wenn es in der AGB deutlich drinnen steht kannd er Veranstalter von ihm beauftragte Fotografen die Blder ohne Einwilligung machen lassen!

 

so läuft es seit Jahren z.B . beim "drachenfest", das im Anschluss eine Foto-CD, oder Bildband oder Video vermarktet!

 

Grüße!

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  • 5 Monate später...

Ich habe mich schon des öfteren gefragt, wie diese Diskopages mit den Fotos das überhaupt rechtlich machen.

 

 

Bei einem Con sehe ich allerdings nochmal einen Unterschied. Geschlossenes Einladungsfeld. Wenn man mit der Einladung die Teilnahmebedingungen mitschickt und darunter einen Punkt fasst wie

 

"Ich bin damit einverstanden, dass die in meiner Anmeldung genannten Daten, die von mir im Zusammenhang mit meiner Teilnahme gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen - Filme, Videokassetten etc. - ohne Vergütungsansprüche meinerseits genutzt werden dürfen."

 

Sollte es eigentlich okay sein. So macht es z.B. Fisherman mit dem Strongmanrun.

 

Aber das muss jeder Veranstalter selbst wissen. Und so lange es dazu keinkonkretes Urteil gibt, wird wohl ein Restrisiko bleiben.

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ja, Einsi, sehe ich auch so, mit einem entsprechenden Passus sollte das gehen.

 

zudem, was ja die meisten tun, daraufhinweisen, dass man Fotos selbstverständlich entfernt, wenn der jeneige sein Bild hier nicht im Forum ahebn will.

 

Naja, es scheint dennoch nur die Postiviliste zu bleiben!

Ich weiss nicht, ob es Euch zuviel wird, aber, am Platz kann es nicht scheitern... ich mach mal ein thema auf, in dem sich jeder eintragen kann, der die Veröffentlichung von Fotos von MidgardCons mit ihm drauf eindeutig erlaubt!

 

Vielleicht wird so ein Schuh draus! :thumbs:

 

Und, ich meine das ernst:

Bitte, keine zweite Diskussion im anderen Strang! Seid so freundlich, und sagt hier Eure Meinung, wenn Ihr wollt.

Bearbeitet von NeaDea
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