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Erinnerungsbilder von MidgardCons im Forum?


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Und ich mag einfach auch nicht glauben, dass es in der doch recht überschaubaren Midgard Community Menschen gibt, die wegen eines Bildes gleich Abmahnungen schreiben lassen würden - insbesondere auch, weil klar wäre, dass es der letzte Con gewesen ist, an dem Sie teilgenommen haben.

 

Schöne Grüße

 

Matthias

Ja. Ich mag es auch nicht glauben. Rosendorn sicher auch nicht. Ich mag auch viele andere Sachen nicht glauben.

 

Merkt ihr nicht, daß ihr euch damit im Kreis dreht? Es wurde hier schon mehrmals erklärt, warum die Conbilder nicht mehr veröffentlicht werden. So lange nicht, bis jemand Rechtssicherheit garantiert, oder ein Converanstalter, weil er einfach lustig ist, das Rechtsrisiko auf sich nimmt.

 

Oder bis sich jemand, dem die Bilder so wichtig sind, findet, die Domain "conbilder.tld" o.ä. kauft und dort die organisatorische Arbeit und das rechtliche und finanzielle Risiko auf sich nimmt. :zaunpfahl:

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@Akeem al Harun:

Auch das ist natürlich, wie so häufig Auslegungssache. Das heißt man könnte erstmal Abmahnen, vielleicht auch mit niedrigem Gegenstandswert und darauf hoffen, dass die Gegenseite kein Interesse an einer gerichtlichen Auseinandersetzung hat und die Abmahnung akzeptiert. Darauf läuft ja der ganze Schmarren hinaus, die Angst vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung, selbst wenn man im Recht ist.

 

@Nixonian:

Dann sollte ein Moderator den Threat am besten schließen, bevor uns schwindelig wird. Rechtssicherheit wird es nämlich bei so einem schwammigen Thema wie Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht nicht geben, da es immer jemanden geben könnte, der einen Sonderfall konstruiert. Und selbst bei Rechtssicherheit bleibt das Problem bestehen, dass man sich gegen eine unrechtmässige Abmahnung auch nur gerichtlich zur Wehr setzen kann.

 

Gute Nacht

 

Matthias

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[...]Ich bin für alle Lösungen offen, möchte aber eine Garantie, dass ich als Verantwortlicher nicht angegangen werden kann. Sonst bleibe ich einfach dabei, dass die Galerie abgeschaltet bleibt.
Wie wärs, wenn du dir mit der Anmeldung eine Einverständnisserklärung geben lässt?

Das dürfte rechtlich keinen Bestand haben. Du brauchst faktisch eine Einverständniserklärung für jedes einzelne Bild.

 

Viele Grüße

Akeem

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Wir drehen uns eh im Kreis. ;)

 

Rechtlich sehe ich das erstmal so, dass Conbilder je nach ihrer Art ein Problem darstellen oder eben keins.

 

Nach §23KUG bedürfen Bilder keiner Einwilligung, die im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung geschossen worden sind. Dazu zählt auch der Midgard-Con.

 

Sie dürfen aber nicht die Person in den Vordergund stellen, sondern die Person muss im Rahmen ihrer Funktion als Conteilnehmer dort abgebildet sein.

 

Im Einzelfall würde das bedeuten, dass Spielrundenfotos okay sind, Portraitaufnahmen aber nicht.

 

Da meine Bacharachfotos 2004 nicht mehr hier zu sehen hin, mache ich das mal an Beispielen fest. Hj, kann sie selbstverständlich sofort löschen.

 

Die ersten beiden Bilder wären demnach okay.

 

Das letzte ist nicht okay. Triton hat bisher aber niemanden abgemahnt. Ich hoffe, das bleibt auch so. ;)

 

Trotzdem kann ich jeden Veranstalter und Seitenbetreiber verstehen, der sich nicht auf sowas einlässt. Heutzutage wird eben nicht mehr erst um Löschung gebeten, sondern da flattert die Abmahnung schnell ins Haus.

 

Solange es also keine eindeutigen Urteile zu Confotos oder Entsprechendem gibt (vielleicht gibts sogar schon welche :dunno: ) würde ich da auch die Finger von lassen.

IMG_1093.jpg

IMG_1105.jpg

IMG_1089.jpg

Bearbeitet von Einskaldir
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Nach §23KUG bedürfen Bilder keiner Einwilligung, die im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung geschossen worden sind. Dazu zählt auch der Midgard-Con.
Für mich ist ein MidgardCon aber keine öffentliche Veranstaltung. Deswegen gibt es die Einladungen usw.

 

Da Du ja vom Fach bist, wie sieht es mit Bildern aus, die nur einem begrenztem Kreis zugänglich sind, also z.B. denen, die mein in Leder gebundenes Fotoalbum sehen können?

 

Solwac

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Wie wärs, wenn du dir mit der Anmeldung eine Einverständnisserklärung geben lässt?

 

Damit würden zwar die Con-Teilnehmer erfasst, da die Mehrzahl der Cons aber auf touristisch durchaus sehenswerten Burgen stattfindet, können da auch schon mal Nichtteilnehmer auf den Fotos sein (z.b. die beiden Hochzeiten auf Breuberg 2007)

 

bis dann,

Sulvahir

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@ Solwac:

 

Erstmal ich bin zu wenig vom Fach. Da müsste ich mich auch einlesen und mal einen Kommentar wälzen bzw. Urteile lesen.

 

Ich denke trotzdem, dass es unter §23 KUG fallen würden. Also öffentliche Versammlungen oder ähnliches.

 

Der Berlin Marathon ist schließlich auch begrenzt auf eine Teilnehmerzahl und man kann nicht einfach mitlaufen. Ich denke, die Einladungen sind nicht so das Problem. Schon alleine deshalb, weil ihr faktisch niemanden ausschließt, sondern jeden zulasst, der vorher die Anmeldung angefordert hat. Das ist beim Marathon nicht anders.

 

Dein Fotoalbum ist dein Fotoalbum. Dein Beispiel dürfte kaum unter "Veröffentlichung" fallen.

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Hm, beim Marathon melde ich mich an, hier erhalte ich eine Einladung. Zumindest für die Veranstaltungsversicherung macht das einen enorm großen Unterschied. :dunno:

 

Was ist denn eine Veröffentlichung? Wenn ich das nicht für jeden sichtbar, aber trotzdem digital mache? Und genau darum geht es ja bei einem beschränkten Zugang.

 

Solwac

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Also bei vielen Marathonveranstaltungen wird man zwar nicht eingeladen, muss aber zumindest gewisse Voraussetzungen mitbringen, oder?

Zumindest ist das beim Iron-Man so, dass man bei dem ein oder anderen Wettbewerbserfolge vorlegen muss...

 

Und zum Midgard-Con werde ich zwar eingeladen, die Anmeldung erfolgt aber auch auf eigene Initiative hin...

 

Aber hilft das weiter? Macht das rechtlich einen Unterschied?

 

Nick.

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Der beschränkte Zugang dürfte rechtlich völlig bedeutungslos sein. Das Foto steht im Netz. Jeder Forumsteilnehmer kann es sehen. Also schon mal gut 2000 Leute. Und jeder neu Angemeldete auch. Selbstverständlich ist das veröffentlichen.

Vorallem weil die Wahrscheinlichkeit groß sein dürfte, dass derjenige, der abmahnen möchte, also die Person auf dem Foto, auch Mitglied des Forums ist. :silly:

Du verhinderst damit nur, dass Suchmaschinen und Abmahner, die nach bestimmten Verstößen suchen, wie zum Beispiel Bilder, an denen andere die Rechte haben (Ich sag nur Lebensmittelfotos), diese einfach finden.

Bearbeitet von Einskaldir
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Kann ich mir nicht vorstellen.

 

Hierzu mal ein Link:

 

http://www.fotorecht.de/publikationen/onlinealben.html

 

Da geht es um Online Fotoalben. Also das Hochladen auf eine Website. Anschließend können nur die, die einen Zugang erhalten, die Fotos selbst bestellen. Der Personenkreis dürfte sehr klein gewesen sein und es war, nach dem Urteil zumindest, trotzdem nicht okay.

 

Ist nur ein Urteil, aber man sieht schon, wie heikel die ganze Sache ist.

Bearbeitet von Einskaldir
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Zur Erklärung, was mich dazu veranlasst hat, keine Conbilder mehr zu gestatten:

 

1. Es gab auf dem letzten Clubbertreffen ein paar unglückliche Bilder, bei denen die abgelichteten so richtig angepisst reagiert haben. Niemand dachte daran mich zu verklagen. Ein entsprechender Kommentar an den Fotografen hat ausgereicht.

 

2. Immer wieder erlebe ich auf Cons, auf Midgard-Stammtischen, dass Personen fotografiert werden, die deutlich machen, dass sie das nicht möchten. In den wenigsten Fällen wird diese deutliche Ablehnung vom Fotografen auch wirklich respektiert. Das ist eigentlich unakzeptabel.

 

Beide Beispiele verdeutlichen, dass es gute Gründe für das Recht gibt, so wie es augenblicklich gültig ist.

 

Viele Grüße

hj

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Also, zumindest vom genannten Berlin-Marathon gibt es Bilder und zwar unter www.real-berlin-marathon.com. Und zwar durchaus auch Bilder mit Einzelpersonen drauf (z.B. Bild 1 von 2007). Alles ganz ohne Anmeldung.

Bei einigen Bildern vermute ich sogar, dass der Geknipste das Bild auch nach dem fotografieren nicht gesehen und abgenickt haben dürfte - dafür laufen die zu schnell ;) ... (z.B. Bild 72 von 2007)

Da ich nicht davon ausgehe, dass die Veranstalter hier bewusst etwas rechtswidriges anstellen vermute ich, dass es für solche Events durchaus eine Möglichkeit gibt Fotos online zu stellen.

 

Selbstverständlich verstehe auch ich jeden Con-Veranstalter, der sich nicht auf eventuelle rechtliche Risken einlassen will - wer will das schon?

Aber dennoch bin ich mir ganz sicher, dass es eine hinreichend rechtssichere Lösung gibt - zur Not könnte man sich bei den Veranstaltern des Berlin-Marathons erkundigen.

 

Grüße,

Arenimo.

 

P.S: Und so schließt sich der Kreis...

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Unter den aktuellen Umständen sehe ich auch nur eine Lösung, wie das gehandhabt werden kann.

 

Auf Cons benutzt man Einwilligungszettel. Ähnlich wie Rundenzettel.

 

Dort trägt man ein, wo die Bilder veröffentlicht werden (Z.B. Südconseite und Midgard-Forum), Datum und Uhrzeit des Fotos und lässt sich den Zettel von allen auf dem Bild unterschreiben. Natürlich nachdem man VORHER gefragt hat.

 

Nur so kann ich mir momentan Rechtssicherheit vorstellen.

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Kann ich mir nicht vorstellen.

 

Hierzu mal ein Link:

 

http://www.fotorecht.de/publikationen/onlinealben.html

 

Da geht es um Online Fotoalben. Also das Hochladen auf eine Website. Anschließend können nur die, die einen Zugang erhalten, die Fotos selbst bestellen. Der Personenkreis dürfte sehr klein gewesen sein und es war, nach dem Urteil zumindest, trotzdem nicht okay.

 

Ist nur ein Urteil, aber man sieht schon, wie heikel die ganze Sache ist.

 

In dem Fall war das Schutzverfahren unzureichend:

 

..., aber wenn jemand den direkten Link auf das Album hat, kann er sich dieses ohne Passwort ansehen und sich auch Abzüge der darin enthaltenen Bilder nach Hause bestellen, ohne dass die abgebildeten Personen oder der Fotograf etwas davon erfahren.

[...]

..., dass das Online-Labor die Abzüge der Fotos selbst im eigenen Namen und für eigene Rechnung verkauft hat. Damit habe es sich die Inhalte zu eigen gemacht [...] Außerdem stellt der körperliche Versand von Fotoabzügen keinen Teledienst dar, so dass das TDG überhaupt nicht einschlägig ist.

 

Da sind drei Knackpunkte:

 

1. Durch einen direkten Link konnte sich jeder die Fotos ansehen.

 

2. Das Labor vermarktet die Fotos selbst.

 

3. Es werden physische Abzüge verkauft.

 

2.+3. fallen schon einmal weg. Und 1. sollte sich recht einfach lösen lassen.

 

bis dann,

Sulvahir

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Kleiner Nachtrag:

 

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

[...]

3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

[...]

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

 

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html

 

Einen MidgardCon würde ich entweder zu "Versammlung" (Convention) oder "ähnlichen Vorgängen" zählen.

 

Demnach wären Aufnahmen von Spielrunden legitim (solange nicht jemand beim Nasepopeln oder ähnlichem fotografiert wird). Bei Einzel- bzw. Portraitaufnahmen müsste vorher das Einverständnis eingeholt werden.

 

bis dann,

Sulvahir

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