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Thaumagralzauber für Nicht-Arkanums-Klassen


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Es geht mir hier nicht um Thaumagrale als solche, sondern um eine Lücke im Regelsystem, die zur Folge hat, dass die neuen Klassen aus Kompendium und dem Cuanscadan-QB zwar Thaumagrale haben können, aber nirgends steht, welche Zauber sie darauf brennen lassen dürfen. Insofern ist es keine Regelfrage. Hier mal eine Aufstellung:

 

Im DFR gibt es zwei Klassen magiebegabter Kämpfer. die ein Thaumagral haben dürfen, den Ordenskrieger und den Tiermeister. Laut Arkanum haben der Or 7 (2 Grund, 4 Standard, 1 Ausnahme) und der Tm 6 ( 1 G, 3 S, 2 A) Zauber, die sie auf ihre Thaumagrale brennen lassen können.

 

Wie steht es mit den anderen? Fian und Magister bekommen keine Thaumagrale, Schattenweber und Klingenmagier lässt man einfach wie Thaumaturgen bzw. Magier laufen.

 

Bleiben übrig:

- Wildläufer (Wl) [KOM]

- Hexenjäger (Hj) [KOM]

- Rechtfinderin oder Fionnacorach (Fc) [Cuanscadan-QB]

- Derwisch (De) [KOM]

- Todeswirker (To) [KOM]

 

Wildläufer:

Dem Wl stehen aus dem Vergleich seiner Zauber und der lt. Arkanum zulässigen Zauber für ein Thaumagral folgende zur Verfügung:

Heranholen (A), Tiere rufen (G), Warnung (A), Zähmen (S), Zaubermacht (S). Also hätte der Wildläufer noch weniger Grund, sich überhaupt einen Druidenstecken als Thaumagral zu schnitzen als der Tiermeister mit seinem Fetischbeutel einen hat.

 

Hexenjäger:

Der Hj kann folgende Zauber auf den Thaumagral legen lassen:

Flammenklinge (G), Juwelenauge (S), Zauberschlüssel (S) und Zauberschmiede (G) Das sind zwar nur vier Zauber, aber immerhin zwei Grundzauber dabei. Dennoch würde ich dafür plädieren, dem Hj auch "Hören der Geister" als Thaumagralzauber zuzulassen, zumindest, wenn der Hj schamanitischen Glaubens ist. Eine weitere Sache ist, dass der Hj sich laut Kompendium entweder einen Dolch oder ein Kurzschwert als Thaumagral zulegen darf (Hexenfänger) oder einen Kriegshammer oder Streitkolben (Hexenhammer). Nur: Flammenklinge geht nur auf den Hexenfänger als Klingenwaffe, NICHT auf den Hexenhammer. Wer als Hj also den Hammer wählt, beraubt sich quasi eines Thaumagralzaubers. Daher plädiere ich weiterhin dafür, dass der Hj ausnahmsweise auch Flammenklinge auf seinen Hexenhammer zaubern kann. Kann er jetzt auch...

 

Fionnacorach:

Die Fc kann durch Abgleich ihrer Zauber mit den Thaumagralzaubern auf ihren Heilerstab brennen lassen: Lähmung (S), Schlaf (S), Schmerzen (S), Schwäche (S), Warnung (S), Zähmen (G) und Zaubermacht (S). Sie könnte auch Hören der Geister lernen, aber das passt wohl nicht zu ihrem druidischen Glauben, also lassen wir es mal lieber weg. Mit einem Grund- und 6 Standardzaubern steht sie so gut da wie der Ordenskrieger.

 

Derwisch:

Der De ist ja so ein "Mittelding" aus Priester (14-15 Zauber) und Schamane(11 Zauber). Auf sein heiliges Symbol Ormuts kann er folgende Zauber brennen lassen: Bannen von Dunkelheit (G), Flammenklinge (G), Heranholen (S), Hören der Geister (G), Juwelenauge (A), Namenloses Grauen (S), Schlaf (S), Schmerzen (S), Warnung (G), Zaubermacht (S), Zauberschmiede (S) Das sind dann 11, wie beim Schamanen. Hören der Geister sollte drin bleiben, als schamanistisches Element und es muss ja einen Grund haben, dass HdG ein Grundzauber des Derwischs ist, oder? ;)Feuerschild habe ich weggelassen, weil sich das für einen fanatischen Ormutanhänger irgendwie nicht gehört. (Wieso er das als Ausnahme lernen darf, ist mir auch unklar, aber hier irrelevant). Dämonenfeuer lasse ich auch mal weg... [Die durchgestrichenen Sachen sind gestrichen, weil sie nicht zum Thaumagral passen. Bleiben bescheidene 9 Zauber übrig.]

 

Todeswirker:

Der To hat mit Ausnahme des Zaubers "Wagemut" alle Thaumagralzauber des Hexers. "Schlaf", verabreicht durch ein Stilett, ist vielleicht etwas eigenartig und könnte gestrichen werden. Ich sehe aber nicht, dass der To bevorzugt wird, wenn er ansonsten dieselben Zauber auf den Thaumagral brennen darf wie der Hexer. Man könnte vielleicht spieltechnisch argumentieren, dass der To nur zu einem bestimmten Thaumaturgen gehen darf, der für eine der To-Gilden arbeitet.

 

Was haltet Ihr von dieser Aufstellung? Wäre das fair?

Bearbeitet von Bro
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Wildläufer:

Dem Wl stehen aus dem Vergleich seiner Zauber und der lt. Arkanum zulässigen Zauber für ein Thaumagral folgende zur Verfügung:

Heranholen (A), Tiere rufen (G), Warnung (A), Zähmen (S), Zaubermacht (S). Also hätte der Wildläufer noch weniger Grund, sich überhaupt einen Druidenstecken als Thaumagral zu schnitzen als der Tiermeister mit seinem Fetischbeutel einen hat.

 

Das sind doch super Zauber! Tiere rufen, Zähmen und Zaubermacht reichen doch wohl für einen potenten Thaumagral. Würde ich als Tiermeister unbedingt haben wollen.

 

Hexenjäger:

... Eine weitere Sache ist, dass der Hj sich entweder einen Dolch oder ein Kurzschwert als Thaumagral zuzulegen (Hexenfänger) oder einen Kriegshammer oder Streitkolben (Hexenhammer).

 

Und warum nicht ein Rapier als Thaumagral? Die Hexenjägervereinigung des Convendo in den Küstenstaaten werden Dir was husten, wenn Du ihnen das Rapier vorenthälst... :angryfire:

 

Derwisch:

Der De (den hätte ich fast vergessen, weshalb er jetzt hinten hängt) ist ja so ein "Mittelding" aus Priester (14-15 Zauber) und Derwisch (11 Zauber).

 

Du meinst wohl eher ein Mittelding aus Priester und Schamane, oder? ;)

 

Auf sein heiliges Symbol Ormuts kann er folgende Zauber brennen lassen: Bannen von Dunkelheit (G), Flammenklinge (G), Heranholen (S), Hören der Geister (G), Juwelenauge (A), Namenloses Grauen (S), Schlaf (S), Schmerzen (S), Warnung (G), Zaubermacht (S), Zauberschmiede (S)

 

Flammenklinge oder Zauberschmiede auf ein heiliges Symbol, das der Derwisch um den Hals baumeln hat? Irgendwie sinnfrei ... :uhoh:

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Wildläufer:

Dem Wl stehen aus dem Vergleich seiner Zauber und der lt. Arkanum zulässigen Zauber für ein Thaumagral folgende zur Verfügung:

Heranholen (A), Tiere rufen (G), Warnung (A), Zähmen (S), Zaubermacht (S). Also hätte der Wildläufer noch weniger Grund, sich überhaupt einen Druidenstecken als Thaumagral zu schnitzen als der Tiermeister mit seinem Fetischbeutel einen hat.

 

Das sind doch super Zauber! Tiere rufen, Zähmen und Zaubermacht reichen doch wohl für einen potenten Thaumagral. Würde ich als Tiermeister unbedingt haben wollen.

 

Hexenjäger:

... Eine weitere Sache ist, dass der Hj sich entweder einen Dolch oder ein Kurzschwert als Thaumagral zuzulegen (Hexenfänger) oder einen Kriegshammer oder Streitkolben (Hexenhammer).

 

Und warum nicht ein Rapier als Thaumagral? Die Hexenjägervereinigung des Convendo in den Küstenstaaten werden Dir was husten, wenn Du ihnen das Rapier vorenthälst... :angryfire:

 

Derwisch:

Der De (den hätte ich fast vergessen, weshalb er jetzt hinten hängt) ist ja so ein "Mittelding" aus Priester (14-15 Zauber) und Derwisch (11 Zauber).

 

Du meinst wohl eher ein Mittelding aus Priester und Schamane, oder? ;)

 

Auf sein heiliges Symbol Ormuts kann er folgende Zauber brennen lassen: Bannen von Dunkelheit (G), Flammenklinge (G), Heranholen (S), Hören der Geister (G), Juwelenauge (A), Namenloses Grauen (S), Schlaf (S), Schmerzen (S), Warnung (G), Zaubermacht (S), Zauberschmiede (S)

 

Flammenklinge oder Zauberschmiede auf ein heiliges Symbol, das der Derwisch um den Hals baumeln hat? Irgendwie sinnfrei ... :uhoh:

 

1) Okay. Kann man so sehen. :dunno:

 

2) Das Rapier halte nicht ICH den Hjn vorent, sondern das Kompendium, auf dessen Grundlage ich zu diskutieren versuche.

 

3) Du hast Recht. :blush:

 

4) Auch hier hast Du Recht. Ich war zwischendurch von einem Zweihandschwert ausgegangen, weil Derwische die so gern benutzen. :silly: Wird gestrichen...

Bearbeitet von Bro
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Du hast den Todeswirker aus dem Kompendium vergessen. Der darf zwar auschließlich ein Stilett als Thaumagral haben, aber ihn von der Anzahl der Zauber genauso wie einen Hexer zu behandeln, halte ich doch für ein bißchen zu stark.

Verdammt! Den habe ich jetzt echt vergessen! :lol:

 

Wird nachgeholt. :rueckzug:

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Du hast den Todeswirker aus dem Kompendium vergessen. Der darf zwar auschließlich ein Stilett als Thaumagral haben, aber ihn von der Anzahl der Zauber genauso wie einen Hexer zu behandeln, halte ich doch für ein bißchen zu stark.

 

Dennoch ist es hier von den Regeln her IMHO eindeutig, dass er wie ein Hexer zu behandeln ist

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Du hast den Todeswirker aus dem Kompendium vergessen. Der darf zwar auschließlich ein Stilett als Thaumagral haben, aber ihn von der Anzahl der Zauber genauso wie einen Hexer zu behandeln, halte ich doch für ein bißchen zu stark.

 

Dennoch ist es hier von den Regeln her IMHO eindeutig, dass er wie ein Hexer zu behandeln ist

Habe ich mit der einen Ausnahme dann auch so vorgeschlagen.

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Hexenjäger:

Der Hj kann folgende Zauber auf den Thaumagral legen lassen:

Flammenklinge (G), Juwelenauge (S), Zauberschlüssel (S) und Zauberschmiede (G) Das sind zwar nur vier Zauber, aber immerhin zwei Grundzauber dabei. Dennoch würde ich dafür plädieren, dem Hj auch "Hören der Geister" als Thaumagralzauber zuzulassen, zumindest, wenn der Hj schamanitischen Glaubens ist. Eine weitere Sache ist, dass der Hj sich laut Kompendium entweder einen Dolch oder ein Kurzschwert als Thaumagral zulegen darf (Hexenfänger) oder einen Kriegshammer oder Streitkolben (Hexenhammer). Nur: Flammenklinge geht nur auf den Hexenfänger als Klingenwaffe, NICHT auf den Hexenhammer. Wer als Hj also den Hammer wählt, beraubt sich quasi eines Thaumagralzaubers. Daher plädiere ich weiterhin dafür, dass der Hj ausnahmsweise auch Flammenklinge auf seinen Hexenhammer zaubern kann.

 

Was haltet Ihr von dieser Aufstellung? Wäre das fair?

 

So. Nach einer Woche lege ich die Frage noch einmal vor, in der Hoffnung, dass vielleicht diesmal irgendwer etwas dazu ergänzen oder ändern möchte. :) Hat denn keiner hier einen Hexenjäger? Die müssen sich doch mit diesem Problem mal auseinandersetzen. :confused:

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Als Hausregel sehe ich da kein Problem. In meinen Spielrunden würde ich es nicht zulassen, da der Zauber explizit nur für Klingenwaffen möglich ist. An der Formulierung des Arkanums gibt es in diesem Fall nichts zu deuteln.

Ist schon klar. :rolleyes: Was hat die Formulierung des Arkanum damit zu tun?

 

"Flammenklinge" darf ausdrücklich auch auf "Magierstäbe" aufgespielt werden. [Nicht vergessen: wir reden vom Thaumagral.] Diese Regelung ist getroffen worden im Arkanum, das vor dem Kompendium erschienen ist. Erst im Kompendium ist versäumt worden, eine Ausnahmeregelung analog zum Thaumagral-Magierstab, der ja, wie Du vermutlich weißt, auch keine Klinge hat, zu treffen. Erst hier wird der Hexenjäger mit "Hexenhammer" demjenigen mit "Hexenfänger" benachteiligt. :dunno:

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Erst hier wird der Hexenjäger mit "Hexenhammer" demjenigen mit "Hexenfänger" benachteiligt. :dunno:
Das ist halt so. Nicht alle Waffen sind überall gleich nützlich. Gegen Skelette ist der Hammer nützlicher, dafür ist hier die Auswahl an Thaumagralzauber kleiner. :dunno:

 

Solwac

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Ich würde Hören der Geister nicht zulassen, aber darüber kann man streiten.

 

Was mich allerdings wundert, ist der Zauberspruch, den alle Klassen auf ihrem Thaumagral haben dürfen, nämlich Zaubermacht. Der fehlt mir beim Hexenjäger in der Spruchliste.

 

Bei Flammenklinge würde ich hingegen jeden Waffenthaumagral zulassen, Magierstab, Streitkolben oder Kriegshammer sind für mich als Einhandschlagwaffen zu betrachten und damit zu ähnlich.

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Erst hier wird der Hexenjäger mit "Hexenhammer" demjenigen mit "Hexenfänger" benachteiligt. :dunno:

 

Ebenso wie der Magier mit einem nicht Waffen-Thaumagral dem Magier mit einem solchen benachteiligt wird bei diesem Zauber und dafür finden sich zahlreiche Beispiele. Selbigen Nachteil hat jeder Zauberer/Zaubernder Kämpfer, der Flammenklinge lernt, aber keine passende Waffe führt, ich könnte mit einer Ausnahme für den Hexenhammer leben, halte sie aber nicht für notwendig.

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  • 2 Monate später...

Hallo!

 

Moderation :

Da sich die letzten beiden Beiträge nicht mit dem Thema dieses Stranges befassten, habe ich sie in einen eigenen Themenstrang ausgelagert: Thaumagrale von Gnomenwildläufern

 

Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen

Mit freundlichen Grüßen, Fimolas!

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Und warum nicht ein Rapier als Thaumagral? Die Hexenjägervereinigung des Convendo in den Küstenstaaten werden Dir was husten, wenn Du ihnen das Rapier vorenthälst... :angryfire:

 

Zu dem Rapier kann ich mir nur denken, dass das an Spielgleichgewicht liegt. Ich stell mir da den HJ via Fechten wild mit brennenden Rapier rumfuchteln und dann auch noch Zauberschmiede? Ich weis nich eine 3/2 Waffe sollte man anders bekommen.

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  • 2 Monate später...
Ich würde Hören der Geister nicht zulassen, aber darüber kann man streiten.

 

Was mich allerdings wundert, ist der Zauberspruch, den alle Klassen auf ihrem Thaumagral haben dürfen, nämlich Zaubermacht. Der fehlt mir beim Hexenjäger in der Spruchliste.

 

Bei Flammenklinge würde ich hingegen jeden Waffenthaumagral zulassen, Magierstab, Streitkolben oder Kriegshammer sind für mich als Einhandschlagwaffen zu betrachten und damit zu ähnlich.

Hj können den Zauber "Zaubermacht" nicht lernen, also bekommen die ihn auch nicht als Thaumagralzauber.

 

Magierstag ist keine Einhandschlagwaffe. Aber ich verstehe, was Du eigentlich meinst. So sehe ich das auch.

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Ich würde Hören der Geister nicht zulassen, aber darüber kann man streiten.

 

Was mich allerdings wundert, ist der Zauberspruch, den alle Klassen auf ihrem Thaumagral haben dürfen, nämlich Zaubermacht. Der fehlt mir beim Hexenjäger in der Spruchliste.

 

Bei Flammenklinge würde ich hingegen jeden Waffenthaumagral zulassen, Magierstab, Streitkolben oder Kriegshammer sind für mich als Einhandschlagwaffen zu betrachten und damit zu ähnlich.

Hj können den Zauber "Zaubermacht" nicht lernen, also bekommen die ihn auch nicht als Thaumagralzauber.

 

Magierstag ist keine Einhandschlagwaffe. Aber ich verstehe, was Du eigentlich meinst. So sehe ich das auch.

 

Ich hab das so verstanden, das Zaubermacht eine Voraussetzung für ein Thaumagral ist, der MUSS drauf sein. Was sont noch drauf sein KANN, ist nett, aber nicht der Kern der Sache.

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Ich hab das so verstanden, das Zaubermacht eine Voraussetzung für ein Thaumagral ist, der MUSS drauf sein. Was sont noch drauf sein KANN, ist nett, aber nicht der Kern der Sache.

 

das wäre mir neu. Zaubermacht funktioniert nur mit Thaumagral und kaum jemand wird auf diesen Vorteil (+2 auf EW: Zaubern) verzichten. Aber zwingend notwendig ist er meines Wissens nach nicht um einen Thaumagral in Betrieb zu nehmen.

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Ich würde Hören der Geister nicht zulassen, aber darüber kann man streiten.

 

Was mich allerdings wundert, ist der Zauberspruch, den alle Klassen auf ihrem Thaumagral haben dürfen, nämlich Zaubermacht. Der fehlt mir beim Hexenjäger in der Spruchliste.

 

Bei Flammenklinge würde ich hingegen jeden Waffenthaumagral zulassen, Magierstab, Streitkolben oder Kriegshammer sind für mich als Einhandschlagwaffen zu betrachten und damit zu ähnlich.

Hj können den Zauber "Zaubermacht" nicht lernen, also bekommen die ihn auch nicht als Thaumagralzauber.

 

Magierstag ist keine Einhandschlagwaffe. Aber ich verstehe, was Du eigentlich meinst. So sehe ich das auch.

 

Ich hab das so verstanden, das Zaubermacht eine Voraussetzung für ein Thaumagral ist, der MUSS drauf sein. Was sont noch drauf sein KANN, ist nett, aber nicht der Kern der Sache.

Es ist genau umgekehrt und gehört auch überhaut nicht in diesen Strang. Die Funktion ist wie von BF beschrieben und jedes Thaumagral kommt ohne aus.

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  • 1 Monat später...
Erst hier wird der Hexenjäger mit "Hexenhammer" demjenigen mit "Hexenfänger" benachteiligt. :dunno:
Das ist halt so. Nicht alle Waffen sind überall gleich nützlich. Gegen Skelette ist der Hammer nützlicher, dafür ist hier die Auswahl an Thaumagralzauber kleiner. :dunno:

 

Solwac

Prados hat hier eine schöne Antwort... :turn:

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  • 2 Wochen später...
Ein Hj wird ja grds. wie ein Or behandelt, also auch beim Thema Thaumagral.

 

Sollte der Hj aber aus einem nichtreligösen Hintergrund kommen, würde es wenig Sinn machen ihm GG abzuknöpfen.

 

Wie seht Ihr das?

 

Gruß

Sternenwächter

Ich würde den Hj in dieser Hinsicht nicht wie einen Or behandeln, wegen des fehlenden "religiösen Hintergrundes", sondern ihm einen Thaumagral wie ein Ma geben, also für 4k GS und 1AP. Damit wäre das Problem gelöst.

 

Letztlich aber ist es Verhandlungssache, da ja leider offizielle Regelungen nach wie vor fehlen...

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Ein Hj wird ja grds. wie ein Or behandelt, also auch beim Thema Thaumagral.

 

Sollte der Hj aber aus einem nichtreligösen Hintergrund kommen, würde es wenig Sinn machen ihm GG abzuknöpfen.

 

Wie seht Ihr das?

 

Gruß

Sternenwächter

Ich würde den Hj in dieser Hinsicht nicht wie einen Or behandeln, wegen des fehlenden "religiösen Hintergrundes", sondern ihm einen Thaumagral wie ein Ma geben, also für 4k GS und 1AP. Damit wäre das Problem gelöst.

 

Letztlich aber ist es Verhandlungssache, da ja leider offizielle Regelungen nach wie vor fehlen...

 

Hört sich gut an, so in die Richtung hatte auch gedacht. Der Ma als Auffangtatbestand ;)

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  • 3 Wochen später...

Laut dem Arkanum (Lux.ed. S.466) kann nur und ausschließlich der Tiermeister den Spruch "Tiere rufen" auf seinen Fetisch-Thaumagral aufprägen.

Allerdings ist der Wildläufer im Arkanum Lux.ed. im Thaumagralbereich gar nicht erwähnt, obwohl es für ihn möglich ist, ein Thaumagral (Druidenstecken) zu besitzen.

 

Wie seht ihr das: kann ein Wi "Tiere rufen" auf sein Thaumagral brennen oder nicht?

 

Pro: ein Wildläufer entspricht ja einem druidischen Tiermeister

 

Contra: auch Druiden z.B. können "Tiere rufen" (sogar als Grundzauber) lernen - und dennoch nicht auf das Thaumagral prägen

 

 

???

 

Gruß, Nick.

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Da Wildläufer ihr Thaumagral wie ein Druide haben, ist es wohl nicht vorgesehen. Allerdings hätte ich als Spielleiter da kein Problem es zu erlauben. Dafür sollte dann Lebenskeule nicht als Thaumagralzauber möglich sein (ist eh Ausnahme), die Möglichkeiten eines Wildläufers sind damit ausgewogen eingeschränkt.

 

Solwac

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