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Mordverbot für ButsuDo-Gläubige?


Kingkhuong

Empfohlene Beiträge

An der entsprechenden Stelle im QB steht auch, dass die Ordenskrieger des ButsuDo durchaus streitbare Mönche sind und sie vom damaligen SchiDoscha genau aus diesem Grunde willkommen waren. Es scheint also, dass diese Mönche wenige Probleme damit haben zu töten. Ich kann mir ein generelles Tötungsverbot daher kaum vorstellen.

 

Streitbar zu sein, heißt nicht automatisch töten zu müssen. Entwaffnen, Kampfunfähig machen, Bewußtlos schlagen,.... es gibt viele Möglichkeiten.

 

Grüße

Blaues Feuer

 

Grundsätzlich richtig - hier ging es dem SchiDoscha aber um die Landesverteidigung, da dürfte es unumgänglich sein zu töten.

 

Das könnte bei großzügiger Auslegung noch unter Selbstverteidigung fallen.

 

Mir geht es darum, daß in meinen Augen ein "Du sollst keinen Mord begehen." sich eben nicht nur darum dreht, keine Person der eigenen Zugehörigkeitsgruppe zu töten, sondern generell mit den scharfen Waffen etwas zurückhaltender zu sein.

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Vielleicht schaut ja mal jemand ins Quellenbuch.

Ich habe es gerade nicht zur Hand. Sollte aber den Mönchen ein bestimmter KiDo-Stil zugeordnet sein und sollte dieser die Technik umfassen, mit einem gezielten Hieb den Gegner auf einen Schlag zu töten, könnte man sich zumindest die Diskussion sparen, ob "Mord" das gesamte Tötungsspektrum ausschließt.

 

Wenn ihnen kein besonderer Stil zugeordnet ist, ist der Hinweis wenig hilfreich.

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Bei den Samurai, die einen strengen Ehrenkodex haben, ist ein zweikampf sicherlich kein Mord.

Der jeweils andere hat ja die Möglichkeit, den Zweikampf durch ein einfaches Wort zu entgehen (verliert aber dadurch die Ehre, was für einen Samurai schlimmer ist). Von einer heimtückischen Tötung kann also nicht wirklich die Rede sein.

Wird ein Samurai (oder ein Mönch) angegriffen darf er sich natürlich wehren und sollte es keinen anderen Weg geben, dann sicher auch töten (er sollte versuchen das zu vermeiden, aber nicht immer geht das). Das ist dann aber auch kein Mord sondern Notwehr => kein Problem.

Bekommen der Charakter den Auftrag einige Menschen umzubringen wird er sicher unterscheiden: Bekommt er den Auftrag von einer lokalen Authorität wird er keine großen Probleme haben (außer der Auftrag ist offensichtlich unmoralisch für ihn) den Auftrag durchzuführen. Eventuelle "Hindernisse" werden auch überrannt (Söldner des "Bösen" haben es nicht besser verdient).

 

Besonders die Samurai haben keine Probleme, ehrlose Menschen umzubringen. Nach ihrer Auffassung haben diese Menschen kein Recht mehr zu leben und indem sie ihr Leben beenden tun sie ihnen sogar einen Gefallen. Mord ist es für sie also keiner (und versuch mal einem Samurai beizubringen, dass er im Unrecht ist - VIEL SPASS!)

Damit unterstellst du aber, dass Töten grundsätzlich erlaubt ist. Dies ist aber die Streitfrage.

 

Töten ist nicht gleich Mord!

Ich wollte darlegen, wann eine Tötung kein Mord ist ;)

Tötung ohne Mord beeinhaltet u.A.: Notwehr, Auftrag einer Authorität (das kann auch das Gemeinwohl sein!) und Duell mit beidseitigem Einverständnis

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Vielleicht schaut ja mal jemand ins Quellenbuch.

Ich habe es gerade nicht zur Hand. Sollte aber den Mönchen ein bestimmter KiDo-Stil zugeordnet sein und sollte dieser die Technik umfassen, mit einem gezielten Hieb den Gegner auf einen Schlag zu töten, könnte man sich zumindest die Diskussion sparen, ob "Mord" das gesamte Tötungsspektrum ausschließt.

 

Wenn ihnen kein besonderer Stil zugeordnet ist, ist der Hinweis wenig hilfreich.

 

Also: ButsuDo-Klöster mit dem Schutzgott WenCheng bilden SenAma und SenSoyu in der roten oder gelben Schule aus. Der DaiUchi (Großer Schlag, gezielter Hieb gegen lebenswichtige Stelle/mit einem Schlag töten) gehört zur roten Schule.

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Wem das StGB zu neumodisch ist:

 

[...] Stößt er jemand aus Hass oder wirft er etwas auf ihn mit Hinterlist, dass er stirbt, oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, dass er stirbt, so soll der des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. [...]

 

Achtung: die Stelle ist aus dem Zusammenhang gerissen!

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