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Urheberrecht / Copyright im Forum


Empfohlene Beiträge

Solltet ihr euch jetzt nicht mal einen eigenen Strang zur Gesetzesinterpretation aufmachen? Da gibt's dann auch noch mehr Paragraphen, die man nicht verstehen, aber herrlich deuten kann ... ;)

 

Grüße...

Der alte Rosendorn

 

:thumbs:

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Eins sollte aber am Ende nochmals klar gestellt sein:

Wer eine Logo oder sonstige Inhalte dieses Forums kopieren möchte sollte schon aus der Freundlichkeit heraus einfach mal fragen. Und Punkt!

 

Hier gibt's halt Leute, die sich für so komische Dinge wie "Freundlichkeit" nicht interessieren und sich statt dessen hinter obskuren Rechtsauslagungen verstecken. Denen kommst du aber ohnehin nicht bei, also mach's wie ich und spar' dir die Mühe.

 

Rainer

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Puh, die Diskussion hier scheint ja ganz schön hitzig.

Ich finde auch man sollte, ganz egal wie es rechtlich aussieht, fragen, wenn man etwas benutzen will.

Manch einer vergißt dies vieleicht, weil er einfach gar nicht auf die Idee kommt, daß er etwas 'unrechtes' tut. Kann nicht sagen, daß mir das auf keinen Fall passieren könnte.

Wenn sowas passiert und man darauf hingewiesen wird, sollte man sich entschuldigen und nachträglich um Erlaubnis bitten...

Kommt diese Entschuldigung nicht, wäre ich auch sauer.

Auf jeden Fall sollte hier mal klar gestellt werden, worüber hier genau diskutiert wird. Einige scheinen hier wohl rein theoretisch diskutieren zu wollen, andere sind sauer... Das klappt nicht.

 

Gruß

Tony

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Schöner Beitrag.

 

Nun ist es geklärt, dass das Forumslogo nicht verwendet werden kann, weil da bereits andere Pläne mit laufen. Von mir eine dumme Frage: "Midgard" ist wohl als Begriff auch geschützt? Wenn jetzt Bro ein "Midgard Sylt Con" Mouspad anbiete will (für die Midgardler auf dem Sylt Con und vielleicht noch ein paar Freunde) wen muss er dann fragen um den Begriff "Midgard" zu verwenden?

 

Und muss er eventuell auch noch die Gemeinde Sylt um Erlaubnis bitten?

 

(Halte ich in diesem unserem Vaterlande durchaus für denkbar) :crosseye::disturbed:

 

Azu(nachdenklich)bi

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Nun ist es geklärt, dass das Forumslogo nicht verwendet werden kann, weil da bereits andere Pläne mit laufen. Von mir eine dumme Frage: "Midgard" ist wohl als Begriff auch geschützt? Wenn jetzt Bro ein "Midgard Sylt Con" Mouspad anbiete will (für die Midgardler auf dem Sylt Con und vielleicht noch ein paar Freunde) wen muss er dann fragen um den Begriff "Midgard" zu verwenden?

 

Elsa.

 

Rainer

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Hallo Woolf,

bitte erstmal die Beiträge der anderen in Ruhe und komplett durchlesen. Das "Anbieten" (kommerziell, gewerblich) ist ja gerade nicht erlaubt. Das wurde z.b. im Beitrag vom "Halbjuristen" KhunapTe gleich unter Punkt 1 schon erklärt. Auch Raistlins hypothetischer Fall bezieht sich ausdrücklich auf den privaten Gebrauch.

 

Viele Grüße, Lo

Hallo LO Kwan-Tschung,

wie kommst Du darauf, das ich die Beiträge nicht ganz durchgelesen hätte? Nur weil Raistlin jetzt versucht die Diskussion auf eine "generelle" Darstellung zu bringen, hat das nichts damit zu tun, das er diese Meinung auch schon in dem speziellen Fall vertreten hat. Darf ich deswegen jetzt nicht mehr auf den speziellen Fall eingehen?

 

Ernsthaft, über einen "hypothetischen Fall" zu diskutieren macht anhand von Gesetzen absolut keinen Sinn, solange der "hypothetische Fall" nicht konkret dargestellt wird. Für mich ist der konkrete Fall, die Urheberrechts-Verletzung des Midgard Forums-Logos.

 

Aber wie schon mehrfach gesagt wurden alle Argumente schon mehrfach vorgebracht und daher macht es keinen Sinn mehr weiter zu diskutieren. Und damit wird dies mein letztes Posting zu diesem in diesem Forum sein. Es sollte mittlerweile klar sein, welche Einstellung ich zu Urheberrechts-Verletzung habe.

 

Grüße, Mick

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Nur weil Raistlin jetzt versucht die Diskussion auf eine "generelle" Darstellung zu bringen, hat das nichts damit zu tun, das er diese Meinung auch schon in dem speziellen Fall vertreten hat. Darf ich deswegen jetzt nicht mehr auf den speziellen Fall eingehen?
Zum einen versuche ich nicht "jetzt" die Diskussion auf eine generelle Darstellung zu bringen, sondern habe von Anfang an versucht die Diskussion zum UrhG allgemein zu halten. Ich hatte nie einen besonderen speziellen Fall vor Augen, obwohl einige dies anscheinend fälschlicherweise angenommen haben. Sollte sich dadurch ein Mißverständnis ergeben haben, tut mir das leid, und ich versuche mich in Zukunft klarer auszudrücken. Gleichzeitig bitte aber auch die Diskussionspartner, weniger emotionell zu reagieren, auf die tatsächlichen Argumente einzugehen und weniger auf vermutete Hintergründe, da diese leider oft verfälscht wahrgenommen werden können.

 

Ernsthaft, über einen "hypothetischen Fall" zu diskutieren macht anhand von Gesetzen absolut keinen Sinn, solange der "hypothetische Fall" nicht konkret dargestellt wird. Für mich ist der konkrete Fall, die Urheberrechts-Verletzung des Midgard Forums-Logos.
Es geht auch nicht um den "hypothetischen" sondern den "allgemeinen" Fall wie das UrhG unter anderem auf im WWW veröffentlichte Bilder anzuwenden ist, unabhängig davon, ob das ein Forums-Logo, Firmenzeichen oder Privat-Foto ist.

 

Ich habe nie eine Urheberrechts-Verletzung verteidigt, noch werde ich dies tun. Ich habe lediglich versucht herauszufinden, was das Gesetz als eine Urheberrechtsverletzung definiert, und anhand dessen festzustellen, ob eine konkrete Handlung dann eine Urheberrechtsverletzung darstellt oder nicht. Dies wollte ich vor dem Hintergrund tun, daß viele Leute eine meines Erachtens falsche Vorstellung des UrhG haben, sei sie zu restriktiv oder zu locker.

 

Aber wie schon mehrfach gesagt wurden alle Argumente schon mehrfach vorgebracht und daher macht es keinen Sinn mehr weiter zu diskutieren. Und damit wird dies mein letztes Posting zu diesem in diesem Forum sein. Es sollte mittlerweile klar sein, welche Einstellung ich zu Urheberrechts-Verletzung habe.
Wenn dies alle Argumente waren, dann verstehe ich nicht, warum sich noch kein einvernehmliches Ergebnis ablesen läßt.

Ich habe hier z.B. Fragen gestellt und Thesen aufgestellt, auf die noch niemand geantwortet hat. Das kann daran liegen, daß niemand darauf eine bessere Antwort hat, oder aber, daß sich einige mehr von Emotionen spezieller Fälle haben tragen lassen, anstatt sachlich auf die Fragen und Probleme einzugehen. Das finde ich schade.

 

Wir haben zwar wahrscheinlich alle mehr oder weniger die selbe Einstellung zu Urheberrechtsverletzungen, können uns aber anscheinend nur sehr schwer darauf einigen, was im Einzelnen vom Gesetzestext her als Urheberrechtsverletzung definiert ist.

Ich verstehe, daß Urheber geschützter Werke eher dazu tendieren mögen, etwas als Urheberrechtsverletzung zu definieren, obwohl es per Gesetz keine ist, während es andere Leute geben mag, die eher die Haltung eines passiven Gratis-Konsumenten annehmen, und noch etwas als legal und legitim ansehen, obwohl sie damit schon eine eklatante Urheberrechtsverletzung begehen.

 

Vielleicht schlafen wir am besten alle noch mal darüber und diskutieren hier weiter, wenn die gröbsten Emotionen verflogen und sich wieder die notwendige Sachlichkeit eingefunden hat.

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Von mir eine dumme Frage: "Midgard" ist wohl als Begriff auch geschützt? Wenn jetzt Bro ein "Midgard Sylt Con" Mouspad anbiete will (für die Midgardler auf dem Sylt Con und vielleicht noch ein paar Freunde) wen muss er dann fragen um den Begriff "Midgard" zu verwenden?

 

Wenn er den Schriftzug verwenden will, der natürlich geschützt ist, nicht nur durch das reine Urheberrecht, sondern vor allem durch das Markenrecht, sollte er natürlich die Rechteinhaberin fragen. In diesem Falle empfehle ich den Kontakt zum VFSF bzw. Elsa Franke.

 

Und muss er eventuell auch noch die Gemeinde Sylt um Erlaubnis bitten?

 

Nein, Städtenamen sind als solche weder durch Urheberrecht, noch Markenrecht geschützt.

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Nein, Städtenamen sind als solche weder durch Urheberrecht, noch Markenrecht geschützt.
Wobei da gerade heute in den Nachrichten kam, daß der Flughafen Weeze gegen den Flughafen Düsseldorf International unterlegen war, und sich nicht Düsseldorf Regional nennen darf. :notify:

 

http://www.wdr.de/themen/verkehr/luft/flughafen_weeze/041216.jhtml?rubrikenstyle=verkehr

 

Das war aber wohl eher ein Fall für das Wettberebsrecht, denke ich... :dunno:

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Zum einen versuche ich nicht "jetzt" die Diskussion auf eine generelle Darstellung zu bringen, sondern habe von Anfang an versucht die Diskussion zum UrhG allgemein zu halten. Ich hatte nie einen besonderen speziellen Fall vor Augen, obwohl einige dies anscheinend fälschlicherweise angenommen haben. [...]
Hallo!

 

Im Sylt-Con Strang kam das Thema auf, ob man für solche Zwecke Logos (z.B. Midgard, Midgard Forum) auf T-Shirts oder Mauspads verwenden darf.

 

Dazu habe ich einmal den §53 UrhG bemüht, und dort heraus lese ich sinngemäß, daß ich als private Person von urheberrechtlich geschützten Werken "Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung" herstellen oder sogar für mich herstellen lassen darf!

 

Rein vom Urheberrecht scheint damit die Herstellung von T-Shirts oder Mauspads (als ähnlicher Träger wie Papier) erlaubt zu sein, solange ich es ausschließlich für den Privatgebrauch und nicht zum Wiederverkauf herstelle oder jemanden damit beauftrage es für mich herzustellen.

 

Die Frage an die rechtlich bewanderten Leute hier: Sehe ich das soweit richtig?

 

Welches Gesetz greift bei Logos außer dem Urheberrecht? Wenn ein Logo ein eingetragenes Warenzeichen ist, gelten dort ja noch separate Bestimmungen, oder? Welches Gesetz umfaßt diese?

Grüße, Mick
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Ja, das ist genau was ich meine. Dank Dir.

 

Wie man deutlich sieht, habe ich von Anfang an die allgemeine Situation und Gesetzeslage im Fokus gehabt und keine spezielle Situation diskutieren wollen.

 

Ich habe nur einen Verweis auf den Strang gegeben, der mich zu der Diskussion angeregt hatte und bin von dort auf die allgemeine Gesetzeslage über gegangen.

 

Was ich mir allerdings ankreiden muß, ist eine zu ungenaue Formulierung wie "solche Zwecke" und ein allgemein etwas kurz gefaßtes Posting. Ich hätte vielleicht von vorneherein mehr erklären können, hatte aber beileibe nicht mit derartigen Emotionen über eine aus meiner Sicht rein sachliche Fragestellung gerechnet.

 

Ein weiteres Problem ist wahrscheinlich, daß die Emotionen sich auf einen Fakt beziehen, der sich mir bis jetzt nur in Andeutungen und Verklausulierungen ergeben hat, daß es wohl schon zu einer unberechtigten Nutzung des Forum-Logos gekommen zu sein scheint, von der ich zur Zeit der ersten Postings zum Urheberrecht keine Kenntnis hatte. Daher verwunderte mich die heftige Reaktion auf eine für mich zu der Zeit rein theoretische Frage doch sehr. Allerdings scheint mir dies mittlerweile der Hauptgrund zu sein, warum wir hier so erfolgreich aneinander vorbei diskutiert haben.

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Von mir eine dumme Frage: "Midgard" ist wohl als Begriff auch geschützt? Wenn jetzt Bro ein "Midgard Sylt Con" Mouspad anbiete will (für die Midgardler auf dem Sylt Con und vielleicht noch ein paar Freunde) wen muss er dann fragen um den Begriff "Midgard" zu verwenden?

 

Wenn er den Schriftzug verwenden will, der natürlich geschützt ist, nicht nur durch das reine Urheberrecht, sondern vor allem durch das Markenrecht, sollte er natürlich die Rechteinhaberin fragen. In diesem Falle empfehle ich den Kontakt zum VFSF bzw. Elsa Franke.

 

Und muss er eventuell auch noch die Gemeinde Sylt um Erlaubnis bitten?

 

Nein, Städtenamen sind als solche weder durch Urheberrecht, noch Markenrecht geschützt.

 

Midgard wird vermutlich als Wortmarke in den entsprechenden Bereichen, die das FRPG betreffen können, geschützt sein. Aber auch das wird Elsa Franke wissen.

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[...]Midgard wird vermutlich als Wortmarke in den entsprechenden Bereichen, die das FRPG betreffen können, geschützt sein. Aber auch das wird Elsa Franke wissen.
Andererseits ist "Midgard" ein althergebrachter Begriff aus der nordischen Mythologie und somit zumindest wohl kaum allgemein zu schützen - genausowenig kann ich mir allgemein den Begriff "Erde" schützen. Damit ist der "Schutz" nur streng Kontext abhängig. Also entweder, wenn es eindeutig um das Rollenspiel oder die zugehörige Rollenspielwelt geht oder eben wenn der besondere Schriftzug verwendet wird. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Woolf die Erlaubnis hatte, einen dem originalen extrem ähnlichen Schriftzug für das Forums-Logo zu verwenden. Immerhin ist es ja dieselbe Schriftart (Belwe) mit der Besonderheit, dass nicht das große Schriftart-"A" verwendet wurde, sondern das umgedrehte "V".

 

Grundsätzlich ist Woolf wohl der Urheber des obigen Schriftzugs, allerdings sind gewiss auch ältere Rechte von Elsa damit verknüpft. Da des Logo in gewisser Form ja HJ für die Nutzung hier im Forum überlassen wurde, dürfte er auch ein Wörtchen mitreden können. Wer hat jetzt welche Rechte? Ehrlich gesagt weiß ich es nicht, aber ich würde natürlich bei einer nicht vollständig privaten Verwendung am besten alle drei fragen.

 

Nicht nachfragen würde ich übrigens, wenn ich es ganz privat gebrauche. Beispielsweise, wenn ich mir einen Ordnerrücken designe, in dem ich gewisse Auszüge aus dem Forum verwende. Da käme ich wohl kaum auf die Idee. Ich hoffe allerdings, dass diese Form der Verwendung niemanden verärgern würde.

 

Grüße...

Der alte Rosendorn

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Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Woolf die Erlaubnis hatte, einen dem originalen extrem ähnlichen Schriftzug für das Forums-Logo zu verwenden. Immerhin ist es ja dieselbe Schriftart (Belwe) mit der Besonderheit, dass nicht das große Schriftart-"A" verwendet wurde, sondern das umgedrehte "V".

 

Woolf nicht, sondern ich. Ich hätte sogar das orginal MIDGARD Logo verwenden dürfen, zog es aber vor ein etwas thematisch passenderes zu nehmen.

 

Viele grüße

hj

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Nur so am Rande: Es gibt inzwischen Klamotten mit Städtenamen, die verkauft werden und wohl auch irgendwie geschützt wurden (wohl nicht urheberrechtlich aber irgendein Anwalt wird wohl doch Ärger machen, wenn ich solche Klamotten auch produziere und verkaufen wollte).

 

Es gab hier in der Gegend einen Streit, weil jemand seine Homepage nach seiner Gemeinde genannt hat. Er bekam dann eine Unterlassungsklage, die Gemeinde sah ihre Rechte verletzt (auch nicht das Urheberrecht, obwohl ich als Laie das wohl kaum auseinanderklamüsern kann). Es ging wohl darum, dass jemand das als offizielle Seite dieser Gemeinde betrachten könnte.

 

Diese Sache ging dann friedlich aus: Die Gemeinde übernahm die ganze Homepage, der Internetauftritt der Person wurde also in den Internetauftritt der Gemeinde integriert. Fand ich dann doch ganz witzig, dass der Mensch sich dann die Kosten für Server und so weiter sparen konnte und seine Seite dann halt nicht mehr selbständig aber dafür offiziell wurde.

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[...]Midgard wird vermutlich als Wortmarke in den entsprechenden Bereichen, die das FRPG betreffen können, geschützt sein. Aber auch das wird Elsa Franke wissen.
Andererseits ist "Midgard" ein althergebrachter Begriff aus der nordischen Mythologie und somit zumindest wohl kaum allgemein zu schützen - genausowenig kann ich mir allgemein den Begriff "Erde" schützen. Damit ist der "Schutz" nur streng Kontext abhängig.

 

Ja, da gibt es beim Patent- und Markenamt (?) verschiedene Klassen. Ich weiß jetzt nicht welche, aber Brettspiele und Softdrinks sind nicht dasselbe. Ich vermute, dass man beispielsweise eine "Midgard-Cola" herausbringen könnte, ohne sich um existierende Rollenspiele oder Software kümmern zu müssen.

 

Probleme wird man bekommen, wenn man den Schriftzug in "Belwe" verwendet.

 

Aber sowas ist auch eine Frage von Macht und Größe. Ein großes Telekommunikationsunternehmen ist ja immer wieder dabei einen einzelnen Buchstaben und eine Farbe schützen zu lassen. Und ein Prozessorhersteller mahnt Internetseiten ab, die das Wort "inside" im Namen tragen.

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...Von mir eine dumme Frage: "Midgard" ist wohl als Begriff auch geschützt? ... wen muss er dann fragen um den Begriff "Midgard" zu verwenden?

Elsa.

Rainer

 

Sorry da muss ich nochmal nach- bzw. einhaken.

 

Der Begriff Midgard als solches ist nicht geschützt! Darüber kann und sollte man auch nicht diskutieren.

 

MIDGARD als Logo oder der ausdruck MIDGARD Rollenspiel, MIDGARD - Das Fantasy Rollenspiel, o.ä. sind sehr wohl geschützt. Und da sind Jürgen und Elsa Franke die richtigen zu Fragen.

 

Wie ich schon ausführte - fragt einfach, erklärt kurz warum Ihr/ Du es brauchst und ich kann mir nicht vorstellen, dass ihr dann ein NEIN hört.

 

MIDGARD Forum, MIDGARD oder z.B. MIDGARD Konzil Logos sind künstlerische Werke, die alle samt urheberrechtlich geschützt sind. Wer die einfach benutzt muss sich nicht wundern, wenn er - im wahrsten sinne des Wortes - Ärger bekommt!! :motz::angryfire:

 

Man kann die Seiten vorher einfahc zusammen fassen:

 

Seid freundlich, redet mit einander und fragt einfach und schon wird alles möglich sein.

ABER an all die anderen: Steinigt nicht gleich jemanden, der sich darüber keine Gedanken gemacht hat und einfach mal gemacht hat - ohne bösen Willen! :rolleyes::lookaround:

 

@Raistlin & Olafsdottir: Ich hoffe, dass die hitzige Diskussion somt beendet, bzw. wieder ruhiger von statten gehen kann.

 

Mfg Khun

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...Von mir eine dumme Frage: "Midgard" ist wohl als Begriff auch geschützt? ... wen muss er dann fragen um den Begriff "Midgard" zu verwenden?

Elsa.

Rainer

 

Sorry da muss ich nochmal nach- bzw. einhaken.

 

Der Begriff Midgard als solches ist nicht geschützt! Darüber kann und sollte man auch nicht diskutieren.

 

MIDGARD als Logo oder der ausdruck MIDGARD Rollenspiel, MIDGARD - Das Fantasy Rollenspiel, o.ä. sind sehr wohl geschützt. Und da sind Jürgen und Elsa Franke die richtigen zu Fragen.

Haben wir die Beiträge nicht zu Ende gelesen, hm?

 

ABER an all die anderen: Steinigt nicht gleich jemanden, der sich darüber keine Gedanken gemacht hat und einfach mal gemacht hat - ohne bösen Willen!

Mir ist erst der Geduldsfaden gerissen, als "jemand", nachdem er darauf aufmerksam gemacht wurde, den Verstoß zu verteidigen suchte.

 

@Olafsdottir: Ich hoffe, dass die hitzige Diskussion somt beendet, bzw. wieder ruhiger von statten gehen kann.

 

Keine Sorge... von meiner Seite ist das Thema Raistlin erledigt.

 

Rainer

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@Raistlin & Olafsdottir: Ich hoffe, dass die hitzige Diskussion somt beendet, bzw. wieder ruhiger von statten gehen kann.
Danke für Deine schlichtenden Worte. Ich hatte weder eine hitzige Diskussion über ein rein theoretisches Thema erwartet noch eine solche gewollt. :dunno:

Aber wenn man grundlos angegriffen wird, dann hat man meiner Meinung nach auch das Recht, sich dagegen zu wehren, und die Dinge richtig zu stellen, wie jetzt auch hier z.B.

 

Mir ist erst der Geduldsfaden gerissen, als "jemand", nachdem er darauf aufmerksam gemacht wurde, den Verstoß zu verteidigen suchte.
Nett, wie "jemandem" Dinge unterstellt werden, die nie stattgefunden haben, aber das ist ja das Privileg der Phantasie... :dozingoff:

Mich z.B. hat niemand auf einen bereits erfolgten Verstoß aufmerksam gemacht. Und ich würde auch keinen Verstoß verteidigen. Aber soweit waren wir ja nie gekommen, da die Diskussion eigentlich noch in der Phase war, festzustellen was überhaupt ein Verstoß ist.

Aber was ein Verstoß ist und was nicht, interessierte anscheinend weniger, da erst einmal wilde Behauptungen in den Raum gestellt wurden, um erst gar keine sachliche Diskussion aufkommen zu lassen.

 

Nun ja, vielleicht kann man ja in ein paar Tagen das eigentliche Thema noch einmal aufgreifen, wenn sich die Emotionen bei einigen Leuten etwas gelegt haben.

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STOP

 

Leute, was soll das? Warum geht Ihr Euch hier gegenseitig an die Gurgel? Damit ist niemandem geholfen, das bringt einfach nichts - außer böses Blut.

 

Die Angelegenheit über die hier (ggf. auch indirekt) gestritten (nein, das ist schon lange keine Diskussion mehr) wird geht nur 3 Leute an: mich, HJ und Woolf Dragamihr. Für HJ und Woolf kann ich nicht sprechen, aber ich für meinen Teil habe keinerlei Interesse daran, dass die Sache hier vom halben Forum plattgetreten wird. Zumindest hättet Ihr doch mal warten können, bis ICH Zeit hatte, mir das Problem anzusehen und ein Statement abzugeben, oder?

 

 

 

Besonders irritierend finde ich, dass doch nicht wenige Leute sich anscheinend nicht die Mühe gemacht haben, den Vorgang (der im übrigen aus nur einem einzelnen Post besteht) genau anzusehen bevor sie hier mitdiskutiert haben. Stellvertretend (und damit sich das niemand falsch merkt):

 

Mir ist erst der Geduldsfaden gerissen, als "jemand", nachdem er darauf aufmerksam gemacht wurde, den Verstoß zu verteidigen suchte.

 

Ich habe den Sylt-Con-Teilnehmern Sylt-T-Shirts angeboten. Raistlin hat hier nach der Gesetzesgrundlage gefragt. Wir sind immer noch zwei verschiedene jemande.

 

Desweiteren möchte ich alle Leute, die jetzt böse auf den "fiesen Forumslogodieb" sind, bitten, ihren Avatar zu kontrollieren. Danke.

 

Woolf, Deinem Tonfall entnehme ich, dass Du stolz auf das von Dir entworfene Logo bist, bzw. Deine künstlerische Leistung bist. Das sei Dir unbenommen, ich bin auch stolz auf einige meiner Werke. Aber ist es Dir vielleicht mal in den Sinn gekommen, dass andere diese Logo "einfach" als eingefärbten Schriftzug wahrnehmen könnten? Oops, und schon haben wir einen ganz anderen Paragraphen zu diskutieren (was ICH hier aber NICHT machen möchte!!!).

 

Irgendjemand hat hier sehr vehement eine Entschuldigung gefordert. Diesem Anspruch kann ich nicht ganz nachkommen, nur soweit: "Woolf, ich entschuldige mich hiermit dafür, dass ich Dein künstlerisches Werk nicht als solches erkannt habe."

 

Vermisst habe ich bei den Argumentationen, dass sich jemand Gedanken darüber gemacht hätte, was meine Intention bei der Angelegenheit, inbesondere bei der Verwendung des Forumslogos, war. Wer jetzt noch darüber nachdenken möchte - das T-Shirt las sich "Midgard Forum Tours - Sylt 2005".

 

Wenn noch einer der Sylt-Teilnehmer Interesse hat, ein "Sylt-Con 2005"-T-Shirt in XXL würde ich nehmen.

 

Ansonsten möchte ich das Mod-Team bitten, diesen Thread zuzumachen (ggf nachdem Woolf und HJ noch was geschrieben haben). Es bringt IMHO nichts, diesen Streit weiterzuführen.

 

Michael

 

 

PS: HJ, PM

 

PSS: Ich möchte hiermit niemanden persönlich angreifen. Wenn ich jemandem auf den Schlips getreten bin, PM an mich.

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Ansonsten möchte ich das Mod-Team bitten, diesen Thread zuzumachen (ggf nachdem Woolf und HJ noch was geschrieben haben). Es bringt IMHO nichts, diesen Streit weiterzuführen.

 

 

Mal abgesehen von eurer Auseinandersetzung... Warum sollte dieser Strang zugemacht werden? Es war nur ein Thema!

 

Klärt es doch alle per PM, wenn es nicht plattgetreten werden soll...

 

Sicherlich verstehe ich euren Zwist (oder was auch immer), aber es hier im Forum zu diskutieren halte ich nicht für sinnvoll!

 

Grüße,

Ghim

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