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Urheberrecht / Copyright im Forum


Empfohlene Beiträge

Hi Leute,

 

Grund dieses Beitrags ist folgender Strang:

 

http://www.midgard-forum.de/ikonboa....30;t=59

 

Ich möchte darum bitten künftig etwas mehr auf das Urheberrecht/Copyright zu achten.

 

Es ist natürlich vollkommen ok, Regelpassagen und sonstige Textauszüge zu zitieren um z.B. Fragen zu klären. Was aber auf keinen Fall ok ist, ist wie hier passiert, das abtippen kompletter Regelpassagen mit Angabe von Werten etc. Zudem noch wenn das betreffenden Regelbuch noch im Handel erhältlich ist.

 

Für den einen Fall ist das jetzt so ok. Aber bitte lasst das zukünftig. Ich als Forumsbetreiber kann da richtig viel Ärger bekommen.

 

An die Moderatoren:

 

Bitte achtet in Euren Foren auf solche Kopien und löscht sie gegebenenfalls. Und sagt dem fragenden, dass er sich die Regeln ja auch kaufen kann wink.gif

 

Viele Grüße

hj

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Weil Bjargi im obgenannten thread meinte, das wäre bei uns erlaubt:

 

Das ist eine Sonderregelung für nichtkommerzielle Uniprojekte (Seminare, Diplomarbeiten, Beiträge etc.) und gilt auch nur dafür. Selbst im Wissenschaftsbetrieb muß man den Autor über längere Textpassagen (frag mich nicht, was länger ist) um Zustimmung fragen. (obwohl die sich meinstens nicht wehren, denn je öfter man zitiert wird.... biggrin.gif )

 

Nix, der sich jez wegen dem Zwergendrachen-thrad auch bei der eigenen Nase nimmt blush.gif

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Ich bin zwar Rechtsanwalt, kenne mich im Urheberrecht auch nicht allzu gut aus, weil es eine Spezialmaterie darstellt. Immerhin habe ich des öfteren schon mal in den Schranken des Urheberrechts gemäß §§ 46 ff. Urheberrechtsgesetz (UrhG) herumgestöbert. Dort befindet sich insbesondere in § 53 die vielen bekannte Regelung, daß Vervielfältigungen "zum privaten Gebrauch" möglich sind. Beiträge hier im Forum sind natürlich nicht privat, sondern öffentlich.

 

Daher scheint mir hier die Regelung über die "Öffentliche Wiedergabe" gemäß § 52 UrhG einschlägig zu sein. Diese ist zulässig, wenn sie unentgeltlich erfolgt und kein Erwerbszweck verfolgt wird; allerdings ist für die Wiedergabe eine "angemessene Vergütung" zu zahlen. Ich habe allerdings keine Ahnung, wie man diese berechnen würde, wenn z. B. aus dem Alba-QB die Beschreibung eines einzelnen Monsters abgetippt und öffentlich zugänglich gemacht wird. Meinem Gefühl nach tendiert die Entschädigung hier allerdings gegen 0 !

 

Da es sich bei der öffentlichen Wiedergabe um eine "zulässige" Verfahrensweise handelt, scheint mir jedenfalls keine Verletzung des Urheberrechts vorzuliegen, so daß außer dem Anspruch auf Entschädigung keine strafrechtlichen Folgen oder zivilrechtliche Schadensersatz- oder Unterlassensansprüche zu befürchten sind.

 

Aber Vorsicht! Meine Einschätzung beruht auf bloßer Lektüre des Gesetzestextes, keineswegs auf fundiertem Fachwissen! Ihr wißt ja: Zwei Juristen, drei Meinungen! wink.gif Insofern unterstütze ich HJ voll darin, mit sämtlichen Zitaten im Forum vorsichtig zu sein. Ich meine zwar, daß wir uns bisher im Bereich von Kleinigkeiten bewegen, die wohl kaum justiziabel werden; aber Vorsicht ist besser als Nachsicht ...

 

Grüße,

 

Hendrik, der erst einmal einen halben Tag im Seminar mit der Lösung eines urheberrechtlichen Problems verbracht hat und hinterher auch nicht viel schlauer war dunno.gif

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Hendrik Nübel @ April. 18 2002,13:32)</td></tr><tr><td id="QUOTE">justiziabel<span id='postcolor'>

wow - tolles wort! von der bedeutung beim drüberlesen ist es zwar klar, aber ihr müsst mal versuchen dass ding auszusprechen - hui  wow.gif

 

just...

juzi...

justzi...

jusszit...

 

*mist*

 

biggrin.gif

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Wieso: ist doch ganz einfach: justiziabel.. dunno.gif

 

Zum Thema:

Ich kann jetzt zwar keine vorläufige Rechtsexpertise wie Hendrik vorlegen, da ich gerade weder das UrhG vor mir habe, noch Volljurist bin, aber wir liegen hier meiner Erfahrung nach in einer rechtlichen Grauzone, die letztlich auf Kulanz hinausläuft.

Selbst im Wissenschaftsbetrieb läuft es darauf hinaus, denn rein rechtlich könnte z.B. für jede Seminarkopiensatz vom Verlag eine Kostenerstattung verlangt werden, da es über den privaten Gebrauch hinausgeht.

Ach, hier handelt es sich übrigens allein um Urheberrecht, nicht um copyright. Was ein deutlciher Unterschied ist. Aber das nur am Rande.

 

Ich denke zwar, dass wir von Seiten des Verlages hier mit Kulanz rechnen könnten, da eine Abmahnung ja auch imageschädigend sein kann, aber dennoch ist es m.E. schlicht falsch, in dem von hj angeführten Maße zu zitieren. Wobei es m.M.n. aber weniger um das geistige Eigentum geht, sondern um die kommerzielle Verwertung desselben, die beeinträchtigt ist, da dieses Forum öffentlich zugänglich ist.

 

Also: Wenn ihr derartige Daten austauschen wollt, dann verschickt sie bitte per Mail!

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Kazzirah @ April. 18 2002,14<!--emo&wow.gif)</td></tr><tr><td id="QUOTE"> [...] Selbst im Wissenschaftsbetrieb läuft es darauf hinaus, denn rein rechtlich könnte z.B. für jede Seminarkopiensatz vom Verlag eine Kostenerstattung verlangt werden, da es über den privaten Gebrauch hinausgeht. [...] <span id='postcolor'>

Hallo, Kazzirah! Für derartige Kopien von Werken, deren Ablichtung zu erwarten ist, gibt es eine pauschale Entschädigung des Urhebers durch den Hersteller von Kopiergeräten, § 54a UrhG. Vielleicht hast Du ja mal Gelegenheit, an einen Gesetzestext heranzukommen, da steht noch mehr Interessantes ...

 

Gruß,

 

Hendrik, der hofft, sich ein wenig bei Kazzirah für dessen ausgezeichnete historische u. a. Hinweise hier im Forum revanchieren zu können

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Hallo HJ,

Hallo Liste,

 

Du übertreibst: Das Zitieren ist OK, und ein einzelnes Monster aus einem über 100 Seiten dicken Wälzer zu zitieren ist auch noch OK - die Vergütung geschiet aus Gründen der Handbarkeit über die VG Wort (VG = Verwertungsgesellschaft), einer Art GEMA für Artikel. Da das UrhG im Rahmen der EU angepasst wird (zur Zeit läuft die Diskussion), wird sich das Wohl ändern und in Zukunft wird es wohl auch eine Urheberabgabe auf Rechner, Drucker, CD-Brenner etc. geben, aus der die VG Wort und die GEMA dann Gewinne erzielen, die an die Urheber ausgeschüttet werden.

 

Also: Das Zitieren - und ein Monster ist ein Zitat - ist weder straf- noch zivilrechtlich von Belang. Es ist aber fair und wünschenswert, die Autorin oder den Autor bzw. die Rechteinhaberin (bei Midgard fast immer Elsa Franke) um Erlaubnis zu bitten - die Frankes sind da sehr kulant.

 

Grüsse

Payam

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@ Hendrik: Die Pauschabgabe wollte ich eigentlich auch mit einbringen, habe sie aber vergessen... Sie existiert ja eben wegen dieser Grauzone, die zwar unzulässig ist, aber eben nur sehr schwer rechtlich zu ahnden. Ich hatte das UrhG übrigens schon zur Hand gehabt, ist nur halt schon ein 3/4 Jahr her, da habe ich mich zu dem Thema in der Informatik prüfen lassen...

 

@ Payam: Ganz so einfach ist das auch wieder nicht. Es spielt auch eine Rolle, zu welchem Zweck das Zitat gebracht wird. Die Pauschalabgaben sind hochumstritten, da sie einen Generalverdacht auf jeden Anwender legen, das Urheberrecht zu verletzen. Ob sich GEMA, VG Wort und VG Bild mit ihren Wünschen nach mehr Einnahmepotential durchsetzen werden, ist gar nicht so klar.

Die Rechte an einem Werk hat nach deutschem Recht übrigens immer der/die Autorin inne! Die sind nur eingeschränkt übertragbar. Was ein deutlicher Gegensatz zum angelsächsischen copyright steht.

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Danke für die Kommentare smile.gif

 

Hendriks Posting hat mich in meiner Meinung bestätigt. Wenn auch jemand der sich eigentlich mit der Materie auskennt sich nicht sicher ist, ist es auf alle Fälle besser Vorsicht walten zu lassen. Schon alein deswegen um nicht die Guten Bezihungen zum Verlag für F&SF Spiele zu gefährden. Elsa ist schon sehr großzügig, aber irgendwo hat auch ihre Großzügigkeit Grenzen.

 

Versucht sowas mal im D&D Bereich zu machen smile.gif Da gibts gleich böse Briefe...

 

Aber um es nochmal zu sagen: Gegen Zitate aus Regeln hat kein Mensch etwas. Nur sollten sie nicht so umfangreich ausfallen wie in obigem Beispiel.

 

Es muss jetzt auch niemand befürchten, dass jetzt irgendwelche Abmahnungen oder sonstiges drohen. Ich werde nur eben gerne aktiv befor Ärger entsteht. Das gelingt mir zwar nicht immer, aber ich arbeite dran.

 

Viele Grüße

hj

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat </td></tr><tr><td id="QUOTE">@ Payam: Ganz so einfach ist das auch wieder nicht. Es spielt auch eine Rolle, zu welchem Zweck das Zitat gebracht wird. Die Pauschalabgaben sind hochumstritten, da sie einen Generalverdacht auf jeden Anwender legen, das Urheberrecht zu verletzen. Ob sich GEMA, VG Wort und VG Bild mit ihren Wünschen nach mehr Einnahmepotential durchsetzen werden, ist gar nicht so klar.

Die Rechte an einem Werk hat nach deutschem Recht übrigens immer der/die Autorin inne! Die sind nur eingeschränkt übertragbar. Was ein deutlicher Gegensatz zum angelsächsischen copyright steht.<span id='postcolor'>

 

Oh, die GEMA und die VG Wort sind ja auch nur geschaffen worden, weil eine Einzelabrechnung unmöglich erschien. Deshalb zahlt man auch auf jedem Kopierer eine Pauschale an die VG Wort (ich glaube 1,5 Ct?). Und solange ein Zitat nicht gewerbliche Interessen verfolgt, ist es praktisch immer durch die VG Wort abgedeckt - ein Hobbyforum wie dieses zählt - zumal HJ damit kein Geld verdient - wohl nicht in die Kategorie "gewerblich". Was anderes wäre es, wenn ich z.B. den Service anbiete, gegen Gebühr aus Rollenspielbüchern Monster abzuschreiben.

 

Nebenbei - in Deutschland ist das Urheberrecht in gewissen Teilen so oder so viel lockerer. Ich darf mich ungestraft über ein Original lustig machen, es persiflieren oder eine Fortsetzung schreiben, also z.B. Harry Potter Teil 28. Im Angelsächsischen Raum ist dies nicht möglich.

 

Und noch zum Urheberrecht: Das der Urheber die Rechte behält stimmt nur, wenn es sich nicht um eine Werksarbeit handelt...

 

Grüsse

Payam

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@ Payam:

Hm, da prallt jetzt beiderseitig Halbwissen aufeinander. wink.gif

Nun, welches der beiden Systeme des Urheberschutzes lockerer ist, sei mal dahin gestellt, dafür sind sie einfach zu unterschiedlich in ihrem Ziel. Das Copyright dient dem Schutz der Rechte des Verlages, der Urheberschutz eher dem des Autoren. Copyright ist z.B. veräußerlich, weswegen die Drehbuchautoren und Regisseure in Hollywood z.B. recht wenig zu sagen haben, der Verleih kann  mit dem fertigen Film machen, was er will, z.B. Versionen für bestimmte Fluglängen zusammenschneiden...

Ansonsten gilt in den USA das Gebot der "skilled labor", um einen eigenen copyright-Anspruch zu erlangen. Weswegen dort eben eine Persiflage z.B. durchaus leichter möglich ist, da das Werk durch eigenen Aufwand verfremdet wurde.

 

Und was den "gewerblichen" Aspekt angeht, darauf würde ich im Falle des Forums nicht setzen. Napster war durchaus auch nicht gewerblich, und dennoch konnte es auch nach deutschem Urheberrecht angegangen werden... Durch die VGs ist es nur dann abgedeckt, wenn dieser in irgendeiner Form eine Pauschale zugekommen ist, die dies abdeckt. Das ist im Falle des Internet definitiv nicht der Fall! Darum streiten die doch immer noch!

 

Zum Werkvertrag: Stimmt nur eingeschränkt. Urheberrechte sind nach europäischem Recht schlicht unveräußerlich, übertragen werden kann nur ein Verwertungsrecht. Das gilt auch für Werkverträge.

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Hallo, Sorla!

Wäre toll, wenn Du mal nachfragen könntest! Ich selbst bin mir nämlich, wie gesagt, nicht sonderlich sicher. Und dann frag ihn doch bitte auch gleich mal, ob es richtig ist, daß ich nicht Eigentümer einer CD, Kassette o. ä. sein muß, von der ich mir für den privaten Gebrauch eine Kopie erstelle. Viele glauben nämlich, man dürfe sich nicht fremde Videos und so kopieren, m. W. ist das aber erlaubt.

 

Grüße,

 

Hendrik, der sich auch als Rechtsanwalt nicht zu schade zum Nachfragen ist, nachdem er diese Frage in mehrstündiger Recherche nicht eindeutig klären konnte biggrin.gif

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So, ich hab ihn dann doch noch telefonisch erreicht und versuche das Ergebnis mal zusammenzufassen.  uhoh.gif

 

Einige hier habe das auch schon in etwas so geschrieben.

Aaalsoo,

 

generell ist der Auszug aus einem bestehenden Werk, wie er hier gepostet wurde, nicht erlaubt.

Es besteht zwar eine Zitatfreiheit, aber man darf Zitate nur benutzen, um eigene Ausführungen zu unterstützen.

Es muß ersichtlich sein, dass eine Auseinandersetzung mit dem Text erfolgt ist. Es darf nicht sein, dass ein Zitat aus einem bestehenden Werk, eigene Ausführungen ersetzt.

Jede Regelpassage ist urheberrechtlich geschützt.

 

Fazit:

Zitate ja, wenn sie eigene Ausführungen unterstützen.

 

@Hendrik

Zu Deiner persönlichen Frage:

Musik-CDs, Videos, die Du Dir zB. von einem Bekannten geliehen hast, dürfen ohne weiteres kopiert werden.

CD-Roms mit Spielen oder div. Computer-Programmen auf keinen

Fall.

 

 

Grüße

Sorla

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Wie? So schnell geht das plötzlich? Da war ich noch nicht einmal mit dem posten fertig, da steht da schon die Antwort! Na, so ein Service! Bin ich ja gar nicht gewohnt! Vielen Dank für alles, insbesondere auch für die Antwort auf die zweite Frage. thumbs-up.gif

 

Hendrik, der immer noch ein wenig erstaunt und verwirrt ist ob dieser schnellen Antwort

P. S.: Und schon wieder war Sorla schneller ...

 

 

 

 

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