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Urheberrecht / Copyright im Forum


Empfohlene Beiträge

und da entstehen dem Urheber ja keine Verluste, wenn er sein Werk sowieso nicht mehr vermarkten will.
Doch, er kann es sich bei kopierten Exemplaren im nächsten Jahr nicht mehr so einfach umentschieden. ;)

 

Deutlicher ausgedrückt:

 

Sollte der Urheber eine Neuauflage beschließen fehlen viele potentielle Käufer, da diese schon das Werk kopiert haben.

Damit wird eine Neuauflage uninteressant und kommt evtl. deshalb nicht.

Wir schaden uns also auch selbst damit

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  • 4 Monate später...

Wer vergriffene Bücher günstig sucht, dem empfehle ich E-Bay. Auf gut 2 von 3 Büchern wird gar nicht geboten, d.h. ihr zahlt meist 1 Euro + Porto. Und günstiger wird es mit dem Porto wenn mehrere Titel des Verkäufers zusammengefasst werden.

 

Rollenspielartikel werden häufiger nachgefragt. Trotzdem lohnt es sich. Es ist immer noch billiger als ein PDF Ausdruck wegen Papier und vor allem wegen der teuren Tinte.

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Ich bin immer wieder bass erstaunt, wie locker mit dem Urheberrecht im Internet umgegangen wird. Nicht wenige scheinen das Internet immer noch als quasi rechtsfreien Raum anzusehen, bzw. machen sich keinen Funken Gedanken über die Rechtmäßigkeit ihres Tuns.

 

Aktuell bin ich drauf gekommen, weil jemand völlig arglos private PDF von Midgard Produkten zum Kauf angefragt hat.

 

Leute, das ist schlicht illegal!

 

Grüße

 

Bruder Buck

 

Ich denke das eigentliche Problem liegt bei den Verlagen.

 

Wer nur abmahnt und Mahngebühren sowie nachträgliche Benutztungsgebühren verlangt, handelt lediglich zivilrechtlich. Und die bösen Jungs / Mädels verschweigen dann die Peinlichkeit doch mal erwischt worden zu sein. Dadurch schreckt es Nachahmer nicht ab.

 

Das Urheberrechtsgesetzt sieht aber auch strafrechtlich bis zu 3 Jahre Haft für private Verstöße, und bis zu 5 Jahre Haft für gewerbliche Verstöße vor. Nur, dazu müssten die Verlage auch mal zur Staatsanwaltschaft gehen. Heute bleibt aber die strafrechtliche Verfolgung aus.

 

Beides - zivilrechtlicher Schadensersatz und strafrechtliche Verfolgung - sind zulässig.

 

Mich ärgert hierbei vor allem die Ungleichbehandlung: Wer in einem Laden ein PC Spiel klaut wird meist erwischt und angezeigt. Wer es schwarz kopiert geht meist straffrei aus.

 

In einem aktuellen Fall wurde in Nürnberg eine 16-jährige wegen des 3. Ladendiebstahls zu 3 Wochen Jugendarrest verurteilt. Wie soll dann eine gerechte Strafe aussehen für einen Schwarzkopierer, der tausende von Filmen, Musikstücken und PDFs geklaut hat?

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Es gibt noch ein sehr schwieriges Thema:

 

Für die PC Festplatte, für das CD/DVD Laufwerk, für Drucker und Scanner werden pauschal im Handel bereits Beiträge zum Urheberrecht einbehalten und an Rechteinhaber abgeführt.

 

Ein Teil der privaten / gewerblichen Vervielfältigungen, Ausdrucke, Scans sind also legal, weil man (meist ohne Wissen) schon Gebühren gezahlt hat bei der Anschaffung. Nur wo hört dieses Recht auf?

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Was hat das mit dem Beachten des Urheberrechts im Forum zu tun? Es gibt einen eigenen Biete/Suche Bereich und dort - ganz oben angepinnt - den Verweis auf interessante ebay Gebote.

 

Nun es wurde doch ganz speziell nachgefragt ob PDFs legal sind. Eine Alternative sind immer noch die originalen Druckwerke.

 

Gebraucht verkaufte originale Bücher sind es auf jeden Fall legal. D.h. hierbei wird das Urheberrecht NICHT verletzt.

 

Den Bereich "Biete-Suche" habe ich bisher weder gesehen und aufgesucht. Den anderen Beitragsschreiber (wegen der PDFs) geht es wohl genauso.

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Den Bereich "Biete-Suche" habe ich bisher weder gesehen und aufgesucht. Den anderen Beitragsschreiber (wegen der PDFs) geht es wohl genauso.
Sorry, die Ausrede lasse ich nicht gelten. Wer im Internet nach PDF sucht und mit solchen Kopien "unter der Hand" handeln / tauschen kann, dem ist es auch zuzumuten, sich hier im Forum ein wenig umzusehen. Immerhin ist der von BF verlinkte Bereich auf der Startseite des Forums schon zu sehen....
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Sorry, die Ausrede lasse ich nicht gelten. Wer im Internet nach PDF sucht und mit solchen Kopien "unter der Hand" handeln / tauschen kann, dem ist es auch zuzumuten, sich hier im Forum ein wenig umzusehen. Immerhin ist der von BF verlinkte Bereich auf der Startseite des Forums schon zu sehen....

 

Ich denke der verdacht liegt nahe.

 

Es ist einfach schnell mal kopiert und weitergegeben,...

 

Auf Cons wo ich meine PDF Regelwerke dabei hatte wurde ich schon mehrmals gefragt ob ich die mal auf einen USB Stick "kopieren" könnte.

 

Kann ich in der Regel nicht - was meistens mit Unverständnis quitiert wird.

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  • 1 Jahr später...
Nein, verschickt sie gar nicht per Mails, sondern sagt ihnen, komm 30 Euro sind nicht zu viel, kauf es dir, ansonsten komm Probespielen zu mir!

 

Nun, für dich sind 30€ vieleicht nicht viel, für mich sind sie auch nicht viel,...

Aber für Schüler, Studenten und Arbeitslose,...

(Haben auch viel Zeit(*) und ggf gute Möglichkeiten das Netz nach solchen Quellen zu durchforsten,... ich wüsst garnicht wo anfangen ausser bei google,...)

(*)= was natürlich eine böswillige unterstellung eines Klischees ist

 

Aber das macht Unrecht nicht zu Recht,...

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deswegen sagte ich ja Probespielen, wenn du für 30€ erstmal einige Sachen 2ndHand verkaufen müsstest.... Oder Rasen mähen, im Sägewerk arbeiten, Zeitungen austragen, hach, was habe ich alles gemacht.

 

Und als Arbeitsloser hat man Zeit :) um endlich in Magus wieder ein paar Sachen zu programmieren :-) Suchen kann man auch über metager2.de. Was man so an umsonst-Abenteuer findet.... und die Einstiegsregeln gibt es auch kostenlos...

 

Also Midgard ist Einsteiger-freundlich :)

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Ja, gilt auch für Sachen, die aus dem Handel sind. Sie dürfen nicht einfach kopiert, gescannt und verbreitet werden. Dem Urheber steht das Recht zu, darüber zu entscheiden, was mit seinen Werken geschieht. Das Rawindra-Quellenbuch ist da ein schönes Beispiel. Die Frankes haben es zwar auf den Markt gebracht. Nachdem die erste Auflage aber vergriffen war, haben die Autoren keiner weiteren Auflage zugestimmt. Deswegen kommt es nicht, auch wenn die Spielgergemeinde es kaufen würde.
Wobei sich da aus meiner Sicht die Katze in den Schwanz beißt. Das Buch wird nicht verkauft, weil die Autoren es nicht wollen. Also entgeht den Autoren auch kein Honorar, wenn es sich Leute kopieren. Es entgeht auch kein Honorar, wenn sich Leute Kopien beschaffen, die die Originale nie kaufen würden oder nie kaufen könnten. Das ist wie die mp3-Sammlungen mit tausenden an Dateien, die sich einige vor über zehn Jahren zusammengenapstert hatten.

 

Aber klar ist auch, dass das philosophische Argumente sind, die juristisch anders geregelt sind und von den Gerichten anders gesehen werden.

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deswegen sagte ich ja Probespielen, wenn du für 30€ erstmal einige Sachen 2ndHand verkaufen müsstest.... Oder Rasen mähen, im Sägewerk arbeiten, Zeitungen austragen, hach, was habe ich alles gemacht.

 

Von einer anderen seite betrachtet:

 

Für 30€ kann ich etwa 2x ins Kino gehen,... hab dann unterhaltung für,... sagen wir mal 4 Stunden.

Oder ein RPG Regelwerk, hab dann unterhaltung für,... ach ich möchts garnicht ausrechnen.

 

Der Return-of-Invest ist jedenfalls exorbitant höher.

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Wobei sich da aus meiner Sicht die Katze in den Schwanz beißt. Das Buch wird nicht verkauft, weil die Autoren es nicht wollen. Also entgeht den Autoren auch kein Honorar, wenn es sich Leute kopieren. Es entgeht auch kein Honorar, wenn sich Leute Kopien beschaffen, die die Originale nie kaufen würden oder nie kaufen könnten. Das ist wie die mp3-Sammlungen mit tausenden an Dateien, die sich einige vor über zehn Jahren zusammengenapstert hatten.

 

Aber klar ist auch, dass das philosophische Argumente sind, die juristisch anders geregelt sind und von den Gerichten anders gesehen werden.

 

 

 

Wenn auf meinem Grundstück ein Baum mit Früchten steht, und jemand mein Grundstück betritt und diese Früchte isst dann nennt man das Diebstahl, auch wenn ich sie am Baum verrotten lasse. In den USA wäre es auch Hausfriedensbruch und man könnte,...

 

Da beißt die Maus keinen Faden ab.

 

Und in deinem aufgeführten Fall:

Wenn der Autor es nach einigen Jahren wieder herausbringen will entgeht ihm sehr wohl sein Honorar, gegebenenfalls legt er (oder der Verlag) sogar noch drauf - der effekt ist: der Autor verliert die Lust und schreibt nichts mehr, die Verlage haben keine Lust und verlegen nichts mehr.

 

Und Unrecht bleibt auch ohne Schaden (auch vom Geld gesehen) unrecht.

 

Und noch etwas:

Ein Buch zu schreiben - auch ein unsagbar schlechtes buch - ist ARBEIT.

Bis zu einem gewissen Punkt macht es Spass und dann,... kommt die Durststrecke,... wenn dann noch dazukommt "Ach es wird danach eh geklaut und nicht weiter honoriert,..." ist die Motivation auch so schnell weg.

 

Und da geht es jezt nicht nur um Philosophische Argumente - sondern auch einfach um die Zeit welche ein Autor in so etwas reinsteckt.

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Das mit dem Rawindra-Quellenbuch ist ein ganz bitteres Ding. Wobei ich aber nicht weiß, wie die Verträge da abgeschlossen wurden. Wenn die Alternativen sind, dass es a.) nie wieder ein Rawindra-Quellenbuch gibt oder ein neues über ein ganz anderes Rawindra, dann ist beides einfach blöd.

 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass noch mal was zu Konditionen veröffentlicht wird, das im Zweifels- oder Streitfall eine ganze Midgard-Region stilllegt.

 

Dann allgemein:

Das Urheberrecht ist ja relativ klar geregelt und zur Not weiß ein Anwalt genau bescheid. Ob man das gut oder angemessen oder ... findet, ist irrelevant. Ich finde es zum Beispiel vollkommen bescheuert, dass man Unterrichtsmaterialien nicht kopiere darf, nicht mal einen kleinen Fatz. Wir hatten z.B. ein Lehrbuch in meinem Fach, dass nicht alle vorgeschriebenen Themen behandelte. Kein Buch tat das. Soll man die Schüler zwingen, zwei Bücher für eine Klasse und ein Fach anzusschaffen, weil du den Lehrplan erfüllen willst? Das kriegst du niemals durch.

 

Rein praktisch kann eine Verbreitung über Raubkopien sogar Verkaufszahlen ankurbeln*. Autoren, die das so sehen, werden keine rechtlichen Schritte einleiten. Aber das ist eben die Entscheidung des Rechteinhabers. Und der kann entscheiden, wie er es will, im Zweifel sogar unökonomisch oder irratonal. Es geht ja um sein geistiges Eigentum.

 

*Keine Ahnung, ob das für Midgard-Produkte so gelten könnte. Ich habe da eher was anderes im Auge.

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Ja, gilt auch für Sachen, die aus dem Handel sind. Sie dürfen nicht einfach kopiert, gescannt und verbreitet werden. Dem Urheber steht das Recht zu, darüber zu entscheiden, was mit seinen Werken geschieht. Das Rawindra-Quellenbuch ist da ein schönes Beispiel. Die Frankes haben es zwar auf den Markt gebracht. Nachdem die erste Auflage aber vergriffen war, haben die Autoren keiner weiteren Auflage zugestimmt. Deswegen kommt es nicht, auch wenn die Spielgergemeinde es kaufen würde.
Wobei sich da aus meiner Sicht die Katze in den Schwanz beißt. Das Buch wird nicht verkauft, weil die Autoren es nicht wollen. Also entgeht den Autoren auch kein Honorar, wenn es sich Leute kopieren.

Im Computerspielbereich ist das Thema unter dem Schlagwort Abandonware schon seit Jahren ein Thema.

 

Wobei sich da schon ein paar Mal gezeigt hat, dass alte Videospiele die von ihrem ursprünglichen Publisher fallen gelassen wurden als der Vertrieb durch technischen Fortschritt und Kosten/Platzbedarf von physischen Medien nicht mehr kommerziell tragfähig war, später durch die Möglichkeiten digitaler Downloads doch noch tragfähig wurden. Paradebeispiele sind GOG.com (deren Geschäftsmodell es ist, Verkaufsrechte alter DOS-/Windows-Spiele zu erwerben und sie ggf. so zurechtzuhacken dass sie auch unter aktuellen Betriebssystemen wieder lauffähig sind) und die Virtual Console für die Wii.

 

Im Rollenspielbereich haben wir das gleiche Phänomen auf dem PDF-Markt, zumindest im englischsprachigen Bereich. Die oWoD hat da sogar noch mal so einen Lauf bekommen, dass sich überarbeitete Neuauflagen als Komplettkompendium im Rules-Cyclopedia-Stil (V20, M20, W20 etc.) als Hartkopie als kommerziell tragfähig erweisen haben.

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Rein praktisch kann eine Verbreitung über Raubkopien sogar Verkaufszahlen ankurbeln*. Autoren, die das so sehen, werden keine rechtlichen Schritte einleiten. Aber das ist eben die Entscheidung des Rechteinhabers. Und der kann entscheiden, wie er es will, im Zweifel sogar unökonomisch oder irratonal. Es geht ja um sein geistiges Eigentum.

 

(1) Ich hab da, zumindest was einige Branchen betrifft, meine Zweifel das Raubkopien die Verkaufszahlen ankrubeln.

 

Und wenn einige Leute ihr Recht nicht nutzen ist das eben kein Freibrief dafür das man bei anderen leuten deren Rechte nicht respektieren darf.

 

Ich hatte dieses Jahr eben ziemliche Diskussionen über den "Mundraub" - ein Weg (welchen wir im geschäft in der Mittagspause öferst entlangehen) führt über felder und einige Kollegen nehmen dann mal einen Maiskolben mit, oder pflücken Kirschen - einer der Bauern hat mal gesagt das man bei einem bestimmten Feld gerne Kirschen mitnehmen kann, das ufetr aber bei einigen dann aus das sie einfach alles überall mitnehmen,...

Und: Mundraub gibt es in D schon lange nicht mehr.

 

Nur weil etwas "nicht fassbar " oder gegenständlich ist (wie etwa eine Idee, eine Computersoftware, ein PDF) hat es trozdem einen WERT. Schliesslich hat auch ein Haarschnitt, eine Massage, eine Dienstleistung einen WERT.

 

Um wieder auf (1) zurückzukommen ich denke das in der Musikindustrei - gerade bei den "kleinen" das "Musik für Lau" durchaus eine Werbesache geworden ist, auf Lindsey Stirling wäre ich wohl ohne deren Youtoube Auftritt nicht aufmerksam geworden. Und ja: ich hab von der auch schon was gekauft.

 

Um nochmal auf (1) zurückzukommen - ich arbeite in einer Branche wo auch mal ein ganzer Geschäftszweig dran zugrund gehen kann das ein Konkurent ein ähnlcihes produkt zu niedrigeren Preisen herausbringt. Bei uns in der Firma sind etwa 30% der Angestellten in der Forschung und Entwicklung tätig,... Aber Forschung kostet eben Geld und kopieren ist - deutlich einfacher.

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Wobei sich da aus meiner Sicht die Katze in den Schwanz beißt. Das Buch wird nicht verkauft, weil die Autoren es nicht wollen. Also entgeht den Autoren auch kein Honorar, wenn es sich Leute kopieren. Es entgeht auch kein Honorar, wenn sich Leute Kopien beschaffen, die die Originale nie kaufen würden oder nie kaufen könnten. Das ist wie die mp3-Sammlungen mit tausenden an Dateien, die sich einige vor über zehn Jahren zusammengenapstert hatten.

 

Aber klar ist auch, dass das philosophische Argumente sind, die juristisch anders geregelt sind und von den Gerichten anders gesehen werden.

Wenn auf meinem Grundstück ein Baum mit Früchten steht, und jemand mein Grundstück betritt und diese Früchte isst dann nennt man das Diebstahl, auch wenn ich sie am Baum verrotten lasse. In den USA wäre es auch Hausfriedensbruch und man könnte,...

 

Da beißt die Maus keinen Faden ab.

 

Und in deinem aufgeführten Fall:

Wenn der Autor es nach einigen Jahren wieder herausbringen will entgeht ihm sehr wohl sein Honorar, gegebenenfalls legt er (oder der Verlag) sogar noch drauf - der effekt ist: der Autor verliert die Lust und schreibt nichts mehr, die Verlage haben keine Lust und verlegen nichts mehr.

 

Und Unrecht bleibt auch ohne Schaden (auch vom Geld gesehen) unrecht.

 

Und noch etwas:

Ein Buch zu schreiben - auch ein unsagbar schlechtes buch - ist ARBEIT.

Bis zu einem gewissen Punkt macht es Spass und dann,... kommt die Durststrecke,... wenn dann noch dazukommt "Ach es wird danach eh geklaut und nicht weiter honoriert,..." ist die Motivation auch so schnell weg.

 

Und da geht es jezt nicht nur um Philosophische Argumente - sondern auch einfach um die Zeit welche ein Autor in so etwas reinsteckt.

Wie gesagt:
Aber klar ist auch, dass das philosophische Argumente sind, die juristisch anders geregelt sind und von den Gerichten anders gesehen werden.

 

Ich bin selber Urheber von über 1000 urheberrechtlich geschützten und veröffentlichen Werken und kenne beide Seiten. Ich kenne das mit der Motivation, dem Nachdenken und der Zeit, die man in was reinsteckt und die einem nicht bezahlt wird, sehr gut. Aber dennoch bin ich offen für "philosophische" Überlegungen.

Bearbeitet von Marc
Ich habe mal meine Reaktion zusammengekürzt, damit der Ton wieder freundlicher wird.
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  • 1 Jahr später...

Zum Einbinden äußert sich der Artikel ja nicht.

Im Gegenteil: Da unten ist ein Link, der auf das YouTube-Framing-Urteil vom BGH verweist. :)

Ich sage ja nicht, dass der Artikel alle Fragen beantwortet. ;)

Aber Videos sind etwas anderes und mit denen gab es noch keine Probleme hier.

Bei Bildern ist es insofern anders (und da sehe ich den Artikel als relevant an), als dass Bilder irgendwo auf einem Server liegen können. Dort sind sie zwar verfügbar, aber werden sie damit automatisch auch so zugänglich gemacht wie es der Fall wäre wenn eine Seite sie direkt anzeigt? Ich denke da z.B. an Seiten, die nicht bei Google&Co. auftauchen weil robots.txt dagegen ist.

 

Interessant ist der Artikel auch, falls sich damit eine europäische Rechtsaufpassung statt der vielen nationalen ergeben sollte.

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  • 2 Jahre später...
  • 6 Monate später...

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