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Empfohlene Beiträge

Hi,

 

da sich die 1880-Regeln "leicht" von den Midgard-Regeln unterscheiden, poste ich mal lieber in diesen Bereich.

 

Die ganzen Schusswaffen haben als Fernbereich Werte, die bis zu 2 km gehen. Ist das realistisch? Realistisch mit den damaligen Waffen? Habt Ihr an der Stelle grob geschätzt oder andere Informationen herangezogen?

 

Auf Antworten gespannt,

Ottmar

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Mathomo @ Aug. 13 2002,14:07)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Die ganzen Schusswaffen haben als Fernbereich Werte, die bis zu 2 km gehen. Ist das realistisch? Realistisch mit den damaligen Waffen? Habt Ihr an der Stelle grob geschätzt oder andere Informationen herangezogen?<span id='postcolor'>

Diese Entfrenungsangaben gelten ja nurn für die Gewehre. Und da kommen sie so ziemlich hin, allerdings nur für die ab etwa 1870 eingeführten Hinterlader; Nadelgewehre haben natürlich eine geringere Reichweite. Natürlich sind die Werte auch ein wenig spieltechnische Abstraktionen; bei einer Entfernung von 2 km konnte man viele Gewehrkugeln mit der Hand aus der Luft greifen. Allerdings waren bereits um 1870 Gewehre auf eine Entfernung von 500 m halbwegs treffsicher (das "halbwegs" ist in den WM ja berücksichtigt) und tödlich.

 

Und die 3 km für das MG sind auch akkurat, wobei aufgrund der Streuwirkung der Schaden auf diese Entfernung indes eher gering war.

 

Rainer

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  • 10 Monate später...
  • 1 Jahr später...

Der Schaden bezieht sich bei der Schrotflinte auf einen Schuß. Ein gleichzeitiges Abfeuern beider Läufe wird durch die Regeln nicht abgedeckt - allerdings kann man (wie bei allen Schußwaffen mit mindestens zwei Ladungen) in der gleichen Runde noch einen zweiten Schuß abfeuern.

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche

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Der Schaden bezieht sich bei der Schrotflinte auf einen Schuß. Ein gleichzeitiges Abfeuern beider Läufe wird durch die Regeln nicht abgedeckt - allerdings kann man (wie bei allen Schußwaffen mit mindestens zwei Ladungen) in der gleichen Runde noch einen zweiten Schuß abfeuern.

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche

 

Danke, für die schnelle Klärung! :thumbs:

Üblicherweise muss man einfach den Abzug ganz durchdrücken, dann macht's Doppelbumm... vermutlich verwackelt man dann den Schuß ein wenig, aber das dürfte bei Schrot eher unerheblich sein - vielleicht mit einem WM-2 quittieren (für den Fall, dass der Pechvogel den Lauf zu sehr verreißt.) :sigh:

 

Gruß

 

H.

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Einen Malus für den Rückschlag eines Doppelschusses sollte es auf jeden Fall geben: -2 bis -4 wäre wohl angemessen. Mir 'erscheint' allerdings der doppelte Schaden etwas heftig - stattdessen würde ich beim mittleren Schußbereich +2 auf den EW:Angriff gewähren (beim Fernbereich +4) ...

Alternativ könnte man auch erlauben, daß man in diesen beiden Entfernungsbereichen zwei Ziele (welche nebeneinander stehen) gleichzeitig angreifen kann...

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche

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  • 3 Wochen später...
Der Schaden bezieht sich bei der Schrotflinte auf einen Schuß. Ein gleichzeitiges Abfeuern beider Läufe wird durch die Regeln nicht abgedeckt - allerdings kann man (wie bei allen Schußwaffen mit mindestens zwei Ladungen) in der gleichen Runde noch einen zweiten Schuß abfeuern.

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche

 

Danke, für die schnelle Klärung! :thumbs:

Üblicherweise muss man einfach den Abzug ganz durchdrücken, dann macht's Doppelbumm... vermutlich verwackelt man dann den Schuß ein wenig, aber das dürfte bei Schrot eher unerheblich sein - vielleicht mit einem WM-2 quittieren (für den Fall, dass der Pechvogel den Lauf zu sehr verreißt.) :sigh:

 

Gruß

 

H.

Es gab auch Flinten mit zwei nebeneinander liegenden Abzügen. Aber auch damit dürfte ein Doppelschuß möghlich sein. Ich denke das der doppelte Schaden in Ordnung geht. Schließlich haut man ja auch gleich zwei Schüsse in den Sand , wenn man nicht trifft oder das Opfer ausweicht.:wave:

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  • 2 Wochen später...
  • 10 Monate später...

Eine Frage zu Praxispunkten und Berufsfertigkeit.

 

Für zwei Monate denen man ungestört seinem Beruf nachgeht erhält man einen PP "Berufsfertigkeit". Während dieser Zeit darf man weder durch ein Abenteuer noch durch das lernen neuer Fertigkeiten abgelenkt werden.

 

Verstehe ich das richtig, daß ich während des Verbesserns bereits gelernter Fähigkeiten auch PP "Berufsfertigkeit" erhalte? Schließlich heißt es ausdrücklich, daß ich während dieser Verbesserungszeit weiter meinem Beruf nachgehen kann.

 

:hiram:

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Ich hatte das damals so ausgelegt, daß das 'ungestörte' Ausüben des Berufes (und der damit verbundene Erwerb von PP:Berufsfertigkeit) auch das Verbessern von bekannten Fertigkeiten ausschließt und umgekehrt. Dafür hatten die Charaktere zwischen den Abenteuern manchmal recht lange Pausen (6+ Monate), in denen sie zusätzliche PP:Berufsfertigkeiten sammeln konten...

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche

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Wir haben auch längere Pausen zwischen den Abenteuern, aktuell 9 Monate. Bei den vorgegebenen Lernzeiten (z.B. 6 Monate um Menschenkenntnis zu erlernen) sind diese 9 Monate aber damit ausgefüllt Fertigkeiten zu lernen oder zu verbessern. Ich habe mich gewundert, daß meine Berufsfertigkeit (Chemie) eigentlich viel zu niedrig ist und ich keine Chance habe sie zu verbessern. Nach genauer Betrachtung der Regeln würde ich sagen, daß Abenteurer zumindest während des Verbesserns bereits gelernter Fertigkeiten PP "Berufsfertigkeit" erhalten sollten.

 

Schließlich lautet die genaue Formulierung zu den PP "Berufsfertigkeit": "In dieser Zeit darf sie weder durch Abenteuer noch durch das Lernen neuer Fertigkeiten abgelenkt werden" (Hervorhebung durch mich).

 

Auch heißt es beim Verbessern von Fertigkeiten: "Hierfür braucht er aber keinen Lehrer, und er kann nebenbei weiter seinem Beruf nachgehen."

 

:hiram:

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