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Macht über Leben - was zählt alles zum Zaubervorgang


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Bei Macht über Leben verwandelt der Zauberer mit einem 10sec Gestenzauber eine seiner Hände. Sie wird für 2min rot und kann ein Herz aus 6m aus der Brust eines Wesens reißen. Zählt diese Krallbewegung als Teil des Zaubervorganges? Tut sie es nicht wäre das Beispiel inm P.S möglich. Möchte so was mal vor den Augen meiner Spieler machen - ein Herz geht spazieren :rotfl:

 

 

P.S: Habe noch mal den Text der Zauber Unsichtbarkeit und Macht über Leben gelesen. Sichtbar wird man wenn man zaubert, angreift oder irgendeine Handlung ausübt die einen EW erfordert. Nehmen wir Mal an Agiar (Grad 6)will seinen Erzfeind endlich töten, der schwerbewacht ihm Thronsaal sitzt. Er zaubert erfolgreich Macht über Leben zusammen WE 35, trinkt 2W6 AP, trinkt nochmals 2W6AP, zaubert Stille und Unsichtbarkeit erfolgreich. Nun bleibt ihm noch eine Minute um aus dem kleinen Nebenraum zum Thron zu marschieren und ihm das Herz herauszureißen. Eine Krallbewegung, die Resistenz versagt und was dann?

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Für mich wäre klar, dass er sich nach den 10sec für Macht über Leben für 2min auf den Spruch konzentrieren muss. Ergo verliert er seine Konzentration bereits, wenn er den AP-Trunk zu sich nimmt. Auch würde ich ihm nicht gestatten, mit mehr als 1m/Runde rumzulaufen - Konzentration für die gesamte Wirkungsdauer eben.

 

Das ist meine Regelauslegung und ich würde nicht zulassen, dass der Spruch zusätzlich verstärkt werden darf.

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@ Rosendorn:

 

Das würde mit dieser restriktiven Regelauslegung allerdings auch Zauber wie Macht über das Selbst und Unsichtbarkeit nutzlos machen, weil sich der Zauberer dort dann auch nur mit 1m bewegen könnte.

Denn auch dort muss sich der Zauberer die ganze Zeit konzentrieren.

Das führt uns aber auch zu einer weiteren Überlegung: Wenn es dort so explizit erwähnt wird, warum fehlt dann ein entsprechender Passus bei Macht über Leben?

 

Weil sich der Zauberer während der Zauberdauer komplett konzentrieren muss. Während der Wirkungsdauer nur, wenn es erwähnt wird.

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@Einskaldir: Ja, meine Regelauslegung ist in diesem Fall sehr streng. Strenger als bei anderen Zaubern und man kann mir Inkonsistenz vorwerfen, weil ich diese Auslegung einfach nicht auf Macht über das Selbst, Unsichtbarkeit und andere Sprüche übertrage. Das gilt in dieser Härte nur für Macht über Leben, weil ich den Spruch sowieso zu hart finde und nicht auch noch unsichtbare und stille Magier-Attentäter mit "geladener Hand" rumlaufen haben will.

 

Vermutlich ist meine "Auslegung" deshalb einfach nur eine viese Hausregel ... :dunno:

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Man könnte argumentieren, dass sich das Opfer während der Zauberdauer bereits in Reichweite befinden und der Zauberer es sehen muss, was ein Vorgehen wie in dem Beispiel bereits deutlich erschwert.

 

Ob die "zupackende Bewegung" die Unsichtbarkeit bricht, liegt m. E. im Ermessen des Spielleiters - bei mir würde sie es tun, da sie einer Angriffsbewegung hinreichend ähnlich ist.

 

Gruß

Pandike

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P.S: Habe noch mal den Text der Zauber Unsichtbarkeit und Macht über Leben gelesen. Sichtbar wird man wenn man zaubert, angreift oder irgendeine Handlung ausübt die einen EW erfordert. Nehmen wir Mal an Agiar (Grad 6)will seinen Erzfeind endlich töten, der schwerbewacht ihm Thronsaal sitzt. Er zaubert erfolgreich Macht über Leben zusammen WE 35, trinkt 2W6 AP, trinkt nochmals 2W6AP, zaubert Stille und Unsichtbarkeit erfolgreich. Nun bleibt ihm noch eine Minute um aus dem kleinen Nebenraum zum Thron zu marschieren und ihm das Herz herauszureißen. Eine Krallbewegung, die Resistenz versagt und was dann?

 

Ich halte das soweit fuer moeglich. Nach der Krallbewegung wird er dann sichtbar, da ich das als Angriff sehen wuerde. Im Zweifelsfalle verraeht ihn aber auch das auf ihn zu fliegende Herz...

 

Gruss

Zottel

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Ganz pragmatisch betrachtet: "Stille" kann er also schonmal nicht zaubern, weil das ein Gestenzauber ist, für den der Zauberer "beide" Hände benötigt. Die rechte Hand während der zwei Minuten für etwas anderes zu benutzen wäre etwas -- hm -- gewagt. Das gleiche gilt für die Einnahme von irgendwelchen Tränken.

 

Und ganz allgemein bin ich nicht der Meinung, das der Zauberer innerhalb dieser zwei Minuten etwas anderes machen kann außer sich normal zu bewegen und ein Ziel auszuwählen. Alles gewünschte würde über den -- in der Spruchbeschreibung erwähnten -- "Notfall zur Selbstverteidigung" hinausgehen. Ich glaube nicht, das so ein Einsatz im Sinne des "Erfinders" ist.

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Das würde mit dieser restriktiven Regelauslegung allerdings auch Zauber wie Macht über das Selbst und Unsichtbarkeit nutzlos machen, weil sich der Zauberer dort dann auch nur mit 1m bewegen könnte.

Denn auch dort muss sich der Zauberer die ganze Zeit konzentrieren.

Das führt uns aber auch zu einer weiteren Überlegung: Wenn es dort so explizit erwähnt wird, warum fehlt dann ein entsprechender Passus bei Macht über Leben?

 

Hier stimme ich ganz überein, deswegen kam ich ja auf die obige Idee vom "wandelnden Herzen"...

 

Ganz pragmatisch betrachtet: "Stille" kann er also schonmal nicht zaubern, weil das ein Gestenzauber ist, für den der Zauberer "beide" Hände benötigt. Die rechte Hand während der zwei Minuten für etwas anderes zu benutzen wäre etwas -- hm -- gewagt.

 

So würde ich es auch sehen und als SL behandeln. Unsichtbarkeit ist, soweit ich weiß ebenfalls ein Gestenzauber. Soweit richtig, soweit gut. Die Tränke kann er sich aber vorher auf den Tisch stellen und mit der linken leeren. Da gibt es keine Einschränkung

 

Hilft ein TH aber unserem Magier hat der SL kaum eine Regelhebel um so eine Aktion zu verhindern. Allerdings gibt es ja sonst Mittel und Wege, und welcher Spieler möchte denn finstere Magier auf dunkle Ideen bringen :schweiss:

 

Man stelle sich das Grinsen von den lieben Dunkelmagiern Midgards vor wenn der "Valianische Bote" in seiner allmonatlichen Ausgabe ausführlich über das wandelnde Herz berichtet... :after:

 

Mfg

Kata

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