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Moin, es kahm noch eine Frage auf zu ungelernten Waffenfertigkeiten. Wenn ich richtig gelesen habe so reicht es wenn der Charakter z.B. für eine Nahkampfwaffe Lernpunkte ausgegeben hat um bei Waffen die er findet oder erwürfelt (für die er aber keine Waffenfertigkeit gelernt hat) ein +4 zubekommen da er Lernpunkte für eine oder mehrere Nahkapmpfwaffen ausgegeben hat ?!? Ist das so richtig oder gibt es noch eine genauere Unterscheidung? grüße
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Hallo, es tut mir leid, euch hier mit einer Frage zu beschäftigen, die in den Regeln sowieso schon geklärt ist. Neulich in der verfluchten Erbschaft steht der albische Krieger meiner Gruppe auf der Hochlandmotte Vestertor und sieht in einiger Entfernung den Hund der MacTurons (= übel beleumdetes Legendentier) anrücken. Neben dem Krieger steht auf einer Turmplattform eine Ballista (deren Bedienung er nicht erlernt hat). Irgendwie war ich wohl gerade abgelenkt, als der Spieler ankündigte, sein Charakter ziele mit der Ballista auf den Hund. Jedenfalls nahm der Spieler mein Schweigen als Zustimmung und würfelte prompt eine 20. Leider erst im nachhinein erzählte ich ihm, dass es für "Ballista bedienen" keinen ungelernten Wert gebe, er daher diese Fertigkeit auch gar nicht anwenden könne. Mein Spieler war ein bisschen angepisst und bat mich darum, meine Entscheidung doch bitte nochmal vom Forum "absegnen" zu lassen. Nun gut, eigentlich bin ich mir sehr sicher, richtig entschieden zu haben. Um der Form aber Genüge zu tun, hier die Frage: Ist es richtig, dem Charakter im obigen Beispiel den Einsatz der Ballista zu verbieten? Schönen Dank für Eure Geduld, Tharon. Moderiert von hjmaier: Ich habe das Thema in zwei Diskussionen aufgeteilt. Einmal in die Regelfrage und einmal in die Diskussion rund um die Diskussion mit dem Spielleiter. Ein Service des freundlichen Forumteams. Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen
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Das ist jetzt aus dem Kopf, deswegen mag das nicht 100% korrekt sein ... Wenn eine SpF als Beruf "Waffenschmied" hat, so beherrscht er damit auch Schätzen (+10) ungelernt für Waffen. Wenn ich jetzt die Fertigkeit normal erlerne, habe ich sie ja nur auf +4. Wenn ich nun eine Waffe untersuche... welcher Erfolgswert wird angewandt? Ich weiß ja nun plötzlich nicht weniger über Waffen. Und wann gibt es einen PP? Wenn die Kontrolle gegen eine +4 mißlingt? Oder gegen die +10? Gibt es EP nur, wenn mindestens eine 16 gewürfelt wird?
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Hallöle! Beim Basteln eines eigenen Charakterbogens ist mir aufgefallen, dass es mitterweile alle (alten) Kunde-Fertigkeiten auch als ungelernte Fertigkeiten mit +0 gibt - mit Ausnahme von Kräuterkunde. Dieses taucht weder in der Tabelle auf Seite 57 auf noch auf dem Charakterbogen. Diskriminierung? Vergessen? Ich plädiere für einfach/zweifach vergessen! Oder?
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Eine Hausregel unserer M3-Gruppe, die die Praxispunktregeln von M4 übernommen hat, ist, dass man auch beim einsatz ungelernter Fertigkeiten Praxispunkte bekommen kann. Diese kann man später dazu verwenden, um die betreffenden Fertigkeiten zu erlernen. Diese Hausregel will ich nun für M5 umsetzen. Im wesentlichen ändert sich an den normalen Praxispunktregeln nichts. Würfelt man aber beim Einsatz einer ungelernten Fertigkeit eine 20, erhält man einen Praxispunkt. Will man später die betreffende Fertigkeit erlernen, entspricht jeder Praxispunkt in der betreffenden Fertigkeit ⅓ Lerneinheit.