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Arenimo

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  1. @Meniabas hast du?? muss ich wohl verlegt haben...
  2. Hier geht es jetzt zwar speziell um eine Magiergilde, es gilt aber wohl algemein: Mein Charakter ist Magier aus Eschar (Elhaddar), (über)lebt aber in Alba und hat sich dort schon durch so manches Abenteuer gezaubert. Im Gildenbrief Hexenzauber & Druidenkraft wird die prinzipielle Möglichkeit genannt, dass auch ausländische Magier in eine Magiergilde aufgenommen werden können, sofern sich zwei Bürgen innerhalb der Gilde dafür finden und sie eine entsprechend hohe Summe entrichten. Gut. Es stellt sich jetzt nur die Frage, wie ich solch einen Bürgen finde (ohne dass ich jetzt einen SL damit beauftrage, mir ein Abenteuer zu schreiben) bzw. wie hoch denn diese entsprechend hohe Summe sein mag. Für Bürgen (oder Freunde allgemein, das Thema ist ja recht weitläufig) hab ich mir gedacht, dass ich immer, wenn ich einige Zeit (~zwei Wochen) in Corrinis (da will ich in die Gilde) bin, eine Grad*5 % Chance habe, so ein Gildenmitglied (Rang evtl. mit einem W6 (1:hoch; 2,3:mittel; 4,5,6:niedrig) noch auswürfeln) neu kennen zu lernen und mich mit ihm ein wenig anzufreunden. Einige Zeit später kann der ja dann ein besserer Freund bzw. ein Bürge werden. Beim Geld hab ich mir so etwa ~500 GS vorgestellt (in unserer Gruppe ist das etwas mehr wert als 50FP.. die Inflation war ja gewaltig) + evtl. ein kleiner Unkostenbeitrag zur Erhaltung der Freundschaften. Wie wäre dieses System? Bitte um eure Meinung Grüße, Arenimo
  3. find ich toll... da hat der mir doch glatt schon im Voraus geantwortet.. ok, das Thema is echt fertig...
  4. Also 1. zum Kraftakt... klar eigentlich, dass das ned geht. Während dem Tippen is die Frage so im Hinterkopf aufgetaucht und war schon eingetippt, bevor ich selber drüber nachgedacht hab. gut, beantwortet. 2. Spieltechnisch verstehe ich die Abwehrmöglichkeiten bzw. den geringen EW bei so einem Angriff.. würde sonst langweilig werden. Aber... zeigt mir mal bitte jemanden, der sich gegen einen unsichtbaren Überraschungsangriff verteidigt. Selbst wenn ich zB als wachhabender Ork in 20m Entfernung ein paar KriegerInnen sehe, die offensichtlich Streit suchen und neben diesen auch noch einen Kerl im langen Mantel, der irgendwie herumfuchtelt... ich käme nie auf die Idee mich so ganz spontan dagegen zu verteidigen, dass mir ein unsichtbarer Finger ins Auge fährt. (Wie oft sind euch schon irgendwelche Insekten ins Auge geflogen.. und die sind zwar klein aber sichtbar) Wie auch immer, wenn man zu sehr in der Realität bleibt, kann das beim Rollenspiel ein wenig hinderlich sein. Also finde ich die Chancen für einen solchen Angriff zwar doch etwas zu gering eingestuft, aber dem Spiel ist es wohl wirklich dienlicher so. Danke für die Antworten, Arenimo
  5. Nun gut, da sich die Antworten hier eh schon recht weit vom ursprünglichen Thema zwecks Bewegungsgeschwindigkeit etc. entfernt haben, post ich meine Frage mal hier, wenns sein soll, kann ich auch ein neues Thema aufmachen: Soweit ich das jetzt hier gelesen hab, ist es beim Kampf mit "Macht ü. Unbelebtes" doch so, dass der Gegner zumindest beim ersten Angriff keine Abwehrmöglichkeit hat (sofern man nur mit der bloßen Hand des Astralleibes angreift). Gut. Wenn ich aber jetzt gemein bin könnt ich dem Kerl doch einfach mit meinem unsichtbaren Finger ins Auge reinfahren und... ich bin zwar kein Mediziner, aber wenn ich jemandem mit einer Kraft, die einer Gewichtskraft von 25kg entspricht, ins Auge steche, kann das doch ziemlich ungut ausgehen. (Effektiver als Schmerzen oder nur eine Ohrfeige wäre es sicher) Das Beispiel is zwar recht brutal (harmlos zu "Macht über das Leben"), aber trotzdem ist es doch so, dass man auch mit der bloßen Hand äußerst wirksame und v.a. störende Aktionen starten kann. Also, Frage: Wie soll man z.B. das Augenbeispiel handhaben? Zweite Frage: Ich weiß nicht, ob das schon gepostet wurde, aber wie siehts eigentlich mit Kraftakten bei M.ü.Ü aus? Danke, Arenimo
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