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Binden des Vertrauten und Lösen der Verbindung


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Kann ein Zauberer die Verbindung auch vor dem Tod seines Vertrauten wieder lösen, um beispielsweise einen neuen Vertrauten zu binden? Diese Frage wird vor allem wichtig, wenn der normale biologische Tod eines Vertrauten zu befürchten ist oder er schlicht zu alt ist, um noch ein Abenteuer mitzumachen. Wenn das Lösen möglich ist, wie läuft es regeltechnisch ab?

 

Regelantwort von Midgard-Online:

Hierauf lässt sich von der Regelecke eigentlich keine Antwort geben. Der Grund ist, dass die Beziehung eines Zauberers zu seinem Vertrauten nur zu geringem Maße auf der Regelebene, aber viel mehr auf der Rollenspielebene stattfindet. Also sollte auch dort das Lösen einer solchen Verbindung vorgenommen werden. Wie genau das geschieht, dürfte aber - das liegt in der Natur der Sache - von Gruppe zu Gruppe variieren. Und ich möchte in eine solche Angelegenheit eigentlich nicht regelnd eingreifen.

 

Zunächst aber soll eindeutig betont werden, dass eine solche Verbindung gelöst werden kann. Das sollte aber nicht dazu führen, dass man den ehemaligen Vertrauten auf dem Abfallhaufen der Vergangenheit entsorgt, sondern sich um eine angemessene Unterbringung kümmert. Es ist nahe liegend, auch weiterhin eine noch schwach bestehende Verbindung anzunehmen. Der Zauberer kann aktiv keine Vorteile mehr aus dieser Verbindung ziehen, doch der Spielleiter kann sie natürlich noch nutzen, wenn beispielsweise der Vertraute nicht angemessen versorgt ist oder sonstige Not leidet.

 

Allerdings hat der normale, friedliche Tod aus Altersschwäche keine Ausirkungen mehr auf den Zauberer. Wechselt man einen Vertrauten in beiderseitigem Einverständnis, akzeptiert der Vertraute also die Trennung, was mit dem passenden Ritual automatisch der Fall ist, erwachsen aus dem Tod des Vertrauten keine Konsequenzen. Auf der Rollenspielebene wird das damit begründet, dass sich der Zauberer auf den Tod seines ehemaligen Vertrauten eingestellt hat. Auf der Regelebene heißt es nüchtern: Der ehemalige Vertraute hat keine spielerische Relevanz mehr, also kann er auch keine aufgezwungenen Nachteile mehr erzeugen.

Es wäre allenfalls eine freiwillige Angelegenheit, ob der Spieler seine Figur angemessen auf den Tod reagieren lässt, von dem er durch die schwache Verbindung erfahren hat.

 

Soviel von der Regelecke, deren Zurückhaltung hoffentlich verständlich ist.

 

Grüße

Christoph

 

Diese Antwort soll die laufende Diskussion nicht beenden, sondern lediglich die Regelgrundlage verdeutlichen, von der aus weiterdiskutiert werden kann. Nähere Informationen zum Regelservice findet ihr in diesem Strang.

 

Die Diskussion zu diesem Thema findet sich hier.

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