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Schutz gegen Informationszauber


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Bei der Diskussion über eine Waffe mit finsterer Aura wurde die These aufgestellt, dass Schutzmaßnahmen wie z.B. Deckmantel zumindest in einigen Ländern problematisch wären.

Ich kann dem überhaupt nicht zustimmen. Es gibt Länder mit Restriktionen für die Ausübung von Magie (z.B. wird sie gesellschaftlich auf in einer Magiergilde organisierte Zauberer beschränkt) und eventuell sind magische Artefakte zu registrieren. Aber die Anwendung von nicht finsteren Artefakten und Zaubern ist außerhalb dieser Einschränkungen kein Problem.

 

Gerade Schutzartefakte werden ja gerade für den Einsatz auch von nicht zauberfähigen Personen hergestellt. Ein zumindest örtliches Verbot ist so aber nirgendwo erwähnt.

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Ein zumindest örtliches Verbot ist so aber nirgendwo erwähnt.

 

Nein.

 

Aber es gibt auch kein öffentliches Verbot gegen Feuerregen,...

Und ich hab auch noch kein öffentliches verbot gegen den Bösen Blick gelesen,...

Der Verkauf von seinem eigenen Blut ist auch nicht öffentlich Verboten,...

Auch seine Seele zu verkaufen - ich kann mich auch nicht daran erinnern das dies verboten wäre,...

Selbst nachschnüffeln durch Wände ist nicht verboten,...

Selbst dunkler Meister zu sein ist nirgends verboten,...

 

Eigentlich ist der Juristische teil in den ganzen Quellenbüchern eh sehr mau ausgelegt.

Prostitution ist da eher ein Thema als Zauberei,...

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"Zauberei ist Zauberei und Zauberwerk ist Zauberwerk" - der gemeine Menschen in allen Ländern wird wohl zwischen böse (finster) oder nicht kaum, nein nicht kaum, sondern gar nicht unterscheiden können, wie auch ohne "Zauberei"?- also wird alles in den gleichen Topf und "auf den Scheiterhaufen" geworfen. Nach diesem Credo wird gehandelt und vielleicht, gelegentlich, eventuell später mal gefragt "wer war das eigentlich?"

Unter magisch bewanderten Akademikern oder Freigeister mag es wohl einen Unterschied machen, so andere Befindlichkeiten davon nicht berührt werden.

Bearbeitet von Lukarnam
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Aha, es steht nicht im Regelwerk und damit kann es nciht sein, dass in einer Region der Spielwelt eine Reglementation von Besitz von Schutzamluetten gegen arkanes Spüren gibt?

 

Tja, sehe ich anders.

 

Klar, wenn man ausserhalb dieser "Einschränkung" sich einfach nicht erwischen läßt, dann kann der Zwergenhändler seine Elementar-Aura-Artefakte ohne die argwöhnlischen Blicker der Flammenaugen durchziehen.... das ist klar.

 

Und nocheinmal: Es geht nicht um den Zauber Deckmantel sondern um Artefakte wie "Schutzamulett gegen Arkanes Spüren".

 

Ich würde so ein Artefakt nicht offen herumtragen. Das wäre ja wie ein HInweisschild, Kuckt mal, ich  habe was zu verbergen! Was auch immer, ein Verdacht, das es ein schwarzmagisches Artefakt verbirgt, bleibt.

 

Ein Artefakte-Laden wird bestimmt keine schwarzmagischen Artefakte offen anbieten. Den Verkauf von Schutzamuletten könnte er schon noch anbieten, die Herstellung dauert ja auch 1 Monat. In der Zeit kann man den Käufer ja mal sicherheitshalber bei den Flammenaugen melden, man will ja keinen Ärger als Ladenbesitzer mit den Verein haben.

 

EDIT: Brauchen wir also einen neuen Regelwerkband: Rechtssprechung in Midgard (je Region natürlich) mit expliziten Strafem? Der

 

Band: Bestraftung gesetzloser Burschen (BGB).... 

Bearbeitet von Panther
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Hallo!

 

Man sollte darauf achten, dass die Betrachtungsweise vieler Diskutanten davon geprägt ist, dass sie als Spieler von Abenteurern regelmäßig Jagd auf Finsterlinge machen, die ihre Bösartigkeit meist zu verbergen trachten. Aus dieser Position heraus erscheint bereits das Verbergen als anrüchiger Akt - die NSA-Thematik der letzten Jahre lässt grüßen.

 

Allerdings sollte man auch einmal versuchen, eine andere Position einzunehmen; zum Beispiel die des reichen Händlers, der seine arkanen Schätze nicht magisch von entsprechenden Kriminellen ausspioniert haben möchte.

 

Mit freundlichen Grüßen, Fimolas!

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"Zauberei ist Zauberei und Zauberwerk ist Zauberwerk" - der gemeine Menschen in allen Ländern wird wohl zwischen böse (finster) oder nicht kaum, nein nicht kaum, sondern gar nicht unterscheiden können, wie auch ohne "Zauberei"?- also wird alles in den gleichen Topf und "auf den Scheiterhaufen" geworfen. Nach diesem Credo wird gehandelt und vielleicht, gelegentlich, eventuell später mal gefragt "wer war das eigentlich?"

Unter magisch bewanderten Akademikern oder Freigeister mag es wohl einen Unterschied machen, so andere Befindlichkeiten davon nicht berührt werden.

 

 

Genau so ist das. Magie ist per se erstmal nicht besonders gut angesehen und schlimmer.

 

Deshalb ist jedes Schutzamulett gegen Magie, denn dafür wurden die erfunden, eine phantastische Sache. Gerade die besonders Abergläubischen und die Magiefeinde werden sich damit umhängen bis der Nacken schmerzt. So war das schon immer.

Bearbeitet von Einskaldir
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Und nocheinmal: Es geht nicht um den Zauber Deckmantel sondern um Artefakte wie "Schutzamulett gegen Arkanes Spüren".

was soll denn bitte an dem Artefakt schlimm oder verdächtig sein?

 

In meinem Midgard hat jeder Händler in den Küstenstaaten, der eine gewisse Geschäftsgröße erreicht hat, so eine Amulett, um nicht bei Verhandlungen von der Konkurrenz abgehört zu werden.

 

Ein Artefakte-Laden wird bestimmt keine schwarzmagischen Artefakte offen anbieten. Den Verkauf von Schutzamuletten könnte er schon noch anbieten, die Herstellung dauert ja auch 1 Monat. In der Zeit kann man den Käufer ja mal sicherheitshalber bei den Flammenaugen melden, man will ja keinen Ärger als Ladenbesitzer mit den Verein haben.

warum sollte sich ein Händler mal vorsorgshalber bei einem Moravischen Hinterwäldlerverein melden, wenn er irgendetwas verkauft? Meldet sich ein Laden, der Pfefferspray verkauft, jeden Monat bei der Bürgerwehr, um zu melden, wer sich alles bedroht fühlt?
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Aber es gibt auch kein öffentliches Verbot gegen Feuerregen,...

Und ich hab auch noch kein öffentliches verbot gegen den Bösen Blick gelesen,...

Der Verkauf von seinem eigenen Blut ist auch nicht öffentlich Verboten,...

Auch seine Seele zu verkaufen - ich kann mich auch nicht daran erinnern das dies verboten wäre,...

Selbst nachschnüffeln durch Wände ist nicht verboten,...

Selbst dunkler Meister zu sein ist nirgends verboten,...

 

Eigentlich ist der Juristische teil in den ganzen Quellenbüchern eh sehr mau ausgelegt.

Prostitution ist da eher ein Thema als Zauberei,...

In den meisten Fällen kommt man mit "normalen" Gesetzen aus. Einen anderen Menschen zu töten oder zu verletzen, ist verboten, egal ob es mit Magie oder mit physisches Waffen geschieht.

 

Aus ähnlichen Gründen gibt es im RL auch kein spezielles "Internet-Recht": Fast alle Vorfälle im Internet (Beleidigung, Urheberrechtsverletzung, Verleumdung, Verletzung der Privatsphäre...) lassen sich mit den vorhandenen Gesetzen lösen, auch wenn diese ursprünglich nicht für eine Welt mit Facebook und Webcams gedacht waren.

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So ein Artefakt ist doch nichts anderes als Datenschutz.

Und es wird doch keiner gleich verdächtigt, nur weil er seine E-Mails verschlüsselt (zumindet, wenn man nicht bei der NSA arbeitet). 

 

Natürlich kann so ein Artefakt auch missbraucht werden.

 

Ja, genau, die Leute, die sich verschlüsselte Nachrichten schicken, haben was zu verbergen, sind verdächtig und unter besondere Beobachtung zu stellen, da tauschen die bestimmt Pläne über Attentate auf den König aus!

 

Wer nichts zu verbergen hat, der kann sich ja gleich ein Juwelenauge ins Schlafzimmer installieren lassen.

Bearbeitet von Panther
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Und nocheinmal: Es geht nicht um den Zauber Deckmantel sondern um Artefakte wie "Schutzamulett gegen Arkanes Spüren".

was soll denn bitte an dem Artefakt schlimm oder verdächtig sein?

 

In meinem Midgard hat jeder Händler in den Küstenstaaten, der eine gewisse Geschäftsgröße erreicht hat, so eine Amulett, um nicht bei Verhandlungen von der Konkurrenz abgehört zu werden.

 

Ein Artefakte-Laden wird bestimmt keine schwarzmagischen Artefakte offen anbieten. Den Verkauf von Schutzamuletten könnte er schon noch anbieten, die Herstellung dauert ja auch 1 Monat. In der Zeit kann man den Käufer ja mal sicherheitshalber bei den Flammenaugen melden, man will ja keinen Ärger als Ladenbesitzer mit den Verein haben.

warum sollte sich ein Händler mal vorsorgshalber bei einem Moravischen Hinterwäldlerverein melden, wenn er irgendetwas verkauft? Meldet sich ein Laden, der Pfefferspray verkauft, jeden Monat bei der Bürgerwehr, um zu melden, wer sich alles bedroht fühlt?

 

 

Jetzt weiß ich endlich, wer diese "Flammenaugen" sind. Bis eben war mir der Begriff völlig unbekannt.

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So ein Artefakt ist doch nichts anderes als Datenschutz.

Und es wird doch keiner gleich verdächtigt, nur weil er seine E-Mails verschlüsselt (zumindet, wenn man nicht bei der NSA arbeitet). 

 

Natürlich kann so ein Artefakt auch missbraucht werden.

 

Ja, genau, die Leute, die sich verschlüsselte Nachrichten schicken, haben was zu verbergen, sind verdächtig und unter besondere Beobachtung zu stellen, da tauschen die bestimmt Pläne über Attentate auf den König aus!

 

Wer nichts zu verbergen hat, der kann sich ja gleich ein Juwelenauge ins Schlafzimmer installieren lassen.

 

 

Ahk As erkWwaWak tAs wqefklsaweas laedswa :)

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Ein zumindest örtliches Verbot ist so aber nirgendwo erwähnt.

 

 

Und ich hab auch noch kein öffentliches verbot gegen den Bösen Blick gelesen,...

 

 

 

Nicht? Hmmm..

 

Vielleicht liest du nochmal im Arkanum:

 

 

 

Schwarze Magie stammt letztendlich immer von den Dämonenfürsten der Ebene der Finsternis, deren Bestreben es ist, die Menschheit und andere Völker der Mittelwelten zu verderben. Ihre Anwendung ist für die meisten Menschen verboten oder wenigstens mit starken Einschränkungen versehen, sofern sie Mitglieder von Magiergilden, Druidenzirkeln oder offen auftretenden Glaubensgemeinschaften sind.
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Ein zumindest örtliches Verbot ist so aber nirgendwo erwähnt.

 

 

Und ich hab auch noch kein öffentliches verbot gegen den Bösen Blick gelesen,...

 

 

 

Nicht? Hmmm..

 

Vielleicht liest du nochmal im Arkanum:

 

 

 

Schwarze Magie stammt letztendlich immer von den Dämonenfürsten der Ebene der Finsternis, deren Bestreben es ist, die Menschheit und andere Völker der Mittelwelten zu verderben. Ihre Anwendung ist für die meisten Menschen verboten oder wenigstens mit starken Einschränkungen versehen, sofern sie Mitglieder von Magiergilden, Druidenzirkeln oder offen auftretenden Glaubensgemeinschaften sind.

 

 

Lies doch mal deinen letzten Satz.

 

Die meisten Menschen sind NICHT Mitglieder in Magiergilden Druidenzirkeln und anderen offen auftretenden Glaubensgemeinschaften - also ist den meisten Menschen die Anwendung NICHT verboten. Also ist schwarze Magie nur einer sehr kleinen Gemeinschaft verboten.

 

Wenn schon Jura dann bitte richtig!

Könnte ja jeder aus der Kreide kommen!

 

Und selbst wenn ist es deswegen erlaubt Feuerregen zu zaubern?

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So ein Artefakt ist doch nichts anderes als Datenschutz.

Und es wird doch keiner gleich verdächtigt, nur weil er seine E-Mails verschlüsselt (zumindet, wenn man nicht bei der NSA arbeitet). 

 

Natürlich kann so ein Artefakt auch missbraucht werden.

 

Datenschutz?

 

In welchem Midgard spielst du?

war das nicht ein Fantasy Rollenspiel?

 

Also in einer Welt in welcher es noch Sklaverei gibt und eine abhängige Justiz, sollte Datenschutz ein eher untergeordnetes Problem sein.

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@Uni: mein GMV sagt mir schon beim Lesen, Einsi hat im vermeintlichen Zitat aus dem Regelwerk ein "nicht" unterschlagen.

 

Alles Quatsch was ich behauptet habe, der Satz dort ist eindeutig, wie von Einsi gemeint und von jedem mit gesundem GMV (nach 2. Lektüre) gelesen wird.

Das sind zwei eigenständige Sätze, die mit einem "oder" verknüpft sind.

 

[1]  Ihre Anwendung ist für die meisten Menschen verboten

[2]  oder, sofern sie Mitglieder von Magiergilden, Druidenzirkeln oder offen auftretenden Glaubensgemeinschaften sind, wenigstens mit starken Einschränkungen versehen.

 

Eindeutiger?

Bearbeitet von Lukarnam
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Und nocheinmal: Es geht nicht um den Zauber Deckmantel sondern um Artefakte wie "Schutzamulett gegen Arkanes Spüren".

was soll denn bitte an dem Artefakt schlimm oder verdächtig sein?

 

In meinem Midgard hat jeder Händler in den Küstenstaaten, der eine gewisse Geschäftsgröße erreicht hat, so eine Amulett, um nicht bei Verhandlungen von der Konkurrenz abgehört zu werden.

 

Ein Artefakte-Laden wird bestimmt keine schwarzmagischen Artefakte offen anbieten. Den Verkauf von Schutzamuletten könnte er schon noch anbieten, die Herstellung dauert ja auch 1 Monat. In der Zeit kann man den Käufer ja mal sicherheitshalber bei den Flammenaugen melden, man will ja keinen Ärger als Ladenbesitzer mit den Verein haben.

warum sollte sich ein Händler mal vorsorgshalber bei einem Moravischen Hinterwäldlerverein melden, wenn er irgendetwas verkauft? Meldet sich ein Laden, der Pfefferspray verkauft, jeden Monat bei der Bürgerwehr, um zu melden, wer sich alles bedroht fühlt?

 

 

Ist es eigentlich Sachbeschädigung wenn ich auf jeden Händler der mit solchen Dingen Handelt ein Erkennen der Aura zaubere und das Amulett dann ausbrennt?

 

Warum werden Leute welche nach Sperrstunde (welche es ja tatsächlich auch auf Midgard geben könnte) aufgegriffen wenn man sie nachts aufschnappt?

 

Ich glaube in Passus 1 meinst du das Schutzamulett gegen Lauscher und Beobachter,... das verdeckt aber nicht die Aura.

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@Uni: mein GMV sagt mir schon beim Lesen, Einsi hat im vermeintlichen Zitat aus dem Regelwerk ein "nicht" unterschlagen.

 

Alles Quatsch was ich behauptet habe, der Satz dort ist eindeutig, wie von Einsi gemeint und von jedem mit gesundem GMV (nach 2. Lektüre) gelesen wird.

Das sind zwei eigenständige Sätze, die mit einem "oder" verknüpft sind.

 

 

@Uni: mein GMV sagt mir schon beim Lesen, Einsi hat im vermeintlichen Zitat aus dem Regelwerk ein "nicht" unterschlagen.

 

Alles Quatsch was ich behauptet habe, der Satz dort ist eindeutig, wie von Einsi gemeint und von jedem mit gesundem GMV (nach 2. Lektüre) gelesen wird.

Das sind zwei eigenständige Sätze, die mit einem "oder" verknüpft sind.

 

[1]  Ihre Anwendung ist für die meisten Menschen verboten

[2]  oder, sofern sie Mitglieder von Magiergilden, Druidenzirkeln oder offen auftretenden Glaubensgemeinschaften sind, wenigstens mit starken Einschränkungen versehen.

 

Eindeutiger?

 

Wie oft hast den Passus nun gelesen?

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@Uni: mein GMV sagt mir schon beim Lesen, Einsi hat im vermeintlichen Zitat aus dem Regelwerk ein "nicht" unterschlagen.

 

Alles Quatsch was ich behauptet habe, der Satz dort ist eindeutig, wie von Einsi gemeint und von jedem mit gesundem GMV (nach 2. Lektüre) gelesen wird.

Das sind zwei eigenständige Sätze, die mit einem "oder" verknüpft sind.

 

 

@Uni: mein GMV sagt mir schon beim Lesen, Einsi hat im vermeintlichen Zitat aus dem Regelwerk ein "nicht" unterschlagen.

 

Alles Quatsch was ich behauptet habe, der Satz dort ist eindeutig, wie von Einsi gemeint und von jedem mit gesundem GMV (nach 2. Lektüre) gelesen wird.

Das sind zwei eigenständige Sätze, die mit einem "oder" verknüpft sind.

 

[1]  Ihre Anwendung ist für die meisten Menschen verboten

[2]  oder, sofern sie Mitglieder von Magiergilden, Druidenzirkeln oder offen auftretenden Glaubensgemeinschaften sind, wenigstens mit starken Einschränkungen versehen.

 

Eindeutiger?

 

Wie oft hast den Passus nun gelesen?

 

 

Richtig gelesen? Einmal, nachdem ich Deinen Beitrag gelesen habe.

Davor natürlich nur überflogen, aber instinktiv so verstanden, wie ich es zu erläutern versucht habe.

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Feueregen ist nicht schwarzmagisch, damit ist es also völlig legitim und keiner kann was dagegen haben, wenn ich das in der Sperrstunde auf dem Marktplatz zauberere. Ich habe das ganze Regelwerk durchgelesen, da steht nirgendwo etwas, dass es eine Sperrstunde gibt. Also bin ich legitim auf dem Marktplatz.

 

deutlicher:

 

Die Anwendung schwarzer Magie ist für die meisten Menschen verboten.

Die Anwendung schwarzer Magie ist für Mitglieder von Magiergilden wenigstens mit starken Einschränkungen versehen.

Die Anwendung schwarzer Magie ist für Mitglieder von Druidenzirkeln wenigstens mit starken Einschränkungen versehen.

Die Anwendung schwarzer Magie ist für Mitglieder von offen auftretenden Glaubensgemeinschaften wenigstens mit starken Einschränkungen versehen.

 

Das Verbot bzw. die Einschränkungen hat sich wer ausgedacht wer setzt die Einhaltung des Verbots oder der Einschränkungen um?

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Um es mal auf die Spitze zu treiben:

 

Ich darf in Deutschland keine Waffen verkaufen,...

... aber dürfte ich Schalldämpfer verkaufen?

... und Zielfernrohre?

 

Wenn ich bei einem Mord jemanden mit einem Blutige Messer dastehen sehe darf ich mich nicht fragen ob der etwas damit zu tun haben könnte?

 

Darf ein Ermittler etwa einen Verkäufer von solchen Amuletten nicht fragen an wen er solche Dinge verkauft?

In meinen Augen macht man sich sehr natürlich verdächtig wenn man solche Gegenstände sich zulegt oder besitzt.

Und deswegen ist es - in deutlichem Widerspruch zu Solwac's eingangspost - sehr Wohl problematisch solche Gegenstände zu besitzen.

 

----

 

In einem Abenteuer welches ich schreibe haben die Bösewichte alle solche Amulette, jeder mindestens 3 Stück. Eines immer am Körper, ein anderes auf einem Wagen und das dritte im Zimmer. Jeweils in Metallschachteln. Der ABW ist eben auch ziemlich bescheiden, für etwas an dem potentiell das eigene Leben hängt. Und JA es hängt daran, jeder Priester den ich spiele wird wenn die Meldung "finster" nach einem Zauberwurf kommt sehr bemühen da etwas in Gang zu setzen das diese Finstere Aura verschwindet (nötigenfalls auf einem Scheiterhaufen).

 

Ohne das "Erkennen des Wesens der Dinge" oder "Erkennen der Aura" gäbe es das Problem gar nicht.

 

(PS: Zielfernrohre sind in BRD legal und ohne Waffenschein zu erwerben)

Bearbeitet von Unicum
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Panther, das Beispiel ist inhaltlich Blödsinn!

 

Wer auf einem Marktplatz Feuerregen zaubert, der handelt wider die Interessen aller derer, die da Eigentum haben. Ob er nun aber die Häuser mit der Fackel anzündet oder per Magie ist unerheblich.

Es gibt gewisse Konventionen, deren Übertretung wird nicht automatisch oder von Amts wegen geahndet, dennoch sind sich alle bei der Beurteilung einig. Schwarze Magie ist so ein Fall, weswegen die Anwendung besser nicht in der Öffentlichkeit erfolgt.

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ohoh... da gibt es also Eigentumsgesetze, die mich als Anwender von nicht schwarzer Magie auch noch behindern... Legitim ist es aber, nur könnte es dann doch unangenehme Folgen für mich haben, wenn ich von dem nächtlichen Stadtmob gleich in die nächste Feuersglut geworfen werde. Eigentumsgesetze stehen auch nicht im Regelwerk

 

Dann lasse ich es liebe und verhalte mich unaufälliger, obwohl es ja doch legitim wäre...

 

Immer diese lokalen Beschränkungen... Allein dieser Covendo, der jemanden vorschreiben will, das man Zaubersteuer zahlt und dann noch den Einsatz gewisser Zauber verbietet....

 

Und genau "Erkennen der Aura" ist ein Fluch! Überhaupt ist Aura ein Fluch!

Ein Grad 9 Schamane (aus ziemlich finstereren Barbarenstamm) in meiner M4 Gruppe kann davon ein Lied singen... Es nervt ihn, der Gruppe macht es Spass.

Bearbeitet von Panther
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Ein zumindest örtliches Verbot ist so aber nirgendwo erwähnt.

 

 

Und ich hab auch noch kein öffentliches verbot gegen den Bösen Blick gelesen,...

 

 

 

Nicht? Hmmm..

 

Vielleicht liest du nochmal im Arkanum:

 

 

 

Schwarze Magie stammt letztendlich immer von den Dämonenfürsten der Ebene der Finsternis, deren Bestreben es ist, die Menschheit und andere Völker der Mittelwelten zu verderben. Ihre Anwendung ist für die meisten Menschen verboten oder wenigstens mit starken Einschränkungen versehen, sofern sie Mitglieder von Magiergilden, Druidenzirkeln oder offen auftretenden Glaubensgemeinschaften sind.

 

 

Lies doch mal deinen letzten Satz.

 

Die meisten Menschen sind NICHT Mitglieder in Magiergilden Druidenzirkeln und anderen offen auftretenden Glaubensgemeinschaften - also ist den meisten Menschen die Anwendung NICHT verboten. Also ist schwarze Magie nur einer sehr kleinen Gemeinschaft verboten.

 

Wenn schon Jura dann bitte richtig!

Könnte ja jeder aus der Kreide kommen!

 

Und selbst wenn ist es deswegen erlaubt Feuerregen zu zaubern

 

:lol: 

 

"Schwarze Magie stammt letztendlich immer von den Dämonenfürsten der Ebene der Finsternis, deren Bestreben es ist, die Menschheit und andere Völker der Mittelwelten zu verderben. Ihre Anwendung ist für die meisten Menschen verboten oder wenigstens mit starken Einschränkungen versehen, sofern sie Mitglieder von Magiergilden, Druidenzirkeln oder offen auftretenden Glaubensgemeinschaften sind."

 

Super Auslegung, Unicum! Weiter so.

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Um es mal auf die Spitze zu treiben:

 

Ich darf in Deutschland keine Waffen verkaufen,...

... aber dürfte ich Schalldämpfer verkaufen?

... und Zielfernrohre?

 

 

 

Hä? Was hat das Zielfernrohr der Waffe mit dem Deckmantel zu tun.

 

Nein, du darfst ohne Erlaubnis keine Waffe besitzen. Ja, dur darfst natürlich überall in der Innenstadt eine Jacke kaufen, die in der Lage wäre, eine Waffe nach außen zu verbergen. Aber jeder Jackenträger ist ja sicherlich potentieller Terrorist. Wer nichts zu verbergen hat, geht eben nackt durch die Stadt,

 

Mir ist auch nicht klar, was dein Abenteuerbeispiel soll. Ein solches Artefakt hat auch mein hier onlinestehender Schwarzhexer. Natürlich hat er das. Nicht, weil es zeigt, wie böse er ist, sondern weil es den pisseligen billigen Spruch EdA gibt, der keine Resistenz erlaubt und längst abgeschafft gehört, weil er Abenteuer total kaputt machen kann. (GH ist da ganz meiner Meinung). Die regeltechnischen Voraussetzungen machen es also erforderlich, weil nach M4 jeder Deppenelf und grundsätzlich jeder paranoide Spieler (nach Conerfahrung eine sehr hohe Quote) den Spruch permanent einsetzt und damit alles kaputt macht.

Bearbeitet von Einskaldir
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