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  • Verderbtheit, oder: Die Verwandlung zum Schwarzalb für Spieler


    Barbarossa Rotbart
    • Bekanntlich kann Elfen die kalte Wut packen, und sie verwandeln sich dann unter Umständen in Schwarzalben. Selbst elfische Spielerfiguren sind vor dem Pfad der Erleuchtung nicht gefeit. In manchen Kampagnen mag dies Teil der geplanten Geschichte sein, aber es gibt auch Spieler, die ihre Elfen fast schon wie Schwarzalben spielen, aber darauf bestehen, dass sie immer noch Elfen sind. Damit der Spielleiter ein Werkzeug hat, um die mehr oder weniger freiwillige Verwandlung eines Elfen in einen Schwarzalben zu kontrollieren, gibt es eine neue Eigenschaft: Verderbtheit (Vh).

    Die Verderbtheit ist ein Maß dafür, wie weit er sich auf dem Pfad der Erleichtung befindet. Am Anfang hat jeder Elf eine Verderbtheit von 0.

    Nach jeder unelfischen Untat muss der Elf ein PW:Wk-Vh machen. Scheitert dieser, steigt seine Verderbtheit um 1. Bei besonders schlimmen Untaten kann der Spielleiter entscheiden, dass die Verderbtheit des Elfen automatisch um mehrere Punkte steigt. Beispiel: Die Elfe Senarel hat eine Willenskraft von 83 und im Laufe der letzen Abenteuer 5 Punkte Verderbtheit angesammelt. Wenn sie das nächste Mal eine Untat begeht, muss sie beim PW:Wk-Vh mit 1W% unter 78 (= 83 - 5) bleiben, um zu verhindern, dass ihre Verderbtheit auf 6 steigt.

    Für das Lernen eines Zaubers schwarzmagischen Ursprungs steigt die Verderbtheit automatisch um die Stufe des Zaubers und er muss zusätzlich einen PW:Wk-Vh machen, um nicht einen zusätzlichen Punkt Verderbtheit zu erhalten, da das Lernen eines solchen Zaubers nicht gerade elfisch ist. Für das Erlernen einer unelfischen Fertigkeit wie z.B. Gassenwissen+8 steigt die Verderbtheit automatisch um die Lerneinheiten, die für das Erlernen benötigt werden (im Falle von Gassenwissen+8 also um 2) und er muss ebenfalls einen PW:Wk-Vh machen, um nicht einen zusätzlichen Punkt Verderbtheit zu erhalten, da auch das Lernen einer solchen Fertigkeit ebenfalls nicht gerade elfisch ist. Das gleiche gilt für das Steigern solcher Fertigkeiten, wobei dann aber die Verderbtheit pro Steigerung um 1 steigt. Beispiel: Die Elfe Senarel (Wk 83, Vh 5) hat Gefallen am Glücksspiel gefunden und will diese Fertigkeit unbedingt lernen. Durch das Lernen dieser Fertigkeit steigt ihre Verderbt automatisch um 1, da sie für diese leichte Alltagsfertigkeit eine LE aufwenden musste. Außerdem muss sie einen PW:Wk-Vh machen. Dabei verfehlt sie mit einer 79 die notwendige 77, wodurch ihre Verderbtheit auf 7 steigt.

    Der Einsatz von schwarzmagischen Zaubern und unelfischen Fertigkeiten zählt ebenfalls als unelfische Untat und erfordert jedes Mal einen PW:Wk-Vh. Begeht er dabei eine Untat, ist sogar ein weiterer PW:Wk-Vh fällig. Ein Misslingen dieser PW hat immer eine Erhöhung der Verderbtheit des Elfen um 1 zur Folge. Beispiel: Die gefallene Elfe Senarel (Wk 86, Vh 52), ermordet einen Wachposten, in dem sie ihn erst mit einen schwarzmagischen Zauber schwächt und dann mit ihrer Garotte erdrosselt. Sie muss deshalb vier PW:Wk-Vh machen, einen für den Mord, einen für den Einsatz eines schwarzmagischen Zaubers und zwei für den Einsatz der Fertigkeiten Meucheln und Erdrosseln. Der PW gelingt nur einmal, und ihre Verderbtheit steigt auf 55.

    Man kann Zaubers schwarzmagischen Ursprungs nur lernen, wenn man Verderbtheit in der Höhe von Wk/10 pro LE angesammelt hat. Für die unelfischen Fertigkeiten beträgt diese Mindest-Verdebtheit Wk/20 pro LE. Bei einer Verderbtheit in Höhe der halben Willenskraft, werden die Augen des Elfen lichtempfindlich (Sehen-2 bei Tageslicht o.ä.). Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte der Elf scon die ersten äußerlichen Anzeichen für seine Verwandlung zeigen, wie zum Beispiel schwarze Strähnen im Haar oder eine blassere Hautfarbe. Beispiel: Die Elfe Senarel benötigt wegen ihrer Willenskraft von 83, 8 Punkte Verderbtheit um eine schwarzmagischen Zauber der Stufen 1 und 2 zu erlernen, 16 für Stufe 3 Zauber usw. Für Fertigkeiten beträgt ihre notwendige Verderbtheit nur 4 Punkte pro Lerneinheit. Da sie zu diesem Zeitpunkt mit einer Verderbtheit von 5 aber schon mehr hatte, konnte sie ohne Probleme die Fertigkeit Glücksspiel erlernen. Und bei einer Verderbtheit von 42 zeigen sich bei ihr die ersten Anzeichen der Verwandlung. Für den recht willensstarken Elfenweisen Manastor (Wk 100) liegen diese Schranken bei 5 (für Fertigkeiten) bzw. 10 (für Zauber) Punkten Verderbtheit pro LE und bei ihm zeigen sich die ersten Anzeichen erst bei einer Verderbtheit von mindestens 50. Die Elfen Taumasel hat nur eine Willenskraft von 20. Sie benötigt also nur eine Verderbtheit von 1 bzw. 2 pro LE, um verbotene Fertigkeiten und Zauber zu lernen, aber dafür zeigen sich bei ihr schon bei einer Verderbtheit von 10 die ersten Anzeichen.

    Ist die Verderbtheit eines Elfen genauso groß wie seine Willenskraft, ist seine Verwandlung zum Schwarzalben abgeschlossen. Gibt er sich schon vorher dem Wilden Dweomer hin oder geht einen Pakt mit einer finsteren Macht ein, wird der Elf sofort zum Schwarzalb.


    Benutzer-Feedback

    Empfohlene Kommentare



    Mir ist nicht klar genug heraus gearbeitet, dass die Verderbtheit bei Misslingen aller Prüfwürfe immer um 1 steigt. Vielleicht umformulieren oder die Konsequenz ans Ende des Absatzes ziehen.

    Ansonsten gefallen mir viele von Eleazars Vorschlägen.

    Vielleicht dürfte ein Elf "verbotene" Fertigkeiten und Zaubern erst lernen, wenn ihm dafür ein PW:Verderbtheit (oder Wk-V) gelingt?

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    7 hours ago, Ma Kai said:

    Mir ist nicht klar genug heraus gearbeitet, dass die Verderbtheit bei Misslingen aller Prüfwürfe immer um 1 steigt. Vielleicht umformulieren oder die Konsequenz ans Ende des Absatzes ziehen.

    ...

    Damit hast Du recht, aber der Artikel ist schließlich eine Baustelle...

    6 hours ago, Ma Kai said:

    ...

    Vielleicht dürfte ein Elf "verbotene" Fertigkeiten und Zaubern erst lernen, wenn ihm dafür ein PW:Verderbtheit (oder Wk-V) gelingt?

    Gute Idee, obwohl ich eigentlich mit festen von Wk abhängigen Schranken arbeiten wollte. Wäre aber ein PW:30+Vh/2 nicht vielleicht passender?

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    vor 7 Stunden schrieb Ma Kai:

    Vielleicht dürfte ein Elf "verbotene" Fertigkeiten und Zaubern erst lernen, wenn ihm dafür ein PW:Verderbtheit (oder Wk-V) gelingt?

    Das ist zwar eine gute Idee, ich halte sie aber für unpraktisch. Wir müssten uns dann noch Regeln ausdenken, wann und wie oft der PW wiederholt werden darf. 

    • Like 1
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    2 minutes ago, Abd al Rahman said:

     

    Das ist zwar eine gute Idee, ich halte sie aber für unpraktisch. Wir müssten uns dann noch Regeln ausdenken, wann und wie oft der PW wiederholt werden darf. 

    Damit hast Du auch wieder recht... ;)

    Die Schwellen, mit denen ich arbeiten will, orientieren sich an der Willenskraft des Elfen. Bei Verderbtheit in Höhe der halben Willenskraft entwickelt er auf jeden Fall die von bei allen Schwarzalben vorkommende Lichtempfindlichkeit. Das ist neben der vollständigen Verwandlung zum Schwarzalben bei Verderbtheit in Höhe der Willenskraft die einzige Schwellen, die ich mit Sicherheit schon kenne. Bei den Zaubern sollte es von der Stufe des Zaubers abhängen. Wie wäre es mit Zauberstufe*10%? Und bei den Fertigkeiten wäre vielleicht LE*5% eine passende Schwelle?

    • Like 1
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    vor 48 Minuten schrieb Barbarossa Rotbart:

    ...Und bei den Fertigkeiten wäre vielleicht LE*5% eine passende Schwelle?

    Nimm doch direkt TE (*2) auch am Anfang, dann kann jeder später auch noch problemlos Fertigkeits-Vh-grenzen einbauen :-)

    Bearbeitet von seamus
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    2 hours ago, seamus said:

    Nimm doch direkt TE (*2) auch am Anfang, dann kann jeder später auch noch problemlos Fertigkeits-Vh-grenzen einbauen :-)

    Da gibt es nur ein Problem: Meucheln wäre dann schon bei einer Verderbtheit von 10% Wk erlernbar. Bei LE*5% Wk läge die Schwelle bei 50% Wk.

    Man beachte, die Schwellen sind keine absoluten Werte sondern relative Werte! Ein Elf mit einer niedrigen Willenskraft fällt schneller und hat auch eher die Möglichkeit, seinen Sturz durch verbotenes Wissen zu beschleunigen.

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    3 hours ago, Abd al Rahman said:

    Das ist zwar eine gute Idee, ich halte sie aber für unpraktisch. Wir müssten uns dann noch Regeln ausdenken, wann und wie oft der PW wiederholt werden darf. 

    Es gibt mögliche Präzedenzfälle für "nächsten Grad" in anderen Regeln. Kann halt ne Weile dauern und ist insoweit unästhetisch als Regel, weil man es sich notieren müsste.

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    vor 18 Stunden schrieb Barbarossa Rotbart:

    Da gibt es nur ein Problem: Meucheln wäre dann schon bei einer Verderbtheit von 10% Wk erlernbar.

    Meine Gedanke dabei war:

    1 LE = 3 TE beim Erlernen (meucheln also 30 TE bzw. 60  bei *2) 

    und jede spätere Fert.wertsteigerung addiert die TE (*2) darauf, bis halt 100(Wk) überschritten, dann ist es natürlich unbegrenzt.

     

    Somit könnte ein Elfen mit >89Wk erstmal "nur" Meucheln+8 bei
    -*2- Vh60 + dann weiter bis max.+10 (10+20) hochlernen, sobald seine Vh auf 70/90
    -*1- Vh30 + dann weiter bis max.+12 (5+10+20+20) hochlernen, sobald seine Vh auf 35/45/65/85
    gestiegen ist.

    Bearbeitet von seamus
    Meuchelnbsp. ergänzt
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    Mir fehlt noch etwas der Versuchungsfaktor und der Gewöhnungsfaktor bei der Regel.
    Ein Elf kann für mich nicht "nur" durch Glücksspiel zu Schwarzalben werden. Er mag vielleicht die ersten 5 Punkte (bzw. besser 5% seiner Willenskraft?) mit "regelkonformen" Glücksspiel ansammeln können, die nächsten 15 Punkte(15% seiner Willenskraft?) dann, wenn er wirklich betrügt, aber danach sollte er nicht weiter aufsteigen können (Gewöhnungsfaktor). Die kalte Wut ist sozusagen in ihm gewachsen, benötigt nun aber stärkere Nahrung.

    Die angesammelten Vh sollten dann als Malus auf Prüfwürfe (Versuchungsfaktor) angewandt werden, wenn Gewissensentscheidungen getroffen werden müssen, die unelfisches Verhalten beinhalten. Verhören durch Folter, oder ähnliches. 

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    Eine gute Ergänzung, Danke! 

    Mir fällt dazu die Frage ein, ob die gelernten "Schwarzmagischen"-Zauber nur die Finstermagie /Wilder Dreomär oder alle Schadenszauber etc. ? Der Faktor der Zauber kommt ja dann eher selten zum Zug, da nur wenig "Finstermagie" gelernt wird, oder? 

    Wie ist es am besten in der Handhabung: Würfeln Spieler, Buchführung SL? Sonst kommt es zu so einem gerechne.. Ich kann noch 3 Finsterzauber lernen und so oft schlechte Taten machen, dass ich (nicht) Schwarzalb werde. 

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    Am 3.6.2022 um 11:39 schrieb Addrorock:

    Eine gute Ergänzung, Danke! 

    Mir fällt dazu die Frage ein, ob die gelernten "Schwarzmagischen"-Zauber nur die Finstermagie /Wilder Dreomär oder alle Schadenszauber etc. ? Der Faktor der Zauber kommt ja dann eher selten zum Zug, da nur wenig "Finstermagie" gelernt wird, oder?

    Eigentlich sind nur die Zauber betroffen, die nach den normalen Regeln für Elfen verboten sind, also Finstermagie und Wilder Dweomer, aber Du als SL kannst dies auch auf andere Zauber ausweiten, wenn du das Gefühl hast, dass der betreffende Zauber nicht "elfisch" genug ist.

    Am 3.6.2022 um 11:39 schrieb Addrorock:

    Wie ist es am besten in der Handhabung: Würfeln Spieler, Buchführung SL? Sonst kommt es zu so einem gerechne.. Ich kann noch 3 Finsterzauber lernen und so oft schlechte Taten machen, dass ich (nicht) Schwarzalb werde. 

    Das ist Dir überlassen. Vergiss aber nicht, dass der PW:Wk-Vh mit jedem Punkt Vh schwieriger wird. Wer also rechnet, dass er sich x Untaten erlauben kann, wird sehr schnell festellen, dass die Verwandlung schneller kommt, als ihm lieb ist.😈

    Wenn man so einen Rechner hat, hilft es vielleicht ihn in Situationen zu bringen, wo er in die Versuchung gerät, eine Untat zu begehen, egal ob er eine unelfische Fertigkeit oder einen finsteren Zauber einsetzt. Er glaubt, dass er immer noch die Kontrolle hat. Aber früher oder später wird er diese verlieren und fallen. Selbst wenn er sich doch unter Kontrolle hat, wird er immer mit sich kämpfen müssen.

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